Kommentar:
Kann der IS mit einem völkerrechtskonformen „Krieg“ besiegt werden?
Völkerrechtlich betrachtet gibt es keinen „Islamischen Staat“. Es ist vielmehr ein mafiös strukturierter Zusammenschluss von marodierenden Mörderbanden, der sich mit einer Fehlinterpretation des Islam eine Scheinlegitimation zu Eigen machen will. Es gibt weder ein definiertes Staatsgebiet, noch eine ansprechbare Staatsführung. Einem solch amorphen Gebilde kann niemand den Krieg erklären, jedenfalls nicht nach herkömmlicher Definition.
So, wie die Mafia ihre Finanzierung und die Sicherung ihrer Machtstruktur organisiert, macht es der IS auch: Schutzgelderpressung, Morde und illegaler Handel innerhalb einer streng hierarchisch strukturierten Organisation. Der Sprachgebrauch „Islamischer Staat“ ist ein Oxymoron. Analog zur Mafia wäre „kriminelle Vereinigung“ passender. Weitere Ähnlichkeiten zur Mafia ergeben sich daraus, dass auch der IS heimliche Unterstützer hat, die von ihm in unterschiedlicher Weise profitieren.
Zu jeder Kriegserklärung gehört auch ein Friedensvertrag
Genauso unsinnig wie die amerikanische „Kriegserklärung gegen den Terror“ ist es demnach, wenn dem IS der Krieg erklärt werden soll. Ich lehne den inflationären Umgang mit „Kriegerklärungen“ ab. Zu einer Kriegserklärung gehört auch die Perspektive eines Friedensvertrags nach Beendigung der Kampfhandlungen. Die letzte völkerrechtlich wirksame Kriegserklärung gab es 1941 und den letzten Friedensvertrag 1949, USA-Japan. Die Kriegserklärung der USA gegen den Terror ist ein Freibrief, jeden nach Belieben anzugreifen, wenn Washington der Sinn danach steht. Mehr nicht. Wie sollte mit dem Terror oder dem IS ein Friedensvertrag geschlossen werden? Es ist folglich ein Krieg, der niemals enden kann, genauso, wie die anderen unerklärten Kriege der USA in den Jahren nach 1941. Europa sollte sich hüten, in dieses gefährliche Fahrwasser zu geraten.
Der IS geht mit Waffengewalt vor. Um dem Einhalt zu gebieten, müssen die Mörderbanden entwaffnet werden. Die Waffen kann der IS aber selbst nicht herstellen, sondern ist vielmehr darauf angewiesen, Waffen und Munition einzukaufen – und der muss seine „Kämpfer“ bezahlen. Der erste und wichtigste Schritt gegen den IS muss also sein, ihm den Geldhahn zuzudrehen. Dass das bis jetzt noch nicht geschehen ist beweist, dass gerade die Herren des Geldes kein Interesse haben, den IS wirksam zu bekämpfen. Wir wissen, wo diese Kapitalmächtigen ihre Heimat haben und dass sie dazu durchaus in der Lage sind – wenn es gegen reale Staaten gerichtet ist, die sich ihrem Diktat nicht unterordnen wollen.
Nur Russland hält in Syrien das Völkerrecht ein
Die Waffen, über die der IS bereits verfügt, müssen neutralisiert werden: Durch Zerstörung und durch Verhinderung des Nachschubs an Munition. Diejenigen, die weiterhin den IS mit Kriegsmaterial versorgen, müssen stigmatisiert und mit Sanktionen von ihrem mörderischen Treiben abgehalten werden. Auch das wäre ein Leichtes, denn wir wissen, wer das ist. Russland hat vor zwei Monaten die Initiative ergriffen und arbeitet an der Neutralisierung der IS-Waffen. Erfolgreich und damit ganz im Sinne der europäischen Länder. Es ist richtig, leider etwas spät, wenn sich jetzt europäische Streitkräfte an Russlands Seite stellen. Es ist kein Krieg, sondern die Entwaffnung von Verbrechern. Das muss immer als erstes erfolgen. Betrachten wir nun die völkerrechtlichen Aspekte.
Bis jetzt handelt einzig Russland völkerrechtskonform, und zwar durchgängig, auch was die Krim anbelangt. Ja, das muss hier nochmals klargestellt werden. Wäre es nämlich nicht so, dann hätte der Westen schon längst ein Verfahren gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof angestrengt. Es gilt: Eine Lüge – die sogenannte „Annexion der Krim“ – wird zur Wahrheit, wenn sie nur oft genug wiederholt wird. Dem muss auch einmal gegengehalten werden. Bis jetzt, ohne UN-Mandat, wäre und ist jeglicher Eingriff seitens europäischer oder amerikanischer Kräfte in Syrien eine Völkerrechtsverletzung. Wie kann also Deutschland Flugzeuge in syrischen Luftraum schicken, ohne sich einer Völkerrechtsverletzung schuldig zu machen? Ganz einfach.
