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Die jungen Dinger

Kindesmissbrauch im Kino – Teil 3/3

Von Alexander Brandt und Advo Kater , veröffentlicht am: 13. Dezember 2022, Kategorien: Gesellschaft & Geschichte

Dieser Text wurde erstveröffentlicht auf Free21.org. Lizenz: Alexander Brandt und Advo Kater, Free21, CC BY-NC-ND 4.0

Bundesrepublik Deutschland, 17. Februar 1972: 97 Minuten brachte der neue Film von Ernst Hofbauer auf die Uhr, der an diesem Donnerstag – traditionell der Starttag einer neuen Programmwoche – zum ersten Mal in den westdeutschen Kinos zu sehen war. Die Plakate und Poster für „Was Eltern nicht mal ahnen“, dem dritten sog. „Schulmädchen-Report“, warben mit entweder nur leicht oder gar nicht bekleideten jungen Frauen. Und teilweise auch, recht eindeutig, mit nackten Minderjährigen, gar Kindern [1]. Damals sollte das ein „Aufklärungsfilm“ sein. Heute, fast fünfzig Jahre später, ist „Was Eltern nicht mal ahnen“ auf dem besten Weg, kinderpornografisch zu werden. Ja, richtig: Zu werden.

Damals war Pädophilie in der Bundesrepublik zwar ein Problem, aber nur im Schlafzimmer, nicht auf der Leinwand. „Feministische Sexismus-Kritik gehörte noch nicht zum gesellschaftlichen Grundgeräusch. Andere Sittenwächter hatten noch das Sagen“, schrieb Eckhard Fuhr 2014, „Und wenn die Kirche den mahnenden Zeigefinger hob, dann wollte der kritische Geist selbst in schlechten Schmuddelfilmchen etwas Emanzipatorisches erkennen. Niemand dachte bei Schulmädchen und Sex zuerst an Missbrauch.“ [2]

Obszöne Sexprotokolle

Die sexuellen Probleme dieser Zeit umfassend zu erklären, ist am Rande eines Artikels nicht möglich. Daher soll es auch hier nicht versucht werden, und der Leser sei an die mittlerweile üppig existente (Fach-)Literatur verwiesen, die es zu dieser Epoche gibt. Ein bisschen ausholen muss man aber doch.

Nur einige Jahre zuvor, Ende der 60‘er Jahre, hatte eine Studentenbewegung (neben vielen anderen Ländern) auch die Bundesrepublik auf den Kopf gestellt. Eine ganze Generation wurde nach den linken Protesten benannt: die „68‘er“. Neben vielen anderen gesellschaftlichen Themenfeldern, in denen man den verklemmten Konservativismus der eigenen Eltern aufbrechen wollte, war ein ganz elementares die Sexualität. Man wollte die Interessen von Homosexuellen vertreten und diesen zu einer Anerkennung verhelfen, diskutierte über eine geeignetere Sexualmoral, aber auch über eine neue Sexualerziehung. Von Kindern.

„Die Hoffnung der Bewegung war es, durch eine Abschaffung repressiver Sexualnormen und Moralvorstellungen eine tiefgreifende Veränderung der Gesellschaft zu erreichen“, erklärte Dr. Claudia Bundschuh in einem Vortrag im Jahr 2000, „Aus der Überzeugung heraus, dass die bis dahin in der Sexualerziehung praktizierte Unterdrückung und Verleugnung der kindlichen Sexualität diesem Erneuerungsprozess nicht dienen kann, wurde auch verstärkt das Vorhandensein und das Recht der Kinder auf entsprechende Erfahrungen herausgestellt. Ebenso wurden sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen neu diskutiert. Die gesellschaftliche Bewertung entsprechender Handlungen als in jedem Fall bestrafungswürdige ‚Unzucht‘ wurde als völlig unangemessen kritisiert.“ [3]

Die „68‘er“-Bewegung berief sich in Ermangelung zeitgenössischer Pädagogikmodelle, die allesamt als repressiv und verachtenswürdig angesehen wurden, auf die Theorien des von den Nationalsozialisten verhetzten Wilhelm Reich [4]. Reich hatte in seine Schriften stets betont, „autoritäre Triebunterdrückung führe zu Faschismus.“ [5] Im Sinne seiner marxistischen Grundhaltung sah er diese Gefahr vor allem bei der Erziehung von Kindern in modernen kapitalistischen Gesellschaften, was man in der in weiten Teilen antikapitalistischen Studentenbewegung nur allzu gerne aufgriff. „Unter Berufung auf unterschiedliche Studien wurde behauptet, dass Kinder in ‚gewaltfreien‘ Beziehungen nicht geschädigt werden.“, so Bundschuh weiter, „Die Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren galt nunmehr als rational nicht begründbar und wurde als Spiegel von emotionalen Vorurteilen, von Sexualangst und von Abwehr deklariert.“

