Charlie und die Zensur des Web:

The European “Patriot Act”

Von Emöke Mühl , veröffentlicht am: 25. Mai 2015, Kategorien:

Das Dokument steht dem sog. Patriot Act der Vereinigten Staaten wenig nach und beinhaltet zudem Vorschläge zur engeren Zusammenarbeit mit US-Behörden.                  

Am Anfang war ein furchtbarer Terrorakt – dem Zuschauer in Echtzeit übermittelt und medial aufwendig aufgearbeitet. Die Täter einige Stunden nach der Tat bereits ermittelt. In den USA waren die Zwillingstürme und das Pentagon das Ziel der Attacke, in Paris Charlie Hebdo. Seit 2001 müssen islamische Staaten global  für die Anschläge von 9/11 bezahlen und das Massaker in der Redaktion von Charlie Hebdo weckt in uns die inzwischen womöglich erblasste Erinnerung an diese Schuld. Wir dürfen nicht vergessen.

„Der Kern von europäischen Werten wurde [in Paris] angegriffen, insbesondere die Redefreiheit. Die EU sollte deshalb richtungsweisende Maßnahmen ergreifen. Tut sie das nicht, dann könnte es zur Desillusionierung der Bürger gegenüber der EU führen.“ heißt es im Dokument. Einige Zeilen weiter werden die Worte bereits konkreter, auf denen der ganze Komplex von Maßnahmen ruht: „… wir dürfen uns nicht nur darauf konzentrieren, dass wir auf Terrorismus reagieren, sondern auch auf langfristige Vorbeugung von Radikalisierung.“

Internetüberwachung

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben das Internet als Brutstätte bzw. Verbreitungsplattform von radikalen und terroristischen Ideen schon lange im Visier. Um diesem Phänomen „entgegenwirken“ zu können, wollen die EU-Behörden die Industrie und Telekommunikationsfirmen „auf ihre positive Verantwortung“ ansprechen und diese somit in die Aufgaben der Terrorbekämpfung vermehrt einbinden: „Die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Internetindustrie ist der beste Weg, die Verbreitung terroristischer Materialien im Internet zu limitieren.“ Für die offizielle Zensur des Internets wird auf EU-Ebene an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, und für soziale Netzwerke wird eine „informelle“ gemeinsame Politik entwickelt. Laut dem vorliegenden Dokument soll für diesen Bereich eine weitere Zusammenarbeit mit den USA geprüft werden.

Dass Kommentare oder „gepostete“ Meldungen in sozialen Netzwerken und Internetforen einfach spurlos verschwinden, ist systemkritischen Benutzern schon seit Jahren bekannt. Sobald die genutzte Plattform Firmen aus Übersee gehören, werden die Nutzungsbedingungen am anderen Ende des Atlantik bestimmt – auch wenn diese Bedingungen gegen europäische oder nationale Rechte verstoßen. So können unerwünschte Meinungen bzw. Ideen, die ihre Nutzungsbedingungen „überschreiten“, einfach gelöscht werden.

In Großbritannien wurde von den Behörden bereits eine antiterroristische Einheit (CTIRU – Counter-Terrorism Internet Referral Unit) eingerichtet, welche verdächtige Betreiber von sozialen Netzwerken und anderen Internetforen, d.h. mit terroristischen und extremistischen Inhalten, meldet und den Plattformen eine „Empfehlung“ zur Löschung bestimmter Inhalte gibt. Seit Februar 2010 entfernten soziale Netzwerkbetreiber und andere Internetanbieter 72.000 terroristische Inhalte auf Empfehlung von CTIRU freiwillig.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen auf nationaler Ebene ähnliche Einheiten gründen und die Beziehungen zu den wichtigsten Internetanbietern und sozialen Netzwerkbetreibern ausbauen. Ziel der Zusammenarbeit soll die Löschung von Inhalten sein, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in 2007 wurde bei Europol, dem Exekutiv-Organ der Europäischen Union, ein neues Projekt unter dem Namen „Check the Web“ gestartet. Dieses Projekt hat die Aufgabe, ein Monitoring und die Analyse von sozialen Medien zu betreiben. „Check the Web“ soll demnächst auf nationale Ebene ausgeweitet werden, damit Mitgliedstaaten mithilfe der Europäischen Union die zuvor auf europäischer Ebene als „extremistisch“, d.h. „illegal“ gekennzeichneten Inhalte in Internetforen löschen.

