Freispruch für den US-Autor CJ Hopkins

Anmerkung:

Da mittlerweile die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Freispruch-Urteil von CJ Hopkins eingelegt hat, sind Teile der Analyse in diesem Artikel überholt. Insbesondere die Annahme, dass CJ Hopkins aufgrund der internationalen Medienöffentlichkeit einen gewissen Schutz vor einer Verurteilung genießt, ist damit hinfällig. Die Prozessbeobachtung bleibt natürlich aktuell. (Anm. d. Redaktion)

Von Published On: 7. Februar 2024Kategorien: Innenpolitik

Dieser Text wurde zuerst am 23.01.2024 auf www.velazquez.press/ unter der URL <https://www.velazquez.press/p/freispruch-fur-den-us-amerikanischen> veröffentlicht. Lizenz: © Aya Velazquez

Der freigesprochene Angeklagte CJ Hopkins, seine Übersetzerin (links) und sein Strafverteidiger Friedemann Däblitz (rechts). (Bild: © Aya Velázquez)

Der US-amerikanische Autor CJ Hopkins wurde heute vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Warum der Fall größer ist als Hopkins – und leider kein Einzelfall.

Heute (23.01.2024, Anm. d. Red.) um 12 Uhr wurde im Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den Fall des international bekannten amerikanischen Autors und Satirikers Christopher Jaynes Hopkins verhandelt. Hopkins wurde von dem ihm zur Last gelegten Vorwurf der „Verbreitung verfassungswidriger Symbole“ freigesprochen. Als Strafverteidiger trat der Anwalt Friedemann Däblitz auf. Es waren so viele Besucher zur Verhandlung erschienen, dass die Verhandlung in einen größeren Saal umverlegt werden musste. Obwohl große internationale Medien-Outlets wie The Atlantic und die NZZ über den Fall berichtet hatten, waren Vertreter öffentlich-rechtlicher Medien-Outlets nicht zugegen. Einzig die Epoch Times und einige freie Journalisten inklusive meiner Wenigkeit waren für eine Berichterstattung anwesend.Nach der Abklärung der personenbezogenen Daten wurde der Strafbefehl verlesen. Die Straftat, die Hopkins vorgeworfen wurde, waren zwei Posts auf X, in denen Hopkins Abbildungen seines Buchtitels „The Rise of the New Normal Reich“ eingebunden hatte, auf denen eine Maske mit einem transparent durchscheinenden Hakenkreuz zu erkennen ist. Hopkins wurde diesbezüglich die „Verbreitung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation” zur Last gelegt. Dadurch sei die visuelle Abbildung „durch einen größeren durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen worden“.

In seinem Eingangsstatement bestätigte Hopkins: „Ich habe diese Tweets gepostet“. Die Gründe für das Posten dieser Beiträge führte er auf Englisch aus: Er habe vor einer neuen Form des Totalitarismus warnen wollen, die Lügen der Regierung und die wahren Absichten hinter den Maskenverordnungen offenlegen wollen.

Die Richterin wollte wissen, ob sie Hopkins’ Einlassungen dahingehend richtig verstanden habe, dass er das Hakenkreuz benutzt hat, um auf „eine Fehlentwicklung in der Gesellschaft hinzuweisen“.

Hopkins antwortete, er habe das, was er heute als Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts wahrnehme, mit dem Beginn der Entwicklungen, die zu Nazi-Deutschland führten, verglichen – und er sei der Meinung gewesen, dass er das darf. In diesem Zusammenhang legte er dem Gericht Beweismaterial vor – etwa einen Titel des Magazins Stern, das Trump mit einem Hitler-Gruß zeigt.

Cover des Magazins Stern Nr. 35 vom 24.08.2017.

Er verwies zudem auf das Beispiel des britischen Journalisten Douglas Murray, der erst kürzlich die Hamas mit den Nazis verglichen hätte und behauptet hatte, die „Hamas seien schlimmer als die Nazis”, weil letztere sich für ihre Taten wenigstens noch geschämt hätten, und sich abends nach vollbrachten Taten dafür hätten „kollektiv besaufen” müssen, wohingegen die Hamas stolz auf ihre Taten sei.Auf den Einwand der Richterin, was ein britischer Journalist mit Deutschland zu tun habe, antwortete Hopkins, dass der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Interview mit Murray begeistert geteilt habe, ebenso wie der deutsche Publizist Jan Fleischhauer, der den Beitrag mit den Worten „großartig” kommentiert hatte. Heutige Phänomene mit den historischen Nazis zu vergleichen sei in Deutschland also sehr wohl Usus – es werde allerdings nicht belangt, wenn Figuren des politischen Mainstreams diese Vergleiche anstellten. In seinem Fall aber schon.

Die Richterin wandte daraufhin ein, es ginge heute nur um die Verwendung eines strafrechtlich relevanten Symbols, sonst würde man sich hier nur unendlich verheddern. Hopkins erwiderte, es ginge sehr wohl um die Zulässigkeit eines getroffenen Vergleichs, denn in der Verfügung der Staatsanwaltschaft aus der Ermittlungsakte, die überhaupt erst zur Aufnahme des Falles geführt hatte, war ihm selbiges zur Last gelegt worden: Unter anderem, mit der bildlichen Verknüpfung von Maske und Hakenkreuz würde er den Holocaust relativieren. Er würde damit eine „Normalisierung” des Symbols vorantreiben. Hopkins’ Anwalt Friedemann Däblitz bekräftigte, es ginge um den 86a des Strafgesetzbuches, und in der Verfügung der Staatsanwaltschaft aus der Ermittlungsakte, die überhaupt erst zur Aufnahme von Ermittlungen geführt hatte, stand genau dieser Anklagepunkt. Die Richterin betonte erneut, die Zulässigkeit dieser Vergleichsziehung sei aber nicht Teil der Anklage. Hier ginge es nur um die Zulässigkeit des Symbols im verwendeten Kontext.

Hopkins führte weiter aus, die Geschichte der Verwandlung von Deutschland 1933 in das NS-Regime sei extrem gut dokumentiert. Mithilfe von Notstandsgesetzen wie der Reichstagsbrandverordnung, die durch demokratische Institutionen umgesetzt wurde, sei der Regierung die Macht gegeben worden, Grundrechte außer Kraft zu setzen.

„Ich denke deshalb, dass es mein Recht ist, Maßnahmen, die durch den Bundestag gelaufen sind und totalitär sind, mit Maßnahmen zu vergleichen, die sich auf gleichem Wege im 20. Jahrhundert ereignet haben.”

Der Staatsanwalt stellte die Nachfrage, Hopkins hätte ausgeführt, er habe sich mit der deutschen Geschichte und dem deutschen Strafrecht auseinandergesetzt. Ob ihm denn bekannt gewesen sei, dass die Verbreitung des Hakenkreuzes in Deutschland strafbar sei. Hopkins antwortete, er wisse seit Jahren, dass die Verwendung des Hakenkreuzes strafbar ist, aber auch, in welchen Kontexten die Verbreitung NICHT strafbar ist. Als Beispiel gab er ein Rammstein-Video an, in dem sich die Sänger als SS-Offiziere verkleidet hatten. Fälle wie diese etwa seien vom Ausnahmetatbestand Kunst betroffen. Ähnlich verhalte es sich mit Satire, oder historischer Berichterstattung über das Dritte Reich. Er bezeichne sich selbst eigentlich als „free speech absolutist“ – aber im Falle Deutschlands respektiere er das Gesetz, dass das Symbol aufgrund der deutschen Geschichte nicht im alltäglichen oder glorifizierenden Kontext von Menschen verwendet werden darf. Er sei sehr froh, dass ein Gesetz dafür sorge, dass nicht Neonazis mit Hakenkreuzen auf dem Oberarm durch die Straßen patrouillieren dürften, und er respektiere dieses Gesetz.

Anschließend wurde über die Frage diskutiert, ob auf der bildlichen Darstellung des Hakenkreuzes auf Hopkins’ Buch „The Rise of the New Normal Reich” das Hakenkreuz „auf” der Maske prangen würde, oder, wie Hopkins sage, transparent von hinten durchscheine. Hopkins erwiderte, er würde kein Kunstwerk erstellen, auf das er ein Hakenkreuz ‘on top’ packe. Selbiges hätte er seinem Grafikdesigner bei der Cover-Gestaltung auch nicht erlaubt.

Es folgte eine Einlassung des Staatsanwalts. Für ihn gehe es nicht so sehr darum, ob Herr Hopkins die Maßnahmen kritisiert hätte. Es gehe um die Verwendung des Symbols, und ob bei diesen beiden Fällen in eindeutiger und offensichtlicher Weise die Gegnerschaft zur NS-Ideologie hervorgeht. Hopkins persönliche gegnerische Einstellung zur NS-Ideologie habe dieser hier ausgeführt und das glaube er als Staatsanwalt ihm auch. Die Abbildung in besagten zwei X-Posts „gebe aber für unbeteiligte Dritte nicht ohne Weiteres her”, dass Herr Hopkins sich in Gegnerschaft zur Ideologie des Nationalsozialismus befände. Ob bei der Recherche, die Herr Hopkins im Vorfeld zur Strafbarkeit des Symbols getätigt hätte, hier möglicherweise ein „Verbotsirrtum” vorliege? Der Angeklagte würde sich dann im Rahmen eines „vermeidbaren Verbotsirrtums” bewegen.An dieser Stelle erfolgte ein Einwand des Strafverteidigers Friedemann Däblitz. Däblitz führte aus, einen solchen „Verbotsirrtum” würde er vielmehr „zugunsten” der Staatsanwaltschaft unterstellen, weil vorliegend aufgrund der erkennbaren Distanziertheit Hopkins zum Nationalsozialismus – er hätte die Maskenpflicht gar nicht kritisieren können durch das Mittel des Hakenkreuzes, wenn er das Hakenkreuz irgendwie „okay fände“ – die Kunst- und Meinungsfreiheit überwiegen würden.