Anzeichen, dass die praktischen Effekte davon ausufernder Kindesmissbrauch und viel eher Traumata bei den Kindern waren, überging man in der Bewegung geflissentlich – und solidarisierte sich sogar mit der erstarkenden Pädophilen-Szene: „Erwachsene, die viel für das Kind tun, dürfen Gegenleistungen erwarten – z.B. Sex“ [6]. Dieser äußerst unausgegorene Teil des Forderungskataloges der 68‘er, der über Kinderläden und ähnliche düstere Projekte viel Schaden anrichtete, ist nach wie vor eine beliebte Schwachstelle für Kritiker und Feinde der Bewegung.

Er hatte aber auch noch eine ganz andere Folge: Die Sexualität Minderjähriger wurde auf diese Weise ein Stück weit in den Fokus einschlägiger Diskussionen gerückt, bot so findigen Geschäftsleuten ein ergiebiges Betätigungsfeld. Und so tauchte im April 1970 schließlich das Buch „Schulmädchen-Report. Sexprotokolle“ von Günther Hunold auf. Der gelernte Musiklehrer ohne wissenschaftlichen Hintergrund veröffentlichte darin eine Auswahl von zwölf aus insgesamt 36 Interviews, die er mit Schülerinnen (angeblich) über ihr Sexualleben geführt hatte. Der wissenschaftliche Habitus reichte gerade so zur Tarnung [7], und auch wenn Hunold wie als umfassendes Eingeständnis einer Sensationsgier klarstellte, dass seine „Sexprotokolle“ keinesfalls als allgemeingültiges Durchschnittsbild von Mädchen und jungen Frauen verstanden werden sollten [8], verkaufte sich das Buch nur umso besser und machte Hunold innerhalb von Monaten zum reichen Mann [9]. Und obwohl allein Kapitelüberschriften [10] wie „Inzest ohne Schuldgefühl“, „Orgasmus beim Analverkehr“ oder „Im Zweifelsfall: Prostitution“ schon überdeutlich einen Abkehr von der Wissenschaft in Richtung Voyeurismus attestierten, konnte Hunolds Buch bei der Leserschaft aus Mangel an besseren Alternativen trotzdem einen aufklärerischen Aspekt in Anspruch nehmen. Inhaltlich ist Vieles von dem, was der aus der DDR kommende „Dozent“ in seinem Buch über die 14- bis 20-jährigen Mittel- bzw. Oberstufenschülerinnen schreibt, mehr als besorgniserregend. Babara beispielsweise wäre angeblich nur etwas mehr als zehn Jahre alt gewesen, als sie von ihrem Stiefvater „defloriert“ wurde (wie es der SPIEGEL sehr vornehm ausdrückte), und hätte seither kein Interesse mehr gehabt, sich etwa mit Gleichaltrigen zu vergnügen. Durch die Liebeskünste ihres Stiefvaters seien ihre Erwartungen dafür zu hoch, denn sie „stelle an die Jungens Ansprüche, die sie meist nicht erfüllen können.“

Nacktszenen, keine Pornografie

Es entbehrt nicht einer gewissen Tragikomik, mit welch gnadenloser Härte die finanziellen Interessen Einzelner die von der Jugend angestrebte sexuelle Revolution auf deren Kosten einebneten: „Eine sexuelle Revolution im gesellschaftstheoretischen Sinne ihrer geistigen ‚Großväter‘ hat in der BRD nicht stattgefunden – weder damals noch irgendwann später“, schreibt Annette Miersch, „Stattdessen wurde unter gleichem Namen ein Medienhype entfesselt.“ [11]

Und während man den meisten (konservativen) Journalisten das Lachen über Hunold zwischen den Zeilen deutlich anmerkte, ersuchte schon einer für den nächsten Schritt um die Filmrechte: Filmproduzent Wolf C. Hartwig. „Zu der Zeit war der deutsche Film in einer kommerziellen Krise. Man hat überlegt: Was kann man wieder tun, um die Leute ins Kino zu kriegen.“, erinnerte dieser sich im Jahr 2000, „Da haben ich und Kolle [12] die Idee gehabt, wir müssen die Leute sexuell aufklären. Das ist eine Nische, in der man noch sehr viel Umsatz erzielen kann.“ [13]

Hunold, der von diesem Vorhaben nicht besonders viel erwartete, zog eine Einmalzahlung von 30.000 DM einer prozentualen Beteiligung am Einspielergebnis vor [14]. Dadurch sollte ihm später ein Millionengewinn entgehen. Immerhin wirkte er unter dem Pseudonym Günther Heller als Drehbuchautor mit.