Um Informationen über verdächtige IP-Adressen zu bekommen, sollen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Den Rahmen dafür soll Eurojust bieten. Eurojust wurde von der Europäischen Union 2002 gegründet, um schwere und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

Gegenpropaganda

Als Strategie zur Terrorvorbeugung soll in der EU ein gemeinsames Gegen-Narrativ ausgearbeitet werden. Das Beispiel dafür liefern die USA: Die US-Regierung realisierte durch die Jahre ihrer immerwährenden Kriegspolitik, dass militärische Stärke allein nichts nützt, um Terrorismus zu bekämpfen, und dass es nicht ausreicht, Terroristen einfach gefangen zu nehmen und ins Jenseits zu befördern. Um den Feind zu bekämpfen, musste eine komplexere Strategie her: die Waffe der Propaganda. Es heißt „Gegen-Narrativ“.  Ein 4-Punkte-System beschreibt, wie man mit subtilen Methoden den Feind vor Augen der eigenen Gefolgschaft bzw. der eigenen Bevölkerung unmöglich macht:

1. Terroristische Führer sollten unterminiert werden, wie es z.B. US-Geheimdienste mit einem der Al-Quaida-Führer taten: Sie veröffentlichten ein Video über Abu Musab al-Zarqawi, das ihn als unfähigen Gotteskrieger entblößte, der nicht einmal mit einem Gewehr richtig umgehen kann.

2. Das Leiden der zivilen bzw. muslimischen Bevölkerung und die Verlogenheit islamistischen Terrors werden hervorgehoben.

3.  Man bezeichnet die Terroristen als Kriminelle und terroristische Parolen als Heuchelei.

4. Um (Helden-)Mythen zu zerstören, wird das alltägliche Leben von Terroristen vor Augen geführt.

Ein ähnliches Instrument hat die Europäische Union bereits entwickelt: Das Syria Strategic Communications Advisory Team, kurz SSCAT, dass 2014 ein Budget von 1 Mio. € bekam, um im Internet Gegenpropaganda zu betreiben. Das Ziel des länderübergreifenden Projekts ist, junge Menschen davon abzuhalten, in den syrischen Krieg zu ziehen.

Um für Toleranz und Solidarität in den Ländern der Europäischen Union mehr Raum gewinnen zu können, sollen zivile Organisationen in puncto Gegen-Narrativ, oder besser gesagt: Gegenpropaganda, geschult werden. Für die Wahrung der Grundrechte ist außerdem eine dafür eigens eingerichtete Agentur zuständig: die EU Fundamental Rights Agency, kurz FRA, deren Aufgabe unter anderem die Beobachtung und Informationssammlung von rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Phänomenen ist.

„Entradikalisierung“ – eine Umerziehung?

Sollte jemand gerade dabei sein, auf eine extremistische Bahn zu geraten, oder sollte er sich bereits dort befinden, kann ein EU-Netzwerk Abhilfe schaffen: Das sog. Radicalisation Awareness Network (RAN) stellt im Rahmen der gegenterroristischen Strategie der EU eine Präventivmaßnahme dar und soll mit Überzeugungsarbeit Menschen daran hindern, dem Ruf des Terrorismus zu folgen oder ihnen dabei helfen, sich von extremistischen Ideen freiwillig zu verabschieden. Diese sog. „Entradikalisierung“, was nichts anderes bedeutet als Umerziehung, soll in die Rehabilitierungs-Programme von Gefängnissen und Vollzugsanstalten aufgenommen werden, damit die Betroffenen nach ihrer Haft in einer gewünschten Form des Bewusstseins in die Gesellschaft wieder eingegliedert werden können.

Austauschprogramm 

Die Völkerverständigung darf in Sachen Terrorbekämpfung auch nicht zu kurz kommen: Die Europäische Union hat ein einzigartiges Lobbyprogramm ins Leben gerufen, das Kontakte der EU-Bürger zu Bürgern der USA vertiefen soll. Das Kompetenzzentrum (Centre of Excellence – EUCE) arbeitet mit 8 Universitäten der Vereinigten Staaten im Bereich Lehre und Forschung zusammen und fördert zusätzlich noch den Informationsaustausch zwischen der EU und den USA, indem es US-Unternehmen und US-Medien über aktuelle politische, soziale und wirtschaftliche Themen berichtet.