Buchtitel von CJ Hopkins “The rise of the New Normal Reich”. Im Zuge der bekannt gewordenen Anklage gegen Hopkins wurde das Buch aus dem deutschen Amazon entfernt. In den USA und UK ist es erhältlich und ein Bestseller.

Im nun folgenden Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft führte diese aus, der Angeklagte sei schuldig zu sprechen wegen der zwei Posts auf X, bei denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu sehen sei, bei denen in künstlerischer Gestaltung ein Hakenkreuz aufgebracht ist oder durchscheint, je nachdem wie man das betrachten möchte. Die eindeutige Gegnerschaft des Angeklagten zur NS-Ideologie sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht auf Anhieb zu sehen, und man müsste sich erst „tiefergehende” Gedanken zum Hintergrund des Autoren machen. Zudem sei es für die von Hopkins beabsichtigte Aussage nicht zwingend erforderlich gewesen, das Hakenkreuz hier anzubringen. Eine „Beschreibung in Textform” hätte gereicht. Der „Verbotsirrtum” Hopkins sei vermeidbar gewesen, gerade da dieser sich zuvor mit der deutschen Rechtssprechung im Hinblick auf das Hakenkreuz beschäftigt hätte. Deshalb sei eine Bestrafung des Angeklagten gemäß Paragraf 86a des STGB aus Sicht der Staatsanwaltschaft angezeigt. Zu seinen Gunsten sei einzuwenden, dass es ihm nicht darum gegangen sei, die NS-Ideologie zu verbreiten, sondern gesellschaftliche Missstände anzuprangern, und die Tatsache, dass Hopkins nicht vorbestraft sei. Zu seiner Belastung sei einzuwenden, Hopkins habe das Symbol gleich zweimal verwendet. Ursprünglich waren 2 mal 30 Tagessätze zu je 60 Euro für die zwei Posts vorgesehen gewesen – man würde jetzt auf zwei mal 20 Tagessätze zu je 60 Euro heruntergehen. Im Anschluss hielt der Strafverteidiger des Angeklagten, Friedemann Däblitz, sein Plädoyer: Es gäbe in Deutschland kein Totalverbot des Hakenkreuzes, diverse Ausnahmetatbestände würden gelten. Es sei anmaßend zu sagen, „es hätte ja gereicht, wenn Herr Hopkins über das Hakenkreuz geschrieben hätte”, denn dies würde eine Verletzung der Kunstfreiheit darstellen. Es sei auch eine irrige Annahme, jeder, der etwas öffentlich poste, müsse im Vorfeld kostspielig einen Rechtsanwalt dazu beauftragen – genau solche Missverständnisse für Laien wolle der Gesetzgeber ja gerade vermeiden.

Bürger sollten nicht abgeschreckt sein, sich im Sinne des Erhalts der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzusetzen. Die Absicht des Herrn Hopkins, das Symbol in warnender Weise zu verwenden, sei klar erkennbar gewesen.

Die Auslegung der Staatsanwaltschaft, dass man das Hakenkreuz nur im Zusammenhang eindeutiger verbaler NS-Ablehnung posten darf, sei unzutreffend. Der Ausnahmetatbestand Paragraf 86 StGB Absatz 4, die „Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen”, liege vor. Zudem gelte die Kunstfreiheit. In der bildlichen Darstellung scheint das Hakenkreuz zwar hinter der Maske hervor, aber der Post sei ja begleitet gewesen von einem Begleittext, der den Kontext eindeutig verdeutlicht hätte, und in dem sich Herr Hopkins klar gegen die „Uniformierung des Gesichts“ ausgesprochen hätte. Es hätte erkennbar eine kritische Distanz zum Nationalsozialismus bestanden. Daher plädiere er für Freispruch.

Das Plädoyer CJ Hopkins’ möchte ich an dieser Stelle gern in voller Länge wiedergeben – dieses ließ er mir auf Nachfrage per E-Mail zukommen. Er schiebt diesem voran, er hätte „tausende Euros für Anwälte ausgegeben die letzten Monate, und sei verärgert”, was er sich bei seinem Schlussplädoyer zu berücksichtigen erbitte. Er hätte sich gezielt in Deutschland ein neues Zuhause aufgebaut, weil er davon ausgegangen sei, dass Deutschland der letzte Ort auf der Welt wäre, wo der Totalitarismus jemals wieder Fuß fassen könnte. Deutsche Behörden hätten seinen Ruf geschädigt, sein Buch sei infolge der Anklage vom deutschen Amazon verboten worden. Es sei demütigend für ihn, als jemanden, der mit einer Jüdin verheiratet ist und Zeit seines Lebens gegen Totalitarismen und Faschismen aller Art gekämpft hätte, hier nochmal seine Gegnerschaft gegen den Faschismus bekräftigen zu müssen.

Das Abschluss-Statement CJ Hopkins’ in voller Länge

Mein Name ist CJ Hopkins. Ich bin ein amerikanischer Dramatiker, Autor und politischer Satiriker. Meine Stücke wurden international produziert und erhielten große Anerkennung. Meine politischen Satire und Kommentare werden von Hunderttausenden Menschen auf der ganzen Welt gelesen. Vor 20 Jahren verließ ich mein eigenes Land wegen der faschistischen Atmosphäre, die damals in den USA herrschte, zur Zeit der US-Invasion im Irak – einem Angriffskrieg, der auf den Lügen der Regierung basierte. Ich bin nach Deutschland gekommen und habe mir in Berlin ein neues Leben aufgebaut, weil ich glaubte, dass Deutschland aufgrund seiner Geschichte der letzte Ort auf der Erde sein würde, der jemals wieder etwas mit irgendeiner Form von Totalitarismus zu tun haben würde.

Die Götter haben einen seltsamen Sinn für Humor. In der vergangenen Woche gingen Tausende Menschen auf die Straße in ganz Deutschland, um gegen den Faschismus zu protestieren. Sie skandierten: „Nie wieder ist Jetzt!“ Viele dieser Menschen verbrachten die letzten drei Jahre, 2020 bis 2023, damit, bedingungslos Befehle zu befolgen, offizielle Propaganda nachzuplappern, und jeden zu dämonisieren, der es wagte, das verfassungswidrige und autoritäre Vorgehen der Regierung während der sogenannten Covid-Pandemie in Frage zu stellen. Viele dieser Menschen, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzen, sind jetzt schockiert darüber, dass sich die neue Form des Totalitarismus, die sie mit ins Leben gerufen haben, gegen sie wendet. Und hier sitze ich vor einem Strafgericht in Berlin und werde beschuldigt, in zwei Tweets über die Maskenpflichten Pro-Nazi-Propaganda verbreitet zu haben. Die deutschen Behörden haben meine Rede im Internet zensieren lassen und meinen Ruf und mein Einkommen als Autor geschädigt. Eines meiner Bücher wurde von Amazon in Deutschland verboten. Und das, weil ich die deutschen Behörden kritisiert habe, weil ich gegen ein ihrer Dekrete protestiert habe, weil ich auf eine ihrer Lügen hingewiesen habe.

Diese Wendung der Ereignisse wäre absurd komisch, wenn sie nicht so ärgerlich wäre. Ich kann nicht hinreichend ausdrücken, wie beleidigend es ist, hier sitzen zu müssen und meinen Widerstand gegen den Faschismus zu bekräftigen. Seit über dreißig Jahren schreibe und spreche ich mich aus gegen Faschismus, Autoritarismus, Totalitarismus usw. Jeder kann eine Internetsuche durchführen, meine Bücher finden, die Rezensionen meiner Theaterstücke lesen, meine Essays lesen und in zwei oder drei Minuten herausfinden, wer ich bin und welche politischen Ansichten ich habe. Und doch wird mir von den deutschen Behörden vorgeworfen, Pro-Nazi-Propaganda zu verbreiten. Mir wird dies vorgeworfen, weil ich zwei Tweets gepostet habe, die das offizielle Narrativ der Corona-Pandemie in Frage stellen und die neue, aufkommende Form des Totalitarismus, die es ins Leben gerufen hat – d.h. die sogenannte „Neue Normalität“ – mit Nazi-Deutschland vergleichen.

Posts auf X, wegen denen CJ Hopkins vor Gericht stand.

Ich möchte es ganz klar sagen. In diesen Tweets, in meinen Essays von 2020 bis 2022, und in meinen aktuellen Essays habe ich tatsächlich den Aufstieg dieser neuen Form des Totalitarismus mit dem Aufstieg der bekanntesten Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts verglichen, d.h. Nazi-Deutschland. Ich habe diesen Vergleich wiederholt durchgeführt und die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen diesen beiden Formen des Totalitarismus analysiert. Das werde ich auch weiterhin tun. Ich werde diese neue, aufkommende Form des Totalitarismus weiter studieren und versuchen, sie zu erklären, und mich dagegen zu wehren, und meine Leser davor zu warnen.

Die beiden hier in Rede stehenden Tweets zeigen ein Hakenkreuz, das von einer der medizinischen Masken, die von 2020 bis 2022 jeder tragen musste, halb verdeckt ist. Das ist das Kunstwerk auf dem Cover meines Buchs. Die vermittelte Botschaft des Kunstwerks ist klar. Im Nazi-Deutschland war das Hakenkreuz das Symbol der Konformität mit der offiziellen Ideologie. Von 2020 bis 2022 fungierten die Masken als Symbol der Konformität mit einer neuen offiziellen Ideologie. Das war ihr Zweck. Ihr Zweck bestand darin, die Einhaltung der Regierungsverordnungen und Konformität mit dem offiziellen Corona Narrativ zu erzwingen, einem Narrativ, das mittlerweile nachweislich größtenteils aus Propaganda und Lügen besteht.