Der Produzent beauftragte den österreichischen Regisseur Ernst Hofbauer mit der filmischen Umsetzung des „Schulmädchen-Reports“. Es sollte möglichst wenig kosten: Man merkt den Filmen meist deutlich an, dass sie tonlos gedreht und nachträglich synchronisiert wurden. Innerhalb von nur wenigen Tagen war dieser erste Teil abgedreht, an hauptsächlich einem Drehort, nämlich der Seidvilla in München-Schwabing [15]. Die auf den Werbeplakaten des Films als „Mitwirkende“ angegebenen „Mädchen aus Mittelstufenschulen und Gymnasien und ihrer Freunde“ [16] suchte man am Set vergebens; Hartwigs Agenten hatten nach seinen Angaben in der Regel Verkäuferinnen zwischen 16 und 19 Jahren aus Verkaufshäusern abgeworben. Die Gage von 500 DM pro Tag war zwar für sich genommen nicht hoch, übertraf den dort üblichen Lohn aber schon deutlich [17].

Und als der 2464 Meter lange Sexfilm mit dem Titel „Schulmädchen-Report – Was Eltern nicht für möglich halten“ noch am 23. Oktober 1970 [18] in die Kinos kam, rannten innerhalb weniger Wochen über sechs Millionen Zuschauer die Türen ein [19]. Hartwig frohlockte; die erfolgreichste Kinofilmreihe der deutschen Geschichte war geboren. Zwölf weitere Teile sollten bis 1980 folgen und einen wesentlichen Teil zur Akzeptanz für Sex in Medien beitragen.

Da 1975 Pornografie in der Bundesrepublik erlaubt wurde [20], mussten alle hiernach erscheinenden Teile deutliche Umsatzeinbrüche hinnehmen, doch selbst der 13. und letzte Teil „Vergiss beim Sex die Liebe nicht“ schaffte es 1980 noch, die Eine-Million-Zuschauer-Hürde zu nehmen [21].

Alle folgten sie mehr oder (später) minder dem sog. Report-System, das Hartwig eigens erfunden hatte. In eine (teilweise) passende Rahmenhandlung, meist ein Gespräch irgendeiner Gruppe, wurden episodenhaft visualisierte Erinnerungen oder Erzählungen über sexuelle Erlebnisse von Schülerinnen, den namensgebenden „Schulmädchen“, eingeflochten, die meistens im wesentlichen aus Nacktszenen bestanden und aus dem Off mit allerlei „wissenswerten“ Informationen kommentiert wurden. Dazwischen tauchte der junge Friedrich von Thun immer wieder als Reporter auf, der (zumeist gestellte) Interviews mit Münchener Passanten zu sexuellen Themen führte. Dabei habe trotz aller Bemühungen um eine dokumentarische Aufmachung „das narrative Element einen viel größeren Raum“ eingenommen, analysiert Christian Genzel [22]. Mit der Zeit verschwanden zunächst von Thuns Interviews, dann auch der größte Teil der Kommentare, und die letzten Teile waren schließlich eine nahezu ausschließliche Aneinanderreihung von Nacktszenen. Nacktszenen, nicht Pornografie, das war Hartwig wichtig. Auch dann noch, als er eigentlich pornografisch hätte werden dürfen:

„Weil das eben ein großer Unterschied ist. […] Es sieht auch nicht schön aus.“ [23]

Die jungen Dinger

Wie das im Ergebnis ausieht, sei am Beispiel von „Schulmädchen-Report, 3. Teil – Was Eltern nicht mal ahnen“ erläutert. Der lockte 1972 über drei, vermutlich ca. dreieinhalb Millionen Zuschauer an, während im gleichen Jahr Stanley Kubricks Klassiker „Uhrwerk Orange“ – zum Vergleich – in Deutschland nur auf ca. 2,8 Millionen verkaufte Karten kam [24]. Die Verleihung einer Goldenen Kamera, ein Publikumspreis des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF Kino e.V.) für ein erreichtes Drei-Millionen-Publikum, musste Hartwig für diesen sowie die Teile 1, 2 und 4 erst erzwingen, da man sich beim HDF dagegen sträubte, solche Machwerke auszuzeichnen [25].