Den Nachschub von Waffen und Munition stoppen
Die Bundesregierung muss dem Beispiel Putins folgen und in Damaskus anfragen, ob denn deutsche Hilfe im Kampf gegen den IS erwünscht ist. Syrien ist immerhin noch Mitglied in der UN, gehörte 1945 zu den Gründungsmitgliedern, während Deutschland erst 1973 teilnehmen durfte. Sollte der Einsatz auch über irakischem Territorium geplant sein, muss dieselbe Anfrage an Bagdad gerichtet werden. Das gilt im Übrigen bereits für die Einsätze der deutschen Ausbilder, die im Nordirak tätig sind. Tut Deutschland das nicht, dann reiht sich Berlin ein in die Phalanx der US-Vasallen, die sich schon seit Jahrzehnten über jedes Völkerrecht nach Belieben hinwegsetzen. In dieser Hinsicht sollte gerade Deutschland besondere Sorgfalt an den Tag legen. Auch deswegen, weil die Regierung Schröder/Fischer die Integrität Deutschlands bereits im Fall Jugoslawien schwer beschädigt hat. Wäre es nicht mehr als peinlich, wenn sich Deutschland weniger völkerrechtskonform verhielte, als das „aggressive“ Russland?
Wer die arabische Mentalität kennt, und auch die einiger fehlgeleiteter europäischer Jugendlicher, der weiß, was es für diese bedeutet, wenn ihnen tödliche Waffen und damit Macht in die Hände gegeben werden. Genau das tut der IS, das ist Teil seiner Attraktivität. Es ist also notwendig, dem IS diese Waffen zu nehmen – und das geht eben nur mit Gewalt. Und natürlich geht es auch ums Geld. Wenn der IS seine „Kämpfer“ nicht mehr bezahlen kann, wird das bei manchen zum Nachdenken führen. Es sind also vorrangig drei Ziele zu verfolgen, wenn das Morden des IS gestoppt werden soll. Der Nachschub von Waffen und Munition muss gestoppt werden. Die vorhandenen Waffen müssen neutralisiert und jegliche Zufuhr von Geld unterbunden werden. Parallel dazu müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den ideologische Sumpf des menschenverachtenden Radikal-Islamismus auszutrocknen. Lesen Sie dazu: Raubtierkapitalismus produziert zwangsläufig Terroristen
Den Kampf gegen den IS völkerrechtskonform gestalten
Ein Krieg gegen den IS nach Regeln des Völker- oder Kriegsrechts ist unmöglich, genauso wie der „Krieg gegen den Terror“. Aber es ist möglich, gegen Mörderbanden, wie der IS nun mal eine ist, massiv einzuschreiten. Wie Russland – zur Schande des Westens – vorgeführt hat, kann man sich dabei an das Völkerrecht halten. Grundsätzlich ist festzustellen, dass jeder Ansatz, die Regierung eines souveränen Staates stürzen zu wollen, also einen „Regime-Change“ anzustreben, niemals völkerrechtskonform sein kann. Überhaupt muss das Verfahren überdacht werden, Sanktionen gegen Staaten zu verhängen, ohne ein vorhergehendes Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. So, wie es jetzt läuft, sind und waren es immer die USA, ausnahmslos, die ihre eigenen „Wertevorstellungen“ und stetig wechselnden Interessen der Welt aufgezwungen haben. Wir wissen, wie viele unschuldige Zivilsten das ihr Leben und Gesundheit gekostet hat.
Das Kriegs- und Völkerrecht ist geschaffen worden vor und unter dem Eindruck der Grausamkeiten des Ersten Weltkriegs. Es war auch dafür gedacht, der Selbstherrlichkeit des British Empire Schranken zu setzen. Der Hybris Washingtons könnte es noch heute hinderlich sein und das ist wohl auch der Grund, weshalb die USA es einfach ignorieren. Nicht umsonst haben sich die USA über allen Gesetzen stehend erklärt, indem sie es kategorisch ablehnen, sich irgendeinem Urteil irgendeines Internationalen Gerichtshofs zu unterwerfen. Das muss sich wieder ändern. Nur wenn sich alle an international gültiges Recht halten, kann Recht eingefordert werden. Versuchen wir also jetzt, den Kampf gegen den IS völkerrechtskonform zu gestalten. Ein Krieg im herkömmlichen Sinn kann es nicht sein.