Maskenpflichten wirken nicht gegen durch die Luft übertragene Viren. Dies war vor dem Frühjahr 2020 jahrzehntelang von medizinischen Experten verstanden und anerkannt. Jetzt wurde es allen bewiesen und von medizinischen Experten erneut anerkannt. Die Wissenschaft der Maskenpflicht hat sich im März 2020 nicht plötzlich geändert. Das offizielle Narrativ hat sich geändert. Die offizielle Ideologie hat sich geändert. Die offizielle „Realität“ hat sich geändert. Karl Lauterbach hatte völlig Recht, als er sagte: „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus.“ Das Signal, von 2020 bis 2022, lautete: „Ich gehorche. Ich stelle keine Fragen. Befehl ist Befehl.“

So funktionieren demokratische Gesellschaften nicht. So funktionieren totalitäre Systeme.

Nicht jede Form des Totalitarismus ist gleich, aber sie haben gemeinsame Merkmale. Menschen zu zwingen, Symbole der Konformität mit der offiziellen Ideologie des Systems zu zeigen, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Ausrufung eines „Ausnahmezustands“ und die Aufhebung verfassungsmäßiger Rechte ohne rechtfertigenden Grund ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Das Verbot von Protesten gegen Regierungsbeschlüsse ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Überschwemmung der Öffentlichkeit mit Lügen und Propaganda, die darauf abzielt, die Menschen in Angst und Schrecken zu geistlosem Gehorsam zu versetzen, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Segregation von Gesellschaften ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Zensur abweichender Meinungen ist ein klassisches Kennzeichen des Totalitarismus. Menschen ihrer Arbeit zu berauben, weil sie sich weigern, sich der offiziellen Ideologie anzupassen, ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Das Schüren von Massenhass gegen eine „Sündenbock“-Klasse von Menschen ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Die Dämonisierung von Kritikern der offiziellen Ideologie ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Die Instrumentalisierung des Rechts zur Bestrafung von Dissidenten und Regierungskritikern ist ein Kennzeichen des Totalitarismus.

Ich habe seit März 2020 das Aufkommen all dieser Merkmale des Totalitarismus in Gesellschaften im gesamten Westen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Deutschland, dokumentiert. Ich werde dies auch weiterhin tun. Ich werde meine Leser weiterhin vor dieser neuen, aufkommenden Form des Totalitarismus warnen, und versuchen, sie zu verstehen, und mich ihr zu widersetzen. Ich werde diese neue Form des Totalitarismus mit früheren Formen des Totalitarismus und insbesondere mit Nazi-Deutschland vergleichen, wann immer es angebracht ist und zu unserem Verständnis der aktuellen Ereignisse beiträgt. Das ist meine Aufgabe als politischer Satiriker und Kommentator und Autor, und meine Verantwortung als Mensch.

Die deutschen Behörden können mich dafür bestrafen. Sie haben die Macht, das zu tun. Sie können an mir ein Exempel statuieren. Sie können mir eine Geldstrafe geben. Sie können mich einsperren. Sie können meine Bücher verbieten. Sie können meine Rede im Internet zensieren, wie sie es getan haben. Sie können mich diffamieren und mein Einkommen und meinen Ruf als Autor schädigen, wie sie es schon getan haben. Sie können mich als „Verschwörungstheoretiker“, „Corona-Leugner“, „Impfgegner“, „Idiot“, „Querdenker“ und „Extremisten“ verteufeln, wie sie es getan haben. Sie können mich vor ein Strafgericht in Deutschland stellen, vor meiner Frau, einer Jüdin, und mich dazu zwingen, von mir zu weisen, dass ich ein Antisemit bin, der den Holocaust relativiert. Sie haben die Macht, all das zu tun.

Gerichtssaal vor der Verhandlung. Die Richterin und der Staatsanwalt waren entgegen üblicher Gepflogenheiten nicht erschienen, um sich von der Presse fotografieren zu lassen. (Bild: © Aya Velázquez)

Aber ich hoffe, Sie werden zumindest die Integrität haben, die Dinge beim Namen zu nennen, und sich nicht hinter falschen Anschuldigungen verstecken, dass ich irgendwie „die Nazis unterstütze“, indem ich den Aufstieg einer neuen Form des Totalitarismus mit einem früheren Form des Totalitarismus vergleiche, einer früheren Form des Totalitarismus, der im 20. Jahrhundert dieses ganze Land erfasst hat, und schließlich zerstört hat, und dabei Millionen ermordet hat, weil zu wenig Deutsche den Mut hatten, sich ihm entgegenzustellen, als er begann.

Ich hoffe, Sie werden die Integrität haben, nicht so zu tun, als ob Sie wirklich glauben, dass ich Pro-Nazi-Propaganda verbreite, wenn Sie ganz genau wissen, dass ich das nicht tue.

Niemand mit Integrität glaubt, dass ich das tue. Niemand mit Integrität glaubt, dass meine Tweets im Jahr 2022 das getan haben. Jeder Journalist, der über meinen Fall berichtet hat, jeder in diesem Gerichtssaal versteht, worum es bei dieser Strafverfolgung wirklich geht. Es hat nichts damit zu tun, Menschen zu bestrafen, die wirklich nationalsozialistische Propaganda verbreiten. Es geht darum, Andersdenkende zu bestrafen, und an Dissidenten ein Exempel zu statuieren, um andere einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.

So funktionieren demokratische Nationen nicht. So funktionieren totalitäre Systeme.

Was ich noch mehr hoffe, ist, dass dieses Gericht dieser Strafverfolgung ein Ende setzt, das Gesetz fair anwendet, und nicht zulässt, dass es als Vorwand für die Bestrafung von Menschen wie mir missbraucht wird, Menschen, die Regierungsvorschriften kritisieren und die Lügen von Regierungsbeamten aufdecken, Menschen, die sich weigern, die Tatsachen zu leugnen, Menschen die sich weigern, auf Befehl absurde Gehorsams-Rituale durchzuführen, Menschen, die sich weigern, Befehle bedingungslos zu befolgen.

Denn das Thema hier ist viel größer und viel wichtiger als mein kleiner „Tweet“-Fall.

Wir stehen wieder einmal an einem Scheideweg. Nicht nur hier in Deutschland, sondern auch im gesamten Westen. Während der sogenannten Corona-Pandemie wurden die Menschen ein wenig verrückt, ein wenig faschistisch. Und jetzt sind wir hier. Vor uns liegen zwei Straßen. Wir müssen wählen. Sie, ich … wir alle. Ein Weg führt zurück zum Rechtsstaat, zu demokratischen Prinzipien. Der andere Weg führt zum Autoritarismus, zu Gesellschaften, in denen Autoritäten per Dekret und Gewalt regieren, das Gesetz nach Belieben verdrehen, diktieren, was Realität ist und was nicht, und ihre Macht missbrauchen, um jeden zum Schweigen zu bringen, der nicht mit ihnen übereinstimmt.

Das ist der Weg zum Totalitarismus. Wir sind diesen Weg schon einmal gegangen. Bitte, lassen Sie es uns nicht noch einmal tun.

Nach dem Schlussplädoyer von Hopkins erfolgte ein Klatschen aus dem vollen Saal, das von der Richterin mit der sichtlich ungehaltenen Warnung quittiert wurde, sie werde „alle hinausschicken”, sollten solche Meinungsbekundungen nicht unterbleiben.

In der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte freigesprochen. In Ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, der „Freispruch konterkariere Ihre (Herr Hopkins) Äußerungen, dass Sie hier in einem totalitären Staat leben“. Sie empfände „eine gewisse Arroganz in seiner Einlassung“, nach dem Motto, „nur er hätte es verstanden, alle andere sind doofe Schafe“. Dabei seien die anderen vielleicht von Wissenschaftlern überzeugt worden. Es sei ja eine ganz neue Situation gewesen. Das „subjektive Gefühl, dass Sie das neue Nazi-Deutschland aufkommen sehen…. da haben Sie vielleicht schon selbst etwas Totalitaristisches.” Sie sei selbst Enkelin von Nazi-Opfern, da brauche er sich hier mal nicht so aufzuspielen. Ihrer Meinung nach seien die Einlassungen von Hopkins – sie sagt wortwörtlich – „ideologisches Geschwurbel, aber das sei nunmal nicht strafbar“.

Am Ende der Verhandlung verließ die Richterin den Saal mit einer FFP2-Maske.

