Pläne der Grünen:

„Ernährungswende“ – mit potenziell katastrophalen Folgen

Nach den grandiosen Erfolgen der „Energiewende“ und den Russland-Sanktionen wenden sich die deutschen Grünen nun der Ernährung zu. Wie sein Parteifreund Habeck, so demonstriert auch Bundesminister Özdemir erstaunliche Unfähigkeit – mit zum Teil haarsträubenden Folgen für die Menschen in Deutschland.

Von Published On: 15. Juni 2023Kategorien: Innenpolitik

Dieser Text wurde zuerst am 24.05.2023 auf www.tkp.at unter der URL <https://tkp.at/2023/05/24/gruene-planen-ernaehrungswende-mit-potenziell-katastrophalen-folgen/> veröffentlicht. Lizenz: Assoc. Prof. Dr. Stephan Sander-Faes, tkp, CC BY-NC-ND 4.0

Ziele für nachhaltige Entwicklung des UN Development Program. (Bild: UNDP (United Nations Development Programme) / Wikimedia Commons / public domain)

Wie so oft in letzter Zeit – und nicht erst seit Beginn der „Pandemie“ – verstecken Angehörige der Politikerkaste ihre infamen und brandgefährlichen Ziele hinter wohlklingenden Phrasen. So auch Cem Özdemir (Grüne), der in der Berliner Ampelkoalition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorsteht.

Ebenda heißt es, dass gemäß dem Koalitionsvertrag „bis 2023“ eine bundesweite „Ernährungsstrategie“ erarbeitet werden soll [1]. Das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Eckpunktepapier „Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung“ wurde kurz vor Weihnachten 2022 im Bundeskabinett beschlossen und stellt den Kern dieses Beitrags dar.

Wie das BMEL auf seiner Homepage festhält, so wird diese „unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Wissenschaft, Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft“ erarbeitet. Ziel ist die Vorgabe „ernährungspolitischer Ziele und Leitlinien“, die Definition entsprechender Handlungsfelder sowie das Vorschlagen „konkreter, möglichst messbarer Maßnahmen“. Besonderes Augenmerk kommt hierbei bestehenden Strategien und Maßnahmenplänen zu, wobei etwa Aktionen gegen die Lebensmittelverschwendung oder „Innovationsstrategien“ zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten erwähnt werden.

Bundesminister Özdemir wird wie folgt zitiert:

„Ich möchte dafür sorgen, dass es für alle Menschen in Deutschland möglich ist, sich gut und gesund zu ernähren – unabhängig von Einkommen, Bildung oder Herkunft.“

Özdemirs Vision für Deutschland

Die eingangs verlinkte Webseite des BMEL weist lang(-atmig) und breit aus, was bisher geschehen ist – mit einer weiter unten besprochenen, aber ausgesprochen wichtigen Ausnahme. Ich erspare Ihnen an dieser Stelle die selbstbeweihräuchernde Amtsprosa und gebe diese naturgemäß weitaus umfangreicher beschriebenen Prozesse in der BMEL-Infografik wieder (Abb 1.).

Bitte beachten Sie vor allem den mit 29. Juni 2022 ausgewiesenen Beginn des Prozesses, der zu der kohärenten Ernährungsstrategie der Bundesregierung führen soll.

Weiter unten auf der Webseite findet sich der aktuelle Stand, ein sogenanntes „Eckpunktepapier“, das am 21. Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieses finden Sie hier: [2], direkt gelangen Sie hier zu der Unterlage [3], aus der ich im folgenden zitieren werde (alle Hervorhebungen sind hingegen von mir).

Vorneweg – das von Özdemirs Ministerium ausgearbeitete Eckpunktepapier ist eine schlecht zusammengestellte, weitgehend inhaltslose Ansammlung von Banalitäten und Absichtserklärungen, die obendrein aufgrund der mangelnden Ausführungen, die Umsetzung bzw. deren Kosten betreffend, meines Erachtens zwischen „hochnotpeinlich“ und „einem studentischen Essay ungenügend“ rangieren. Aber immerhin kann man sich moralisch überlegen fühlen, wenn man mit Özdemirs Richtungsvorgabe übereinstimmt.

Bundesminister Cem Özdemir stellt die Ernährungsstrategie der Bundesregierung vor. (Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=YnblzMv6PlI)

Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Ernährungsstrategie (sic)

„Mit dem Essen können Genuss, Verbundenheit, Tradition und Miteinander verknüpft sein. Ernährung kann Mittel zur Selbstverwirklichung oder Teil einer Kultur und eines Lebensgefühls sein. Wie und was wir essen, hat aber auch weiterreichende Auswirkungen…unser Agrar- und Ernährungssystem für zirka ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Weltweit ist das globale Agrar- und Ernährungssystem verantwortlich für bis zu 80 Prozent des Rückgangs an biologischer Vielfalt.” (S. 1-2)

Die „Logik“ des Vergleichs der deutschen Landwirtschaft mit den weltweit verbundenen Problemen mag sich dem geneigten Leser zwar nicht erschließen, doch finden sich jede Menge ähnlicher Passagen in der etwas über zwei Seiten langen Präambel, die somit mehr als ein Fünftel des lediglich zehnseitigen Eckpunktepapiers umfasst.

„Die Frage, wie allen Menschen in Deutschland – unabhängig von Faktoren wie Einkommen, Bildungsgrad oder Herkunft – der gerechte Zugang zu ausreichendem und gesundem Essen erleichtert werden kann, muss mit besonderer Priorität adressiert werden. Denn auch in einem reichen Land wie Deutschland existiert Ernährungsarmut. Multiple Krisen wie die Covid-19-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Klimawandel und Artensterben verstärken dieses Problem u. a. durch Preissteigerungen und Lieferengpässe, die insbesondere finanzschwache Bevölkerungsgruppen treffen. Sie legen auch die Vulnerabilität und Abhängigkeiten des heutigen Ernährungssystems offen.” (S. 2; meine Hervorhebungen)

Wenn Sie beim Lesen dieser Zeilen die „Alternativlosigkeit“ der avisierten Maßnahmen erahnen, liegen Sie nicht allzu weit daneben. Keinerlei Hinweise verliert das Papier jedoch darüber, dass das Zusammenwerfen der „multiplen Krisen“ – als ob diese allesamt „vom Himmel gefallen wären“ – und nicht etwa ursächlich mit der imperialen US-Politik gegenüber Russland, den ökonomischen Verwerfungen der Covid-Maßnahmen oder dem exzessiven „Drucken“ von „Geld“ durch u.a. die Europäische Zentralbank, die eine oder andere Rolle spielen.

Abb. 1: Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung. (Grafik: bmel.de)

Wohin will die Bundesregierung und wie soll dies bewerkstelligt werden?