In den ersten Minuten ist Friedrich von Thun zu sehen, der mit einleitenden Worten die Bezahlung des Filmes rechtfertigt:

„Sie werden sich mit Recht fragen: Was können die uns in einem dritten Teil noch bieten? Nun, Sie werden sehen, dass die gezeigten Tatsachen neu und noch schockierender sind. Bitte urteilen Sie selbst.“ [26]

Dann ein Szenenwechsel: In einem Ausflugslager des Christlichen Vereins Junger Männer diskutieren junge Männer und Frauen neue Richtlinien zur Sexualerziehung. Ohne, dass der Betrachter dem inhaltlich wirklich folgen kann oder muss, sind sich die Jugendlichen schnell einig, dass Nacktbaden im nahen Fluss nach der neuen Richtlinie auf jeden Fall zulässig ist, was anschließend in einer mehrminütigen Entkleidungs- und Nackt-Tobe-Szene in die Tat umgesetzt wird. Dabei ist auch der Hausmeister der Lagerherberge kichernd mit einem Fernglas am Fenster beim Spannern zu sehen. Am Abend folgt noch eine Kuscheleinlage in den (eigentlich geschlechtergetrennten) Schlafräumen, wobei man leider von einem Aufseher erwischt wird.

Mit einer Gesprächsrunde der weiblichen Freizeitteilnehmerinnen am nächsten Morgen wird dann die eigentliche Rahmenhandlung geschaffen. Thema sind natürlich sexuelle Erfahrungen. Spätestens damit hört es, in gewohnter Manier, mit den „Tatsachen“ für den Rest des Filmes auch schon auf, und der reißerische Teil des Filmes beginnt. Zunächst wird eine Episode präsentiert, in der ein Schulhausmeister drei ältere Kerle dazu anheuert, eine Schülerin auf der Toilette zu vergewaltigen. Man sieht viele Kurven und nackte Haut. Dann kommt der Hausmeister passend hinzu und redet der soeben Misshandelten ein, ihr Leben wäre zerstört, würde von der Vergewaltigung irgendwer erfahren. Damit er schweigt, muss sich das Mädchen für ihn prostituieren. Einige Aufnahmen mit viel nackter Haut folgen. Dreist wird aus dem Off kommentiert:

„So abscheulich der Fall ist, er ist auch durch die Zeit verschuldet. Eine Zeit, in der selbst seriöse Lokalzeitungen für Aktfotomodelle vorwiegend minderjährige Schulmädchen benutzen. Das Schulmädchen ist längst das Sexsymbol unserer Zeit.“

Dieses heuchlerische Niveau hält der Kommentarsprecher durchgängig aufrecht. In der nächsten Episode befingert ein Lehrer seine Schülerinnen, und muss dafür vor Gericht. Dabei führt man die schon aus den ersten beiden Teilen bekannte Tradition fort, dass die Schulmädchen selbst die von erwachsenen Männern an ihnen begangenen Sexualstraftaten rechtfertigen („Du kanntest ihn ja nicht“, sagt eine in der Gesprächsrunde, „Er war furchtbar nett!“), begleitet von pseudowissenschaftlichen „Fakten“, um den dokumentarischen Charakter zumindest teilweise hochzuhalten. „[…] längst erklären Psychologen“, erläutert der Sprecher hier, „dass junge Mädchen ihre ersten Liebeserlebnisse am liebsten mit einem Mann haben möchten, der sie an ihren Vater erinnert. Ist das bei einem Lehrer nicht der Fall!?“

Während heutzutage einwandfrei geklärt ist, dass solcherlei Dünnsinn, der in der „Schulmädchen-Report“-Reihe ja auf insgesamt immerhin 19 Stunden Laufzeit ausgedehnt wurde, nicht ernst genommen werden kann, ist umstritten, ob das damals auch schon so eindeutig war oder ob die Filme nicht eventuell doch aufklärerisch funktioniert haben könnten. Vermutlich überwog von Anfang an der Voyeurismus, denn Hartwig selbst bestätigte:

„Sie glauben nicht, wie viel Interesse besteht bei Männern älterer Jahrgänge, reifen Alters… Also, im reifen Alter besteht an den sexuellen Tätigkeiten von Schulmädchen, nämlich von unreifen, jungen Dingern, das glauben Sie nicht, ein großes Interesse. Das ist einer der Haupterfolgsgründe, dieses Geheimnisvolle, was machen die jungen Dinger? Die wissen doch nicht richtig, was los ist, aber sie versuchen es schon. Diese Neugier, diese Spekulation auf die Neugier dieser reifen Männer ist einer der Haupt- und stabilen Backgrounds des Geschäftserfolgs gewesen.“ [27]

Die Krönung der fragwürdigen Bedienung dieser Neugier bietet „Was Eltern nicht mal ahnen“ in seiner dritten Episode. Ingrid erzählt, dass sie einmal – „knapp 15“, außerdem „was den Sex anging ein richtiges Schaf“ – beim Nachhausekommen ihre Schwester Hilde beim Verkehr mit deren Freund beobachtet habe. Dabei ist für die Kamera, wie könnte es anders sein, hauptsächlich Hildes entblößte Brust, ihr verzerrtes Gesicht und ihr Gesäß von Bedeutung. Das Gesehene habe sie nicht mehr los gelassen, und so habe sie abends – als sie, was dem Leser hier vielleicht nicht so selbstverständlich ist wie im Film, genau wie ihre ältere Schwester nebenan natürlich splitterfasernackt im Bett lag – angefangen, zu masturbieren. Die Kamera begleitet Ingrids Körper aus allen möglichen Perspektiven dabei ca. eine Minute lang.