Ein persönlicher Kommentar zur Causa Hopkins

Der Freispruch für CJ Hopkins ist zunächst erfreulich und sehr zu begrüßen. Die Kriminalisierung unliebsamer, regierungskritischer Meinungen in Deutschland ist eine Besorgnis erregende Tendenz, der dringend, insbesondere juristisch, Einhalt geboten werden sollte.Die Causa Hopkins ist jedoch leider kein Einzelfall. Aktuell werden zahlreiche Urteile gegen oppositionelle Journalisten in Deutschland wegen angeblich strafbarer Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole gesprochen.Einer dieser Fälle bin ich, die Autorin, selbst. Anfang September wurde ich von eben jenem Gericht, dem Amtsgericht Tiergarten, von dem die Richterin behauptete, dort würden keine politischen Urteile gegen Oppositionelle gefällt, für die angebliche „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” verurteilt.Zur Last gelegt wurde mir ein Telegram-Post aus dem Jahr 2022, der sich kritisch mit der Aussage der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot auseinandersetzte, George Soros sei „der einzige linke Milliardär”. Ich hatte die Aussage, bei Soros handle es sich um einen „linken” Milliardär, mit sechs Gegenbeispielen widerlegt, unter anderem dessen Finanzierungen von sogenannten „Farbrevolutionen”, mithilfe derer er die Volkswirtschaften von Entwicklungsländern gezielt zum Spekulationsobjekt mache und diese „gegen die Wand fahre”. Ein solches Verhalten widerspreche fundamental „linken Werten”. Als weiteres Beispiel führte ich eine 3-Minuten-Sequenz aus einem 60 Minutes-Interview mit George Soros von 1998 an. In dem Video wurde Soros auf seine Erlebnisse während der deutschen Besetzung der Nationalsozialisten Ungarns angesprochen und wie er diese Zeit überlebt habe. Soros’ Vater hatte damals seinen Sohn als Christen ausgegeben und in einer christlichen, ungarischen Familie unterkommen lassen. Als 14-Jähriger Junge unter der Nazi-Herrschaft habe er dann „Inventurlisten” über das Vermögen seiner zu deportierenden, jüdischen Landsleute für die Nazis angefertigt, und so unter der Maske des „Christen” den Holocaust überlebt. Der Moderator des damaligen Interviews legte Soros diese Art, den Holocaust zu überleben, selbstverständlich nicht zur Last – wollte jedoch wissen, wie dieser eine solche Erfahrung psychisch verkraftet hätte, eigene Landsleute ausliefern zu müssen. Ob er nicht schlaflose Nächte gehabt hätte – denn jeden anderen Menschen hätte eine solche Erfahrung jahrzehntelang in Psychotherapie gebracht. Daraufhin antwortete Soros mit einer geradezu ikonischen Antwort, die mich veranlasste, diesen Videoschnipsel als Beweismaterial dafür, dass Herr Soros nicht „links” ist, in meinen kritischen Telegram-Post an Ulrike Guérot einzubauen. Soros erwiderte wortwörtlich:

„No, actually no problem with that at all. You know, it’s like in markets – if I would not have been there, someone else would have done it.”

Herr Soros verglich laut dieser Aussage demnach sein heutiges Agieren in „Märkten” mit den ihm zugewiesenen Aufgabe im Nationalsozialismus. Es geht nicht darum, Herrn Soros für seine Rolle als 14-Jähriger irgendeinen Vorwurf zu machen – er war in der Tat noch ein Kind. Aber eine „Ethik”, wonach man etwas immer dann tun könne, wenn es ohnehin jemand anderes getan hätte – und er sich heute noch ganz genauso in „Markets” verhalte – das ist nunmal alles, aber keine linke Ethik.

Da von den sechs Quellen, die ich anführte, das erste Video das biografisch früheste Beweisstück aus Soros’ Leben war, hatte ich es gleich an den Anfang gestellt. Auf Telegram erschien gemäß dieser Einbindung als erstes das Thumbnail des YouTube-Ausschnitts von drei Minuten aus dem längeren Interview, daher mit dem dazugehörigen YouTube-Thumbnail, auf dem ein Konterfei von George Soros sowie ein Hakenkreuz und ein Davidstern neben ihm abgebildet waren – womit plakativ und verkürzt im Rahmen eines YouTube-Thumbnails ausgedrückt werden sollte, dass es sich bei diesem Video um „Soros” sowie das Thema „Nationalsozialismus” und „Juden” im historischen Kontext handelt – ein Interview-Ausschnitt mit einer Rückschau auf das Jahr 1944, der deutschen Nazi-Besetzung Ungarns. Die Abbildung des Hakenkreuzes erschien in einem historisch Bericht erstattenden, den Holocaust problematisierenden Kontext. Dies brachte auch bereits der Titel des Videos zum Ausdruck: „George Soros felt no guilt when Nazis took Jews in his homeland” („George Soros fühlte sich nicht schuldig, als die Nazis die Juden in seinem Heimatland verschleppten”, Anm d. Red.). Die Verbrechen der Nationalsozialisten werden hier eindeutig mit dem Begriff guilt, „Schuld”, umschrieben. Das entsprechende YouTube-Video, das ich auf meinem Telegram-Kanal verbreitet hatte, ist inzwischen von YouTube gelöscht worden – darauf hatte ich keinen Einfluss, da ich nicht die Urheberin des Videos bin.Für ebenjenen Post, eine öffentliche Auseinandersetzung mit der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot zu der Frage, ob George Soros ein linker Milliardär ist oder nicht, wurde ich für die „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” von ebenjenem Amtsgericht, an dem heute die Hopkins-Verhandlung stattfand, verurteilt. Ich wurde zwar straffrei gesprochen wegen der „Geringfügigkeit” meines Vergehens – die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 30 Tagessätze zu je 100€ veranschlagt. Aufgrund der Straffreiheit wurde jedoch mein Berufungsantrag seitens des Landgerichts abgelehnt, mit der Begründung, ich sei ja straffrei gesprochen worden, dies sei ein „Minustatbestand”, gegen dieses Urteil könne ich nun nicht weiter vorgehen. Mein Anwalt hat dagegen Beschwerde eingelegt. Ablehnungen von Berufungsanträgen von Landgerichten sind eigentlich nicht mehr anfechtbar, aber gegen die Ablehnung kann noch einmal Beschwerde eingereicht werden. Hierzu gibt es nämlich laut Aussage meines Anwalts, unterschiedliche Rechtsauslegungen.Nächste Woche steht in Bayern ein weiterer Mann vor Gericht, weil er meinen Post, meine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ulrike Guérot, in seinem Kanal verbreitet hatte. Auch ihm wird, genau wie mir, die „strafrechtlich relevante Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” vorgeworfen. Der Mann, der gern anonym bleiben möchte, hatte zuvor im Raum Bayern Corona-maßnahmenkritische Demos veranstaltet, ist also, ebenso wie ich, dem oppositionellen, regierungskritischen Spektrum zuzuordnen.Mir sind zudem weitere Fälle von Verfolgungen von Oppositionellen unter dem „Vorwand” der strafrechtlich relevanten Verbreitung verfassungsfeindlicher Organisationen bekannt, die ähnlich fragwürdig erscheinen wie der Fall Hopkins, mein Fall, sowie der Fall des Oppositionellen in Bayern, der nun wegen der Verbreitung meines Posts vor Gericht steht – ich werde diese aber nicht öffentlich machen, solange die Betroffenen das nicht selbst wollen. Ich kann jedoch persönlich an dieser Stelle glasklar bezeugen: Die Causa Hopkins ist kein Einzelfall.Die Aussage der Richterin, es würden keine Oppositionellen in Deutschland unter dem „Vorwand” der strafrechtlichen „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” systematisch verfolgt, ist somit Lügen gestraft. Ihr eigenes Gericht (sic!) hatte Anfang September 2023 mich für einen fast identisch gelagerten Fall verurteilt, obwohl ich rein journalistisch tätig war. In meinem Fall steht die Pressefreiheit zur Disposition – denn natürlich darf im Zusammenhang historischer Berichterstattung über den Nationalsozialismus auch mit der Bebilderung von Hakenkreuzen gearbeitet werden – das beweist ein Bild in einschlägigen YouTube-Thumbnails öffentlich-rechtlicher Formate auf YouTube. Ich kann nicht einmal hier meinen Post INKLUSIVE des YouTube-Thumbnails von damals noch einmal zur Bebilderung einfügen – weil ich dann wieder damit rechnen müsste, dafür strafrechtlich belangt zu werden.

Es ist anzunehmen, dass die heutige Richterin in der Causa Hopkins das internationale Presseecho befürchtete, das bei einem international gut vernetzten, amerikanischen Autoren, über dessen Fall bereits The Atlantic, die NZZ, sowie große Journalisten wie Matt Taibbi berichtet hatten, zu erwarten ist. Mit einer Verurteilung hätte sie Hopkins‘ Ausführungen recht gegeben, und Deutschland wäre international möglicherweise in Verruf wegen staatlich orchestrierten Angriffen auf Oppositionelle geraten. Der Freispruch ist zu begrüßen, doch möglicherweise ist dieser nur dem internationalem Druck geschuldet.Oppositionelle ohne internationalen Background genießen Hopkins’ „Schutz durch internationale Öffentlichkeit“ nicht und werden in Deutschland seit 2020 routinemäßig für den angeblichen Straftatbestand der „Verbreitung verfassungswidriger Symbole“ verurteilt, wenn sie etwa historisch Bericht erstattend über das „Dritte Reich“ publizieren und in diesem Zusammenhang – der eigentlich nicht unter den Straftatbestand der Verbreitung fällt – ein Hakenkreuz bildlich irgendwo auftaucht. Herr Böhmermann und die öffentlich-rechtlichen Medien dürfen hingegen mit Hakenkreuzen um sich werfen – satirisch, journalistisch Bericht erstattend, in jedwedem Kontext – und sie stehen dafür weder jemals vor Gericht, noch werden sie dafür jemals verurteilt. Die Gleichheit vor dem Recht ist in Deutschland porös geworden – auch wenn der Richterin heute sehr wichtig zu sein schien, dass diese Tatsache nicht in die internationalen Medien gelangt.