Grenzüberwachung

„Schengen ist ein Teil der Lösung, es stellt nicht das Problem dar“, so lautet es in dem Dokument für die Delegierten in Riga. „Die Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Gebietes ist eine der größten Errungenschaften und [einer der größten] Werte der EU“ heißt es weiter. Deshalb müsste man dafür Sorge tragen, dass die Außengrenzen der EU strenger überwacht werden.

Die Kontrolle innerhalb und außerhalb des Schengen-Gebietes wird durch den Schengener Grenzkodex gesichert. Dieser Kodex beschreibt unter anderem nicht nur die Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen, sondern legt auch noch folgendes fest: „Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit kann ein EU-Mitgliedstaat ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen“.

Das Schengen Information System, kurz SIS soll die Kontrollmaßnahmen unterstützen: Es geht hier um eine nicht öffentliche Datenbank mit mehr als 4 Millionen Datensätzen über Personen, welche es Polizei-, Zoll-, Grenzkontroll-, Justiz-, Visa- und Fahrzeugzulassungsbehörden erlaubt, z.B. Daten über Gesuchte und Vermisste auszutauschen. Die zweite Generation dieses Systems (SIS II) sieht auch noch die Speicherung von biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Passbild) vor. Um unerlaubten Zutritt von ausländischen Kämpfern in die Europäische Union zu verhindern, werden sie demnächst in die SIS II-Datenbank aufgenommen.

Auf nationaler Ebene wird die reibungslose Arbeit von SIS von Sirene Working Party gesichert. Mitgliedstaaten sollen bei der Etablierung von entsprechenden Technologien unterstützt werden, um systematische Grenzkontrollen durchführen zu können. Es wird ihnen auch noch ermöglicht, ihre Daten mit zentralen Datenbanken zu vergleichen.

Bei diesen über 4 Millionen aktiv geführten Datensätzen des SIS bleibt die Frage offen, nach welchen Kriterien den Bürgern das Glück beschert wird, auf dieser langen Liste landen zu dürfen. Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission aus 2013 hat jeder das Recht, auf „Auskunft über die im SIS II gespeicherten ihn betreffenden Daten und kann bei der zuständigen Behörde seines Landes die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Informationen beantragen. Um Auskunft über Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Erhalt durchzusetzen sowie Schadensersatzansprüche wegen einer Ausschreibung geltend zu machen, kann jeder gerichtliche Schritte einleiten“.

Verschlüsselung vs. Überwachung

Seit den Snowden-Enthüllungen haben viele Telekommunikationsfirmen angefangen, dezentralisierte Verschlüsselungssysteme zu nutzen, was wiederum nationalen Behörden die legale Überwachung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht. Die Kommission soll prüfen, mit welchen Regeln sie Telekommunikationsunternehmen verpflichten kann, nationalen Behörden Zugang zur Kommunikation ihrer Kunden zu gewährleisten (z.B. durch Mitteilung von Verschlüsselungskodes).

Für Mitgliedstaaten und Institutionen der Europäischen Union ist es im Rahmen der Terrorbekämpfung von Interesse, Übersicht über gesendete Mitteilungen ihrer Bürger zu haben – deshalb sollten sie ein gewisses Monitoring von Reaktionen auf Meldungen in öffentlichen und sozialen Medien betreiben. Die Europäische Union eröffnete durch das sog. Integrated Political Crisis Response (IPCR) bereits eine Webplattform zum „Monitoring von laufenden komplexen Situationen“. Solche Seiten agieren wie Foren zum Austausch und zur Speicherung von Informationen, wo Daten zu ausgewählten Kommunikationsvorgängen leicht gefunden werden können. Laut eigener Aussage von IPCR ist die Plattform „für alle wichtigen Interessensvertretungen der Mitgliedstaaten und der EU zugänglich und unterstützt den rechtzeitigen Austausch von Informationen, welche für politische Entscheidungen der EU wichtig sind.“

Wir werden in der Europäischen Union nicht allein gelassen. Dafür sorgen auch die Teilnehmer der Konferenz, die Justiz- und Innenminister europäischer Staaten in Riga. Beschützt, abgeschirmt, behütet, beruhigt: Errungenschaften bzw. künftige Errungenschaften der staatlichen Überwachung lassen keinen Terroristen in unser Hoheitsgebiet – nur eine Frage bleibt offen: Wo fängt Terrorismus an und wo hört er auf?

Charlie und die Zensur des Web:

The European “Patriot Act”

Von Emöke Mühl , veröffentlicht am: 25. Mai 2015, Kategorien:

Das Dokument steht dem sog. Patriot Act der Vereinigten Staaten wenig nach und beinhaltet zudem Vorschläge zur engeren Zusammenarbeit mit US-Behörden.                  