Tags drauf habe sie – zufällig – ihren zehnjährigen Vetter Kurt beim Duschen überrascht. Der Junge, der rein optisch auch tatsächlich wie höchstens 13-jährig erscheint, ist hier einmal nackt in Frontalansicht zu sehen. Als Ingrid ihn – nicht uneigennützig – darauf anspricht, ob er Interesse an Mädchen habe, einigen sie sich nach einer kurzen Rangelei darauf, sich gegenseitig einmal ihre Genitalien zu präsentieren. Während sie sich voreinander entkleiden, erläutert der Off-Kommentar:

„Die frühe Jugend, das Sich-hinein-Tasten in das Leben, wie viele Poeten haben es beschrieben. Wie häufig hat das Thema des Einander-Entdeckens, das ja auch das Entdecken der eigenen Person ist, die Literaten beflügelt. Jeder Erwachsene weiß es, und doch weigert er sich, seinen Kindern gegenüber zu bekennen, dass es bei ihm ähnlich war.“

Voreinander stehend erkennen sie, dass Ingrids „Loch“ wohl für „das da unten“ gedacht ist – und Ingrid bietet sich an: „Komm mal her, komm mal zu mir ins Löchlein. […] Irgendwie kriegen wir das hin, das müssen wir ausprobieren.“

Während die Kamera nach knapp zehn Sekunden Videomaterial von Kurts Genital das beginnende Probieren auf dem Bett nicht mehr zeigen kann und sich lieber wieder Ingrids Oberweite zuwendet, hört man Kurt metaphorisch sagen: „Aber heute Nachmittag gehst du mit mir zum Fußball, he? Da spielt Eintracht gegen Bayern. Der Müller, du, das ist ein Bomber – wenn der in der Mitte rummacht, der donnert einen nach dem anderen rein!“

Gerade noch rechtzeitig bemerkt Ingrids Vater die Vorgänge und scheucht die beiden mit einem entsetzten „Ingrid! Ich traue meinen Augen nicht!“ auseinander. Der Off-Kommentar verurteilt selbstverständlich nur den Vater [28]:

„Schläge sind noch keine Erziehung: Dieser Vater handelt falsch! Er erklärt unschuldige, neugierige Spiele zur Schweinerei. Viele Erwachsene müssen ihre Lebensprobleme, ihre Komplexe leider auf ähnlich gestörte und entwürdigte Kinderspiele zurückführen.“

Koitalvorgänge

„Die Dialoge waren – heutige Massstäbe angesetzt – dünn, unbeholfen und unfreiwillig komisch“, schrieben die Journalisten Strothmann und Graber 2010, „Der ganze Ansatz – Softporno unter dem Deckmantel von Aufklärung – war scheinheilig, die kommerzielle Absicht durchsichtig.“ [29] Selbst mit viel Bemühen kann man eine kommerzielle Absicht auch hinter dieser beschriebenen Szene nicht abstreiten, zu auffällig war die – eingangs erwähnte – zentrale Verwendung von Bildern dieser Episode auf Werbeplakaten für den Film. Und auf dem bekanntesten unter diesen Postern verkündet die Überschrift: „Was die ersten beiden Filme noch verschweigen mussten, hier wird es gezeigt!“ Hier inkarniert sich das, was von Thun zu Beginn des Filmes als „noch schockierender“ angekündigt hat.

Diese Szene ist aber im Rückblick vor allem deshalb so bedeutsam, weil Hartwig zeitlebens darauf bestand, dass all seine Darstellerinnen (!) mindestens 16 Jahre alt waren, weil das Gesetz die Beschäftigung jüngerer Mädchen verbot [30]. Das Alter des Jungen in dieser Episode lag aber ganz klar darunter.

1974 bekam der Film in Australien als erster (und dort scheinbar auch letzter) der Reihe ohne Kürzungen und ohne zeitweiliges Verbot unter dem Titel „Schoolgirls Growing Up“ ein sog. R-Rating [31], also eine Freigabe ab 18 Jahren. In den USA ist eine Kino-Historie der Schulmädchen-Reporte nicht nachvollziehbar, nur das nordamerikanische Porno-Label IMPULSE Pictures brachte den Film 2008 als „What Parents Find Unthinkable“ auf DVD heraus [32]. Offensichtlich lief der Film aber auch noch in einigen anderen Ländern im Kino, denn im vierten Teil „Was Eltern oft verzweifeln lässt“ ist einleitend bereits von 30 Millionen Zuschauern in 28 Ländern für die ersten drei Teile insgesamt die Rede [33]. „Was Eltern nicht mal ahnen“ war und ist also ein internationales Phänomen.