 

Ein paar Beispiele von Hakenkreuzen in öffentlich-rechtlichen Medien, Mainstream-Medien und bei Jan Böhmermann:

Freispruch für den US-Autor CJ Hopkins

Anmerkung:

Da mittlerweile die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Freispruch-Urteil von CJ Hopkins eingelegt hat, sind Teile der Analyse in diesem Artikel überholt. Insbesondere die Annahme, dass CJ Hopkins aufgrund der internationalen Medienöffentlichkeit einen gewissen Schutz vor einer Verurteilung genießt, ist damit hinfällig. Die Prozessbeobachtung bleibt natürlich aktuell. (Anm. d. Redaktion)

Von Published On: 7. Februar 2024Kategorien: Innenpolitik

Dieser Text wurde zuerst am 23.01.2024 auf www.velazquez.press/ unter der URL <https://www.velazquez.press/p/freispruch-fur-den-us-amerikanischen> veröffentlicht. Lizenz: © Aya Velazquez

Der freigesprochene Angeklagte CJ Hopkins, seine Übersetzerin (links) und sein Strafverteidiger Friedemann Däblitz (rechts). (Bild: © Aya Velázquez)

Der US-amerikanische Autor CJ Hopkins wurde heute vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen. Warum der Fall größer ist als Hopkins – und leider kein Einzelfall.

Heute (23.01.2024, Anm. d. Red.) um 12 Uhr wurde im Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den Fall des international bekannten amerikanischen Autors und Satirikers Christopher Jaynes Hopkins verhandelt. Hopkins wurde von dem ihm zur Last gelegten Vorwurf der „Verbreitung verfassungswidriger Symbole“ freigesprochen. Als Strafverteidiger trat der Anwalt Friedemann Däblitz auf. Es waren so viele Besucher zur Verhandlung erschienen, dass die Verhandlung in einen größeren Saal umverlegt werden musste. Obwohl große internationale Medien-Outlets wie The Atlantic und die NZZ über den Fall berichtet hatten, waren Vertreter öffentlich-rechtlicher Medien-Outlets nicht zugegen. Einzig die Epoch Times und einige freie Journalisten inklusive meiner Wenigkeit waren für eine Berichterstattung anwesend.Nach der Abklärung der personenbezogenen Daten wurde der Strafbefehl verlesen. Die Straftat, die Hopkins vorgeworfen wurde, waren zwei Posts auf X, in denen Hopkins Abbildungen seines Buchtitels „The Rise of the New Normal Reich“ eingebunden hatte, auf denen eine Maske mit einem transparent durchscheinenden Hakenkreuz zu erkennen ist. Hopkins wurde diesbezüglich die „Verbreitung von Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation” zur Last gelegt. Dadurch sei die visuelle Abbildung „durch einen größeren durch persönliche Beziehungen nicht verbundenen Personenkreis wahrgenommen worden“.

In seinem Eingangsstatement bestätigte Hopkins: „Ich habe diese Tweets gepostet“. Die Gründe für das Posten dieser Beiträge führte er auf Englisch aus: Er habe vor einer neuen Form des Totalitarismus warnen wollen, die Lügen der Regierung und die wahren Absichten hinter den Maskenverordnungen offenlegen wollen.

Die Richterin wollte wissen, ob sie Hopkins’ Einlassungen dahingehend richtig verstanden habe, dass er das Hakenkreuz benutzt hat, um auf „eine Fehlentwicklung in der Gesellschaft hinzuweisen“.

Hopkins antwortete, er habe das, was er heute als Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts wahrnehme, mit dem Beginn der Entwicklungen, die zu Nazi-Deutschland führten, verglichen – und er sei der Meinung gewesen, dass er das darf. In diesem Zusammenhang legte er dem Gericht Beweismaterial vor – etwa einen Titel des Magazins Stern, das Trump mit einem Hitler-Gruß zeigt.

Cover des Magazins Stern Nr. 35 vom 24.08.2017.

Er verwies zudem auf das Beispiel des britischen Journalisten Douglas Murray, der erst kürzlich die Hamas mit den Nazis verglichen hätte und behauptet hatte, die „Hamas seien schlimmer als die Nazis”, weil letztere sich für ihre Taten wenigstens noch geschämt hätten, und sich abends nach vollbrachten Taten dafür hätten „kollektiv besaufen” müssen, wohingegen die Hamas stolz auf ihre Taten sei.Auf den Einwand der Richterin, was ein britischer Journalist mit Deutschland zu tun habe, antwortete Hopkins, dass der deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Interview mit Murray begeistert geteilt habe, ebenso wie der deutsche Publizist Jan Fleischhauer, der den Beitrag mit den Worten „großartig” kommentiert hatte. Heutige Phänomene mit den historischen Nazis zu vergleichen sei in Deutschland also sehr wohl Usus – es werde allerdings nicht belangt, wenn Figuren des politischen Mainstreams diese Vergleiche anstellten. In seinem Fall aber schon.

Die Richterin wandte daraufhin ein, es ginge heute nur um die Verwendung eines strafrechtlich relevanten Symbols, sonst würde man sich hier nur unendlich verheddern. Hopkins erwiderte, es ginge sehr wohl um die Zulässigkeit eines getroffenen Vergleichs, denn in der Verfügung der Staatsanwaltschaft aus der Ermittlungsakte, die überhaupt erst zur Aufnahme des Falles geführt hatte, war ihm selbiges zur Last gelegt worden: Unter anderem, mit der bildlichen Verknüpfung von Maske und Hakenkreuz würde er den Holocaust relativieren. Er würde damit eine „Normalisierung” des Symbols vorantreiben. Hopkins’ Anwalt Friedemann Däblitz bekräftigte, es ginge um den 86a des Strafgesetzbuches, und in der Verfügung der Staatsanwaltschaft aus der Ermittlungsakte, die überhaupt erst zur Aufnahme von Ermittlungen geführt hatte, stand genau dieser Anklagepunkt. Die Richterin betonte erneut, die Zulässigkeit dieser Vergleichsziehung sei aber nicht Teil der Anklage. Hier ginge es nur um die Zulässigkeit des Symbols im verwendeten Kontext.

Hopkins führte weiter aus, die Geschichte der Verwandlung von Deutschland 1933 in das NS-Regime sei extrem gut dokumentiert. Mithilfe von Notstandsgesetzen wie der Reichstagsbrandverordnung, die durch demokratische Institutionen umgesetzt wurde, sei der Regierung die Macht gegeben worden, Grundrechte außer Kraft zu setzen.

„Ich denke deshalb, dass es mein Recht ist, Maßnahmen, die durch den Bundestag gelaufen sind und totalitär sind, mit Maßnahmen zu vergleichen, die sich auf gleichem Wege im 20. Jahrhundert ereignet haben.”

Der Staatsanwalt stellte die Nachfrage, Hopkins hätte ausgeführt, er habe sich mit der deutschen Geschichte und dem deutschen Strafrecht auseinandergesetzt. Ob ihm denn bekannt gewesen sei, dass die Verbreitung des Hakenkreuzes in Deutschland strafbar sei. Hopkins antwortete, er wisse seit Jahren, dass die Verwendung des Hakenkreuzes strafbar ist, aber auch, in welchen Kontexten die Verbreitung NICHT strafbar ist. Als Beispiel gab er ein Rammstein-Video an, in dem sich die Sänger als SS-Offiziere verkleidet hatten. Fälle wie diese etwa seien vom Ausnahmetatbestand Kunst betroffen. Ähnlich verhalte es sich mit Satire, oder historischer Berichterstattung über das Dritte Reich. Er bezeichne sich selbst eigentlich als „free speech absolutist“ – aber im Falle Deutschlands respektiere er das Gesetz, dass das Symbol aufgrund der deutschen Geschichte nicht im alltäglichen oder glorifizierenden Kontext von Menschen verwendet werden darf. Er sei sehr froh, dass ein Gesetz dafür sorge, dass nicht Neonazis mit Hakenkreuzen auf dem Oberarm durch die Straßen patrouillieren dürften, und er respektiere dieses Gesetz.

Anschließend wurde über die Frage diskutiert, ob auf der bildlichen Darstellung des Hakenkreuzes auf Hopkins’ Buch „The Rise of the New Normal Reich” das Hakenkreuz „auf” der Maske prangen würde, oder, wie Hopkins sage, transparent von hinten durchscheine. Hopkins erwiderte, er würde kein Kunstwerk erstellen, auf das er ein Hakenkreuz ‘on top’ packe. Selbiges hätte er seinem Grafikdesigner bei der Cover-Gestaltung auch nicht erlaubt.

Es folgte eine Einlassung des Staatsanwalts. Für ihn gehe es nicht so sehr darum, ob Herr Hopkins die Maßnahmen kritisiert hätte. Es gehe um die Verwendung des Symbols, und ob bei diesen beiden Fällen in eindeutiger und offensichtlicher Weise die Gegnerschaft zur NS-Ideologie hervorgeht. Hopkins persönliche gegnerische Einstellung zur NS-Ideologie habe dieser hier ausgeführt und das glaube er als Staatsanwalt ihm auch. Die Abbildung in besagten zwei X-Posts „gebe aber für unbeteiligte Dritte nicht ohne Weiteres her”, dass Herr Hopkins sich in Gegnerschaft zur Ideologie des Nationalsozialismus befände. Ob bei der Recherche, die Herr Hopkins im Vorfeld zur Strafbarkeit des Symbols getätigt hätte, hier möglicherweise ein „Verbotsirrtum” vorliege? Der Angeklagte würde sich dann im Rahmen eines „vermeidbaren Verbotsirrtums” bewegen.An dieser Stelle erfolgte ein Einwand des Strafverteidigers Friedemann Däblitz. Däblitz führte aus, einen solchen „Verbotsirrtum” würde er vielmehr „zugunsten” der Staatsanwaltschaft unterstellen, weil vorliegend aufgrund der erkennbaren Distanziertheit Hopkins zum Nationalsozialismus – er hätte die Maskenpflicht gar nicht kritisieren können durch das Mittel des Hakenkreuzes, wenn er das Hakenkreuz irgendwie „okay fände“ – die Kunst- und Meinungsfreiheit überwiegen würden.