Am Anfang war ein furchtbarer Terrorakt – dem Zuschauer in Echtzeit übermittelt und medial aufwendig aufgearbeitet. Die Täter einige Stunden nach der Tat bereits ermittelt. In den USA waren die Zwillingstürme und das Pentagon das Ziel der Attacke, in Paris Charlie Hebdo. Seit 2001 müssen islamische Staaten global  für die Anschläge von 9/11 bezahlen und das Massaker in der Redaktion von Charlie Hebdo weckt in uns die inzwischen womöglich erblasste Erinnerung an diese Schuld. Wir dürfen nicht vergessen.

„Der Kern von europäischen Werten wurde [in Paris] angegriffen, insbesondere die Redefreiheit. Die EU sollte deshalb richtungsweisende Maßnahmen ergreifen. Tut sie das nicht, dann könnte es zur Desillusionierung der Bürger gegenüber der EU führen.“ heißt es im Dokument. Einige Zeilen weiter werden die Worte bereits konkreter, auf denen der ganze Komplex von Maßnahmen ruht: „… wir dürfen uns nicht nur darauf konzentrieren, dass wir auf Terrorismus reagieren, sondern auch auf langfristige Vorbeugung von Radikalisierung.“

Internetüberwachung

Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben das Internet als Brutstätte bzw. Verbreitungsplattform von radikalen und terroristischen Ideen schon lange im Visier. Um diesem Phänomen „entgegenwirken“ zu können, wollen die EU-Behörden die Industrie und Telekommunikationsfirmen „auf ihre positive Verantwortung“ ansprechen und diese somit in die Aufgaben der Terrorbekämpfung vermehrt einbinden: „Die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Akteuren der Internetindustrie ist der beste Weg, die Verbreitung terroristischer Materialien im Internet zu limitieren.“ Für die offizielle Zensur des Internets wird auf EU-Ebene an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, und für soziale Netzwerke wird eine „informelle“ gemeinsame Politik entwickelt. Laut dem vorliegenden Dokument soll für diesen Bereich eine weitere Zusammenarbeit mit den USA geprüft werden.

Dass Kommentare oder „gepostete“ Meldungen in sozialen Netzwerken und Internetforen einfach spurlos verschwinden, ist systemkritischen Benutzern schon seit Jahren bekannt. Sobald die genutzte Plattform Firmen aus Übersee gehören, werden die Nutzungsbedingungen am anderen Ende des Atlantik bestimmt – auch wenn diese Bedingungen gegen europäische oder nationale Rechte verstoßen. So können unerwünschte Meinungen bzw. Ideen, die ihre Nutzungsbedingungen „überschreiten“, einfach gelöscht werden.

In Großbritannien wurde von den Behörden bereits eine antiterroristische Einheit (CTIRU – Counter-Terrorism Internet Referral Unit) eingerichtet, welche verdächtige Betreiber von sozialen Netzwerken und anderen Internetforen, d.h. mit terroristischen und extremistischen Inhalten, meldet und den Plattformen eine „Empfehlung“ zur Löschung bestimmter Inhalte gibt. Seit Februar 2010 entfernten soziale Netzwerkbetreiber und andere Internetanbieter 72.000 terroristische Inhalte auf Empfehlung von CTIRU freiwillig.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen auf nationaler Ebene ähnliche Einheiten gründen und die Beziehungen zu den wichtigsten Internetanbietern und sozialen Netzwerkbetreibern ausbauen. Ziel der Zusammenarbeit soll die Löschung von Inhalten sein, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in 2007 wurde bei Europol, dem Exekutiv-Organ der Europäischen Union, ein neues Projekt unter dem Namen „Check the Web“ gestartet. Dieses Projekt hat die Aufgabe, ein Monitoring und die Analyse von sozialen Medien zu betreiben. „Check the Web“ soll demnächst auf nationale Ebene ausgeweitet werden, damit Mitgliedstaaten mithilfe der Europäischen Union die zuvor auf europäischer Ebene als „extremistisch“, d.h. „illegal“ gekennzeichneten Inhalte in Internetforen löschen.

Um Informationen über verdächtige IP-Adressen zu bekommen, sollen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Den Rahmen dafür soll Eurojust bieten. Eurojust wurde von der Europäischen Union 2002 gegründet, um schwere und grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen.