Auf die Episode von Ingrid und Kurt folgen noch einige weitere – Genzel kommentiert sie als „die pure Anbiederung an das reife Publikum, das vermutlich recht gerne hört, dass es ja nun wirklich gar nichts dafür kann, wenn es sich mit Minderjährigen einlässt.“ [34]

Hier und an vielen anderen Punkten in der Geschichte der Report-Filme muss also die Frage erlaubt sein: Wie konnte es sein, dass Jugendschützer die Aufführung dieser Filme nicht verhinderten?

Anlass dazu hätte es reichlich gegeben, schon allein, weil die Namen und der Hintergrund der Darstellerinnen und Darsteller, die Hartwigs schon deswegen zwielichtigen Reporte bevölkerten, für den Zuschauer verschleiert wurden.

Der Junge Kurt wird vermutlich von Felix Rakosi verkörpert, der auch in anderen Produktionen Hartwigs auftauchte [35]. Sein Alter lässt sich nirgends klar bestimmen, und von der Darstellerin hinter Ingrid ist nicht einmal ein Name bekannt. Das ist für die Darstellerschaft sämtlicher Teile der Reihe die Regel, nur in Ausnahmefällen (wie Heiner Lauterbach) wurden die Gesichter irgendwann bekannt. Unehrlichkeit lag drückend über allem, was mit dem Zelluloid gewordenen „Blödsinn“ [36] aus Hofbauers Händen zu tun hatte, aber nur bei Hunolds Buchvorlage wurde überhaupt ein behördlicher Aufstand geprobt: Die Staatsanwaltschaft München leitete noch 1970 ein Strafverfahren gegen eine geschilderte Person wegen des „Verdachtes auf Unzucht mit Kindern“ ein [37], nur konnte der Autor mit der Verweigerung einer Aussage geschickt verhindern, dass deren wahre Identität bekannt wurde. Hunold kassierte 500 DM Strafe, zahlte bereitwillig, und das Verfahren verlief im Sande [38].

Symbolbild (pikisuperstar, Freepik.com, CC0 Public Domain)

Für die Verfilmung interessierten sich die Staatsanwaltschaften nicht mehr. Welches Gesetz auch immer ihm die Beschäftigung von Personen jünger als 16 Jahre verbot, der Bruch wurde nicht beanstandet. Die einzige Hürde auf dem Weg zum unbeschreiblichen Erfolg war keine Behörde, sondern das rechtlich etwas sonderbare Konstrukt der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), einer GmbH, die von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) unterhalten wurde (und wird). Die FSK wurde zu dem Zweck gegründet, die ihr von den Mitgliedern der SPIO verpflichtend vor Veröffentlichung vorzulegenden Filme in einem passenden Ausschuss zu sichten und anschließend eine Altersfreigabe zu erteilen oder sie zu verweigern [39]. Dadurch, dass alle Bundesländer einzeln die Ergebnisse der Prüfsitzungen anerkennen, erhalten sie nach Jugendschutzgesetz Gesetzescharakter [40]. Die aufgrund der privaten Form oft angenommene Staatsferne ist dabei ein Trugbild, vielmehr war die FSK von Beginn an (bewusst) sehr staatsnah gestaltet [41], waren 1949 durch ihre Entstehung „3 Militärregierungen, 11 Kultus-, 11 Sozial-, 11 Innenminister, 5 Produzenten-, Verleiher- und Theaterbesitzer-Verbände, die ausländischen Verleiher, 3 Kirchen und die Jugendorganisationen […] unter einen Hut gebracht“ [42] worden. Für die Filmwirtschaft bedeutet sie Rechtssicherheit, und die Regierungen hatten von Anfang an – über Abgesandte in den Ausschüssen – eine Hand auf dem Medienkonsum ihrer „mündigen Bürger“. Darüber hinaus verbarrikadierte sich die „öffentliche Hand“ auch gerne hinter der FSK, um Kritik und Gerichtsverfahren von sich fernzuhalten, und der Dachverband SPIO, der stets ein Zerbrechen der so hart erkämpften Rechtssicherheit fürchtete, verhielt sich inhaltlich sehr kompromissbereit [43]. Es hätte also von staatlicher Seite auch auf diesem Wege definitiv die Möglichkeit gegeben, die Vorführung dieser Filme schon damals zu unterbinden.