Buchtitel von CJ Hopkins “The rise of the New Normal Reich”. Im Zuge der bekannt gewordenen Anklage gegen Hopkins wurde das Buch aus dem deutschen Amazon entfernt. In den USA und UK ist es erhältlich und ein Bestseller.

Im nun folgenden Abschlussplädoyer der Staatsanwaltschaft führte diese aus, der Angeklagte sei schuldig zu sprechen wegen der zwei Posts auf X, bei denen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu sehen sei, bei denen in künstlerischer Gestaltung ein Hakenkreuz aufgebracht ist oder durchscheint, je nachdem wie man das betrachten möchte. Die eindeutige Gegnerschaft des Angeklagten zur NS-Ideologie sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht auf Anhieb zu sehen, und man müsste sich erst „tiefergehende” Gedanken zum Hintergrund des Autoren machen. Zudem sei es für die von Hopkins beabsichtigte Aussage nicht zwingend erforderlich gewesen, das Hakenkreuz hier anzubringen. Eine „Beschreibung in Textform” hätte gereicht. Der „Verbotsirrtum” Hopkins sei vermeidbar gewesen, gerade da dieser sich zuvor mit der deutschen Rechtssprechung im Hinblick auf das Hakenkreuz beschäftigt hätte. Deshalb sei eine Bestrafung des Angeklagten gemäß Paragraf 86a des STGB aus Sicht der Staatsanwaltschaft angezeigt. Zu seinen Gunsten sei einzuwenden, dass es ihm nicht darum gegangen sei, die NS-Ideologie zu verbreiten, sondern gesellschaftliche Missstände anzuprangern, und die Tatsache, dass Hopkins nicht vorbestraft sei. Zu seiner Belastung sei einzuwenden, Hopkins habe das Symbol gleich zweimal verwendet. Ursprünglich waren 2 mal 30 Tagessätze zu je 60 Euro für die zwei Posts vorgesehen gewesen – man würde jetzt auf zwei mal 20 Tagessätze zu je 60 Euro heruntergehen. Im Anschluss hielt der Strafverteidiger des Angeklagten, Friedemann Däblitz, sein Plädoyer: Es gäbe in Deutschland kein Totalverbot des Hakenkreuzes, diverse Ausnahmetatbestände würden gelten. Es sei anmaßend zu sagen, „es hätte ja gereicht, wenn Herr Hopkins über das Hakenkreuz geschrieben hätte”, denn dies würde eine Verletzung der Kunstfreiheit darstellen. Es sei auch eine irrige Annahme, jeder, der etwas öffentlich poste, müsse im Vorfeld kostspielig einen Rechtsanwalt dazu beauftragen – genau solche Missverständnisse für Laien wolle der Gesetzgeber ja gerade vermeiden.

Bürger sollten nicht abgeschreckt sein, sich im Sinne des Erhalts der freiheitlich-demokratischen Grundordnung einzusetzen. Die Absicht des Herrn Hopkins, das Symbol in warnender Weise zu verwenden, sei klar erkennbar gewesen.

Die Auslegung der Staatsanwaltschaft, dass man das Hakenkreuz nur im Zusammenhang eindeutiger verbaler NS-Ablehnung posten darf, sei unzutreffend. Der Ausnahmetatbestand Paragraf 86 StGB Absatz 4, die „Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen”, liege vor. Zudem gelte die Kunstfreiheit. In der bildlichen Darstellung scheint das Hakenkreuz zwar hinter der Maske hervor, aber der Post sei ja begleitet gewesen von einem Begleittext, der den Kontext eindeutig verdeutlicht hätte, und in dem sich Herr Hopkins klar gegen die „Uniformierung des Gesichts“ ausgesprochen hätte. Es hätte erkennbar eine kritische Distanz zum Nationalsozialismus bestanden. Daher plädiere er für Freispruch.

Das Plädoyer CJ Hopkins’ möchte ich an dieser Stelle gern in voller Länge wiedergeben – dieses ließ er mir auf Nachfrage per E-Mail zukommen. Er schiebt diesem voran, er hätte „tausende Euros für Anwälte ausgegeben die letzten Monate, und sei verärgert”, was er sich bei seinem Schlussplädoyer zu berücksichtigen erbitte. Er hätte sich gezielt in Deutschland ein neues Zuhause aufgebaut, weil er davon ausgegangen sei, dass Deutschland der letzte Ort auf der Welt wäre, wo der Totalitarismus jemals wieder Fuß fassen könnte. Deutsche Behörden hätten seinen Ruf geschädigt, sein Buch sei infolge der Anklage vom deutschen Amazon verboten worden. Es sei demütigend für ihn, als jemanden, der mit einer Jüdin verheiratet ist und Zeit seines Lebens gegen Totalitarismen und Faschismen aller Art gekämpft hätte, hier nochmal seine Gegnerschaft gegen den Faschismus bekräftigen zu müssen.

Das Abschluss-Statement CJ Hopkins’ in voller Länge

Mein Name ist CJ Hopkins. Ich bin ein amerikanischer Dramatiker, Autor und politischer Satiriker. Meine Stücke wurden international produziert und erhielten große Anerkennung. Meine politischen Satire und Kommentare werden von Hunderttausenden Menschen auf der ganzen Welt gelesen. Vor 20 Jahren verließ ich mein eigenes Land wegen der faschistischen Atmosphäre, die damals in den USA herrschte, zur Zeit der US-Invasion im Irak – einem Angriffskrieg, der auf den Lügen der Regierung basierte. Ich bin nach Deutschland gekommen und habe mir in Berlin ein neues Leben aufgebaut, weil ich glaubte, dass Deutschland aufgrund seiner Geschichte der letzte Ort auf der Erde sein würde, der jemals wieder etwas mit irgendeiner Form von Totalitarismus zu tun haben würde.

Die Götter haben einen seltsamen Sinn für Humor. In der vergangenen Woche gingen Tausende Menschen auf die Straße in ganz Deutschland, um gegen den Faschismus zu protestieren. Sie skandierten: „Nie wieder ist Jetzt!“ Viele dieser Menschen verbrachten die letzten drei Jahre, 2020 bis 2023, damit, bedingungslos Befehle zu befolgen, offizielle Propaganda nachzuplappern, und jeden zu dämonisieren, der es wagte, das verfassungswidrige und autoritäre Vorgehen der Regierung während der sogenannten Covid-Pandemie in Frage zu stellen. Viele dieser Menschen, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzen, sind jetzt schockiert darüber, dass sich die neue Form des Totalitarismus, die sie mit ins Leben gerufen haben, gegen sie wendet. Und hier sitze ich vor einem Strafgericht in Berlin und werde beschuldigt, in zwei Tweets über die Maskenpflichten Pro-Nazi-Propaganda verbreitet zu haben. Die deutschen Behörden haben meine Rede im Internet zensieren lassen und meinen Ruf und mein Einkommen als Autor geschädigt. Eines meiner Bücher wurde von Amazon in Deutschland verboten. Und das, weil ich die deutschen Behörden kritisiert habe, weil ich gegen ein ihrer Dekrete protestiert habe, weil ich auf eine ihrer Lügen hingewiesen habe.

Diese Wendung der Ereignisse wäre absurd komisch, wenn sie nicht so ärgerlich wäre. Ich kann nicht hinreichend ausdrücken, wie beleidigend es ist, hier sitzen zu müssen und meinen Widerstand gegen den Faschismus zu bekräftigen. Seit über dreißig Jahren schreibe und spreche ich mich aus gegen Faschismus, Autoritarismus, Totalitarismus usw. Jeder kann eine Internetsuche durchführen, meine Bücher finden, die Rezensionen meiner Theaterstücke lesen, meine Essays lesen und in zwei oder drei Minuten herausfinden, wer ich bin und welche politischen Ansichten ich habe. Und doch wird mir von den deutschen Behörden vorgeworfen, Pro-Nazi-Propaganda zu verbreiten. Mir wird dies vorgeworfen, weil ich zwei Tweets gepostet habe, die das offizielle Narrativ der Corona-Pandemie in Frage stellen und die neue, aufkommende Form des Totalitarismus, die es ins Leben gerufen hat – d.h. die sogenannte „Neue Normalität“ – mit Nazi-Deutschland vergleichen.

Posts auf X, wegen denen CJ Hopkins vor Gericht stand.

Ich möchte es ganz klar sagen. In diesen Tweets, in meinen Essays von 2020 bis 2022, und in meinen aktuellen Essays habe ich tatsächlich den Aufstieg dieser neuen Form des Totalitarismus mit dem Aufstieg der bekanntesten Form des Totalitarismus des 20. Jahrhunderts verglichen, d.h. Nazi-Deutschland. Ich habe diesen Vergleich wiederholt durchgeführt und die Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen diesen beiden Formen des Totalitarismus analysiert. Das werde ich auch weiterhin tun. Ich werde diese neue, aufkommende Form des Totalitarismus weiter studieren und versuchen, sie zu erklären, und mich dagegen zu wehren, und meine Leser davor zu warnen.

Die beiden hier in Rede stehenden Tweets zeigen ein Hakenkreuz, das von einer der medizinischen Masken, die von 2020 bis 2022 jeder tragen musste, halb verdeckt ist. Das ist das Kunstwerk auf dem Cover meines Buchs. Die vermittelte Botschaft des Kunstwerks ist klar. Im Nazi-Deutschland war das Hakenkreuz das Symbol der Konformität mit der offiziellen Ideologie. Von 2020 bis 2022 fungierten die Masken als Symbol der Konformität mit einer neuen offiziellen Ideologie. Das war ihr Zweck. Ihr Zweck bestand darin, die Einhaltung der Regierungsverordnungen und Konformität mit dem offiziellen Corona Narrativ zu erzwingen, einem Narrativ, das mittlerweile nachweislich größtenteils aus Propaganda und Lügen besteht.

