Erst will die Regierung den Migrationspakt annehmen …
… und gleich darauf ein Einwanderungsgesetz, das ihm widerspricht
Dieser Text wurde zuerst am 22.11.2018 auf Norberthaering.de unter der URL <http://norberthaering.de/de/2-uncategorised/1072-einwanderungsgesetz> veröffentlicht. Lizenz: Norbert Häring
Die Bundesregierung will eine Woche nach Zustimmung zum UN-Migrationspakt, ein Einwanderungsgesetz beschließen. Im Pakt verpflichtet sich Deutschland, Migranten Zugang zu Grundleistungen zu geben. Im Einwanderungsgesetz will die Regierung den Zugang von Migranten zu Sozialleistungen ausschließen. Die Vorgeschichte des Einwanderungsgesetzes legt nahe, in welche Richtung der Konflikt aufgelöst werden wird.
Mit ihrem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, das die Bundesregierung kurz vor Weihnachten im Kabinett beschließen will, setzt sie Ziel 5 des Migrationspakts um, nämlich bessere und flexiblere Wege für reguläre Migration zu schaffen, die den Bedürfnissen der Arbeitgeber („lokalen Arbeitsmärkte“) gerecht werden.
In dem Gesetzentwurf heißt es, übereinstimmenden Medienberichten zufolge, dass Arbeitsmigranten von außerhalb der EU – nur um diese geht es im Einwanderungsgesetz – fünf Jahre lang keine Sozialleistungen beziehen können. Werden sie arbeitslos, sind sie ohne Unterhalt und irgendwelche staatlichen Leistungen, zum Beispiel ärztliche Versorgung im Krankheitsfall. Das widerspricht diametral der Selbstverpflichtung, die die Bundesregierung mit dem UN-Migrationspakt [1] am 11.12. eingehen will:
„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben.“
Vor allem abgelehnte Asylbewerber, die nach dem Gesetzentwurf künftig zu Arbeitsmigranten werden dürfen, werden in ein extremes Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Arbeitgebern gesetzt, aber nicht nur sie. Abgelehnte Asylbewerber sollen eine zweijährige Beschäftigungs-Duldung erhalten, wenn sie mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bis sie diese Hürde genommen haben, und wenn sie sich in der Zweijahresfrist befinden, müssen sie alles tun, um ihren Job zu behalten, es sei denn, sie gehören zu den wenigen Glücklichen aus dieser Kategorie, die jederzeit damit rechnen können, einen neuen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob zu bekommen. Denn Jobverlust kann sehr leicht Ausweisung bedeuten.
Arbeitsmigranten, die mit einem Jobangebot einreisen und ihren Arbeitsplatz verlieren haben keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Wenn sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung erworben haben, haben sie – wenn sie kein Vermögen haben – keine Möglichkeit mehr, ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Krankenversicherung läuft bei Jobverlust aus. Die Aufenthaltsgenehmigung auch. Prekärer kann die Situation eines Arbeitsmigranten kaum sein. Er oder sie werden alles tun müssen, um ihren Job zu behalten.
In aller Regel wird dieser Job nicht bei Siemens oder Daimler sein, sondern zum Beispiel in der häuslichen Pflege oder im Niedriglohnbereich, wo prekäre Arbeitsbedingungen ohnehin die Regel sind. Das Einwanderungsgesetz ist ja gerade so gestrickt, dass es nicht mehr nur den Hochqualifizierten Zugang geben soll, die ihn ja schon haben, sondern allen „Fachkräften“, also auch Pflege- und Reinigungsfachkräften.
Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, wie skrupellose Arbeitgeber im Niedriglohnbereich oder Menschen, die Frauen aus armen und ärmsten Ländern als Pflegekräfte oder Hausangestellte beschäftigen, die Zwangslage der Immigranten ausnutzen können. Das öffnet ein Tor für sklavenartige Arbeitsverhältnisse.
Es ist bisher ein Geheimnis der Großkoalitionäre, wie das mit den folgenden Passagen aus dem UN-Migrationspakt zusammengehen soll:
„Wir werden einschlägige Richtlinien und Verfahrensweisen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie Migranten nicht in prekäre Situationen bringen oder solche Situationen verschärfen oder unabsichtlich verstärken.“
Der Widerspruch zwischen Pakt und Einwanderungsgesetz könnte einfach ignoriert werden. Dann verliert der Pakt allerdings die Rechtfertigung, die von unserer Regierung vorgetragen wird, dass es nämlich vor allem darum gehe, dass Migranten in anderen Ländern besser behandelt werden, vor allem in anderen potentiellen Zielländern. Wer wird sich da in der Pflicht fühlen, wenn Deutschland als einer der Haupttreiber seine Verpflichtungen derart missachtet.