„Der Auftrag zu einer ganzheitlichen und modernen Ernährungspolitik und für schnellere Fortschritte zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher kommt aber auch aus der Gesellschaft. Einige Bundesländer haben bereits Ernährungsstrategien entwickelt…Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen auf nachhaltige Entwicklungsziele verständigt…Ziel der zu entwickelnden Ernährungsstrategie der Bundesregierung ist es, einen Beitrag zur Transformation des Ernährungssystems zu leisten und dafür von Anfang an gesunde und nachhaltige Ernährungsweisen für Verbraucherinnen und Verbraucher so einfach wie möglich zu gestalten.” (S. 3; meine Hervorhebungen)

So einfach und bequem wie möglich für alle. Weltweit. Und wie dies vonstatten gehen soll, weist das BMEL ebenso aus:

„Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung soll auf mehrere Phasen und Zeiträume bis 2050 ausgerichtet sein und kurz-, mittel- und langfristig ernährungspolitische strategische Prioritäten, Handlungsfelder und deren jeweilige Ziele definieren, konkrete Maßnahmen benennen und effektive Wege zu deren Verwirklichung aufzeigen…Nötig ist ein systemischer Ansatz aus Verhaltens- und Verhältnisprävention, der die Auswirkungen auf Umwelt und Klima sowie die unterschiedlichen Lebenswelten berücksichtigt und die Themen Ernährung und Bewegung verbindet…” (S. 3-4; meine Hervorhebung)

Wenn auch Sie sich fragen, was hinter „Verhaltens- und Verhältnisprävention“ steht, so weist das Bundesgesundheitsminiserium unter dem Schlagwort „Prävention“ darauf hin, dass es um eine „Biopolitisierung“ von Ernährungsfragen geht [4], in der „Vater [sic] Staat“ sich – analog wie in Zeiten von Corona – darum kümmern soll, wie wir uns verhalten.

Kernpunkte des Positionspapiers

„Die Bundesregierung will im Zusammenspiel mit weiteren Akteuren die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine gesunde, stärker pflanzenbetonte und nachhaltige Ernährung im Alltag ermöglicht wird.“

Klingt nach paternalistischer Wohlfühlgesellschaft, bedeutet aber konkret (im folgenden S. 4-7; meine Hervorhebungen):

  1. Die Außer-Haus-Verpflegung und dabei insbesondere die Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiger Ansatzpunktum die Ernährungsumgebung z.B. in Kitas und Schulen, Kantinen und Mensen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig umzugestalten und Veränderungen im Ernährungsverhalten zu erleichtern
  2. Durch ein System ineinandergreifender Maßnahmen soll darauf hingearbeitet werden, die Exposition (z.B. Werbung, Social Media) und den Zugang (z.B. Preis, Angebot, Erreichbarkeit) zu nachhaltig (bzw. ökologisch) produzierten, pflanzlichen, un- [sic] und gering verarbeiteten, regionalen bzw. saisonal-regionalen Lebensmitteln zu verbessern.
  3. In Deutschland liegt der Fleischkonsum deutlich über dem ernährungsphysiologisch empfohlenen. Zudem benötigt die Erzeugung tierischer Lebensmittel teilweise ein Mehrfaches der darin enthaltenen Energie in Form von Futterpflanzen und ist mit hohen Treibhausgasemissionen und Umweltbelastungen verbunden…Ziel ist es insoweit, eine pflanzenbetonte Ernährung mit einem hohen Anteil an möglichst unverarbeitetem Gemüse und Obst sowie ballaststoffreichen Getreideprodukten und Hülsenfrüchten und Nüssen einfacher zugänglich zu machen. Gleichermaßen soll die Reduzierung des Konsums tierischer Lebensmittel auf ein nachhaltiges und gesundheitsförderndes Maß unterstützt werden.
  4. Um Ernährungsarmut entgegen zu wirken, sollen deshalb die aktuell erheblichen Preissteigerungen bei Lebensmitteln in den Blick genommen werden. Hierbei kommen insbesondere sozialpolitische Maßnahmen in Betracht. Auch der Gemeinschaftsverpflegung kommt eine wesentliche Rolle zu. [siehe Punkt 1., was hierbei verfolgt wird]
  5. Gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen für Ernährung und Bewegung müssen zusammengedacht werden. [Kurioserweise ist dies der mit Abstand kürzeste Punkt in dem Papier.]
  6. Damit die in den verschiedenen Handlungsfeldern entwickelten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden können, ist eine intelligente Vernetzung und Zusammenarbeit der betroffenen Akteure auf allen Ebenen erforderlich [Oder eine „Reform“ der Bundesverfassung, und falls dies nicht möglich ist, dann werden wohl neue „Bundesämter“ geschaffen, deren Zuständigkeit nicht an Ländergrenzen gebunden sind und deren Vorsteher auch keine Ministerialverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament haben.] Der Digitalisierung kommt eine wichtige Rolle bei der Schaffung und Förderung gesundheitsförderlicher und nachhaltiger Ernährungsumgebungen zu. Modellprojekte können einen Beitrag zur Transformation leisten, indem sie Gelingfaktoren aufzeigen.
  7. Es soll ein nationales Ernährungsmonitoring für Deutschland aufgebaut werden, das es möglich machen soll, Veränderungen des Ernährungsverhaltens kontinuierlich zu erfassen und die diesbezügliche Zielerreichung der Ernährungsstrategie zu überprüfen. [„Food Tracing” [5], anyone?]

Die realökonomischen Implikationen bleiben unerwähnt

Nicht unerwartbar, aber dennoch sei darauf hingewiesen, dass diese Ziele auf lediglich einer knappen Seite hinsichtlich ihrer Umsetzung besprochen werden (S. 8; meine Hervorhebungen). Dieses umfasst drei Punkte, die ebenso als Absichtserklärung fernab jeglicher wirtschaftlicher Aspekte oder sonstiger Umsetzungspläne „besprochen“ werden; achten Sie im Folgenden genau auf Fomulierungen wie „sollen“ oder „werden“:

„Wir wollen ressourcen- und klimaschonende Ansätze fördern. Wir wollen das Angebot von und die Nachfrage nach pflanzlichen, regionalen bzw. saisonal-regionalen (bei Obst und Gemüse) sowie ökologisch erzeugten Lebensmitteln fördern…

  1. Der ökologische Landbau soll in Deutschland bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgedehnt werden…
  2. Im Kontext der Weiterentwicklung der 2019 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sollen die Lebensmittelabfälle in Deutschland bis 2030 in jedem Sektor der Lebensmittelversorgungskette halbiert und die Lebensmittelverluste reduziert werden. Dazu sollen die notwendigen Maßnahmen, inkl. regulativer Änderungen, auf den Weg gebracht werden. Angemessene Portionsgrößen werden in den Blick genommen. [ob diverse EU-Richtlinien über die „Verwertung“ von Speiseresten auch besprochen werden, bleibt außen vor, von dem Kampf der EU gegen die einhemischen Landwirte [6] ganz zu schweigen…]”

Über jegliche Umsetzungsüberlegungen, technische, regulatorische oder gar ökonomische Zusammenhänge schweigt sich das Eckpunktepapier des BMEL jedoch aus.

Die Biopolitisierung des Speiseplans

Dagegen ergeht sich das BMEL auf S. 8-9 breit im Zusammenhang des „social engineering“, wenn euphemistisch von der „Förderung nachhaltiger Ernährungsmuster“ gesprochen wird (im Folgenden erneut mit meinen Hervorhebungen):