Gegenpropaganda

Als Strategie zur Terrorvorbeugung soll in der EU ein gemeinsames Gegen-Narrativ ausgearbeitet werden. Das Beispiel dafür liefern die USA: Die US-Regierung realisierte durch die Jahre ihrer immerwährenden Kriegspolitik, dass militärische Stärke allein nichts nützt, um Terrorismus zu bekämpfen, und dass es nicht ausreicht, Terroristen einfach gefangen zu nehmen und ins Jenseits zu befördern. Um den Feind zu bekämpfen, musste eine komplexere Strategie her: die Waffe der Propaganda. Es heißt „Gegen-Narrativ“.  Ein 4-Punkte-System beschreibt, wie man mit subtilen Methoden den Feind vor Augen der eigenen Gefolgschaft bzw. der eigenen Bevölkerung unmöglich macht:

1. Terroristische Führer sollten unterminiert werden, wie es z.B. US-Geheimdienste mit einem der Al-Quaida-Führer taten: Sie veröffentlichten ein Video über Abu Musab al-Zarqawi, das ihn als unfähigen Gotteskrieger entblößte, der nicht einmal mit einem Gewehr richtig umgehen kann.

2. Das Leiden der zivilen bzw. muslimischen Bevölkerung und die Verlogenheit islamistischen Terrors werden hervorgehoben.

3.  Man bezeichnet die Terroristen als Kriminelle und terroristische Parolen als Heuchelei.

4. Um (Helden-)Mythen zu zerstören, wird das alltägliche Leben von Terroristen vor Augen geführt.

Ein ähnliches Instrument hat die Europäische Union bereits entwickelt: Das Syria Strategic Communications Advisory Team, kurz SSCAT, dass 2014 ein Budget von 1 Mio. € bekam, um im Internet Gegenpropaganda zu betreiben. Das Ziel des länderübergreifenden Projekts ist, junge Menschen davon abzuhalten, in den syrischen Krieg zu ziehen.

Um für Toleranz und Solidarität in den Ländern der Europäischen Union mehr Raum gewinnen zu können, sollen zivile Organisationen in puncto Gegen-Narrativ, oder besser gesagt: Gegenpropaganda, geschult werden. Für die Wahrung der Grundrechte ist außerdem eine dafür eigens eingerichtete Agentur zuständig: die EU Fundamental Rights Agency, kurz FRA, deren Aufgabe unter anderem die Beobachtung und Informationssammlung von rassistischen, fremdenfeindlichen und antisemitischen Phänomenen ist.

„Entradikalisierung“ – eine Umerziehung?

Sollte jemand gerade dabei sein, auf eine extremistische Bahn zu geraten, oder sollte er sich bereits dort befinden, kann ein EU-Netzwerk Abhilfe schaffen: Das sog. Radicalisation Awareness Network (RAN) stellt im Rahmen der gegenterroristischen Strategie der EU eine Präventivmaßnahme dar und soll mit Überzeugungsarbeit Menschen daran hindern, dem Ruf des Terrorismus zu folgen oder ihnen dabei helfen, sich von extremistischen Ideen freiwillig zu verabschieden. Diese sog. „Entradikalisierung“, was nichts anderes bedeutet als Umerziehung, soll in die Rehabilitierungs-Programme von Gefängnissen und Vollzugsanstalten aufgenommen werden, damit die Betroffenen nach ihrer Haft in einer gewünschten Form des Bewusstseins in die Gesellschaft wieder eingegliedert werden können.

Austauschprogramm 

Die Völkerverständigung darf in Sachen Terrorbekämpfung auch nicht zu kurz kommen: Die Europäische Union hat ein einzigartiges Lobbyprogramm ins Leben gerufen, das Kontakte der EU-Bürger zu Bürgern der USA vertiefen soll. Das Kompetenzzentrum (Centre of Excellence – EUCE) arbeitet mit 8 Universitäten der Vereinigten Staaten im Bereich Lehre und Forschung zusammen und fördert zusätzlich noch den Informationsaustausch zwischen der EU und den USA, indem es US-Unternehmen und US-Medien über aktuelle politische, soziale und wirtschaftliche Themen berichtet.

Grenzüberwachung

„Schengen ist ein Teil der Lösung, es stellt nicht das Problem dar“, so lautet es in dem Dokument für die Delegierten in Riga. „Die Bewegungsfreiheit innerhalb des Schengen-Gebietes ist eine der größten Errungenschaften und [einer der größten] Werte der EU“ heißt es weiter. Deshalb müsste man dafür Sorge tragen, dass die Außengrenzen der EU strenger überwacht werden.