Dass der Widerspruch durch eine Änderung des Paktes aufgelöst wird, kann man wohl weitgehend ausschließen.
Dass der Widerspruch aufgelöst wird, indem entweder die nächste Regierung oder die Gerichte für eine Änderung des Einwanderungsgesetzes sorgen, darf man dagegen für sehr wahrscheinlich erachten.
Sollten die Grünen maßgeblich an der nächsten Regierung beteiligt sein, dürfte der Ausschluss von Sozialleistungen schnell fallen oder verwässert werden.
Aber auch die Gerichte und die Medien werden (zu Recht) kaum untätig bleiben, wenn sich bewahrheitet, dass die vom Einwanderungsgesetz herbeigeführte extreme Abhängigkeit der Migranten von ihren Arbeitgebern Ausbeutung und sklavenartige Arbeitsverhältnisse begünstigt, und dass der Ausschluss von allen Sozialleistungen zu grundrechtswidrigen Härten führt. Die Selbstverpflichtung Deutschland durch den Migrationspakt, solche Entwicklungen zu verhindern, machen die entsprechenden Paragraphen noch anfälliger für gerichtliche Revisionsforderungen.
Man darf auch nicht wirklich große politische Gegenwehr erwarten, denn ein äußerst liberales Arbeitskräfteeinwanderungsrecht ist offenkundig von allen tonangebenden Parteien gewollt. Dazu muss man sich nur die Entstehungsgeschichte dieses Einwanderungsgesetzes anschauen.
Zurück geht es ausgerechnet auf das starke Drängen der SPD, die bisher nicht erklärt hat, wie ein lohndrückendes Einwanderungsgesetz im Dienste der Arbeitgeberinteressen zum Selbstverständnis einer ehemals sozialdemokratischen Partei passt. Zur Erinnerung: Erst im Monatsbericht April 2018 [2] hat die Bundesbank die schwache Lohnentwicklung trotz angeblichem Arbeitskräftemangel auf die starke Zuwanderung aus anderen EU-Ländern zurückgeführt.
In ihrem Entwurf von 2016 [3] hat die SPD-Fraktion ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild vorgeschlagen. Das hätte beinhaltet, dass die Anzahl der Zuwanderungsberechtigten zuerst politisch festgelegt wird, und die verschiedenen punkterelevanten Kriterien nur bestimmen, wer im Rahmen dieses Kontingents kommen darf. Mit äußerst bescheidenen 25.000 wollte die SPD „zunächst“ starten. Es war schon damals offenkundig, dass die niedrige Zahl nur der Dämpfung von Widerstand dienen sollte und nicht ernst gemeint war. Aber mit diesem Konzept ist die SPD in den Wahlkampf und ins innerkoalitionäre Ringen gezogen. Beim Wähler gab es ausweislich des desaströsen Wahlergebnisses keine Punkte für dieses arbeitgeberfreundliche Wirken, bei der Union stieß man damit auf mehr Gegenliebe.
Der Entwurf, auf den sich die SPD jetzt ohne erkennbaren Widerstand mit der Union geeinigt hat, ist ein Wunschkonzert für die Arbeitgeber. Es gibt kein übergeordnetes, politisch festgelegtes Kontingent mehr, über das gestritten werden könnte und müsste. Es gibt auch kein Punktesystem mehr, sondern nur noch Mindestkriterien, wann eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Wie viele solche Erlaubnisse an wen erteilt werden, ist völlig offen und offenbar ins Belieben der zuständigen Behörden gestellt.
Auf Drängen der SPD sollen sogar Arbeitssuchende ohne Jobangebot eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche in Deutschland bekommen können. Der Familiennachzug wird großzügig geregelt.
Was die große Koalition da vereinbart hat, ist das Maximum an Freizügigkeit der Einreise, das man dem deutschen Michel zumuten zu können glaubte. Es gibt keine Indizien, die darauf hindeuten, dass die Urheber dieses Gesetzentwurfs viel dagegen hätten, wenn Gerichte oder künftige Koalitionspartner noch freizügigere Regeln erzwingen würden. Die Grünen sind nicht durch eine Vorliebe für mehr Schutz einheimischer Arbeitnehmer vor massenhafter Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt aufgefallen. Und die Linke ist laut Parteiprogramm ohnehin für offene Grenzen und diskriminierungsfreien Zugang zum deutschen Sozialsystem für alle Erdenbürger.
Die Alternative, Pflegekräften ein Gehalt zu zahlen, das zum anständigen Leben in Deutschland reicht, hat dagegen nicht viele maßgebliche Fürsprecher, jedenfalls keine, die es ernst meinen und Einfluss haben.
Die Richtung, in die es gehen soll ist damit vorgezeichnet.
Erst will die Regierung den Migrationspakt annehmen …
Dieser Text wurde zuerst am 22.11.2018 auf Norberthaering.de unter der URL <http://norberthaering.de/de/2-uncategorised/1072-einwanderungsgesetz> veröffentlicht. Lizenz: Norbert Häring
… und gleich darauf ein Einwanderungsgesetz, das ihm widerspricht
Die Bundesregierung will eine Woche nach Zustimmung zum UN-Migrationspakt, ein Einwanderungsgesetz beschließen. Im Pakt verpflichtet sich Deutschland, Migranten Zugang zu Grundleistungen zu geben. Im Einwanderungsgesetz will die Regierung den Zugang von Migranten zu Sozialleistungen ausschließen. Die Vorgeschichte des Einwanderungsgesetzes legt nahe, in welche Richtung der Konflikt aufgelöst werden wird.
Mit ihrem Fachkräfte-Einwanderungsgesetz, das die Bundesregierung kurz vor Weihnachten im Kabinett beschließen will, setzt sie Ziel 5 des Migrationspakts um, nämlich bessere und flexiblere Wege für reguläre Migration zu schaffen, die den Bedürfnissen der Arbeitgeber („lokalen Arbeitsmärkte“) gerecht werden.
In dem Gesetzentwurf heißt es, übereinstimmenden Medienberichten zufolge, dass Arbeitsmigranten von außerhalb der EU – nur um diese geht es im Einwanderungsgesetz – fünf Jahre lang keine Sozialleistungen beziehen können. Werden sie arbeitslos, sind sie ohne Unterhalt und irgendwelche staatlichen Leistungen, zum Beispiel ärztliche Versorgung im Krankheitsfall. Das widerspricht diametral der Selbstverpflichtung, die die Bundesregierung mit dem UN-Migrationspakt [1] am 11.12. eingehen will:
„Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben.“
Vor allem abgelehnte Asylbewerber, die nach dem Gesetzentwurf künftig zu Arbeitsmigranten werden dürfen, werden in ein extremes Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Arbeitgebern gesetzt, aber nicht nur sie. Abgelehnte Asylbewerber sollen eine zweijährige Beschäftigungs-Duldung erhalten, wenn sie mindestens 18 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bis sie diese Hürde genommen haben, und wenn sie sich in der Zweijahresfrist befinden, müssen sie alles tun, um ihren Job zu behalten, es sei denn, sie gehören zu den wenigen Glücklichen aus dieser Kategorie, die jederzeit damit rechnen können, einen neuen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob zu bekommen. Denn Jobverlust kann sehr leicht Ausweisung bedeuten.
Arbeitsmigranten, die mit einem Jobangebot einreisen und ihren Arbeitsplatz verlieren haben keinerlei Anspruch auf Sozialleistungen. Wenn sie noch keinen Anspruch auf Arbeitslosenversicherung erworben haben, haben sie – wenn sie kein Vermögen haben – keine Möglichkeit mehr, ihren Lebensunterhalt zu decken. Die Krankenversicherung läuft bei Jobverlust aus. Die Aufenthaltsgenehmigung auch. Prekärer kann die Situation eines Arbeitsmigranten kaum sein. Er oder sie werden alles tun müssen, um ihren Job zu behalten.
In aller Regel wird dieser Job nicht bei Siemens oder Daimler sein, sondern zum Beispiel in der häuslichen Pflege oder im Niedriglohnbereich, wo prekäre Arbeitsbedingungen ohnehin die Regel sind. Das Einwanderungsgesetz ist ja gerade so gestrickt, dass es nicht mehr nur den Hochqualifizierten Zugang geben soll, die ihn ja schon haben, sondern allen „Fachkräften“, also auch Pflege- und Reinigungsfachkräften.
Es gehört nicht viel Fantasie dazu, sich vorzustellen, wie skrupellose Arbeitgeber im Niedriglohnbereich oder Menschen, die Frauen aus armen und ärmsten Ländern als Pflegekräfte oder Hausangestellte beschäftigen, die Zwangslage der Immigranten ausnutzen können. Das öffnet ein Tor für sklavenartige Arbeitsverhältnisse.
Es ist bisher ein Geheimnis der Großkoalitionäre, wie das mit den folgenden Passagen aus dem UN-Migrationspakt zusammengehen soll:
„Wir werden einschlägige Richtlinien und Verfahrensweisen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie Migranten nicht in prekäre Situationen bringen oder solche Situationen verschärfen oder unabsichtlich verstärken.“
Der Widerspruch zwischen Pakt und Einwanderungsgesetz könnte einfach ignoriert werden. Dann verliert der Pakt allerdings die Rechtfertigung, die von unserer Regierung vorgetragen wird, dass es nämlich vor allem darum gehe, dass Migranten in anderen Ländern besser behandelt werden, vor allem in anderen potentiellen Zielländern. Wer wird sich da in der Pflicht fühlen, wenn Deutschland als einer der Haupttreiber seine Verpflichtungen derart missachtet.