  1. Wir wollen besonders schwer erreichbare und vulnerable Verbrauchergruppen effektiver unterstützen. Dazu können neben Kindern und Jugendlichen in bestimmten Fällen auch Menschen mit Migrationshintergrund, aus armutsgefährdeten Haushalten, ältere Menschengehören. Wir wollen Maßnahmen etablieren, die ihnen in ihrer spezifischen Lebenssituation helfen, Ernährungskompetenzen zu erwerben und im Alltag anzuwenden…Daher haben wir z.B. eine Erhebung der Ernährungs- und Gesundheitssituation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in armutsgefährdeten Haushalten in Auftrag gegeben…
  2. Eine fundierte wissenschaftliche Basis ist Voraussetzung für eine zeitgemäße, zielgruppengerechte Ernährungskommunikation und -politik. Bestandteil dieser Basis ist die Erarbeitung evidenzbasierter lebensmittelbezogener Ernährungsempfehlungen. Besonders im Fokus stehen dabei Kinder und Jugendliche, stillende Mütter, Schwangere und Menschen mit veganer/vegetarischer Ernährungsweise. Die zukünftigen Empfehlungen der [Deutschen Gesellschaft für Ernährung] werden Umweltaspekte berücksichtigen, um Umwelt- und Gesundheitsziele in Einklang zu bringen und einen Beitrag zur Einhaltung der planetaren Belastungsgrenzen zu liefern
  3. Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar, aktuell und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich und für die jeweiligen Zielgruppen erreichbar sein. Zudem müssen sich Informationsangebote, wie beispielsweise Informationskampagnen, den sich ändernden Bedürfnissen der Menschen anpassen
  4. Das Ernährungsverhalten wird maßgeblich in der Kindheit und Jugend geprägt. Für die Ernährungsbildung in Kitas und Kindertagespflege sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachlehrkräften für den ernährungsbildenden Unterricht an Schulen sind die Ministerien der Länder zuständig. Gleichwohl wird das BMEL…Verbesserung der Ernährungsbildung besprechen und die bewährte Netzwerkarbeit fortführen. Das Angebot an qualitätsgeprüften Materialien, die Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Kindertagespflegepersonen sowie Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe bei der Ernährungsbildung unterstützen und die zunehmend digital genutzt werden können, soll erweitert werden.

Wie aber soll all dies ökonomisch bewerkstelligt werden? Das Positionspapier schweigt sich darüber weitgehend aus, weswegen in Folge einige weiterführende Überlegungen stehen.

Was passiert, wenn das nicht klappt?

Vorneweg – es geht mir nicht um Panikmache, aber jenseits aller Wohlfühlromantik sei ausdrücklich auf die Wahnhaftigkeit dieser „Strategie“ hingewiesen. Der bereits beschlossene Ausstieg der EU aus allen fossilen Energieträgern (TKP berichtete [7]), der demnächst umgesetzt werden soll, bedeutet in erster Linie:

  • massive Preissteigerungen für alles, da sich die höheren Preise für Emissionen nicht „nur“ auf die Transportketten auswirken – der „letzte Kilometer“, der mit LKW bestritten wird, die bekanntlich Diesel verbrennen
  • in der Lebensmittelproduktion wird Diesel übrigens auch eingesetzt, um Nutzgeräte wie Traktoren, Mähdrescher u.ä. zu betreiben
  • Kunstdünger benötigen u.a. Erdgas, Pestizide und Erdöl als Ingredienzen; deren progressive Verteuerung durch die EU-Vorgaben wird Lebensmittel unweigerlich massiv verteuern: Herr Özdemir, wie stellen Sie sich denn eigentlich die „nachhaltige“ Unterstützung der „vulnerablen Gruppen“ konkret vor?
  • Implizit bedeutet das Abgehen von fossilen Energieträgern zudem, dass die Produktivität der Landwirtschaft sinken wird, was bei der weiter wachsenden Weltbevölkerung zunehmend zu Versorgungsengpässen führen wird: deren – m.E. ungeheuerliche – Implikation ist, dass Hungerkrisen nahezu unvermeidbar sind.

Verstaatlichung, Planwirtschaft im Notfall

Die Bundesregierung ist, wie ein Positionspapier des Innenministeriums mit dem Titel „Konzeption Zivile Verteidigung [8]“ aus dem Jahr 2016 zeigt, allerdings vorbereitet. Dort heißt es auf S. 47 etwa (meine Hervorhebungen):

„Die Regelversorgung mit Nahrungsmitteln erfolgt über eine Vielzahl von Lebensmittelproduzenten und Lebensmittelhändlern ohne besondere Mindestvorgaben. Die Versorgung erfolgt so lange wie möglich durch die privatwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt.

Ist nach Feststellung der Bundesregierung eine Grundversorgung der Bevölkerung über den freien Markt nicht mehr gewährleistet, erfolgt eine Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Lebensmitteln im Wege einer geordneten Produktion und Verteilung der Lebensmittel durch hoheitliche Bewirtschaftung der Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelverteilung. Die Bundesregierung kann über den Erlass von Rechtsverordnungen entlang der Lebensmittelwarenkette Verfügungsbeschränkungen und Abgabepflichten hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln erlassen. Darüber hinaus sollen den zuständigen Vollzugsbehörden einstweilige Eingriffsbefugnisse bis zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen gewährt werden. Die Rechtsgrundlagen für die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge sind entsprechend anzupassen.”

Wir sehen also, dass – nicht unähnlich der Corona-„Pandemie“ – eine „Feststellung“ der Bundesregierung ausreicht, um nicht nur „den freien Markt“, sondern auch gleich die Produktionsmittel (Grund und Boden) zu verstaatlichen.

Evidenz, Kriterien, Gesetze oder gar Diskussionen in der Öffentlichkeit und den Parlamenten sind nicht erfoderlich.

An anderer Stelle habe ich hierzu folgende Überlegungen geäußert [9]:

„Die deutsche Regierung – und ich bezweifle nicht, dass andere „westliche“ Regierungen vergleichbare Dokumente vorbereitet haben – teilt der Bevölkerung mit, dass sie zahlreiche Gesetze brechen wird, wenn es sein muss…

Die deutsche Regierung sagt uns, dass sie eine Krise nur feststellen muss, ohne irgendwelche entsprechende Kriterien zu nennen.

Darüber hinaus informiert die Regierung ihre unbedarften Leser darüber, dass im Notfall Rechtsverordnungen für die „hoheitliche Bewirtschaftung der Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelverteilung…hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln erlassen“ werden, was bedeutet, dass staatliche Stellen die Rationierung von Lebensmitteln vornehmen werden.

Die Einrichtung dieses Systems erfordert mindestens zehn Tage, wenn nicht sogar zwei Wochen, in denen die Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes sich selbst überlassen ist. Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge, wie besorgte Minister die Bevölkerung in düsterem Ton darüber informieren, dass es „zwei Wochen“ dauern wird, dieses System zu organisieren, und dass jeder während dieser Zeit zu Hause bleiben sollte, um zusätzliche Komplikationen zu vermeiden.”

Es sei an dieser Stelle erneut darauf hingewisen, dass dieses Positionspapier 2016 erstellt wurde. Übrigens ist auf S. 46 desselben Berichts zu lesen, dass „die staatliche Notfallvorsorge…die Minimalversorgung für die gesamte Bevölkerung mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage [sichert]“.

Auf S. 50-52 findet sich die „Bargeldversorgung“ wie folgt thematisiert: Die Banken müssen weiterarbeiten, aber „es besteht keine Verpflichtung, für einen betriebsübergreifenden Krisenfall eine Notfallplanung bereitzuhalten, um zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des gesamten Bargeldverkehrs beizutragen“.

Wer aber soll denn das alles planen? Gut, dass Sie fragen, denn im folgenden Absatz (S. 51, meine Hervorhebungen) heißt es:

„Die Bundesbank sorgt nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Deutschland. Ihr obliegt die Bereitstellung der benötigten bzw. Entgegennahme der abgelieferten Gelder an den Schaltern ihrer 35 regionalen Filialen…

Eine unmittelbare flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld durch die Bundesbank selbst kann nicht geleistet werden (z. B. wären die derzeit 35 Filialen der Bundesbank – im Vergleich zu aktuell rund 50.000 Geldausgabeautomaten zuzüglich den über 30.000 Bankfilialen – hierfür gänzlich unzureichend, eine Verrechnungs-/Belastungsmöglichkeit im Gegenzug zum einzelnen Bürger besteht nicht). Daher ist eine funktionierende Logistikinfrastruktur (die nicht im Einflussbereich der Bundesbank liegt und die Kreditinstitute sowie die Wertdienstleister einschließt) für eine geordnete Bargeldversorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich.