Die Kontrolle innerhalb und außerhalb des Schengen-Gebietes wird durch den Schengener Grenzkodex gesichert. Dieser Kodex beschreibt unter anderem nicht nur die Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen, sondern legt auch noch folgendes fest: „Im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit kann ein EU-Mitgliedstaat ausnahmsweise für einen begrenzten Zeitraum an seinen Binnengrenzen wieder Grenzkontrollen einführen“.

Das Schengen Information System, kurz SIS soll die Kontrollmaßnahmen unterstützen: Es geht hier um eine nicht öffentliche Datenbank mit mehr als 4 Millionen Datensätzen über Personen, welche es Polizei-, Zoll-, Grenzkontroll-, Justiz-, Visa- und Fahrzeugzulassungsbehörden erlaubt, z.B. Daten über Gesuchte und Vermisste auszutauschen. Die zweite Generation dieses Systems (SIS II) sieht auch noch die Speicherung von biometrischen Merkmalen (Fingerabdruck, Passbild) vor. Um unerlaubten Zutritt von ausländischen Kämpfern in die Europäische Union zu verhindern, werden sie demnächst in die SIS II-Datenbank aufgenommen.

Auf nationaler Ebene wird die reibungslose Arbeit von SIS von Sirene Working Party gesichert. Mitgliedstaaten sollen bei der Etablierung von entsprechenden Technologien unterstützt werden, um systematische Grenzkontrollen durchführen zu können. Es wird ihnen auch noch ermöglicht, ihre Daten mit zentralen Datenbanken zu vergleichen.

Bei diesen über 4 Millionen aktiv geführten Datensätzen des SIS bleibt die Frage offen, nach welchen Kriterien den Bürgern das Glück beschert wird, auf dieser langen Liste landen zu dürfen. Laut einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission aus 2013 hat jeder das Recht, auf „Auskunft über die im SIS II gespeicherten ihn betreffenden Daten und kann bei der zuständigen Behörde seines Landes die Berichtigung oder Löschung personenbezogener Informationen beantragen. Um Auskunft über Daten, deren Berichtigung, Löschung oder Erhalt durchzusetzen sowie Schadensersatzansprüche wegen einer Ausschreibung geltend zu machen, kann jeder gerichtliche Schritte einleiten“.

Verschlüsselung vs. Überwachung

Seit den Snowden-Enthüllungen haben viele Telekommunikationsfirmen angefangen, dezentralisierte Verschlüsselungssysteme zu nutzen, was wiederum nationalen Behörden die legale Überwachung erschwert, wenn nicht sogar unmöglich macht. Die Kommission soll prüfen, mit welchen Regeln sie Telekommunikationsunternehmen verpflichten kann, nationalen Behörden Zugang zur Kommunikation ihrer Kunden zu gewährleisten (z.B. durch Mitteilung von Verschlüsselungskodes).

Für Mitgliedstaaten und Institutionen der Europäischen Union ist es im Rahmen der Terrorbekämpfung von Interesse, Übersicht über gesendete Mitteilungen ihrer Bürger zu haben – deshalb sollten sie ein gewisses Monitoring von Reaktionen auf Meldungen in öffentlichen und sozialen Medien betreiben. Die Europäische Union eröffnete durch das sog. Integrated Political Crisis Response (IPCR) bereits eine Webplattform zum „Monitoring von laufenden komplexen Situationen“. Solche Seiten agieren wie Foren zum Austausch und zur Speicherung von Informationen, wo Daten zu ausgewählten Kommunikationsvorgängen leicht gefunden werden können. Laut eigener Aussage von IPCR ist die Plattform „für alle wichtigen Interessensvertretungen der Mitgliedstaaten und der EU zugänglich und unterstützt den rechtzeitigen Austausch von Informationen, welche für politische Entscheidungen der EU wichtig sind.“

Wir werden in der Europäischen Union nicht allein gelassen. Dafür sorgen auch die Teilnehmer der Konferenz, die Justiz- und Innenminister europäischer Staaten in Riga. Beschützt, abgeschirmt, behütet, beruhigt: Errungenschaften bzw. künftige Errungenschaften der staatlichen Überwachung lassen keinen Terroristen in unser Hoheitsgebiet – nur eine Frage bleibt offen: Wo fängt Terrorismus an und wo hört er auf?