Follow the money Teil 1:
Der Bundestag und das Geldsystem
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist der Ort, wo gewählte Abgeordnete Einfluss auf die Finanzpolitik des Landes nehmen können. So zumindest die Theorie. Wichtige Gesetzesvorlagen der Regierung rund um Geld, Steuern und Finanzwirtschaft sollen vom Ausschuss geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Der Ausschuss selbst gibt sich dabei realistisch und betont in einer Eigendarstellung auf den Webseiten des Bundestages: „Der etappenreiche Weg der Gesetzesvorhaben von der Koalitionsvereinbarung zum Finanzausschuss verdeutlicht, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bei Beginn der Ausschussberatungen bereits ein gewisses Reifestadium erreicht hat. Deshalb sind fundamentale Änderungen der Vorlage (…) im Ausschuss die Ausnahme.“ [1]
Mit anderen Worten: Grundsätzliche Entscheidungen werden anderswo getroffen. Aus der Selbstbeschreibung geht weiterhin hervor, dass die Initiativen für Gesetze, die am Ende auch verkündet werden, zum größten Teil von der Regierung ausgehen und nicht etwa vom Parlament. Den Mitgliedern des Ausschusses sind ihre beschränkten Möglichkeiten bewusst. Zu den öffentlichen Anhörungen zu Gesetzesvorlagen, wo verschiedene Experten, meist auch zahlreiche Lobbyisten der Finanzwirtschaft, von den Abgeordneten befragt werden können, kommen viele der Politiker gar nicht mehr. Laut den veröffentlichten Protokollen [2] nahmen an den Anhörungen in diesem Jahr [2016, Anm.d.R.] durchschnittlich nur 12 der 37 Mitglieder des Finanzausschusses teil. Zwei Drittel der für Finanzen zuständigen Parlamentarier bleiben dem öffentlichen Teil der Beratungen im Ausschuss also von vornherein fern. Über die nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses sind keine Daten zur Anwesenheit verfügbar.
Im Dickicht der Technokraten
Die Arbeit des Ausschusses ist mühsam und kleinteilig. Eine fertige Beschlussempfehlung zu einem Gesetzesvorhaben kann schon mal 100 Seiten umfassen, die dann mit Änderungsvorschlägen wie dem Folgenden gefüllt sind: „In Nummer 7 wird im Wortlaut nach Buchstabe e nach den Wörtern „noch fortbesteht“ ein Komma eingefügt und werden nach den Wörtern „des Kapitalanlagegesetzbuchs hat,“ die Wörter „oder die von einer EU-Verwaltungsgesellschaft ausgegeben werden, die eine Erlaubnis nach Artikel 6 der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften …“ [3] Und so weiter. Man fragt sich, wer tatsächlich die Nerven besitzt, das durchzuarbeiten.
Während der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung Anfang Mai meinte der als Experte geladene Professor Lorenz Jarass dazu in pointierter Weise:
„Ich vermute mal, dass nur ein oder zwei Beamte im Bundesfinanzministerium Zeit dafür haben, diesen Steuer-Gesetzesentwurf vollständig durchzuarbeiten – oder gut bezahlte Professoren wie ich, die abends und am Wochenende Zeit dafür haben. Wenn Sie den Gesetzesentwurf mit seinen 149 eng bedruckten Seiten und 56 Paragrafen durcharbeiten – irgendwann nimmt man sich ein Glas Rotwein und überlegt sich, warum es diesen Gesetzesentwurf überhaupt gibt.“
Lorenz Jarass
„(…) Man kann z. B. ein Gesetz wie das hier vorliegende machen, das – es ist schon erwähnt worden – in einigen Teilen ein bisschen Vereinfachung, in vielen Teilen aber auch eine Verkomplizierung bringt und das in jedem Fall aber ein riesiges neues Beschäftigungsprogramm für die Beratungsindustrie darstellt. Das ist die eine Möglichkeit. Ich bin ganz sicher, dass wir hier nächstes Jahr schon wieder zusammensitzen und über Nachbesserungen sprechen.“ [4]
Solche Prozesse machen in der Praxis einen großen Teil der Arbeit des Finanzausschusses aus. Wann aber geht es dort dann mal um grundsätzlichere Fragen? Und wie schätzen die Mitglieder diese eigentlich ein? Eine Umfrage unter den Parlamentariern sollte das beleuchten. Dazu wurden alle 37 Mitglieder des Finanzausschusses einzeln von Telepolis angeschrieben. In den Fragen ging es unter anderem um die Staatsverschuldung, die Geldschöpfung, die Rolle der EZB, Bilanzregeln, sowie die Bedeutung des Bargelds.
Der Abgeordnete, das ferne Wesen
Doch schon die simple Kontaktaufnahme mit den Abgeordneten gestaltete sich schwierig. 27 Parlamentarier reagierten überhaupt nicht, weitere 6 lehnten eine Beantwortung höflich ab, meist mit Verweis auf Zeitmangel. Fast schien es, als habe man als Journalist den Eindruck erweckt, auf der Suche nach einem risikobereiten Whistleblower à la Ed Snowden zu sein, und nicht lediglich einige fachliche Fragen an die zuständigen Politiker gesandt. Nur drei waren am Ende willens, sich zu äußern: Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dr. Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Linken, und, mit Einschränkung, Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Grünen.