Hartwig ließ „Was Eltern nicht mal ahnen“ im Dezember 1971 zur Prüfung vorlegen, und es passierte groteskerweise so gut wie gar nichts. Schon beim ersten Teil „Was Eltern nicht für möglich halten“ [44] war die Arbeit der FSK sehr enttäuschend ausgefallen. Die Prüfungsausschüsse kümmerten sich nur um die Optik und verschwendeten auf die unsäglichen Aussagen des Films keinen Gedanken. Die wenigen Schnitte, die man für eine Freigabe ab 18 Jahren forderte [45], hatten faktisch keine Auswirkungen. Dadurch kam auch eine mittlerweile legendär gewordene Episode in die Kinos, in der Irm einer Freundin erzählt, wie sie mit 15 Jahren vom Vater einer Freundin vergewaltigt wurde. Irm vertritt dabei allen Ernstes den Standpunkt:

„Weißt du, ich glaube, dass kein Mann eine Frau vergewaltigen kann, wenn die Frau nicht irgendwie doch will. Außer natürlich, wenn er mit einer Pistole kommt oder ihr was eingibt oder so. Aber sonst? Ne-ne.“

Solche Aussagen waren, weil die Reporte ihr Publikum ja doch ein wenig erzogen und ihnen keine neutralisierende Konkurrenz drohte, in ihrer negativen Wirkung nicht zu unterschätzen. „Ein Problembewusstsein hinsichtlich der Verharmlosung einer Vergewaltigung“, so Jürgen Kniep in seinem Standardwerk „Keine Jugendfreigabe!“, „war hier noch nicht entstanden.“ [46]

Auch „Was Eltern nicht mal ahnen“ analysierte die FSK „lediglich auf der Bildebene“ [47] und ordnete entsprechend die Kürzungen an: Aus einer Episode waren für eine Freigabe ab 18 „die Stoßbewegungen des Koitalvorganges“ [48] zu entfernen, alle anderen Kürzungsvorschläge wurden überstimmt. Übrigens auch einer, der Ingrids Masturbation wenigstens etwas gestutzt hätte [49]. Kurts „Verwendung“ im Film wird im Sitzungsprotokoll überhaupt nicht angesprochen.

Vor der Jahrhundertwende

Die Frage, was damals genau schief lief, weshalb all das so unkompliziert abgenickt wurde, ist bisher in der Literatur nicht erörtert. Das hat deshalb, weil die jungen Frauen in den „Schulmädchen-Reporten“ Teil der 68‘er-Generation waren, den giftigen Beigeschmack, dass den Erwachsenen, die hätten eingreifen können, vielleicht die Umettikettierung einer kritischen, rebellischen Generation zum verwertbaren Sexsymbol nur Recht war. Als es nämlich 1973 in dem Reportfilm-Spaltprodukt „Krankenschwester-Report“ um eine akzeptierten Berufsgruppe ging, machte das Land Bayern sofort dicht: Über eine Unterschriftenaktion erhielt die Münchener Staatsanwaltschaft in kürzester Zeit ca. 3.200 Strafanzeigen, der bayerische Ministerpräsident beschwerte sich postwendend bei der Verleihfirma und der Film wurde beschlagnahmt [50].

Entsprechend liest sich die Geschichte der Reportfilme auch weiter. In der zweiten Hälfte der 1970‘er-Jahre kam das Heimkino auf, worüber die Gesetzeslage der FSK zu deren großem Bedauern keinerlei Handhabe zubilligte. In dieser Zeit musste die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) vieles, was längst mit FSK-Freigabe im Kino gelaufen war, notgedrungen indizieren, um eine unkontrollierte Verteilung an Minderjährige zu verhindern. 1977 erfolgte die erste Indizierung eines „Schulmädchen-Reportes“, eine schon gekürzte, aber stilechte Ausgabe auf Super-8-Schmalfilm [51].

Als ab 1980 dann die Videotheken mit den noch erschwinglicheren VHS-Kassetten geflutet wurden, setzte eine Phase des geradezu inflationären Indizierens aus Mangel an Alternativen ein [52]. Bis eine Anpassung der Gesetzeslage 1985 der FSK die gewünschte Zuständigkeit über das Heimkino verschafft hatte, versammelten sich nach und nach fast alle „Schulmädchen-Reporte“ auf der Liste der jugendgefährdenden Medien, „Was Eltern nicht mal ahnen“ als erster im Dezember 1981 [53], noch vor „Was Eltern nicht für möglich halten“ im November 1982 [54]. Die Indizierungsbegründungen der Bundesprüfstelle in dieser Zeit stellen das früheste Beispiel für Kritik einer zuständigen Behörde an der Gestaltung der Reporte dar – es wurde erkannt, dass die größten Gefahren von der „Scheinheiligkeit und Raffinesse dieses Arrangements“ ausgingen [55]. Den Elefanten im Raum, die Episode von Ingrid und Kurt, hielt man aber immer noch nicht für beanstandenswert. Sie wurde wieder nicht erwähnt, obwohl sie auch hier für die Vermarktung sehr zentral waren und von den fünf auf dem Cover der VHS aus dem Hause VPS Video zur Illustration verwendeten Bildern alleine zwei Ingrid bzw. Ingrid und Kurt gemeinsam splitterfasernackt zeigen.