Kommentar:
Kann der IS mit einem völkerrechtskonformen „Krieg“ besiegt werden?
Völkerrechtlich betrachtet gibt es keinen „Islamischen Staat“. Es ist vielmehr ein mafiös strukturierter Zusammenschluss von marodierenden Mörderbanden, der sich mit einer Fehlinterpretation des Islam eine Scheinlegitimation zu Eigen machen will. Es gibt weder ein definiertes Staatsgebiet, noch eine ansprechbare Staatsführung. Einem solch amorphen Gebilde kann niemand den Krieg erklären, jedenfalls nicht nach herkömmlicher Definition.
So, wie die Mafia ihre Finanzierung und die Sicherung ihrer Machtstruktur organisiert, macht es der IS auch: Schutzgelderpressung, Morde und illegaler Handel innerhalb einer streng hierarchisch strukturierten Organisation. Der Sprachgebrauch „Islamischer Staat“ ist ein Oxymoron. Analog zur Mafia wäre „kriminelle Vereinigung“ passender. Weitere Ähnlichkeiten zur Mafia ergeben sich daraus, dass auch der IS heimliche Unterstützer hat, die von ihm in unterschiedlicher Weise profitieren.
Zu jeder Kriegserklärung gehört auch ein Friedensvertrag
Genauso unsinnig wie die amerikanische „Kriegserklärung gegen den Terror“ ist es demnach, wenn dem IS der Krieg erklärt werden soll. Ich lehne den inflationären Umgang mit „Kriegerklärungen“ ab. Zu einer Kriegserklärung gehört auch die Perspektive eines Friedensvertrags nach Beendigung der Kampfhandlungen. Die letzte völkerrechtlich wirksame Kriegserklärung gab es 1941 und den letzten Friedensvertrag 1949, USA-Japan. Die Kriegserklärung der USA gegen den Terror ist ein Freibrief, jeden nach Belieben anzugreifen, wenn Washington der Sinn danach steht. Mehr nicht. Wie sollte mit dem Terror oder dem IS ein Friedensvertrag geschlossen werden? Es ist folglich ein Krieg, der niemals enden kann, genauso, wie die anderen unerklärten Kriege der USA in den Jahren nach 1941. Europa sollte sich hüten, in dieses gefährliche Fahrwasser zu geraten.
Der IS geht mit Waffengewalt vor. Um dem Einhalt zu gebieten, müssen die Mörderbanden entwaffnet werden. Die Waffen kann der IS aber selbst nicht herstellen, sondern ist vielmehr darauf angewiesen, Waffen und Munition einzukaufen – und der muss seine „Kämpfer“ bezahlen. Der erste und wichtigste Schritt gegen den IS muss also sein, ihm den Geldhahn zuzudrehen. Dass das bis jetzt noch nicht geschehen ist beweist, dass gerade die Herren des Geldes kein Interesse haben, den IS wirksam zu bekämpfen. Wir wissen, wo diese Kapitalmächtigen ihre Heimat haben und dass sie dazu durchaus in der Lage sind – wenn es gegen reale Staaten gerichtet ist, die sich ihrem Diktat nicht unterordnen wollen.
Nur Russland hält in Syrien das Völkerrecht ein
Die Waffen, über die der IS bereits verfügt, müssen neutralisiert werden: Durch Zerstörung und durch Verhinderung des Nachschubs an Munition. Diejenigen, die weiterhin den IS mit Kriegsmaterial versorgen, müssen stigmatisiert und mit Sanktionen von ihrem mörderischen Treiben abgehalten werden. Auch das wäre ein Leichtes, denn wir wissen, wer das ist. Russland hat vor zwei Monaten die Initiative ergriffen und arbeitet an der Neutralisierung der IS-Waffen. Erfolgreich und damit ganz im Sinne der europäischen Länder. Es ist richtig, leider etwas spät, wenn sich jetzt europäische Streitkräfte an Russlands Seite stellen. Es ist kein Krieg, sondern die Entwaffnung von Verbrechern. Das muss immer als erstes erfolgen. Betrachten wir nun die völkerrechtlichen Aspekte.
Bis jetzt handelt einzig Russland völkerrechtskonform, und zwar durchgängig, auch was die Krim anbelangt. Ja, das muss hier nochmals klargestellt werden. Wäre es nämlich nicht so, dann hätte der Westen schon längst ein Verfahren gegen Russland vor dem Internationalen Gerichtshof angestrengt. Es gilt: Eine Lüge – die sogenannte „Annexion der Krim“ – wird zur Wahrheit, wenn sie nur oft genug wiederholt wird. Dem muss auch einmal gegengehalten werden. Bis jetzt, ohne UN-Mandat, wäre und ist jeglicher Eingriff seitens europäischer oder amerikanischer Kräfte in Syrien eine Völkerrechtsverletzung. Wie kann also Deutschland Flugzeuge in syrischen Luftraum schicken, ohne sich einer Völkerrechtsverletzung schuldig zu machen? Ganz einfach.