Maskenpflichten wirken nicht gegen durch die Luft übertragene Viren. Dies war vor dem Frühjahr 2020 jahrzehntelang von medizinischen Experten verstanden und anerkannt. Jetzt wurde es allen bewiesen und von medizinischen Experten erneut anerkannt. Die Wissenschaft der Maskenpflicht hat sich im März 2020 nicht plötzlich geändert. Das offizielle Narrativ hat sich geändert. Die offizielle Ideologie hat sich geändert. Die offizielle „Realität“ hat sich geändert. Karl Lauterbach hatte völlig Recht, als er sagte: „Von der Maske geht immer auch ein Signal aus.“ Das Signal, von 2020 bis 2022, lautete: „Ich gehorche. Ich stelle keine Fragen. Befehl ist Befehl.“

So funktionieren demokratische Gesellschaften nicht. So funktionieren totalitäre Systeme.

Nicht jede Form des Totalitarismus ist gleich, aber sie haben gemeinsame Merkmale. Menschen zu zwingen, Symbole der Konformität mit der offiziellen Ideologie des Systems zu zeigen, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Ausrufung eines „Ausnahmezustands“ und die Aufhebung verfassungsmäßiger Rechte ohne rechtfertigenden Grund ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Das Verbot von Protesten gegen Regierungsbeschlüsse ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Überschwemmung der Öffentlichkeit mit Lügen und Propaganda, die darauf abzielt, die Menschen in Angst und Schrecken zu geistlosem Gehorsam zu versetzen, ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Segregation von Gesellschaften ist ein Kennzeichen totalitärer Systeme. Die Zensur abweichender Meinungen ist ein klassisches Kennzeichen des Totalitarismus. Menschen ihrer Arbeit zu berauben, weil sie sich weigern, sich der offiziellen Ideologie anzupassen, ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Das Schüren von Massenhass gegen eine „Sündenbock“-Klasse von Menschen ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Die Dämonisierung von Kritikern der offiziellen Ideologie ist ein Kennzeichen des Totalitarismus. Die Instrumentalisierung des Rechts zur Bestrafung von Dissidenten und Regierungskritikern ist ein Kennzeichen des Totalitarismus.

Ich habe seit März 2020 das Aufkommen all dieser Merkmale des Totalitarismus in Gesellschaften im gesamten Westen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Deutschland, dokumentiert. Ich werde dies auch weiterhin tun. Ich werde meine Leser weiterhin vor dieser neuen, aufkommenden Form des Totalitarismus warnen, und versuchen, sie zu verstehen, und mich ihr zu widersetzen. Ich werde diese neue Form des Totalitarismus mit früheren Formen des Totalitarismus und insbesondere mit Nazi-Deutschland vergleichen, wann immer es angebracht ist und zu unserem Verständnis der aktuellen Ereignisse beiträgt. Das ist meine Aufgabe als politischer Satiriker und Kommentator und Autor, und meine Verantwortung als Mensch.

Die deutschen Behörden können mich dafür bestrafen. Sie haben die Macht, das zu tun. Sie können an mir ein Exempel statuieren. Sie können mir eine Geldstrafe geben. Sie können mich einsperren. Sie können meine Bücher verbieten. Sie können meine Rede im Internet zensieren, wie sie es getan haben. Sie können mich diffamieren und mein Einkommen und meinen Ruf als Autor schädigen, wie sie es schon getan haben. Sie können mich als „Verschwörungstheoretiker“, „Corona-Leugner“, „Impfgegner“, „Idiot“, „Querdenker“ und „Extremisten“ verteufeln, wie sie es getan haben. Sie können mich vor ein Strafgericht in Deutschland stellen, vor meiner Frau, einer Jüdin, und mich dazu zwingen, von mir zu weisen, dass ich ein Antisemit bin, der den Holocaust relativiert. Sie haben die Macht, all das zu tun.

Gerichtssaal vor der Verhandlung. Die Richterin und der Staatsanwalt waren entgegen üblicher Gepflogenheiten nicht erschienen, um sich von der Presse fotografieren zu lassen. (Bild: © Aya Velázquez)

Aber ich hoffe, Sie werden zumindest die Integrität haben, die Dinge beim Namen zu nennen, und sich nicht hinter falschen Anschuldigungen verstecken, dass ich irgendwie „die Nazis unterstütze“, indem ich den Aufstieg einer neuen Form des Totalitarismus mit einem früheren Form des Totalitarismus vergleiche, einer früheren Form des Totalitarismus, der im 20. Jahrhundert dieses ganze Land erfasst hat, und schließlich zerstört hat, und dabei Millionen ermordet hat, weil zu wenig Deutsche den Mut hatten, sich ihm entgegenzustellen, als er begann.

Ich hoffe, Sie werden die Integrität haben, nicht so zu tun, als ob Sie wirklich glauben, dass ich Pro-Nazi-Propaganda verbreite, wenn Sie ganz genau wissen, dass ich das nicht tue.

Niemand mit Integrität glaubt, dass ich das tue. Niemand mit Integrität glaubt, dass meine Tweets im Jahr 2022 das getan haben. Jeder Journalist, der über meinen Fall berichtet hat, jeder in diesem Gerichtssaal versteht, worum es bei dieser Strafverfolgung wirklich geht. Es hat nichts damit zu tun, Menschen zu bestrafen, die wirklich nationalsozialistische Propaganda verbreiten. Es geht darum, Andersdenkende zu bestrafen, und an Dissidenten ein Exempel zu statuieren, um andere einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen.

So funktionieren demokratische Nationen nicht. So funktionieren totalitäre Systeme.

Was ich noch mehr hoffe, ist, dass dieses Gericht dieser Strafverfolgung ein Ende setzt, das Gesetz fair anwendet, und nicht zulässt, dass es als Vorwand für die Bestrafung von Menschen wie mir missbraucht wird, Menschen, die Regierungsvorschriften kritisieren und die Lügen von Regierungsbeamten aufdecken, Menschen, die sich weigern, die Tatsachen zu leugnen, Menschen die sich weigern, auf Befehl absurde Gehorsams-Rituale durchzuführen, Menschen, die sich weigern, Befehle bedingungslos zu befolgen.

Denn das Thema hier ist viel größer und viel wichtiger als mein kleiner „Tweet“-Fall.

Wir stehen wieder einmal an einem Scheideweg. Nicht nur hier in Deutschland, sondern auch im gesamten Westen. Während der sogenannten Corona-Pandemie wurden die Menschen ein wenig verrückt, ein wenig faschistisch. Und jetzt sind wir hier. Vor uns liegen zwei Straßen. Wir müssen wählen. Sie, ich … wir alle. Ein Weg führt zurück zum Rechtsstaat, zu demokratischen Prinzipien. Der andere Weg führt zum Autoritarismus, zu Gesellschaften, in denen Autoritäten per Dekret und Gewalt regieren, das Gesetz nach Belieben verdrehen, diktieren, was Realität ist und was nicht, und ihre Macht missbrauchen, um jeden zum Schweigen zu bringen, der nicht mit ihnen übereinstimmt.

Das ist der Weg zum Totalitarismus. Wir sind diesen Weg schon einmal gegangen. Bitte, lassen Sie es uns nicht noch einmal tun.

Nach dem Schlussplädoyer von Hopkins erfolgte ein Klatschen aus dem vollen Saal, das von der Richterin mit der sichtlich ungehaltenen Warnung quittiert wurde, sie werde „alle hinausschicken”, sollten solche Meinungsbekundungen nicht unterbleiben.

In der Urteilsverkündung wurde der Angeklagte freigesprochen. In Ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, der „Freispruch konterkariere Ihre (Herr Hopkins) Äußerungen, dass Sie hier in einem totalitären Staat leben“. Sie empfände „eine gewisse Arroganz in seiner Einlassung“, nach dem Motto, „nur er hätte es verstanden, alle andere sind doofe Schafe“. Dabei seien die anderen vielleicht von Wissenschaftlern überzeugt worden. Es sei ja eine ganz neue Situation gewesen. Das „subjektive Gefühl, dass Sie das neue Nazi-Deutschland aufkommen sehen…. da haben Sie vielleicht schon selbst etwas Totalitaristisches.” Sie sei selbst Enkelin von Nazi-Opfern, da brauche er sich hier mal nicht so aufzuspielen. Ihrer Meinung nach seien die Einlassungen von Hopkins – sie sagt wortwörtlich – „ideologisches Geschwurbel, aber das sei nunmal nicht strafbar“.

Am Ende der Verhandlung verließ die Richterin den Saal mit einer FFP2-Maske.