Die Verteilung des Bargelds an die Bevölkerung erfolgt über die Kreditinstitute, die für den Transport des Bargelds regelmäßig auf Wertdienstleister zurückgreifen. Durch die verstärkte Automation (z.B. automatische Kassentresore in Bankfilialen oder Geldautomaten) können die Auszahlmöglichkeiten im Krisenfall beeinträchtigt sein. Die Sicherstellung der IT-Verfügbarkeit und der Energieversorgung der Kreditinstitute und Wertdienstleister sind daher unverzichtbar.”

Und damit kommen wir zu guter Letzt zur Energieversorgung (S. 53-56; meine Hervorhebungen):

„Bei einer Erzeugungsmangellage kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Krisenfall nach dem EnSiG [Energiesicherheitsgesetz] feststellen. Der Bundesnetzagentur wird dadurch die Aufgabe übertragen, als Bundeslastverteiler auf Basis der Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV) Verfügungen zur Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Strom zu erlassen, beispielsweise über Abschaltungen oder die bevorrechtigte Versorgung lebenswichtiger Einrichtungen. Für den Bereich der Gasversorgung sind entsprechende Regelungen in der GasSV enthalten. Für den konkreten Fall der Zivilen Verteidigung wird die Gasversorgung auf Basis des WiSiG durch die GasLastV geregelt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) agiert in diesem Fall als Bundeslastverteiler und die obersten Wirtschaftsbehörden der Länder als Gebietslastverteiler. Durch Landesrecht können den höheren und unteren Verwaltungsbehörden sowie den Gemeinden als Gruppen- , Bezirks- und Bereichslastverteilern Aufgaben der Lastverteilung übertragen werden. Die Lastverteiler können an Unternehmen und Verbraucher Verfügungen erlassen, um eine Gefährdung der öffentlichen Gasversorgung zu beheben oder zu verhindern oder um die Auswirkungen einer Störung der Versorgung zu mindern.”

Abb. 2: „Nachweis der Unterstützung der Ukraine erforderlich für den Zutritt“. (Screenshot: babylonbee.com)

Epilog: Deutschland wird abgeschafft

Seit mehr als zwei Jahrzehnten fordern die Klimawandel-Falken eine „Mobilisierung im Stil des Zweiten Weltkriegs“, um die drohende Gefahr der „globalen Erwärmung“ zu bekämpfen.

Natürlich erfordert eine solche Mobilisierung – und insbesondere die Ausrufung des (de facto) Kriegsrechts – auch einen Feind, idealiter einen, der „ungreifbar“ ist, wie etwa Sars-Cov-2 oder „Klimawandel“.

Die Folgen der verfehlten Politik gegenüber Russland („Sanktionen“, die v.a. der EU schaden), die Erfahrungen aus der Corona-Manie („Klima-Lockdowns” [10], anyone?) sowie die internen Vorbereitungen der Regierungen, im „Notfall“ alle Gesetze zu brechen, sind weit gediehen.

Ja, wir haben schon einmal landesweite, staatlich gelenkte Lebensmittelverteilungssysteme gesehen, die während des Ersten Weltkriegs in industriellem Maßstab eingeführt wurden, insbesondere in Deutschland (dessen Kriegswirtschaft übrigens, obwohl sie während der 4,5 Jahre des Konflikts um etwa 25 % schrumpfte, Lenin als Vorbild für die Planwirtschaft der Sowjetunion diente).

Doch mit den Fortschritten in der Datenverarbeitung und der Rechenleistung seit etwa 2000 sind die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung nun gegeben: Die Kontaktverfolgung ermöglicht die Verfolgung der Bevölkerung, ein De-facto-Soziales Kreditsystem (oh, Sie haben mehr als den Ihnen von der Regierung zugewiesenen Anteil an Freizeit verbraucht) kann – und wird – die Einhaltung der staatlichen Vorschriften sicherstellen, damit Ihre App zur Lebensmittelrationierung, die an der Supermarktkasse gescannt wird, das Personal darüber informiert, dass Sie dieses oder jenes Produkt eine weitere Woche lang nicht kaufen dürfen.

Das konservative Satiremagazin „Babylon Bee“ hat dies kürzlich wie folgt illustriert (Abb. 2).

Keineswegs will ich hiermit Panik machen, doch ist es für mündige, selbstbestimmte Bürger unverzichtbar, ob dieser Planungen und ihrer Implikationen Bescheid zu wissen.

Nicht „Deutschland schafft sich ab“, wie der Titel des 2010 erschienen Buches des bereits davor in Ungnade gefallenen vormaligen SPD-Politikers Thilo Sarrazin lautete.

Die von den Grünen getriebene, mit Abstand unfähigste Bundesregierung seit 1949 schafft nicht „nur“ den seither erarbeiteten Wohlstand ab, sondern angesichts der Implikationen der postulierten „Ernährungswende“ auch einen mindestens (Gut-) Teil der deutschen wie europäischen Bevölkerung.

Quellen:

[1] Bundesministerium für Ernähtung und Landwirtschaft (BMEL), „Ernährungsstrategie”, 08.05.2023, <https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategie.html>
[2] BMEL, „Eckpunktepapier: Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung”, am 21.12.2022, <https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsstrategie-eckpunktepapier.html>
[3] BMEL, PDF:„Eckpunktepapier: Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung”, am 21.12.2022, <https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsstrategie-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=4>
[4] Bundesministerium für Gesundheit, „Prävention”, <https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praevention.html>
[5] tkp, Dr. Peter F. Mayer, „New York erfasst CO2 Fußabdruck bei Einkauf von Nahrungsmitteln”, am 17.05.2023, <https://tkp.at/2023/05/17/new-york-erfasst-co2-fussabdruck-bei-einkauf-von-nahrungsmitteln/>
[6] tkp, Dr. Peter F. Mayer, „Niederlande will Bauern enteignen – EU Agenda 2030”, am 06.12.2022, <https://tkp.at/2022/12/06/niederlande-will-bauern-enteignen-eu-agenda-2030/>
[7] tkp, Thomas Oysmüller, „EU beschloss totalen Ausstieg aus Öl und Gas”, am 22.05.2023, <https://tkp.at/2023/05/22/eu-beschloss-totalen-ausstieg-aus-oel-und-gas/>
[8] Bundesministerium des Innern, „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)”, am 24.08.2016, <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bevoelkerungsschutz/konzeption-zivile-verteidigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1>
[9] Die Fackel 2.0, Assoc. Prof. Dr. Stephan Sander-Faes, „Notes From the Upside Down VII: The Fog-of-War Clears (to certain extents)”, am 28.03.2022, <https://fackel.substack.com/p/notes-from-the-upside-down-vii-the>
[10] tkp, Dr. Peter F. Mayer, „Die 15-Minuten-City – Klima Lockdown nach der Art von Corona”, am 21.12.2022, <https://tkp.at/2022/12/21/die-15-minuten-city-klima-lockdown-nach-der-art-von-corona/>

Pläne der Grünen:

„Ernährungswende“ – mit potenziell katastrophalen Folgen

Nach den grandiosen Erfolgen der „Energiewende“ und den Russland-Sanktionen wenden sich die deutschen Grünen nun der Ernährung zu. Wie sein Parteifreund Habeck, so demonstriert auch Bundesminister Özdemir erstaunliche Unfähigkeit – mit zum Teil haarsträubenden Folgen für die Menschen in Deutschland.