Den Nachschub von Waffen und Munition stoppen
Die Bundesregierung muss dem Beispiel Putins folgen und in Damaskus anfragen, ob denn deutsche Hilfe im Kampf gegen den IS erwünscht ist. Syrien ist immerhin noch Mitglied in der UN, gehörte 1945 zu den Gründungsmitgliedern, während Deutschland erst 1973 teilnehmen durfte. Sollte der Einsatz auch über irakischem Territorium geplant sein, muss dieselbe Anfrage an Bagdad gerichtet werden. Das gilt im Übrigen bereits für die Einsätze der deutschen Ausbilder, die im Nordirak tätig sind. Tut Deutschland das nicht, dann reiht sich Berlin ein in die Phalanx der US-Vasallen, die sich schon seit Jahrzehnten über jedes Völkerrecht nach Belieben hinwegsetzen. In dieser Hinsicht sollte gerade Deutschland besondere Sorgfalt an den Tag legen. Auch deswegen, weil die Regierung Schröder/Fischer die Integrität Deutschlands bereits im Fall Jugoslawien schwer beschädigt hat. Wäre es nicht mehr als peinlich, wenn sich Deutschland weniger völkerrechtskonform verhielte, als das „aggressive“ Russland?
Wer die arabische Mentalität kennt, und auch die einiger fehlgeleiteter europäischer Jugendlicher, der weiß, was es für diese bedeutet, wenn ihnen tödliche Waffen und damit Macht in die Hände gegeben werden. Genau das tut der IS, das ist Teil seiner Attraktivität. Es ist also notwendig, dem IS diese Waffen zu nehmen – und das geht eben nur mit Gewalt. Und natürlich geht es auch ums Geld. Wenn der IS seine „Kämpfer“ nicht mehr bezahlen kann, wird das bei manchen zum Nachdenken führen. Es sind also vorrangig drei Ziele zu verfolgen, wenn das Morden des IS gestoppt werden soll. Der Nachschub von Waffen und Munition muss gestoppt werden. Die vorhandenen Waffen müssen neutralisiert und jegliche Zufuhr von Geld unterbunden werden. Parallel dazu müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den ideologische Sumpf des menschenverachtenden Radikal-Islamismus auszutrocknen. Lesen Sie dazu: Raubtierkapitalismus produziert zwangsläufig Terroristen
Den Kampf gegen den IS völkerrechtskonform gestalten
Ein Krieg gegen den IS nach Regeln des Völker- oder Kriegsrechts ist unmöglich, genauso wie der „Krieg gegen den Terror“. Aber es ist möglich, gegen Mörderbanden, wie der IS nun mal eine ist, massiv einzuschreiten. Wie Russland – zur Schande des Westens – vorgeführt hat, kann man sich dabei an das Völkerrecht halten. Grundsätzlich ist festzustellen, dass jeder Ansatz, die Regierung eines souveränen Staates stürzen zu wollen, also einen „Regime-Change“ anzustreben, niemals völkerrechtskonform sein kann. Überhaupt muss das Verfahren überdacht werden, Sanktionen gegen Staaten zu verhängen, ohne ein vorhergehendes Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof. So, wie es jetzt läuft, sind und waren es immer die USA, ausnahmslos, die ihre eigenen „Wertevorstellungen“ und stetig wechselnden Interessen der Welt aufgezwungen haben. Wir wissen, wie viele unschuldige Zivilsten das ihr Leben und Gesundheit gekostet hat.
Das Kriegs- und Völkerrecht ist geschaffen worden vor und unter dem Eindruck der Grausamkeiten des Ersten Weltkriegs. Es war auch dafür gedacht, der Selbstherrlichkeit des British Empire Schranken zu setzen. Der Hybris Washingtons könnte es noch heute hinderlich sein und das ist wohl auch der Grund, weshalb die USA es einfach ignorieren. Nicht umsonst haben sich die USA über allen Gesetzen stehend erklärt, indem sie es kategorisch ablehnen, sich irgendeinem Urteil irgendeines Internationalen Gerichtshofs zu unterwerfen. Das muss sich wieder ändern. Nur wenn sich alle an international gültiges Recht halten, kann Recht eingefordert werden. Versuchen wir also jetzt, den Kampf gegen den IS völkerrechtskonform zu gestalten. Ein Krieg im herkömmlichen Sinn kann es nicht sein.