Ein persönlicher Kommentar zur Causa Hopkins

Der Freispruch für CJ Hopkins ist zunächst erfreulich und sehr zu begrüßen. Die Kriminalisierung unliebsamer, regierungskritischer Meinungen in Deutschland ist eine Besorgnis erregende Tendenz, der dringend, insbesondere juristisch, Einhalt geboten werden sollte.Die Causa Hopkins ist jedoch leider kein Einzelfall. Aktuell werden zahlreiche Urteile gegen oppositionelle Journalisten in Deutschland wegen angeblich strafbarer Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole gesprochen.Einer dieser Fälle bin ich, die Autorin, selbst. Anfang September wurde ich von eben jenem Gericht, dem Amtsgericht Tiergarten, von dem die Richterin behauptete, dort würden keine politischen Urteile gegen Oppositionelle gefällt, für die angebliche „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” verurteilt.Zur Last gelegt wurde mir ein Telegram-Post aus dem Jahr 2022, der sich kritisch mit der Aussage der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot auseinandersetzte, George Soros sei „der einzige linke Milliardär”. Ich hatte die Aussage, bei Soros handle es sich um einen „linken” Milliardär, mit sechs Gegenbeispielen widerlegt, unter anderem dessen Finanzierungen von sogenannten „Farbrevolutionen”, mithilfe derer er die Volkswirtschaften von Entwicklungsländern gezielt zum Spekulationsobjekt mache und diese „gegen die Wand fahre”. Ein solches Verhalten widerspreche fundamental „linken Werten”. Als weiteres Beispiel führte ich eine 3-Minuten-Sequenz aus einem 60 Minutes-Interview mit George Soros von 1998 an. In dem Video wurde Soros auf seine Erlebnisse während der deutschen Besetzung der Nationalsozialisten Ungarns angesprochen und wie er diese Zeit überlebt habe. Soros’ Vater hatte damals seinen Sohn als Christen ausgegeben und in einer christlichen, ungarischen Familie unterkommen lassen. Als 14-Jähriger Junge unter der Nazi-Herrschaft habe er dann „Inventurlisten” über das Vermögen seiner zu deportierenden, jüdischen Landsleute für die Nazis angefertigt, und so unter der Maske des „Christen” den Holocaust überlebt. Der Moderator des damaligen Interviews legte Soros diese Art, den Holocaust zu überleben, selbstverständlich nicht zur Last – wollte jedoch wissen, wie dieser eine solche Erfahrung psychisch verkraftet hätte, eigene Landsleute ausliefern zu müssen. Ob er nicht schlaflose Nächte gehabt hätte – denn jeden anderen Menschen hätte eine solche Erfahrung jahrzehntelang in Psychotherapie gebracht. Daraufhin antwortete Soros mit einer geradezu ikonischen Antwort, die mich veranlasste, diesen Videoschnipsel als Beweismaterial dafür, dass Herr Soros nicht „links” ist, in meinen kritischen Telegram-Post an Ulrike Guérot einzubauen. Soros erwiderte wortwörtlich:

„No, actually no problem with that at all. You know, it’s like in markets – if I would not have been there, someone else would have done it.”

Herr Soros verglich laut dieser Aussage demnach sein heutiges Agieren in „Märkten” mit den ihm zugewiesenen Aufgabe im Nationalsozialismus. Es geht nicht darum, Herrn Soros für seine Rolle als 14-Jähriger irgendeinen Vorwurf zu machen – er war in der Tat noch ein Kind. Aber eine „Ethik”, wonach man etwas immer dann tun könne, wenn es ohnehin jemand anderes getan hätte – und er sich heute noch ganz genauso in „Markets” verhalte – das ist nunmal alles, aber keine linke Ethik.

Da von den sechs Quellen, die ich anführte, das erste Video das biografisch früheste Beweisstück aus Soros’ Leben war, hatte ich es gleich an den Anfang gestellt. Auf Telegram erschien gemäß dieser Einbindung als erstes das Thumbnail des YouTube-Ausschnitts von drei Minuten aus dem längeren Interview, daher mit dem dazugehörigen YouTube-Thumbnail, auf dem ein Konterfei von George Soros sowie ein Hakenkreuz und ein Davidstern neben ihm abgebildet waren – womit plakativ und verkürzt im Rahmen eines YouTube-Thumbnails ausgedrückt werden sollte, dass es sich bei diesem Video um „Soros” sowie das Thema „Nationalsozialismus” und „Juden” im historischen Kontext handelt – ein Interview-Ausschnitt mit einer Rückschau auf das Jahr 1944, der deutschen Nazi-Besetzung Ungarns. Die Abbildung des Hakenkreuzes erschien in einem historisch Bericht erstattenden, den Holocaust problematisierenden Kontext. Dies brachte auch bereits der Titel des Videos zum Ausdruck: „George Soros felt no guilt when Nazis took Jews in his homeland” („George Soros fühlte sich nicht schuldig, als die Nazis die Juden in seinem Heimatland verschleppten”, Anm d. Red.). Die Verbrechen der Nationalsozialisten werden hier eindeutig mit dem Begriff guilt, „Schuld”, umschrieben. Das entsprechende YouTube-Video, das ich auf meinem Telegram-Kanal verbreitet hatte, ist inzwischen von YouTube gelöscht worden – darauf hatte ich keinen Einfluss, da ich nicht die Urheberin des Videos bin.Für ebenjenen Post, eine öffentliche Auseinandersetzung mit der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot zu der Frage, ob George Soros ein linker Milliardär ist oder nicht, wurde ich für die „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” von ebenjenem Amtsgericht, an dem heute die Hopkins-Verhandlung stattfand, verurteilt. Ich wurde zwar straffrei gesprochen wegen der „Geringfügigkeit” meines Vergehens – die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 30 Tagessätze zu je 100€ veranschlagt. Aufgrund der Straffreiheit wurde jedoch mein Berufungsantrag seitens des Landgerichts abgelehnt, mit der Begründung, ich sei ja straffrei gesprochen worden, dies sei ein „Minustatbestand”, gegen dieses Urteil könne ich nun nicht weiter vorgehen. Mein Anwalt hat dagegen Beschwerde eingelegt. Ablehnungen von Berufungsanträgen von Landgerichten sind eigentlich nicht mehr anfechtbar, aber gegen die Ablehnung kann noch einmal Beschwerde eingereicht werden. Hierzu gibt es nämlich laut Aussage meines Anwalts, unterschiedliche Rechtsauslegungen.Nächste Woche steht in Bayern ein weiterer Mann vor Gericht, weil er meinen Post, meine inhaltliche Auseinandersetzung mit Ulrike Guérot, in seinem Kanal verbreitet hatte. Auch ihm wird, genau wie mir, die „strafrechtlich relevante Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” vorgeworfen. Der Mann, der gern anonym bleiben möchte, hatte zuvor im Raum Bayern Corona-maßnahmenkritische Demos veranstaltet, ist also, ebenso wie ich, dem oppositionellen, regierungskritischen Spektrum zuzuordnen.Mir sind zudem weitere Fälle von Verfolgungen von Oppositionellen unter dem „Vorwand” der strafrechtlich relevanten Verbreitung verfassungsfeindlicher Organisationen bekannt, die ähnlich fragwürdig erscheinen wie der Fall Hopkins, mein Fall, sowie der Fall des Oppositionellen in Bayern, der nun wegen der Verbreitung meines Posts vor Gericht steht – ich werde diese aber nicht öffentlich machen, solange die Betroffenen das nicht selbst wollen. Ich kann jedoch persönlich an dieser Stelle glasklar bezeugen: Die Causa Hopkins ist kein Einzelfall.Die Aussage der Richterin, es würden keine Oppositionellen in Deutschland unter dem „Vorwand” der strafrechtlichen „Verbreitung verfassungsfeindlicher Symbole” systematisch verfolgt, ist somit Lügen gestraft. Ihr eigenes Gericht (sic!) hatte Anfang September 2023 mich für einen fast identisch gelagerten Fall verurteilt, obwohl ich rein journalistisch tätig war. In meinem Fall steht die Pressefreiheit zur Disposition – denn natürlich darf im Zusammenhang historischer Berichterstattung über den Nationalsozialismus auch mit der Bebilderung von Hakenkreuzen gearbeitet werden – das beweist ein Bild in einschlägigen YouTube-Thumbnails öffentlich-rechtlicher Formate auf YouTube. Ich kann nicht einmal hier meinen Post INKLUSIVE des YouTube-Thumbnails von damals noch einmal zur Bebilderung einfügen – weil ich dann wieder damit rechnen müsste, dafür strafrechtlich belangt zu werden.

Es ist anzunehmen, dass die heutige Richterin in der Causa Hopkins das internationale Presseecho befürchtete, das bei einem international gut vernetzten, amerikanischen Autoren, über dessen Fall bereits The Atlantic, die NZZ, sowie große Journalisten wie Matt Taibbi berichtet hatten, zu erwarten ist. Mit einer Verurteilung hätte sie Hopkins‘ Ausführungen recht gegeben, und Deutschland wäre international möglicherweise in Verruf wegen staatlich orchestrierten Angriffen auf Oppositionelle geraten. Der Freispruch ist zu begrüßen, doch möglicherweise ist dieser nur dem internationalem Druck geschuldet.Oppositionelle ohne internationalen Background genießen Hopkins’ „Schutz durch internationale Öffentlichkeit“ nicht und werden in Deutschland seit 2020 routinemäßig für den angeblichen Straftatbestand der „Verbreitung verfassungswidriger Symbole“ verurteilt, wenn sie etwa historisch Bericht erstattend über das „Dritte Reich“ publizieren und in diesem Zusammenhang – der eigentlich nicht unter den Straftatbestand der Verbreitung fällt – ein Hakenkreuz bildlich irgendwo auftaucht. Herr Böhmermann und die öffentlich-rechtlichen Medien dürfen hingegen mit Hakenkreuzen um sich werfen – satirisch, journalistisch Bericht erstattend, in jedwedem Kontext – und sie stehen dafür weder jemals vor Gericht, noch werden sie dafür jemals verurteilt. Die Gleichheit vor dem Recht ist in Deutschland porös geworden – auch wenn der Richterin heute sehr wichtig zu sein schien, dass diese Tatsache nicht in die internationalen Medien gelangt.

 

Ein paar Beispiele von Hakenkreuzen in öffentlich-rechtlichen Medien, Mainstream-Medien und bei Jan Böhmermann: