Drohnen – ja oder nein

Von Tommy Hansen , veröffentlicht am: 11. Mai 2015, Kategorien:

Derzeit ist der Einsatz von Drohnen sogar in den Massenmedien immer wieder ein Thema. Vor allem durch die Verwendung als Waffe im sogenannten „Kampf gegen den Terror“ sind die ferngesteuerten Fluggeräte auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Dass Drohnen mehr als nur ein Spielzeug für technikverliebte Militärs sind, sondern auch eine ethische Komponente haben, soll hier aufgezeigt werden. 

    Von Bernd Biedermann

Was versteht man im militärischen Bereich unter Drohnen?
Drohnen sind fern- und/oder programmgesteuerte Fluggeräte unterschiedlicher Bestimmung.

Man unterscheidet in

•    UAV (unmanned air vehicles/unbemannte Fluggeräte)

•    RPV (remotly piloted vehicles/ferngesteuerte Geräte)

•    UCAV (unmanned combat air vehicles/unbemannte Kampffluggeräte )

In den vergangenen 15 bis 20 Jahren vollzog sich eine rasante Entwicklung auf dem Gebiet militärischer Drohnen. Sie werden hauptsächlich zur Aufklärung bzw. Spionage, zur Gefechtsfeldbeobachtung, zur Führung von Einheiten, zur Kontrolle der Ergebnisse von Kampfhandlungen und als Kampfdrohnen gegen Einzelziele eingesetzt. Wichtig dabei ist, dass Drohneneinsätze in Echtzeit und im Prinzip ohne Gefährdung des Personals erfolgen!

Beispiele für typische Drohnen:

Den taktischen Einheiten der US-amerikanischen Truppen, die sich im Auslandseinsatz befinden, steht z.B. seit einiger Zeit eine Mini-Drohne zur Nahaufklärung zur Verfügung. Das Fluggerät wiegt nur ein Kilo. Die Einzelteile sind in einem Kunststoffkoffer von etwa 50 x 50 cm verpackt, können in wenigen Minuten zusammengebaut und sofort gestartet werden. Die Steuerung erfolgt mit einer Konsole, die der von Computerspielen sehr ähnlich ist. Die Drohne ist mit zwei Kameras und mehreren Sensoren bestückt. Der Operator kann während des Fluges die Aufnahmen der Kameras auf einem Bildschirm sehen und auswerten. Nach der Mission wird die Drohne wieder an ihren Ausgangspunkt zurück geleitet.

Im Mai 2013 musste das größte Drohnenprojekt der Bundeswehr, der Euro-Hawk, eingestellt werden. Die erforderlichen Genehmigungen zum Einsatz im eigenen Luftraum konnten nicht erteilt werden. Es wird zu klären sein, wer die Verantwortung dafür zu tragen hat. Wie sich bei den parlamentarischen Untersuchungen zeigte, gab es jedoch nicht nur mit dem Euro-Hawk ernsthafte Probleme. Seit 2003 hatte die Bundeswehr den Absturz bzw. den Verlust von 137 Drohnen zu verzeichnen. Kosten etwa 100 bis 110 Mio. Euro. Obwohl bei dem Desaster mit dem Euro-Hawk mindestens noch einmal 600 Mio. Euro in den Sand gesetzt wurden, will die Bundeswehrführung an der Entwicklung und Beschaffung von Drohnen unterschiedlicher Größe und Bestimmung festhalten. Erstaunlicherweise wird gegenwärtig eine weitere Entwicklung des Euro-Hawk erwogen. Bleibt zu hoffen, dass man dabei die Verantwortungsträger im Blick hat, um vor weiteren Überraschungen sicher zu sein. Wenn Drohnen allerdings zur direkten Bekämpfung von Einzelzielen oder zur Tötung von Personen eingesetzt werden, erhält das Ganze eine kritische Zuspitzung. Dazu brachte die Berliner Zeitung am 7.2.2013 einen Beitrag von Damir Fras, in dem beschrieben wurde, wie die CIA einen Drohnenkrieg von einem unbekannten Standort auf der arabischen Halbinsel führt. Laut New York Times wurde die seit zwei Jahren bestehende Basis erstmals im September 2011 genutzt, um den mutmaßlichen Al-Kaida-Anführer Anwar al-Awlaki, der sich im Jemen aufhielt, per Drohne zu töten.

Mehrere US-Zeitungen hatten wohl Kenntnis von dem Stützpunkt, berichteten aber auf Bitten der Regierung nicht darüber. Die Tötung Awlakis, der die Staatsbürgerschaft der USA besaß, hatte zu einer Kontroverse im Senat geführt. Die Regierung verteidigte den Einsatz. Obamas Sprecher Jay Carney sagte. „Diese Angriffe sind legal, sie sind ethisch korrekt, und sie sind klug.“ Bürgerrechtsgruppen und Rechtsexperten widersprachen. Solche Angriffe seien nicht mit der Verfassung vereinbar. Die USA haben Kampfdrohnen bisher außer im Jemen, auch in Somalia, in Pakistan und Afghanistan eingesetzt. Allein in Afghanistan wurden im Laufe des Jahres 2012 insgesamt 506 Raketen von Drohnen auf Ziele am Boden abgefeuert. Dabei kam auch eine große Anzahl von Kindern und unbeteiligte Zivilisten ums Leben. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 9./10.2.2013 klagte eine UNO-Expertengruppe schon im Juli 2012, die Drohnen flögen inzwischen in einer derartigen Dichte über Somalia, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis es zu Unfällen käme. Bis Februar 2013 sollen in Somalia 50 unschuldige Menschen ums Leben gekommen sein. Dem US-Magazin „Wire“ zufolge waren unbemannte Fluggeräte seit 2008 mehr als 25.000 Stunden über Somalia in der Luft. Dabei handelte es sich zunächst um Aufklärungsdrohnen vom Typ „Raven“ (Rabe), ab 2011 kamen dann von den US-Stützpunkten in Dschibuti, Äthiopien und den Seychellen die Kampfdrohnen „Predator“ (Raubtier), „Raptor“ (Raubvogel) und
„Reaper“ (Sensenmann) zum Einsatz.

Ein beträchtlicher Teil der Drohneneinsätze wird von US-Einrichtungen aus in Deutschland geführt.

In Stuttgart befindet sich seit 2007 das AFRICA COMMAND (AFRICOM) der USA. Von dort werden die Befehle für den Einsatz von Kampfdrohnen in Afrika gegeben. Überwacht und realisiert werden sie mit den Kommunikationslinien des AIR OPERATION CENTER in Ramstein. Weitere Einrichtungen sind direkt oder indirekt in solche Operationen eingebunden. So z. B. die Logistik-Zentrale der CIA in Frankfurt am Main, die sich auf dem Gelände eines US-amerikanischen Konsulats befindet. Eine wesentliche Rolle spielt die deutsche Zentrale des amerikanischen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Computer Sciences Corporation (CSC) mit Sitz in Wiesbaden. Die CSC, die an der New Yorker Börse notiert ist und der eine große Nähe zur NSA und CIA nachgesagt wird, hat weltweit über 5000 fest angestellte Mitarbeiter und ist ständig auf der Suche nach qualifizierten Fachleuten. Sie ist u.a. darauf spezialisiert, Terrorverdächtige zu entführen und sie den Geheimdiensten zuzuführen. Ihr Jahresumsatz bewegt sich im zweistelligen Milliarden-Bereich. CSC arbeitet seit Jahren auch für deutsche Ministerien und das Bundeskriminalamt. Für ihre Dienste hat sie ein Auftragsvolumen von über 25 Mio. € erhalten. Auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Oberpfalz gibt es ein spezielles US-Trainingszentrum, in dem Lagebilder aus virtuellen Einsatzländern dargestellt werden, um die Flüge von Drohnen zu simulieren und Drohnenpiloten auszubilden. Grafenwöhr ist das größte Ausbildungszentrum dieser Art außerhalb der USA. Eine nicht unwesentliche Rolle bei den Operationen der USA spielt die sog. „Hauptstelle für Befragungswesen“, eine Einrichtung des BND. Ihre Zentrale befindet sich in Berlin. Die Geheimdienstler befragen nahezu jeden Ausländer, der in Deutschland um Asyl nachsucht. Alle relevanten Informationen gehen an die US-Partner. Für sie ist jede Information potenziell interessant, weil sie meistens zu weiteren Informationen führt. Die Bundesregierung wiegelt ab. Es würden nur Informationen an US-Dienste weitergeleitet, mit denen keine Drohnenangriffe geplant werden können.

Wie rasant die Entwicklung auf dem Gebiet von Drohnen verläuft, wird an dem Beispiel des autarken Kampfjets X-47B von Northrop Grumman deutlich. Nach seinem Erstflug im Februar 2011 erfolgte der erste Start vom Deck eines Flugzeugträgers im Mai 2013 und bereits im Juli des Jahres landete eine X-47B auf einem Flugzeugträger. 2013 auf dem Flugzeugträger USS George W. Bush
Aus völkerrechtlicher Sicht – und nur die kann hier zur Anwendung kommen – ist zu unterscheiden zwischen:


Drohneneinsätzen in Friedenszeiten


in Konflikten unterhalb der Schwelle eines Krieges


unter Kriegsbedingungen bzw. in einem bewaffneten Konflikt

Hier ein typisches Szenario für einen Kampfdrohneneinsatz der USA:

•    Nachdem der Präsident oder der Oberbefehlshaber das oder die Ziele zum Angriff freigegeben hat, werden die Drohnen von den Operatoren, die in einem sicheren Unterstand vor ihren Bildschirmen und Steuergeräten sitzen, gestartet. Dabei kann sich die Operationszentrale in der Nähe des Schauplatzes der Kampfhandlungen befinden oder auch sehr weit davon entfernt. Der Startplatz der Drohnen liegt gewöhnlich in einer taktisch günstigen Entfernung vom Kriegsgebiet. Wenn die Koordinaten der Ziele genau bestimmt sind, werden sie von den Drohnen programmgesteuert angeflogen. Ansonsten können sie auch durch den Operator ferngesteuert werden. Er wird mit Hilfe der Bilder auf seinen Sichtgeräten die Waffen einsetzen und einschätzen welche Wirkung sie erzielt haben. In jedem Fall hat er die Möglichkeit, nach der Meldung an seine Vorgesetzten den Dienst zu beenden, sich zu duschen oder in eine Sauna zu gehen und anschließend in aller Ruhe eine Mahlzeit einzunehmen. Nach einigen Stunden Schlaf kann er sich dann erneut an sein Pult setzen und den nächsten Angriff starten.

•    Brandon Bryant, der nach sechs Jahren Dienst als Drohnenpilot psychisch so erschöpft war, dass er ausschied, schilderte in der ARD-Sendung „Beckmann“ am 28.11.2013 wie seine Tätigkeit ablief. „Du sitzt in einer Box, bist nicht direkt vor Ort, siehst aber was da geschieht. Du beobachtest wie die Leute sich bewegen, ihren Kindern beim Spielen zuschauen, wie Autos ankommen und Personen sich treffen. Die Infrarotkameras liefern oft nur schlechte Bilder. Die Entscheidung darüber, was zu geschehen hat, trifft ein anderer, der die gleichen Bilder sieht wie Du. Man hat uns gesagt ‚Euer Job ist es, Leute zu töten oder Ziele zu vernichten‘. Es war quasi mein Arbeitsplatz.“ Laut einer Internetmeldung haben die USA seit 2004 mindestens 2500 Menschen mit unbemannten Fluggeräten getötet, über 400 davon waren Zivilisten und Kinder.
Die USA haben sich quasi selbst die Lizenz zum Töten erteilt. Damit ignorieren sie elementare Menschenrechte und das geltende Völkerrecht.

Fazit:

Mit dem Einsatz von Kampfdrohnen geht die Menschheit dem Zeitalter einer weiteren Pervertierung der Kriegführung entgegen. Selbst wenn es gelänge, den Einsatz von Kampfdrohen in Konflikten unterhalb der Schwelle eines Krieges völkerrechtlich zu ächten, wie sollte dann diese Ächtung durchgesetzt werden? Was den Einsatz von Kampfdrohnen im Falle eines Krieges oder eines offenen bewaffneten Konflikts angeht, so darf man sich keine Illusionen machen. Drohnen gelten heute schon als legitimes Mittel der modernen Kriegführung. Ein generelles Verbot von Kampfdrohnen, das auch für Kriegsbedingungen Geltung hätte, ist deshalb mit Sicherheit nicht zu erreichen. Inzwischen finden Drohnen auch in verschiedenen Bereichen des zivilen Lebens Verwendung. Zu welchen Situationen es dabei kommen kann, zeigt ein Zwischenfall am Rande des Geschehens. Während einer Wahlkampfveranstaltung der CDU am 15. September 2013 vor der Frauenkirche in Dresden flog eine etwa 40 cm große Drohne direkt auf die Tribüne zu und stürzte unmittelbar vor Bundeskanzlerin Merkel und Verteidigungsminister de Maizière ab. Ein Sicherheitsbeamter nahm das Fluggerät auf und entfernte es rasch. Später erklärte die Piratenpartei, dass es sich um eine von ihr gesteuerte Aktion handelte. „Das Ziel des Einsatzes war, der Kanzlerin und dem Verteidigungsminister ein Gefühl zu vermitteln, wie es ist, plötzlich selbst von einer Drohne beobachtet zu werden.“ Gegen den 23-jährigen Betreiber der Minidrohne wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei der Untersuchung der Drohne erwies sich, dass sie völlig ungefährlich war. Was aber, wenn es nicht so gewesen wäre?

Drohnen – ja oder nein

Von Tommy Hansen , veröffentlicht am: 11. Mai 2015, Kategorien:

Derzeit ist der Einsatz von Drohnen sogar in den Massenmedien immer wieder ein Thema. Vor allem durch die Verwendung als Waffe im sogenannten „Kampf gegen den Terror“ sind die ferngesteuerten Fluggeräte auch in der breiten Öffentlichkeit bekannt geworden. Dass Drohnen mehr als nur ein Spielzeug für technikverliebte Militärs sind, sondern auch eine ethische Komponente haben, soll hier aufgezeigt werden. 

    Von Bernd Biedermann

Was versteht man im militärischen Bereich unter Drohnen?
Drohnen sind fern- und/oder programmgesteuerte Fluggeräte unterschiedlicher Bestimmung.

Man unterscheidet in

•    UAV (unmanned air vehicles/unbemannte Fluggeräte)

•    RPV (remotly piloted vehicles/ferngesteuerte Geräte)

•    UCAV (unmanned combat air vehicles/unbemannte Kampffluggeräte )

In den vergangenen 15 bis 20 Jahren vollzog sich eine rasante Entwicklung auf dem Gebiet militärischer Drohnen. Sie werden hauptsächlich zur Aufklärung bzw. Spionage, zur Gefechtsfeldbeobachtung, zur Führung von Einheiten, zur Kontrolle der Ergebnisse von Kampfhandlungen und als Kampfdrohnen gegen Einzelziele eingesetzt. Wichtig dabei ist, dass Drohneneinsätze in Echtzeit und im Prinzip ohne Gefährdung des Personals erfolgen!

Beispiele für typische Drohnen:

Den taktischen Einheiten der US-amerikanischen Truppen, die sich im Auslandseinsatz befinden, steht z.B. seit einiger Zeit eine Mini-Drohne zur Nahaufklärung zur Verfügung. Das Fluggerät wiegt nur ein Kilo. Die Einzelteile sind in einem Kunststoffkoffer von etwa 50 x 50 cm verpackt, können in wenigen Minuten zusammengebaut und sofort gestartet werden. Die Steuerung erfolgt mit einer Konsole, die der von Computerspielen sehr ähnlich ist. Die Drohne ist mit zwei Kameras und mehreren Sensoren bestückt. Der Operator kann während des Fluges die Aufnahmen der Kameras auf einem Bildschirm sehen und auswerten. Nach der Mission wird die Drohne wieder an ihren Ausgangspunkt zurück geleitet.

Im Mai 2013 musste das größte Drohnenprojekt der Bundeswehr, der Euro-Hawk, eingestellt werden. Die erforderlichen Genehmigungen zum Einsatz im eigenen Luftraum konnten nicht erteilt werden. Es wird zu klären sein, wer die Verantwortung dafür zu tragen hat. Wie sich bei den parlamentarischen Untersuchungen zeigte, gab es jedoch nicht nur mit dem Euro-Hawk ernsthafte Probleme. Seit 2003 hatte die Bundeswehr den Absturz bzw. den Verlust von 137 Drohnen zu verzeichnen. Kosten etwa 100 bis 110 Mio. Euro. Obwohl bei dem Desaster mit dem Euro-Hawk mindestens noch einmal 600 Mio. Euro in den Sand gesetzt wurden, will die Bundeswehrführung an der Entwicklung und Beschaffung von Drohnen unterschiedlicher Größe und Bestimmung festhalten. Erstaunlicherweise wird gegenwärtig eine weitere Entwicklung des Euro-Hawk erwogen. Bleibt zu hoffen, dass man dabei die Verantwortungsträger im Blick hat, um vor weiteren Überraschungen sicher zu sein. Wenn Drohnen allerdings zur direkten Bekämpfung von Einzelzielen oder zur Tötung von Personen eingesetzt werden, erhält das Ganze eine kritische Zuspitzung. Dazu brachte die Berliner Zeitung am 7.2.2013 einen Beitrag von Damir Fras, in dem beschrieben wurde, wie die CIA einen Drohnenkrieg von einem unbekannten Standort auf der arabischen Halbinsel führt. Laut New York Times wurde die seit zwei Jahren bestehende Basis erstmals im September 2011 genutzt, um den mutmaßlichen Al-Kaida-Anführer Anwar al-Awlaki, der sich im Jemen aufhielt, per Drohne zu töten.

Mehrere US-Zeitungen hatten wohl Kenntnis von dem Stützpunkt, berichteten aber auf Bitten der Regierung nicht darüber. Die Tötung Awlakis, der die Staatsbürgerschaft der USA besaß, hatte zu einer Kontroverse im Senat geführt. Die Regierung verteidigte den Einsatz. Obamas Sprecher Jay Carney sagte. „Diese Angriffe sind legal, sie sind ethisch korrekt, und sie sind klug.“ Bürgerrechtsgruppen und Rechtsexperten widersprachen. Solche Angriffe seien nicht mit der Verfassung vereinbar. Die USA haben Kampfdrohnen bisher außer im Jemen, auch in Somalia, in Pakistan und Afghanistan eingesetzt. Allein in Afghanistan wurden im Laufe des Jahres 2012 insgesamt 506 Raketen von Drohnen auf Ziele am Boden abgefeuert. Dabei kam auch eine große Anzahl von Kindern und unbeteiligte Zivilisten ums Leben. Nach einem Bericht der Berliner Zeitung vom 9./10.2.2013 klagte eine UNO-Expertengruppe schon im Juli 2012, die Drohnen flögen inzwischen in einer derartigen Dichte über Somalia, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis es zu Unfällen käme. Bis Februar 2013 sollen in Somalia 50 unschuldige Menschen ums Leben gekommen sein. Dem US-Magazin „Wire“ zufolge waren unbemannte Fluggeräte seit 2008 mehr als 25.000 Stunden über Somalia in der Luft. Dabei handelte es sich zunächst um Aufklärungsdrohnen vom Typ „Raven“ (Rabe), ab 2011 kamen dann von den US-Stützpunkten in Dschibuti, Äthiopien und den Seychellen die Kampfdrohnen „Predator“ (Raubtier), „Raptor“ (Raubvogel) und
„Reaper“ (Sensenmann) zum Einsatz.

Ein beträchtlicher Teil der Drohneneinsätze wird von US-Einrichtungen aus in Deutschland geführt.

In Stuttgart befindet sich seit 2007 das AFRICA COMMAND (AFRICOM) der USA. Von dort werden die Befehle für den Einsatz von Kampfdrohnen in Afrika gegeben. Überwacht und realisiert werden sie mit den Kommunikationslinien des AIR OPERATION CENTER in Ramstein. Weitere Einrichtungen sind direkt oder indirekt in solche Operationen eingebunden. So z. B. die Logistik-Zentrale der CIA in Frankfurt am Main, die sich auf dem Gelände eines US-amerikanischen Konsulats befindet. Eine wesentliche Rolle spielt die deutsche Zentrale des amerikanischen Beratungs- und Dienstleistungsunternehmens Computer Sciences Corporation (CSC) mit Sitz in Wiesbaden. Die CSC, die an der New Yorker Börse notiert ist und der eine große Nähe zur NSA und CIA nachgesagt wird, hat weltweit über 5000 fest angestellte Mitarbeiter und ist ständig auf der Suche nach qualifizierten Fachleuten. Sie ist u.a. darauf spezialisiert, Terrorverdächtige zu entführen und sie den Geheimdiensten zuzuführen. Ihr Jahresumsatz bewegt sich im zweistelligen Milliarden-Bereich. CSC arbeitet seit Jahren auch für deutsche Ministerien und das Bundeskriminalamt. Für ihre Dienste hat sie ein Auftragsvolumen von über 25 Mio. € erhalten. Auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr in der Oberpfalz gibt es ein spezielles US-Trainingszentrum, in dem Lagebilder aus virtuellen Einsatzländern dargestellt werden, um die Flüge von Drohnen zu simulieren und Drohnenpiloten auszubilden. Grafenwöhr ist das größte Ausbildungszentrum dieser Art außerhalb der USA. Eine nicht unwesentliche Rolle bei den Operationen der USA spielt die sog. „Hauptstelle für Befragungswesen“, eine Einrichtung des BND. Ihre Zentrale befindet sich in Berlin. Die Geheimdienstler befragen nahezu jeden Ausländer, der in Deutschland um Asyl nachsucht. Alle relevanten Informationen gehen an die US-Partner. Für sie ist jede Information potenziell interessant, weil sie meistens zu weiteren Informationen führt. Die Bundesregierung wiegelt ab. Es würden nur Informationen an US-Dienste weitergeleitet, mit denen keine Drohnenangriffe geplant werden können.

Wie rasant die Entwicklung auf dem Gebiet von Drohnen verläuft, wird an dem Beispiel des autarken Kampfjets X-47B von Northrop Grumman deutlich. Nach seinem Erstflug im Februar 2011 erfolgte der erste Start vom Deck eines Flugzeugträgers im Mai 2013 und bereits im Juli des Jahres landete eine X-47B auf einem Flugzeugträger. 2013 auf dem Flugzeugträger USS George W. Bush
Aus völkerrechtlicher Sicht – und nur die kann hier zur Anwendung kommen – ist zu unterscheiden zwischen:


Drohneneinsätzen in Friedenszeiten


in Konflikten unterhalb der Schwelle eines Krieges


unter Kriegsbedingungen bzw. in einem bewaffneten Konflikt

Hier ein typisches Szenario für einen Kampfdrohneneinsatz der USA:

•    Nachdem der Präsident oder der Oberbefehlshaber das oder die Ziele zum Angriff freigegeben hat, werden die Drohnen von den Operatoren, die in einem sicheren Unterstand vor ihren Bildschirmen und Steuergeräten sitzen, gestartet. Dabei kann sich die Operationszentrale in der Nähe des Schauplatzes der Kampfhandlungen befinden oder auch sehr weit davon entfernt. Der Startplatz der Drohnen liegt gewöhnlich in einer taktisch günstigen Entfernung vom Kriegsgebiet. Wenn die Koordinaten der Ziele genau bestimmt sind, werden sie von den Drohnen programmgesteuert angeflogen. Ansonsten können sie auch durch den Operator ferngesteuert werden. Er wird mit Hilfe der Bilder auf seinen Sichtgeräten die Waffen einsetzen und einschätzen welche Wirkung sie erzielt haben. In jedem Fall hat er die Möglichkeit, nach der Meldung an seine Vorgesetzten den Dienst zu beenden, sich zu duschen oder in eine Sauna zu gehen und anschließend in aller Ruhe eine Mahlzeit einzunehmen. Nach einigen Stunden Schlaf kann er sich dann erneut an sein Pult setzen und den nächsten Angriff starten.

•    Brandon Bryant, der nach sechs Jahren Dienst als Drohnenpilot psychisch so erschöpft war, dass er ausschied, schilderte in der ARD-Sendung „Beckmann“ am 28.11.2013 wie seine Tätigkeit ablief. „Du sitzt in einer Box, bist nicht direkt vor Ort, siehst aber was da geschieht. Du beobachtest wie die Leute sich bewegen, ihren Kindern beim Spielen zuschauen, wie Autos ankommen und Personen sich treffen. Die Infrarotkameras liefern oft nur schlechte Bilder. Die Entscheidung darüber, was zu geschehen hat, trifft ein anderer, der die gleichen Bilder sieht wie Du. Man hat uns gesagt ‚Euer Job ist es, Leute zu töten oder Ziele zu vernichten‘. Es war quasi mein Arbeitsplatz.“ Laut einer Internetmeldung haben die USA seit 2004 mindestens 2500 Menschen mit unbemannten Fluggeräten getötet, über 400 davon waren Zivilisten und Kinder.
Die USA haben sich quasi selbst die Lizenz zum Töten erteilt. Damit ignorieren sie elementare Menschenrechte und das geltende Völkerrecht.

Fazit:

Mit dem Einsatz von Kampfdrohnen geht die Menschheit dem Zeitalter einer weiteren Pervertierung der Kriegführung entgegen. Selbst wenn es gelänge, den Einsatz von Kampfdrohen in Konflikten unterhalb der Schwelle eines Krieges völkerrechtlich zu ächten, wie sollte dann diese Ächtung durchgesetzt werden? Was den Einsatz von Kampfdrohnen im Falle eines Krieges oder eines offenen bewaffneten Konflikts angeht, so darf man sich keine Illusionen machen. Drohnen gelten heute schon als legitimes Mittel der modernen Kriegführung. Ein generelles Verbot von Kampfdrohnen, das auch für Kriegsbedingungen Geltung hätte, ist deshalb mit Sicherheit nicht zu erreichen. Inzwischen finden Drohnen auch in verschiedenen Bereichen des zivilen Lebens Verwendung. Zu welchen Situationen es dabei kommen kann, zeigt ein Zwischenfall am Rande des Geschehens. Während einer Wahlkampfveranstaltung der CDU am 15. September 2013 vor der Frauenkirche in Dresden flog eine etwa 40 cm große Drohne direkt auf die Tribüne zu und stürzte unmittelbar vor Bundeskanzlerin Merkel und Verteidigungsminister de Maizière ab. Ein Sicherheitsbeamter nahm das Fluggerät auf und entfernte es rasch. Später erklärte die Piratenpartei, dass es sich um eine von ihr gesteuerte Aktion handelte. „Das Ziel des Einsatzes war, der Kanzlerin und dem Verteidigungsminister ein Gefühl zu vermitteln, wie es ist, plötzlich selbst von einer Drohne beobachtet zu werden.“ Gegen den 23-jährigen Betreiber der Minidrohne wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bei der Untersuchung der Drohne erwies sich, dass sie völlig ungefährlich war. Was aber, wenn es nicht so gewesen wäre?