Als skurriler Sonderfall entpuppte sich Philipp Graf Lerchenfeld von der CSU. Lerchenfeld, ehemals Wirtschaftsprüfer bei der KPMG und derzeit derjenige Bundestagsabgeordnete mit den höchsten Nebeneinkünften reagierte als Erster auf die Anfrage und offerierte freundlich, dass er „gern antworten“ wolle. Die Email schloss mit einem jovialen: „Ihr Graf Lerchenfeld“. Doch dann, ohne weitere Erklärung, blieb auch der vermögende Graf stumm und ließ weitere Nachfragen, wann man denn mit einer Antwort rechnen könne, unbeantwortet.
Manchen Abgeordneten hatte womöglich auch irritiert, dass zunächst kein Statement des jeweiligen Fraktionssprechers gewünscht worden war, sondern, ganz unhierarchisch, tatsächlich die persönliche Einschätzung jedes einzelnen Mitglieds des Finanzausschusses. Das war wohl zu idealistisch gedacht. Eigenständige Auffassungen gegenüber den Medien äußern, unabgesprochen mit der Fraktionsführung – anscheinend keine gute Idee. Am Ende lief es dann doch auf jeweils eine Stellungnahme pro Fraktion hinaus.
Die SPD bleibt stumm
Nur die Sozialdemokraten zierten sich komplett. Ein Mitarbeiter von Lothar Binding, dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, führte Zeitmangel an. Das Angebot, einen späteren Termin zu vereinbaren, blieb unbeantwortet. Bei einem anschließenden Telefonat mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Ingrid Arndt-Brauer, ebenfalls SPD, sicherte diese zu, Herrn Binding noch einmal auf die Anfrage anzusprechen. Sie selbst könne in ihrer Funktion als Ausschussvorsitzende nicht für die Partei, sondern nur für den gesamten Ausschuss sprechen. Doch weder dieses Gespräch, noch ein weiteres Telefonat mit dem Büro von SPD-Mann Binding führte zu einem Ergebnis.
Sämtliche zehn anderen angefragten SPD-Mitglieder des Finanzausschusses blieben ebenfalls stumm.
Die Grünen versuchten zunächst in ähnlicher Weise, die Anfrage abzuwehren. Sprecher Gerhard Schick hatte nach eigenen Worten keine Zeit, das Angebot eines späteren Termins blieb unbeantwortet. Auch die Büroleiterin des grünen Mittelstandsbeauftragten Thomas Gambke sprach von „vielfältigen anderen Verpflichtungen“ des Abgeordneten, zumal, so die Mitarbeiterin, „die Geldpolitik nicht in seine fachliche Zuständigkeit“ falle. Auf die verwunderte Nachfrage, ob Geldpolitik tatsächlich nicht ins Ressort eines Mitglieds des Finanzausschusses gehöre, wurde ein wenig zurückgerudert. Dann übermittelte das Büro doch noch einige Antworten, allerdings im Telegrammstil, teilweise nur als hingeworfene Begriffe ohne Erklärung und versehen mit der Einschränkung: „Diese Aussagen dürfen nicht ohne Rücksprache zitiert werden.“
Unkomplizierter agierten die finanzpolitischen Sprecher der CDU und der Linken, die beide gründlich und argumentativ auf die Fragen eingingen. Hier die Ergebnisse:
Linke wollen Banken aufspalten
Auf die Frage, welche Reformen im Finanzsektor ihrer Ansicht nach noch nötig seien, antwortete die CDU, dass man schon viel erreicht habe, aber etwa bei der Regulierung von Wertpapiergeschäften und Schattenbanken noch Handlungsbedarf sehe. Die Linke drängt, wenig überraschend, auf umfassendere Reformen. Die Banken seien immer noch viel zu groß, einer etwaigen Krise einer europäischen Großbank stehe man „nach wie vor ziemlich hilflos gegenüber“. Die Großbanken müssten daher in kleinere Einheiten aufgespalten werden. Am wichtigsten sei es aber, die Ungleichverteilung der Vermögen zu verringern, da viele Milliarden in den Händen Weniger schon vom Prinzip her „mangels rentabler Investitionsaussichten statt in der Realwirtschaft lieber auf den Finanzmärkten“ angelegt würden.
Staatsschulden „dauerhaft tragbar“, Zinsempfänger nicht so wichtig
Der nächsten Frage, ob man die Höhe der Staatsschulden für dauerhaft tragbar halte, wich die CDU aus und meinte, dass das im Haushaltsausschuss beraten würde, man aber Finanzminister Schäuble dabei unterstütze, zumindest ohne neue Schulden auszukommen. Für die Linke meinte Axel Troost, die Staatsschulden seien „dauerhaft tragbar“, auch wegen der niedrigen Zinsen.