Von Published On: 15. Juni 2023Kategorien: Innenpolitik

Dieser Text wurde zuerst am 24.05.2023 auf www.tkp.at unter der URL <https://tkp.at/2023/05/24/gruene-planen-ernaehrungswende-mit-potenziell-katastrophalen-folgen/> veröffentlicht. Lizenz: Assoc. Prof. Dr. Stephan Sander-Faes, tkp, CC BY-NC-ND 4.0

Ziele für nachhaltige Entwicklung des UN Development Program. (Bild: UNDP (United Nations Development Programme) / Wikimedia Commons / public domain)

Wie so oft in letzter Zeit – und nicht erst seit Beginn der „Pandemie“ – verstecken Angehörige der Politikerkaste ihre infamen und brandgefährlichen Ziele hinter wohlklingenden Phrasen. So auch Cem Özdemir (Grüne), der in der Berliner Ampelkoalition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorsteht.

Ebenda heißt es, dass gemäß dem Koalitionsvertrag „bis 2023“ eine bundesweite „Ernährungsstrategie“ erarbeitet werden soll [1]. Das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Eckpunktepapier „Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung“ wurde kurz vor Weihnachten 2022 im Bundeskabinett beschlossen und stellt den Kern dieses Beitrags dar.

Wie das BMEL auf seiner Homepage festhält, so wird diese „unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Wissenschaft, Ernährungswirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft“ erarbeitet. Ziel ist die Vorgabe „ernährungspolitischer Ziele und Leitlinien“, die Definition entsprechender Handlungsfelder sowie das Vorschlagen „konkreter, möglichst messbarer Maßnahmen“. Besonderes Augenmerk kommt hierbei bestehenden Strategien und Maßnahmenplänen zu, wobei etwa Aktionen gegen die Lebensmittelverschwendung oder „Innovationsstrategien“ zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten erwähnt werden.

Bundesminister Özdemir wird wie folgt zitiert:

„Ich möchte dafür sorgen, dass es für alle Menschen in Deutschland möglich ist, sich gut und gesund zu ernähren – unabhängig von Einkommen, Bildung oder Herkunft.“

Özdemirs Vision für Deutschland

Die eingangs verlinkte Webseite des BMEL weist lang(-atmig) und breit aus, was bisher geschehen ist – mit einer weiter unten besprochenen, aber ausgesprochen wichtigen Ausnahme. Ich erspare Ihnen an dieser Stelle die selbstbeweihräuchernde Amtsprosa und gebe diese naturgemäß weitaus umfangreicher beschriebenen Prozesse in der BMEL-Infografik wieder (Abb 1.).

Bitte beachten Sie vor allem den mit 29. Juni 2022 ausgewiesenen Beginn des Prozesses, der zu der kohärenten Ernährungsstrategie der Bundesregierung führen soll.

Weiter unten auf der Webseite findet sich der aktuelle Stand, ein sogenanntes „Eckpunktepapier“, das am 21. Dezember 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Dieses finden Sie hier: [2], direkt gelangen Sie hier zu der Unterlage [3], aus der ich im folgenden zitieren werde (alle Hervorhebungen sind hingegen von mir).

Vorneweg – das von Özdemirs Ministerium ausgearbeitete Eckpunktepapier ist eine schlecht zusammengestellte, weitgehend inhaltslose Ansammlung von Banalitäten und Absichtserklärungen, die obendrein aufgrund der mangelnden Ausführungen, die Umsetzung bzw. deren Kosten betreffend, meines Erachtens zwischen „hochnotpeinlich“ und „einem studentischen Essay ungenügend“ rangieren. Aber immerhin kann man sich moralisch überlegen fühlen, wenn man mit Özdemirs Richtungsvorgabe übereinstimmt.

Bundesminister Cem Özdemir stellt die Ernährungsstrategie der Bundesregierung vor. (Screenshot: https://www.youtube.com/watch?v=YnblzMv6PlI)

Die Eckpunkte der Bundesregierung zur Ernährungsstrategie (sic)

„Mit dem Essen können Genuss, Verbundenheit, Tradition und Miteinander verknüpft sein. Ernährung kann Mittel zur Selbstverwirklichung oder Teil einer Kultur und eines Lebensgefühls sein. Wie und was wir essen, hat aber auch weiterreichende Auswirkungen…unser Agrar- und Ernährungssystem für zirka ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Weltweit ist das globale Agrar- und Ernährungssystem verantwortlich für bis zu 80 Prozent des Rückgangs an biologischer Vielfalt.” (S. 1-2)

Die „Logik“ des Vergleichs der deutschen Landwirtschaft mit den weltweit verbundenen Problemen mag sich dem geneigten Leser zwar nicht erschließen, doch finden sich jede Menge ähnlicher Passagen in der etwas über zwei Seiten langen Präambel, die somit mehr als ein Fünftel des lediglich zehnseitigen Eckpunktepapiers umfasst.

„Die Frage, wie allen Menschen in Deutschland – unabhängig von Faktoren wie Einkommen, Bildungsgrad oder Herkunft – der gerechte Zugang zu ausreichendem und gesundem Essen erleichtert werden kann, muss mit besonderer Priorität adressiert werden. Denn auch in einem reichen Land wie Deutschland existiert Ernährungsarmut. Multiple Krisen wie die Covid-19-Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine sowie Klimawandel und Artensterben verstärken dieses Problem u. a. durch Preissteigerungen und Lieferengpässe, die insbesondere finanzschwache Bevölkerungsgruppen treffen. Sie legen auch die Vulnerabilität und Abhängigkeiten des heutigen Ernährungssystems offen.” (S. 2; meine Hervorhebungen)

Wenn Sie beim Lesen dieser Zeilen die „Alternativlosigkeit“ der avisierten Maßnahmen erahnen, liegen Sie nicht allzu weit daneben. Keinerlei Hinweise verliert das Papier jedoch darüber, dass das Zusammenwerfen der „multiplen Krisen“ – als ob diese allesamt „vom Himmel gefallen wären“ – und nicht etwa ursächlich mit der imperialen US-Politik gegenüber Russland, den ökonomischen Verwerfungen der Covid-Maßnahmen oder dem exzessiven „Drucken“ von „Geld“ durch u.a. die Europäische Zentralbank, die eine oder andere Rolle spielen.

Abb. 1: Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung. (Grafik: bmel.de)

Wohin will die Bundesregierung und wie soll dies bewerkstelligt werden?

„Der Auftrag zu einer ganzheitlichen und modernen Ernährungspolitik und für schnellere Fortschritte zum Wohle der Verbraucherinnen und Verbraucher kommt aber auch aus der Gesellschaft. Einige Bundesländer haben bereits Ernährungsstrategien entwickelt…Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen auf nachhaltige Entwicklungsziele verständigt…Ziel der zu entwickelnden Ernährungsstrategie der Bundesregierung ist es, einen Beitrag zur Transformation des Ernährungssystems zu leisten und dafür von Anfang an gesunde und nachhaltige Ernährungsweisen für Verbraucherinnen und Verbraucher so einfach wie möglich zu gestalten.” (S. 3; meine Hervorhebungen)

So einfach und bequem wie möglich für alle. Weltweit. Und wie dies vonstatten gehen soll, weist das BMEL ebenso aus:

„Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung soll auf mehrere Phasen und Zeiträume bis 2050 ausgerichtet sein und kurz-, mittel- und langfristig ernährungspolitische strategische Prioritäten, Handlungsfelder und deren jeweilige Ziele definieren, konkrete Maßnahmen benennen und effektive Wege zu deren Verwirklichung aufzeigen…Nötig ist ein systemischer Ansatz aus Verhaltens- und Verhältnisprävention, der die Auswirkungen auf Umwelt und Klima sowie die unterschiedlichen Lebenswelten berücksichtigt und die Themen Ernährung und Bewegung verbindet…” (S. 3-4; meine Hervorhebung)

Wenn auch Sie sich fragen, was hinter „Verhaltens- und Verhältnisprävention“ steht, so weist das Bundesgesundheitsminiserium unter dem Schlagwort „Prävention“ darauf hin, dass es um eine „Biopolitisierung“ von Ernährungsfragen geht [4], in der „Vater [sic] Staat“ sich – analog wie in Zeiten von Corona – darum kümmern soll, wie wir uns verhalten.

Kernpunkte des Positionspapiers

„Die Bundesregierung will im Zusammenspiel mit weiteren Akteuren die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine gesunde, stärker pflanzenbetonte und nachhaltige Ernährung im Alltag ermöglicht wird.“

Klingt nach paternalistischer Wohlfühlgesellschaft, bedeutet aber konkret (im folgenden S. 4-7; meine Hervorhebungen):

  1. Die Außer-Haus-Verpflegung und dabei insbesondere die Gemeinschaftsverpflegung ist ein wichtiger Ansatzpunktum die Ernährungsumgebung z.B. in Kitas und Schulen, Kantinen und Mensen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nachhaltig umzugestalten und Veränderungen im Ernährungsverhalten zu erleichtern
  2. Durch ein System ineinandergreifender Maßnahmen soll darauf hingearbeitet werden, die Exposition (z.B. Werbung, Social Media) und den Zugang (z.B. Preis, Angebot, Erreichbarkeit) zu nachhaltig (bzw. ökologisch) produzierten, pflanzlichen, un- [sic] und gering verarbeiteten, regionalen bzw. saisonal-regionalen Lebensmitteln zu verbessern.
  3. In Deutschland liegt der Fleischkonsum deutlich über dem ernährungsphysiologisch empfohlenen. Zudem benötigt die Erzeugung tierischer Lebensmittel teilweise ein Mehrfaches der darin enthaltenen Energie in Form von Futterpflanzen und ist mit hohen Treibhausgasemissionen und Umweltbelastungen verbunden…Ziel ist es insoweit, eine pflanzenbetonte Ernährung mit einem hohen Anteil an möglichst unverarbeitetem Gemüse und Obst sowie ballaststoffreichen Getreideprodukten und Hülsenfrüchten und Nüssen einfacher zugänglich zu machen. Gleichermaßen soll die Reduzierung des Konsums tierischer Lebensmittel auf ein nachhaltiges und gesundheitsförderndes Maß unterstützt werden.
  4. Um Ernährungsarmut entgegen zu wirken, sollen deshalb die aktuell erheblichen Preissteigerungen bei Lebensmitteln in den Blick genommen werden. Hierbei kommen insbesondere sozialpolitische Maßnahmen in Betracht. Auch der Gemeinschaftsverpflegung kommt eine wesentliche Rolle zu. [siehe Punkt 1., was hierbei verfolgt wird]
  5. Gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen für Ernährung und Bewegung müssen zusammengedacht werden. [Kurioserweise ist dies der mit Abstand kürzeste Punkt in dem Papier.]
  6. Damit die in den verschiedenen Handlungsfeldern entwickelten Maßnahmen wirksam umgesetzt werden können, ist eine intelligente Vernetzung und Zusammenarbeit der betroffenen Akteure auf allen Ebenen erforderlich [Oder eine „Reform“ der Bundesverfassung, und falls dies nicht möglich ist, dann werden wohl neue „Bundesämter“ geschaffen, deren Zuständigkeit nicht an Ländergrenzen gebunden sind und deren Vorsteher auch keine Ministerialverantwortlichkeit gegenüber dem Parlament haben.] Der Digitalisierung kommt eine wichtige Rolle bei der Schaffung und Förderung gesundheitsförderlicher und nachhaltiger Ernährungsumgebungen zu. Modellprojekte können einen Beitrag zur Transformation leisten, indem sie Gelingfaktoren aufzeigen.
  7. Es soll ein nationales Ernährungsmonitoring für Deutschland aufgebaut werden, das es möglich machen soll, Veränderungen des Ernährungsverhaltens kontinuierlich zu erfassen und die diesbezügliche Zielerreichung der Ernährungsstrategie zu überprüfen. [„Food Tracing” [5], anyone?]

Die realökonomischen Implikationen bleiben unerwähnt

Nicht unerwartbar, aber dennoch sei darauf hingewiesen, dass diese Ziele auf lediglich einer knappen Seite hinsichtlich ihrer Umsetzung besprochen werden (S. 8; meine Hervorhebungen). Dieses umfasst drei Punkte, die ebenso als Absichtserklärung fernab jeglicher wirtschaftlicher Aspekte oder sonstiger Umsetzungspläne „besprochen“ werden; achten Sie im Folgenden genau auf Fomulierungen wie „sollen“ oder „werden“:

„Wir wollen ressourcen- und klimaschonende Ansätze fördern. Wir wollen das Angebot von und die Nachfrage nach pflanzlichen, regionalen bzw. saisonal-regionalen (bei Obst und Gemüse) sowie ökologisch erzeugten Lebensmitteln fördern…

  1. Der ökologische Landbau soll in Deutschland bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ausgedehnt werden…
  2. Im Kontext der Weiterentwicklung der 2019 verabschiedeten Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sollen die Lebensmittelabfälle in Deutschland bis 2030 in jedem Sektor der Lebensmittelversorgungskette halbiert und die Lebensmittelverluste reduziert werden. Dazu sollen die notwendigen Maßnahmen, inkl. regulativer Änderungen, auf den Weg gebracht werden. Angemessene Portionsgrößen werden in den Blick genommen. [ob diverse EU-Richtlinien über die „Verwertung“ von Speiseresten auch besprochen werden, bleibt außen vor, von dem Kampf der EU gegen die einhemischen Landwirte [6] ganz zu schweigen…]”

Über jegliche Umsetzungsüberlegungen, technische, regulatorische oder gar ökonomische Zusammenhänge schweigt sich das Eckpunktepapier des BMEL jedoch aus.

Die Biopolitisierung des Speiseplans

Dagegen ergeht sich das BMEL auf S. 8-9 breit im Zusammenhang des „social engineering“, wenn euphemistisch von der „Förderung nachhaltiger Ernährungsmuster“ gesprochen wird (im Folgenden erneut mit meinen Hervorhebungen):

  1. Wir wollen besonders schwer erreichbare und vulnerable Verbrauchergruppen effektiver unterstützen. Dazu können neben Kindern und Jugendlichen in bestimmten Fällen auch Menschen mit Migrationshintergrund, aus armutsgefährdeten Haushalten, ältere Menschengehören. Wir wollen Maßnahmen etablieren, die ihnen in ihrer spezifischen Lebenssituation helfen, Ernährungskompetenzen zu erwerben und im Alltag anzuwenden…Daher haben wir z.B. eine Erhebung der Ernährungs- und Gesundheitssituation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in armutsgefährdeten Haushalten in Auftrag gegeben…
  2. Eine fundierte wissenschaftliche Basis ist Voraussetzung für eine zeitgemäße, zielgruppengerechte Ernährungskommunikation und -politik. Bestandteil dieser Basis ist die Erarbeitung evidenzbasierter lebensmittelbezogener Ernährungsempfehlungen. Besonders im Fokus stehen dabei Kinder und Jugendliche, stillende Mütter, Schwangere und Menschen mit veganer/vegetarischer Ernährungsweise. Die zukünftigen Empfehlungen der [Deutschen Gesellschaft für Ernährung] werden Umweltaspekte berücksichtigen, um Umwelt- und Gesundheitsziele in Einklang zu bringen und einen Beitrag zur Einhaltung der planetaren Belastungsgrenzen zu liefern
  3. Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar, aktuell und für die Verbraucherinnen und Verbraucher leicht verständlich und für die jeweiligen Zielgruppen erreichbar sein. Zudem müssen sich Informationsangebote, wie beispielsweise Informationskampagnen, den sich ändernden Bedürfnissen der Menschen anpassen
  4. Das Ernährungsverhalten wird maßgeblich in der Kindheit und Jugend geprägt. Für die Ernährungsbildung in Kitas und Kindertagespflege sowie für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Fachlehrkräften für den ernährungsbildenden Unterricht an Schulen sind die Ministerien der Länder zuständig. Gleichwohl wird das BMEL…Verbesserung der Ernährungsbildung besprechen und die bewährte Netzwerkarbeit fortführen. Das Angebot an qualitätsgeprüften Materialien, die Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Kindertagespflegepersonen sowie Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe bei der Ernährungsbildung unterstützen und die zunehmend digital genutzt werden können, soll erweitert werden.

Wie aber soll all dies ökonomisch bewerkstelligt werden? Das Positionspapier schweigt sich darüber weitgehend aus, weswegen in Folge einige weiterführende Überlegungen stehen.

Was passiert, wenn das nicht klappt?

Vorneweg – es geht mir nicht um Panikmache, aber jenseits aller Wohlfühlromantik sei ausdrücklich auf die Wahnhaftigkeit dieser „Strategie“ hingewiesen. Der bereits beschlossene Ausstieg der EU aus allen fossilen Energieträgern (TKP berichtete [7]), der demnächst umgesetzt werden soll, bedeutet in erster Linie:

  • massive Preissteigerungen für alles, da sich die höheren Preise für Emissionen nicht „nur“ auf die Transportketten auswirken – der „letzte Kilometer“, der mit LKW bestritten wird, die bekanntlich Diesel verbrennen
  • in der Lebensmittelproduktion wird Diesel übrigens auch eingesetzt, um Nutzgeräte wie Traktoren, Mähdrescher u.ä. zu betreiben
  • Kunstdünger benötigen u.a. Erdgas, Pestizide und Erdöl als Ingredienzen; deren progressive Verteuerung durch die EU-Vorgaben wird Lebensmittel unweigerlich massiv verteuern: Herr Özdemir, wie stellen Sie sich denn eigentlich die „nachhaltige“ Unterstützung der „vulnerablen Gruppen“ konkret vor?
  • Implizit bedeutet das Abgehen von fossilen Energieträgern zudem, dass die Produktivität der Landwirtschaft sinken wird, was bei der weiter wachsenden Weltbevölkerung zunehmend zu Versorgungsengpässen führen wird: deren – m.E. ungeheuerliche – Implikation ist, dass Hungerkrisen nahezu unvermeidbar sind.

Verstaatlichung, Planwirtschaft im Notfall

Die Bundesregierung ist, wie ein Positionspapier des Innenministeriums mit dem Titel „Konzeption Zivile Verteidigung [8]“ aus dem Jahr 2016 zeigt, allerdings vorbereitet. Dort heißt es auf S. 47 etwa (meine Hervorhebungen):

„Die Regelversorgung mit Nahrungsmitteln erfolgt über eine Vielzahl von Lebensmittelproduzenten und Lebensmittelhändlern ohne besondere Mindestvorgaben. Die Versorgung erfolgt so lange wie möglich durch die privatwirtschaftlich organisierte Lebensmittelwirtschaft über den freien Markt.

Ist nach Feststellung der Bundesregierung eine Grundversorgung der Bevölkerung über den freien Markt nicht mehr gewährleistet, erfolgt eine Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Lebensmitteln im Wege einer geordneten Produktion und Verteilung der Lebensmittel durch hoheitliche Bewirtschaftung der Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelverteilung. Die Bundesregierung kann über den Erlass von Rechtsverordnungen entlang der Lebensmittelwarenkette Verfügungsbeschränkungen und Abgabepflichten hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln erlassen. Darüber hinaus sollen den zuständigen Vollzugsbehörden einstweilige Eingriffsbefugnisse bis zum Erlass entsprechender Rechtsverordnungen gewährt werden. Die Rechtsgrundlagen für die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge sind entsprechend anzupassen.”

Wir sehen also, dass – nicht unähnlich der Corona-„Pandemie“ – eine „Feststellung“ der Bundesregierung ausreicht, um nicht nur „den freien Markt“, sondern auch gleich die Produktionsmittel (Grund und Boden) zu verstaatlichen.

Evidenz, Kriterien, Gesetze oder gar Diskussionen in der Öffentlichkeit und den Parlamenten sind nicht erfoderlich.

An anderer Stelle habe ich hierzu folgende Überlegungen geäußert [9]:

„Die deutsche Regierung – und ich bezweifle nicht, dass andere „westliche“ Regierungen vergleichbare Dokumente vorbereitet haben – teilt der Bevölkerung mit, dass sie zahlreiche Gesetze brechen wird, wenn es sein muss…

Die deutsche Regierung sagt uns, dass sie eine Krise nur feststellen muss, ohne irgendwelche entsprechende Kriterien zu nennen.

Darüber hinaus informiert die Regierung ihre unbedarften Leser darüber, dass im Notfall Rechtsverordnungen für die „hoheitliche Bewirtschaftung der Lebensmittelerzeugung und Lebensmittelverteilung…hinsichtlich des Anbaus, der Verarbeitung, Verteilung und des Verkaufs von Lebensmitteln erlassen“ werden, was bedeutet, dass staatliche Stellen die Rationierung von Lebensmitteln vornehmen werden.

Die Einrichtung dieses Systems erfordert mindestens zehn Tage, wenn nicht sogar zwei Wochen, in denen die Bevölkerung im wahrsten Sinne des Wortes sich selbst überlassen ist. Ich sehe schon vor meinem geistigen Auge, wie besorgte Minister die Bevölkerung in düsterem Ton darüber informieren, dass es „zwei Wochen“ dauern wird, dieses System zu organisieren, und dass jeder während dieser Zeit zu Hause bleiben sollte, um zusätzliche Komplikationen zu vermeiden.”

Es sei an dieser Stelle erneut darauf hingewisen, dass dieses Positionspapier 2016 erstellt wurde. Übrigens ist auf S. 46 desselben Berichts zu lesen, dass „die staatliche Notfallvorsorge…die Minimalversorgung für die gesamte Bevölkerung mit Trinkwasser für mindestens 14 Tage [sichert]“.

Auf S. 50-52 findet sich die „Bargeldversorgung“ wie folgt thematisiert: Die Banken müssen weiterarbeiten, aber „es besteht keine Verpflichtung, für einen betriebsübergreifenden Krisenfall eine Notfallplanung bereitzuhalten, um zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des gesamten Bargeldverkehrs beizutragen“.

Wer aber soll denn das alles planen? Gut, dass Sie fragen, denn im folgenden Absatz (S. 51, meine Hervorhebungen) heißt es:

„Die Bundesbank sorgt nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Deutschland. Ihr obliegt die Bereitstellung der benötigten bzw. Entgegennahme der abgelieferten Gelder an den Schaltern ihrer 35 regionalen Filialen…

Eine unmittelbare flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld durch die Bundesbank selbst kann nicht geleistet werden (z. B. wären die derzeit 35 Filialen der Bundesbank – im Vergleich zu aktuell rund 50.000 Geldausgabeautomaten zuzüglich den über 30.000 Bankfilialen – hierfür gänzlich unzureichend, eine Verrechnungs-/Belastungsmöglichkeit im Gegenzug zum einzelnen Bürger besteht nicht). Daher ist eine funktionierende Logistikinfrastruktur (die nicht im Einflussbereich der Bundesbank liegt und die Kreditinstitute sowie die Wertdienstleister einschließt) für eine geordnete Bargeldversorgung der Bevölkerung unbedingt erforderlich.

Die Verteilung des Bargelds an die Bevölkerung erfolgt über die Kreditinstitute, die für den Transport des Bargelds regelmäßig auf Wertdienstleister zurückgreifen. Durch die verstärkte Automation (z.B. automatische Kassentresore in Bankfilialen oder Geldautomaten) können die Auszahlmöglichkeiten im Krisenfall beeinträchtigt sein. Die Sicherstellung der IT-Verfügbarkeit und der Energieversorgung der Kreditinstitute und Wertdienstleister sind daher unverzichtbar.”

Und damit kommen wir zu guter Letzt zur Energieversorgung (S. 53-56; meine Hervorhebungen):

„Bei einer Erzeugungsmangellage kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Krisenfall nach dem EnSiG [Energiesicherheitsgesetz] feststellen. Der Bundesnetzagentur wird dadurch die Aufgabe übertragen, als Bundeslastverteiler auf Basis der Elektrizitätssicherungsverordnung (EltSV) Verfügungen zur Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Strom zu erlassen, beispielsweise über Abschaltungen oder die bevorrechtigte Versorgung lebenswichtiger Einrichtungen. Für den Bereich der Gasversorgung sind entsprechende Regelungen in der GasSV enthalten. Für den konkreten Fall der Zivilen Verteidigung wird die Gasversorgung auf Basis des WiSiG durch die GasLastV geregelt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) agiert in diesem Fall als Bundeslastverteiler und die obersten Wirtschaftsbehörden der Länder als Gebietslastverteiler. Durch Landesrecht können den höheren und unteren Verwaltungsbehörden sowie den Gemeinden als Gruppen- , Bezirks- und Bereichslastverteilern Aufgaben der Lastverteilung übertragen werden. Die Lastverteiler können an Unternehmen und Verbraucher Verfügungen erlassen, um eine Gefährdung der öffentlichen Gasversorgung zu beheben oder zu verhindern oder um die Auswirkungen einer Störung der Versorgung zu mindern.”

Abb. 2: „Nachweis der Unterstützung der Ukraine erforderlich für den Zutritt“. (Screenshot: babylonbee.com)

Epilog: Deutschland wird abgeschafft

Seit mehr als zwei Jahrzehnten fordern die Klimawandel-Falken eine „Mobilisierung im Stil des Zweiten Weltkriegs“, um die drohende Gefahr der „globalen Erwärmung“ zu bekämpfen.

Natürlich erfordert eine solche Mobilisierung – und insbesondere die Ausrufung des (de facto) Kriegsrechts – auch einen Feind, idealiter einen, der „ungreifbar“ ist, wie etwa Sars-Cov-2 oder „Klimawandel“.

Die Folgen der verfehlten Politik gegenüber Russland („Sanktionen“, die v.a. der EU schaden), die Erfahrungen aus der Corona-Manie („Klima-Lockdowns” [10], anyone?) sowie die internen Vorbereitungen der Regierungen, im „Notfall“ alle Gesetze zu brechen, sind weit gediehen.

Ja, wir haben schon einmal landesweite, staatlich gelenkte Lebensmittelverteilungssysteme gesehen, die während des Ersten Weltkriegs in industriellem Maßstab eingeführt wurden, insbesondere in Deutschland (dessen Kriegswirtschaft übrigens, obwohl sie während der 4,5 Jahre des Konflikts um etwa 25 % schrumpfte, Lenin als Vorbild für die Planwirtschaft der Sowjetunion diente).

Doch mit den Fortschritten in der Datenverarbeitung und der Rechenleistung seit etwa 2000 sind die technischen Möglichkeiten zur Umsetzung nun gegeben: Die Kontaktverfolgung ermöglicht die Verfolgung der Bevölkerung, ein De-facto-Soziales Kreditsystem (oh, Sie haben mehr als den Ihnen von der Regierung zugewiesenen Anteil an Freizeit verbraucht) kann – und wird – die Einhaltung der staatlichen Vorschriften sicherstellen, damit Ihre App zur Lebensmittelrationierung, die an der Supermarktkasse gescannt wird, das Personal darüber informiert, dass Sie dieses oder jenes Produkt eine weitere Woche lang nicht kaufen dürfen.

Das konservative Satiremagazin „Babylon Bee“ hat dies kürzlich wie folgt illustriert (Abb. 2).

Keineswegs will ich hiermit Panik machen, doch ist es für mündige, selbstbestimmte Bürger unverzichtbar, ob dieser Planungen und ihrer Implikationen Bescheid zu wissen.

Nicht „Deutschland schafft sich ab“, wie der Titel des 2010 erschienen Buches des bereits davor in Ungnade gefallenen vormaligen SPD-Politikers Thilo Sarrazin lautete.

Die von den Grünen getriebene, mit Abstand unfähigste Bundesregierung seit 1949 schafft nicht „nur“ den seither erarbeiteten Wohlstand ab, sondern angesichts der Implikationen der postulierten „Ernährungswende“ auch einen mindestens (Gut-) Teil der deutschen wie europäischen Bevölkerung.

Quellen:

[1] Bundesministerium für Ernähtung und Landwirtschaft (BMEL), „Ernährungsstrategie”, 08.05.2023, <https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategie.html>
[2] BMEL, „Eckpunktepapier: Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung”, am 21.12.2022, <https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsstrategie-eckpunktepapier.html>
[3] BMEL, PDF:„Eckpunktepapier: Weg zur Ernährungsstrategie der Bundesregierung”, am 21.12.2022, <https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/ernaehrungsstrategie-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=4>
[4] Bundesministerium für Gesundheit, „Prävention”, <https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/praevention.html>
[5] tkp, Dr. Peter F. Mayer, „New York erfasst CO2 Fußabdruck bei Einkauf von Nahrungsmitteln”, am 17.05.2023, <https://tkp.at/2023/05/17/new-york-erfasst-co2-fussabdruck-bei-einkauf-von-nahrungsmitteln/>
[6] tkp, Dr. Peter F. Mayer, „Niederlande will Bauern enteignen – EU Agenda 2030”, am 06.12.2022, <https://tkp.at/2022/12/06/niederlande-will-bauern-enteignen-eu-agenda-2030/>
[7] tkp, Thomas Oysmüller, „EU beschloss totalen Ausstieg aus Öl und Gas”, am 22.05.2023, <https://tkp.at/2023/05/22/eu-beschloss-totalen-ausstieg-aus-oel-und-gas/>
[8] Bundesministerium des Innern, „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV)”, am 24.08.2016, <https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bevoelkerungsschutz/konzeption-zivile-verteidigung.pdf?__blob=publicationFile&v=1>
[9] Die Fackel 2.0, Assoc. Prof. Dr. Stephan Sander-Faes, „Notes From the Upside Down VII: The Fog-of-War Clears (to certain extents)”, am 28.03.2022, <https://fackel.substack.com/p/notes-from-the-upside-down-vii-the>
[10] tkp, Dr. Peter F. Mayer, „Die 15-Minuten-City – Klima Lockdown nach der Art von Corona”, am 21.12.2022, <https://tkp.at/2022/12/21/die-15-minuten-city-klima-lockdown-nach-der-art-von-corona/>