Dass der Widerspruch durch eine Änderung des Paktes aufgelöst wird, kann man wohl weitgehend ausschließen.
Dass der Widerspruch aufgelöst wird, indem entweder die nächste Regierung oder die Gerichte für eine Änderung des Einwanderungsgesetzes sorgen, darf man dagegen für sehr wahrscheinlich erachten.
Sollten die Grünen maßgeblich an der nächsten Regierung beteiligt sein, dürfte der Ausschluss von Sozialleistungen schnell fallen oder verwässert werden.
Aber auch die Gerichte und die Medien werden (zu Recht) kaum untätig bleiben, wenn sich bewahrheitet, dass die vom Einwanderungsgesetz herbeigeführte extreme Abhängigkeit der Migranten von ihren Arbeitgebern Ausbeutung und sklavenartige Arbeitsverhältnisse begünstigt, und dass der Ausschluss von allen Sozialleistungen zu grundrechtswidrigen Härten führt. Die Selbstverpflichtung Deutschland durch den Migrationspakt, solche Entwicklungen zu verhindern, machen die entsprechenden Paragraphen noch anfälliger für gerichtliche Revisionsforderungen.
Man darf auch nicht wirklich große politische Gegenwehr erwarten, denn ein äußerst liberales Arbeitskräfteeinwanderungsrecht ist offenkundig von allen tonangebenden Parteien gewollt. Dazu muss man sich nur die Entstehungsgeschichte dieses Einwanderungsgesetzes anschauen.
Zurück geht es ausgerechnet auf das starke Drängen der SPD, die bisher nicht erklärt hat, wie ein lohndrückendes Einwanderungsgesetz im Dienste der Arbeitgeberinteressen zum Selbstverständnis einer ehemals sozialdemokratischen Partei passt. Zur Erinnerung: Erst im Monatsbericht April 2018 [2] hat die Bundesbank die schwache Lohnentwicklung trotz angeblichem Arbeitskräftemangel auf die starke Zuwanderung aus anderen EU-Ländern zurückgeführt.
In ihrem Entwurf von 2016 [3] hat die SPD-Fraktion ein Punktesystem nach kanadischem Vorbild vorgeschlagen. Das hätte beinhaltet, dass die Anzahl der Zuwanderungsberechtigten zuerst politisch festgelegt wird, und die verschiedenen punkterelevanten Kriterien nur bestimmen, wer im Rahmen dieses Kontingents kommen darf. Mit äußerst bescheidenen 25.000 wollte die SPD „zunächst“ starten. Es war schon damals offenkundig, dass die niedrige Zahl nur der Dämpfung von Widerstand dienen sollte und nicht ernst gemeint war. Aber mit diesem Konzept ist die SPD in den Wahlkampf und ins innerkoalitionäre Ringen gezogen. Beim Wähler gab es ausweislich des desaströsen Wahlergebnisses keine Punkte für dieses arbeitgeberfreundliche Wirken, bei der Union stieß man damit auf mehr Gegenliebe.
Der Entwurf, auf den sich die SPD jetzt ohne erkennbaren Widerstand mit der Union geeinigt hat, ist ein Wunschkonzert für die Arbeitgeber. Es gibt kein übergeordnetes, politisch festgelegtes Kontingent mehr, über das gestritten werden könnte und müsste. Es gibt auch kein Punktesystem mehr, sondern nur noch Mindestkriterien, wann eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Wie viele solche Erlaubnisse an wen erteilt werden, ist völlig offen und offenbar ins Belieben der zuständigen Behörden gestellt.
Auf Drängen der SPD sollen sogar Arbeitssuchende ohne Jobangebot eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche in Deutschland bekommen können. Der Familiennachzug wird großzügig geregelt.
Was die große Koalition da vereinbart hat, ist das Maximum an Freizügigkeit der Einreise, das man dem deutschen Michel zumuten zu können glaubte. Es gibt keine Indizien, die darauf hindeuten, dass die Urheber dieses Gesetzentwurfs viel dagegen hätten, wenn Gerichte oder künftige Koalitionspartner noch freizügigere Regeln erzwingen würden. Die Grünen sind nicht durch eine Vorliebe für mehr Schutz einheimischer Arbeitnehmer vor massenhafter Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt aufgefallen. Und die Linke ist laut Parteiprogramm ohnehin für offene Grenzen und diskriminierungsfreien Zugang zum deutschen Sozialsystem für alle Erdenbürger.
Die Alternative, Pflegekräften ein Gehalt zu zahlen, das zum anständigen Leben in Deutschland reicht, hat dagegen nicht viele maßgebliche Fürsprecher, jedenfalls keine, die es ernst meinen und Einfluss haben.
Die Richtung, in die es gehen soll ist damit vorgezeichnet.