Befragt, ob man es begrüße, wenn öffentlich gemacht würde, wer die vom Bund zu zahlenden Zinsen denn im Einzelnen erhält – immerhin Jahr für Jahr zwischen 20 und 30 Milliarden Euro –, oder ob diese Zahlungen weiterhin anonym abgewickelt werden sollten, verwies die CDU wiederum pauschal auf den Haushaltsausschuss und ließ die Frage damit unbeantwortet. Axel Troost von der Linken meinte, man müsse nicht „den Namen jedes einzelnen Gläubigers kennen“, bräuchte aber im Großen und Ganzen mehr Transparenz: „Wir müssten mindestens klarer wissen, wie sich die Staatsschuldtitel zwischen den Kleinsparern und Wohlhabenden verteilen und wie stark die Normalverdiener über private und betriebliche Alterssicherung sowie ihre Versichertenverträge von Staatsanleihen abhängig sind.“
Der Nebel um die Geldschöpfung
Zum spannenden Thema Geldschöpfung blieb die CDU ebenfalls schmallippig. Direkt darauf angesprochen, ob es nicht nur der EZB, sondern auch privaten Banken erlaubt sein sollte, selbst Geld zu erzeugen (wie es heute der Fall ist), vermied Fraktionssprecherin Antje Tillmann eine klare Antwort. Ohne direkt danach gefragt worden zu sein, erläuterte sie stattdessen, weshalb ein sogenanntes Vollgeldsystem sie „bisher nicht überzeugt“ habe.
Für die Linke ist die Rückübertragung der Geldschöpfung in öffentliche Hand laut Auskunft von Axel Troost „diskussionswürdig“. „Die Machtposition der Geschäftsbanken, Giralgeld weitgehend unabhängig von der Zentralbank schaffen zu können“, sei „den meisten Menschen nicht bewusst“. Daher müsse man „offen über die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile dieses Privilegs“ sprechen. Troost weiter: „Als LINKE streben wir ein vergesellschaftetes Bankensystem an, das wir uns im Wesentlichen als Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens und der genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken vorstellen. In einem solchen stark mit der Realwirtschaft verzahnten und auf diese ausgerichteten Bankensystem ist eine eigenständige Geldschöpfung durch die Banken weniger problematisch. Sehr viel schwieriger aber lässt sich gesellschaftlich begründen, warum große private Geschäftsbanken ebenso über dieses Privileg verfügen sollten, wenn sie ihre Hauptaktivitäten gerade nicht bei der Kreditversorgung der Realwirtschaft und im normalen Zahlungsverkehr, sondern im Investment-Banking und durch Spekulation auf den Finanzmärkten entwickeln.“
Fragwürdige Bilanzregeln
Im Weiteren ging es um die internationalen Bilanzregeln IFRS, nach denen die Geschäftsabschlüsse der großen Banken – und der Aktiengesellschaften insgesamt – heute erstellt und geprüft werden. Auf die Frage, ob man es für richtig halte, dass diese Regeln derzeit von einer privaten Instanz, der IASB und der IFRS-Stiftung geschaffen und kontrolliert werden [6][7], verwies die CDU knapp auf den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wo „diese Fragen behandelt“ würden.
Axel Troost von der Linken meinte: „Ich halte das für sehr fragwürdig. Natürlich ist Rechnungslegung zunächst oberflächlich eine sehr technische Materie und ohne die Einbeziehung vielerlei Fachkompetenz geht es nicht. Aber wir kommen ja auch nicht auf die Idee, die Sicherheitsstandards in Atomkraftwerken einfach nur von der Atom-Lobby festlegen zu lassen.“ Es sei „gefährlich“, die Festlegung von Rechnungslegungsstandards den „vermeintlich neutralen Experten zu überlassen“.
Funktioniert die Einlagensicherung?
Eine weitere Frage an die Ausschussmitglieder lautete: „Das Geld auf Girokonten ist rechtlich gesehen ein Kredit der Kunden an die Bank – Stichwort Gläubigerhaftung bei der Bankenkrise auf Zypern 2013. Kunden wollen aber in der Regel ihrer Bank keinen Kredit geben, sondern Geld auf einem Girokonto sicher und ohne Risiko aufbewahren. Halten Sie hier eventuell rechtliche Änderungen für nötig, im Interesse eines stabilen Geldsystems und des öffentlichen Vertrauens darin?“
Dazu meinte die CDU, es sei „unbegründet, Zweifel an der Sicherheit der Einlagen der Kunden zu schüren“. Deutschland habe „funktionierende Einlagen-Sicherungssysteme“. Änderungen seien „zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich“. Die Linke berief sich in ihrer Antwort ebenfalls auf eine funktionierende Einlagensicherung. Bislang hätten die Einleger auch kein mangelndes Vertrauen in die Sicherheit ihrer Guthaben erkennen lassen.
Bargeld abschaffen?
Zur aktuellen Diskussion um das Bargeld und ob man eventuell darauf verzichten könne, meinte Antje Tillmann für die CDU: „Es gibt in der Unionsfraktion keine Pläne, das Bargeld abzuschaffen oder den Besitz von Bargeld in irgendeiner Form einzuschränken. Das Bargeld ist für die Menschen Ausdruck von Freiheit und dies stellen wir nicht in Frage. Ich möchte auch weiterhin die Möglichkeit haben, beim Bäcker oder auf dem Flohmarkt mit Bargeld bezahlen zu können.“ Auch die Linke meint, dass es „Bargeld weiterhin geben muss, sowohl aus Gründen der Privatsphäre wie auch der Praktikabilität.“ Barzahlungsobergrenzen sieht Sprecher Axel Troost hingegen weniger kritisch. Diese gäbe es schon „in den meisten Ländern“ und davon sei „die Welt bislang nicht untergegangen“.
Die abschließende Frage an die Mitglieder des Finanzausschusses betraf wiederum die Akzeptanz von Bargeld: „Die Bundesbank sagt: ‚Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel (…) In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.‘[8] Halten Sie es vor diesem Hintergrund für rechtlich einwandfrei, dass einige staatliche Steuern in Deutschland, z. B. die Einkommensteuer, nicht mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (Bargeld), sondern ausschließlich mit Giralgeld bezahlt werden dürfen? Falls ja, wie lässt sich dieser Widerspruch Ihrer Ansicht nach rechtfertigen?“
Dazu Antje Tillmann für die CDU: „Zu dieser Frage haben wir bereits einige Schreiben erhalten. Ich denke aber, dass in dieser Debatte einiges miteinander verwechselt wird. Es ist zunächst einmal richtig, dass gemäß § 14 Bundesbankgesetz auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel sind. Es ist allerdings nicht verboten und ist im Wirtschaftskreislauf auch allgemein verbreitet, zur Erfüllung eines Anspruchs auch andere Zahlungswege zu akzeptieren. So kann das Finanzamt wie jeder andere Akteur natürlich auch Überweisungen annehmen. Dieses Buchgeld lässt sich jederzeit durch Auszahlung in Banknoten, also gesetzliche Zahlungsmittel umwandeln. Darüber hinaus verstoßen die Finanzämter auch nicht gegen geltendes Recht: Nach § 224 Abs. 4 Abgabenordnung können die Finanzämter von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Kassen für die Annahme von Bargeld zu schließen. Dies tun manche Finanzämter auch. Die zitierten Normen stellen aber den Euro als Zahlungsmittel nicht in Frage. Nur der Zahlungsweg wird vorgegeben. Dies dient der Vereinfachung des Verfahrens und soll das Steueraufkommen des Staates und damit der Allgemeinheit sicherstellen. In Härtefällen können die Finanzbehörden aber auch Barzahlungen zulassen.“
Schließung öffentlicher Kassen für Bargeld „nicht okay“
Der Finanzjournalist Norbert Häring, Autor eines Buches zum Thema [9] kommentiert dazu auf Nachfrage, die Antwort sei insofern falsch, „als die Abgabenordnung das Schließen der Kassen unter Bedingungen stellt, die nicht erfüllt werden, namentlich, dass bestimmte Banken ermächtigt und beauftragt werden, Zahlungen gegen Quittung anzunehmen. Das geschieht nicht. Vielmehr wird man auf den normalen und teuren Barüberweisungsweg verwiesen. Das ist aber nicht gegen Quittung, und dass es Geld kostet, ist auch nicht okay.“
Axel Troost von der Linken beantwortete die Frage folgendermaßen: „Ob etwas dem Gesetz entspricht, überlasse ich in der Bewertung vorzugsweise den Juristen. Über die Intention des Gesetzes selbst muss ich mir als Abgeordneter aber natürlich eine Meinung bilden. Und die Intention ist richtig, dass ich als Inhaber von Euro-Bargeld erwarten können muss, dass dieses Geld auch akzeptiert wird. Von daher finde ich es wenig plausibel, dass ein Finanzamt eine Barzahlung grundsätzlich ablehnen darf. Ich gehe mal davon aus, dass sich mit dieser Frage bereits einige Gerichte befassen oder es sogar erste Urteile gibt. Wenn das letztinstanzlich geregelt ist, sollten wir als Gesetzgeber über Nachbesserungsbedarf reden.“
Quellen:
[1] Basisinformationen des Finanzausschusses des Bundestages, <https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a07/basisinformationen/286764>
[2] Informationen zu öffentlichen Anhörungen des Finanzausschusses des Bundestages, <http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a07/anhoerungen/-/277770>
[3] Deutscher Bundestag – Finanzausschuss, Drucksache 18/8099, Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines 1. Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG), <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808099.pdf>
[4] Deutscher Bundestag – Finanzausschuss, Wortprotokoll der 78. Sitzung des Finanzausschusses am 9. Mai 2016, <http://www.bundestag.de/blob/424522/22fbaebd0888d8faceab564dbabcbaee/protokoll-data.pdf>
[5] www.spiegel.de, Christina Elmer, Christina Hebel, „Das sind die Top-Verdiener im Bundestag“, <http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-so-viele-nebeneinkuenfte-haben-die-abgeordneten-a-1045916.html>
[6] https://de.wikipedia.org, Wikipedia-Artikel zu „International Financial Reporting Standards“, <https://de.wikipedia.org/wiki/International_Financial_Reporting_Standards>
[7] https://de.wikipedia.org, Wikipedia-Eintrag zu „International Accounting Standards Board“, <https://de.wikipedia.org/wiki/International_Accounting_Standards_Board>
[8] www.bundesbank.de, Glossar „Gesetzliches Zahlungsmittel“, <http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252>
[9] http://www.deutschlandradiokultur.de, Norbert Häring im Gespräch mit Christian Rabhansl, „Bargeldlos in die totale Überwachung“<http://www.deutschlandradiokultur.de/norbert-haering-die-abschaffung-des-bargelds-und-die-folgen.1270.de.html?dram:article_id=348156>
Dieser Text wurde zuerst am 31. Mai 2016 auf paulschreyer.wordpress.com unter der URL <https://paulschreyer.wordpress.com/2016/05/31/der-bundestag-und-das-geldsystem/> veröffentlicht. (Lizenz: Paul Schreyer)
Follow the money Teil 1:
Der Bundestag und das Geldsystem
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages ist der Ort, wo gewählte Abgeordnete Einfluss auf die Finanzpolitik des Landes nehmen können. So zumindest die Theorie. Wichtige Gesetzesvorlagen der Regierung rund um Geld, Steuern und Finanzwirtschaft sollen vom Ausschuss geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Der Ausschuss selbst gibt sich dabei realistisch und betont in einer Eigendarstellung auf den Webseiten des Bundestages: „Der etappenreiche Weg der Gesetzesvorhaben von der Koalitionsvereinbarung zum Finanzausschuss verdeutlicht, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bei Beginn der Ausschussberatungen bereits ein gewisses Reifestadium erreicht hat. Deshalb sind fundamentale Änderungen der Vorlage (…) im Ausschuss die Ausnahme.“ [1]
Mit anderen Worten: Grundsätzliche Entscheidungen werden anderswo getroffen. Aus der Selbstbeschreibung geht weiterhin hervor, dass die Initiativen für Gesetze, die am Ende auch verkündet werden, zum größten Teil von der Regierung ausgehen und nicht etwa vom Parlament. Den Mitgliedern des Ausschusses sind ihre beschränkten Möglichkeiten bewusst. Zu den öffentlichen Anhörungen zu Gesetzesvorlagen, wo verschiedene Experten, meist auch zahlreiche Lobbyisten der Finanzwirtschaft, von den Abgeordneten befragt werden können, kommen viele der Politiker gar nicht mehr. Laut den veröffentlichten Protokollen [2] nahmen an den Anhörungen in diesem Jahr [2016, Anm.d.R.] durchschnittlich nur 12 der 37 Mitglieder des Finanzausschusses teil. Zwei Drittel der für Finanzen zuständigen Parlamentarier bleiben dem öffentlichen Teil der Beratungen im Ausschuss also von vornherein fern. Über die nichtöffentlichen Sitzungen des Ausschusses sind keine Daten zur Anwesenheit verfügbar.
Im Dickicht der Technokraten
Die Arbeit des Ausschusses ist mühsam und kleinteilig. Eine fertige Beschlussempfehlung zu einem Gesetzesvorhaben kann schon mal 100 Seiten umfassen, die dann mit Änderungsvorschlägen wie dem Folgenden gefüllt sind: „In Nummer 7 wird im Wortlaut nach Buchstabe e nach den Wörtern „noch fortbesteht“ ein Komma eingefügt und werden nach den Wörtern „des Kapitalanlagegesetzbuchs hat,“ die Wörter „oder die von einer EU-Verwaltungsgesellschaft ausgegeben werden, die eine Erlaubnis nach Artikel 6 der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften …“ [3] Und so weiter. Man fragt sich, wer tatsächlich die Nerven besitzt, das durchzuarbeiten.
Während der öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung Anfang Mai meinte der als Experte geladene Professor Lorenz Jarass dazu in pointierter Weise:
„Ich vermute mal, dass nur ein oder zwei Beamte im Bundesfinanzministerium Zeit dafür haben, diesen Steuer-Gesetzesentwurf vollständig durchzuarbeiten – oder gut bezahlte Professoren wie ich, die abends und am Wochenende Zeit dafür haben. Wenn Sie den Gesetzesentwurf mit seinen 149 eng bedruckten Seiten und 56 Paragrafen durcharbeiten – irgendwann nimmt man sich ein Glas Rotwein und überlegt sich, warum es diesen Gesetzesentwurf überhaupt gibt.“
Lorenz Jarass
„(…) Man kann z. B. ein Gesetz wie das hier vorliegende machen, das – es ist schon erwähnt worden – in einigen Teilen ein bisschen Vereinfachung, in vielen Teilen aber auch eine Verkomplizierung bringt und das in jedem Fall aber ein riesiges neues Beschäftigungsprogramm für die Beratungsindustrie darstellt. Das ist die eine Möglichkeit. Ich bin ganz sicher, dass wir hier nächstes Jahr schon wieder zusammensitzen und über Nachbesserungen sprechen.“ [4]
Solche Prozesse machen in der Praxis einen großen Teil der Arbeit des Finanzausschusses aus. Wann aber geht es dort dann mal um grundsätzlichere Fragen? Und wie schätzen die Mitglieder diese eigentlich ein? Eine Umfrage unter den Parlamentariern sollte das beleuchten. Dazu wurden alle 37 Mitglieder des Finanzausschusses einzeln von Telepolis angeschrieben. In den Fragen ging es unter anderem um die Staatsverschuldung, die Geldschöpfung, die Rolle der EZB, Bilanzregeln, sowie die Bedeutung des Bargelds.
Der Abgeordnete, das ferne Wesen
Doch schon die simple Kontaktaufnahme mit den Abgeordneten gestaltete sich schwierig. 27 Parlamentarier reagierten überhaupt nicht, weitere 6 lehnten eine Beantwortung höflich ab, meist mit Verweis auf Zeitmangel. Fast schien es, als habe man als Journalist den Eindruck erweckt, auf der Suche nach einem risikobereiten Whistleblower à la Ed Snowden zu sein, und nicht lediglich einige fachliche Fragen an die zuständigen Politiker gesandt. Nur drei waren am Ende willens, sich zu äußern: Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dr. Axel Troost, finanzpolitischer Sprecher der Linken, und, mit Einschränkung, Dr. Thomas Gambke, Mittelstandsbeauftragter der Grünen.
Als skurriler Sonderfall entpuppte sich Philipp Graf Lerchenfeld von der CSU. Lerchenfeld, ehemals Wirtschaftsprüfer bei der KPMG und derzeit derjenige Bundestagsabgeordnete mit den höchsten Nebeneinkünften reagierte als Erster auf die Anfrage und offerierte freundlich, dass er „gern antworten“ wolle. Die Email schloss mit einem jovialen: „Ihr Graf Lerchenfeld“. Doch dann, ohne weitere Erklärung, blieb auch der vermögende Graf stumm und ließ weitere Nachfragen, wann man denn mit einer Antwort rechnen könne, unbeantwortet.
Manchen Abgeordneten hatte womöglich auch irritiert, dass zunächst kein Statement des jeweiligen Fraktionssprechers gewünscht worden war, sondern, ganz unhierarchisch, tatsächlich die persönliche Einschätzung jedes einzelnen Mitglieds des Finanzausschusses. Das war wohl zu idealistisch gedacht. Eigenständige Auffassungen gegenüber den Medien äußern, unabgesprochen mit der Fraktionsführung – anscheinend keine gute Idee. Am Ende lief es dann doch auf jeweils eine Stellungnahme pro Fraktion hinaus.
Die SPD bleibt stumm
Nur die Sozialdemokraten zierten sich komplett. Ein Mitarbeiter von Lothar Binding, dem finanzpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, führte Zeitmangel an. Das Angebot, einen späteren Termin zu vereinbaren, blieb unbeantwortet. Bei einem anschließenden Telefonat mit der Vorsitzenden des Finanzausschusses, Ingrid Arndt-Brauer, ebenfalls SPD, sicherte diese zu, Herrn Binding noch einmal auf die Anfrage anzusprechen. Sie selbst könne in ihrer Funktion als Ausschussvorsitzende nicht für die Partei, sondern nur für den gesamten Ausschuss sprechen. Doch weder dieses Gespräch, noch ein weiteres Telefonat mit dem Büro von SPD-Mann Binding führte zu einem Ergebnis.
Sämtliche zehn anderen angefragten SPD-Mitglieder des Finanzausschusses blieben ebenfalls stumm.
Die Grünen versuchten zunächst in ähnlicher Weise, die Anfrage abzuwehren. Sprecher Gerhard Schick hatte nach eigenen Worten keine Zeit, das Angebot eines späteren Termins blieb unbeantwortet. Auch die Büroleiterin des grünen Mittelstandsbeauftragten Thomas Gambke sprach von „vielfältigen anderen Verpflichtungen“ des Abgeordneten, zumal, so die Mitarbeiterin, „die Geldpolitik nicht in seine fachliche Zuständigkeit“ falle. Auf die verwunderte Nachfrage, ob Geldpolitik tatsächlich nicht ins Ressort eines Mitglieds des Finanzausschusses gehöre, wurde ein wenig zurückgerudert. Dann übermittelte das Büro doch noch einige Antworten, allerdings im Telegrammstil, teilweise nur als hingeworfene Begriffe ohne Erklärung und versehen mit der Einschränkung: „Diese Aussagen dürfen nicht ohne Rücksprache zitiert werden.“
Unkomplizierter agierten die finanzpolitischen Sprecher der CDU und der Linken, die beide gründlich und argumentativ auf die Fragen eingingen. Hier die Ergebnisse:
Linke wollen Banken aufspalten
Auf die Frage, welche Reformen im Finanzsektor ihrer Ansicht nach noch nötig seien, antwortete die CDU, dass man schon viel erreicht habe, aber etwa bei der Regulierung von Wertpapiergeschäften und Schattenbanken noch Handlungsbedarf sehe. Die Linke drängt, wenig überraschend, auf umfassendere Reformen. Die Banken seien immer noch viel zu groß, einer etwaigen Krise einer europäischen Großbank stehe man „nach wie vor ziemlich hilflos gegenüber“. Die Großbanken müssten daher in kleinere Einheiten aufgespalten werden. Am wichtigsten sei es aber, die Ungleichverteilung der Vermögen zu verringern, da viele Milliarden in den Händen Weniger schon vom Prinzip her „mangels rentabler Investitionsaussichten statt in der Realwirtschaft lieber auf den Finanzmärkten“ angelegt würden.
Staatsschulden „dauerhaft tragbar“, Zinsempfänger nicht so wichtig
Der nächsten Frage, ob man die Höhe der Staatsschulden für dauerhaft tragbar halte, wich die CDU aus und meinte, dass das im Haushaltsausschuss beraten würde, man aber Finanzminister Schäuble dabei unterstütze, zumindest ohne neue Schulden auszukommen. Für die Linke meinte Axel Troost, die Staatsschulden seien „dauerhaft tragbar“, auch wegen der niedrigen Zinsen.
Befragt, ob man es begrüße, wenn öffentlich gemacht würde, wer die vom Bund zu zahlenden Zinsen denn im Einzelnen erhält – immerhin Jahr für Jahr zwischen 20 und 30 Milliarden Euro –, oder ob diese Zahlungen weiterhin anonym abgewickelt werden sollten, verwies die CDU wiederum pauschal auf den Haushaltsausschuss und ließ die Frage damit unbeantwortet. Axel Troost von der Linken meinte, man müsse nicht „den Namen jedes einzelnen Gläubigers kennen“, bräuchte aber im Großen und Ganzen mehr Transparenz: „Wir müssten mindestens klarer wissen, wie sich die Staatsschuldtitel zwischen den Kleinsparern und Wohlhabenden verteilen und wie stark die Normalverdiener über private und betriebliche Alterssicherung sowie ihre Versichertenverträge von Staatsanleihen abhängig sind.“
Der Nebel um die Geldschöpfung
Zum spannenden Thema Geldschöpfung blieb die CDU ebenfalls schmallippig. Direkt darauf angesprochen, ob es nicht nur der EZB, sondern auch privaten Banken erlaubt sein sollte, selbst Geld zu erzeugen (wie es heute der Fall ist), vermied Fraktionssprecherin Antje Tillmann eine klare Antwort. Ohne direkt danach gefragt worden zu sein, erläuterte sie stattdessen, weshalb ein sogenanntes Vollgeldsystem sie „bisher nicht überzeugt“ habe.
Für die Linke ist die Rückübertragung der Geldschöpfung in öffentliche Hand laut Auskunft von Axel Troost „diskussionswürdig“. „Die Machtposition der Geschäftsbanken, Giralgeld weitgehend unabhängig von der Zentralbank schaffen zu können“, sei „den meisten Menschen nicht bewusst“. Daher müsse man „offen über die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile dieses Privilegs“ sprechen. Troost weiter: „Als LINKE streben wir ein vergesellschaftetes Bankensystem an, das wir uns im Wesentlichen als Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Sparkassenwesens und der genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken vorstellen. In einem solchen stark mit der Realwirtschaft verzahnten und auf diese ausgerichteten Bankensystem ist eine eigenständige Geldschöpfung durch die Banken weniger problematisch. Sehr viel schwieriger aber lässt sich gesellschaftlich begründen, warum große private Geschäftsbanken ebenso über dieses Privileg verfügen sollten, wenn sie ihre Hauptaktivitäten gerade nicht bei der Kreditversorgung der Realwirtschaft und im normalen Zahlungsverkehr, sondern im Investment-Banking und durch Spekulation auf den Finanzmärkten entwickeln.“
Fragwürdige Bilanzregeln
Im Weiteren ging es um die internationalen Bilanzregeln IFRS, nach denen die Geschäftsabschlüsse der großen Banken – und der Aktiengesellschaften insgesamt – heute erstellt und geprüft werden. Auf die Frage, ob man es für richtig halte, dass diese Regeln derzeit von einer privaten Instanz, der IASB und der IFRS-Stiftung geschaffen und kontrolliert werden [6][7], verwies die CDU knapp auf den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, wo „diese Fragen behandelt“ würden.
Axel Troost von der Linken meinte: „Ich halte das für sehr fragwürdig. Natürlich ist Rechnungslegung zunächst oberflächlich eine sehr technische Materie und ohne die Einbeziehung vielerlei Fachkompetenz geht es nicht. Aber wir kommen ja auch nicht auf die Idee, die Sicherheitsstandards in Atomkraftwerken einfach nur von der Atom-Lobby festlegen zu lassen.“ Es sei „gefährlich“, die Festlegung von Rechnungslegungsstandards den „vermeintlich neutralen Experten zu überlassen“.
Funktioniert die Einlagensicherung?
Eine weitere Frage an die Ausschussmitglieder lautete: „Das Geld auf Girokonten ist rechtlich gesehen ein Kredit der Kunden an die Bank – Stichwort Gläubigerhaftung bei der Bankenkrise auf Zypern 2013. Kunden wollen aber in der Regel ihrer Bank keinen Kredit geben, sondern Geld auf einem Girokonto sicher und ohne Risiko aufbewahren. Halten Sie hier eventuell rechtliche Änderungen für nötig, im Interesse eines stabilen Geldsystems und des öffentlichen Vertrauens darin?“
Dazu meinte die CDU, es sei „unbegründet, Zweifel an der Sicherheit der Einlagen der Kunden zu schüren“. Deutschland habe „funktionierende Einlagen-Sicherungssysteme“. Änderungen seien „zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich“. Die Linke berief sich in ihrer Antwort ebenfalls auf eine funktionierende Einlagensicherung. Bislang hätten die Einleger auch kein mangelndes Vertrauen in die Sicherheit ihrer Guthaben erkennen lassen.
Bargeld abschaffen?
Zur aktuellen Diskussion um das Bargeld und ob man eventuell darauf verzichten könne, meinte Antje Tillmann für die CDU: „Es gibt in der Unionsfraktion keine Pläne, das Bargeld abzuschaffen oder den Besitz von Bargeld in irgendeiner Form einzuschränken. Das Bargeld ist für die Menschen Ausdruck von Freiheit und dies stellen wir nicht in Frage. Ich möchte auch weiterhin die Möglichkeit haben, beim Bäcker oder auf dem Flohmarkt mit Bargeld bezahlen zu können.“ Auch die Linke meint, dass es „Bargeld weiterhin geben muss, sowohl aus Gründen der Privatsphäre wie auch der Praktikabilität.“ Barzahlungsobergrenzen sieht Sprecher Axel Troost hingegen weniger kritisch. Diese gäbe es schon „in den meisten Ländern“ und davon sei „die Welt bislang nicht untergegangen“.
Die abschließende Frage an die Mitglieder des Finanzausschusses betraf wiederum die Akzeptanz von Bargeld: „Die Bundesbank sagt: ‚Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel (…) In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.‘[8] Halten Sie es vor diesem Hintergrund für rechtlich einwandfrei, dass einige staatliche Steuern in Deutschland, z. B. die Einkommensteuer, nicht mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel (Bargeld), sondern ausschließlich mit Giralgeld bezahlt werden dürfen? Falls ja, wie lässt sich dieser Widerspruch Ihrer Ansicht nach rechtfertigen?“
Dazu Antje Tillmann für die CDU: „Zu dieser Frage haben wir bereits einige Schreiben erhalten. Ich denke aber, dass in dieser Debatte einiges miteinander verwechselt wird. Es ist zunächst einmal richtig, dass gemäß § 14 Bundesbankgesetz auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel sind. Es ist allerdings nicht verboten und ist im Wirtschaftskreislauf auch allgemein verbreitet, zur Erfüllung eines Anspruchs auch andere Zahlungswege zu akzeptieren. So kann das Finanzamt wie jeder andere Akteur natürlich auch Überweisungen annehmen. Dieses Buchgeld lässt sich jederzeit durch Auszahlung in Banknoten, also gesetzliche Zahlungsmittel umwandeln. Darüber hinaus verstoßen die Finanzämter auch nicht gegen geltendes Recht: Nach § 224 Abs. 4 Abgabenordnung können die Finanzämter von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Kassen für die Annahme von Bargeld zu schließen. Dies tun manche Finanzämter auch. Die zitierten Normen stellen aber den Euro als Zahlungsmittel nicht in Frage. Nur der Zahlungsweg wird vorgegeben. Dies dient der Vereinfachung des Verfahrens und soll das Steueraufkommen des Staates und damit der Allgemeinheit sicherstellen. In Härtefällen können die Finanzbehörden aber auch Barzahlungen zulassen.“
Schließung öffentlicher Kassen für Bargeld „nicht okay“
Der Finanzjournalist Norbert Häring, Autor eines Buches zum Thema [9] kommentiert dazu auf Nachfrage, die Antwort sei insofern falsch, „als die Abgabenordnung das Schließen der Kassen unter Bedingungen stellt, die nicht erfüllt werden, namentlich, dass bestimmte Banken ermächtigt und beauftragt werden, Zahlungen gegen Quittung anzunehmen. Das geschieht nicht. Vielmehr wird man auf den normalen und teuren Barüberweisungsweg verwiesen. Das ist aber nicht gegen Quittung, und dass es Geld kostet, ist auch nicht okay.“
Axel Troost von der Linken beantwortete die Frage folgendermaßen: „Ob etwas dem Gesetz entspricht, überlasse ich in der Bewertung vorzugsweise den Juristen. Über die Intention des Gesetzes selbst muss ich mir als Abgeordneter aber natürlich eine Meinung bilden. Und die Intention ist richtig, dass ich als Inhaber von Euro-Bargeld erwarten können muss, dass dieses Geld auch akzeptiert wird. Von daher finde ich es wenig plausibel, dass ein Finanzamt eine Barzahlung grundsätzlich ablehnen darf. Ich gehe mal davon aus, dass sich mit dieser Frage bereits einige Gerichte befassen oder es sogar erste Urteile gibt. Wenn das letztinstanzlich geregelt ist, sollten wir als Gesetzgeber über Nachbesserungsbedarf reden.“
Quellen:
[1] Basisinformationen des Finanzausschusses des Bundestages, <https://www.bundestag.de/ausschuesse18/a07/basisinformationen/286764>
[2] Informationen zu öffentlichen Anhörungen des Finanzausschusses des Bundestages, <http://www.bundestag.de/ausschuesse18/a07/anhoerungen/-/277770>
[3] Deutscher Bundestag – Finanzausschuss, Drucksache 18/8099, Beschlussempfehlung und Bericht zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines 1. Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Erstes Finanzmarktnovellierungsgesetz – 1. FiMaNoG), <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808099.pdf>
[4] Deutscher Bundestag – Finanzausschuss, Wortprotokoll der 78. Sitzung des Finanzausschusses am 9. Mai 2016, <http://www.bundestag.de/blob/424522/22fbaebd0888d8faceab564dbabcbaee/protokoll-data.pdf>
[5] www.spiegel.de, Christina Elmer, Christina Hebel, „Das sind die Top-Verdiener im Bundestag“, <http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-so-viele-nebeneinkuenfte-haben-die-abgeordneten-a-1045916.html>
[6] https://de.wikipedia.org, Wikipedia-Artikel zu „International Financial Reporting Standards“, <https://de.wikipedia.org/wiki/International_Financial_Reporting_Standards>
[7] https://de.wikipedia.org, Wikipedia-Eintrag zu „International Accounting Standards Board“, <https://de.wikipedia.org/wiki/International_Accounting_Standards_Board>
[8] www.bundesbank.de, Glossar „Gesetzliches Zahlungsmittel“, <http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Service/Glossar/_functions/glossar.html?lv2=32032&lv3=62252>
[9] http://www.deutschlandradiokultur.de, Norbert Häring im Gespräch mit Christian Rabhansl, „Bargeldlos in die totale Überwachung“<http://www.deutschlandradiokultur.de/norbert-haering-die-abschaffung-des-bargelds-und-die-folgen.1270.de.html?dram:article_id=348156>
Dieser Text wurde zuerst am 31. Mai 2016 auf paulschreyer.wordpress.com unter der URL <https://paulschreyer.wordpress.com/2016/05/31/der-bundestag-und-das-geldsystem/> veröffentlicht. (Lizenz: Paul Schreyer)