Viele Schnitte

25 Jahre später hätte die Bundesprüfstelle (mittlerweile für jugendgefährdende Medien – BPjM) die Reporte ihren eigenen Regeln nach sowieso einer Folgeprüfung unterziehen müssen. Diesen Moment passte die Kinowelt Home Entertainment GmbH, inzwischen Rechteinhaber der gesamten „Schulmädchen-Report“-Reihe, geschickt mit einem Antrag auf Listenstreichung für den im Jahr 2006 als erstem fälligen „Was Eltern nicht mal ahnen“ ab. Der Film wirke „aus heutiger Sicht auf Kinder und Jugendliche eher (unfreiwillig) komisch“, führte man zur Begründung aus, und würde „von den heutigen Kindern und Jugendlichen deutlich als „gestellt“ durchschaut.“ [56]

Die Bundesprüfstelle lehnte den Antrag am 26. Juni 2006 ab [57]. Die Episode um die Vergewaltigung auf dem Schulklo und die anschließende Verwendung des geschändeten Mädchens zur Prostitution durch den Hausmeister berge durch die ungünstige Kommentierung Nachahmungspotential. Auch diesmal wurde die Episode von Ingrid und Kurt nicht explizit erwähnt, indirekt aber darüber hinaus von allen Anwürfen freigesprochen:

„Die aus heutiger Sicht nicht bedenklichen weiteren Episoden des Filmes vermögen nach Ansicht des Gremiums die sozialethisch desorientierende Wirkung der benannten Filmsequenzen nicht derart zu relativieren, dass der Film insgesamt als nicht länger jugendgefährdend angesehen werden könnte.“

Dieser eine Satz hatte sehr weitreichende Konsequenzen. Da die geplante Veröffentlichung der gesamten Reihe auf DVD durch diese erste Ablehnung bereits ins Wasser fiel, stellte Kinowelt bei den restlichen Teilen erst gar keine Anträge mehr. Die Reaktion der BPjM auf den gemachten Versuch nahm man sich aber zu Herzen. Man entfernte die beanstandete Episode und legte den Rest des Films der FSK zur erneuten Prüfung vor – da der Film ungekürzt Jahre zuvor bereits eine Freigabe ab 18 Jahren für das Kino erhalten hatte, beantragte man hier folgerichtig eine Freigabe ab 16 Jahren. Es folgte ein wochenlanges hin und her. Der zuständige Prüfungsausschuss befasste sich endlich auch mit der Frage, ob „bereits die Nacktdarstellung eines Jungen pädophile Bedürfnisse befriedigt“, verneinte dies aber ausdrücklich [58]. Schließlich ließ man sich von der BPjM schriftlich bestätigen, dass die vorliegende Fassung ausreichend entschärft war, um sie freizugeben, und erteilte dann eine Freigabe ab 18 Jahren [59]. Frustriert entfernte man bei Kinowelt weitere sechs Minuten, doch auch das half nichts [60].

Schicksalsergeben veröffentlichte man zwischen September und Dezember 2006 zwei Ausgaben der kompletten „Schulmädchen-Report“-Reihe als DVD-„Edition“ mit Bonusmaterial. Eine war gekürzt und mit FSK-Freigabe im regulären Einzelhandel zu erwerben, die andere enthielt die indizierten Fassungen der Filme und musste direkt bei Kinowelt bestellt werden. Und obwohl von „Was Eltern nicht mal ahnen“ ohne Not nur die stärker gekürzte Fassung ihren Weg in die Sortimente von u.a. MediaMarkt [61] oder Amazon [62] fanden, war die Episode von Ingrid und Kurt nach wie vor enthalten. Da die „Schulmädchen-Reporte“ rund dreißig Jahre nach ihrer Veröffentlichung aber ohnehin endgültig zum Sammlerobjekt geworden waren und keine breite Masse mehr zum Publikum hatten, war es inzwischen auch egal.

Nachdem Kinowelt über einen Verkauf 2008 im September 2011 schließlich endgültig zur STUDIOCANAL GmbH geworden war [63], machte STUDIOCANAL ein letztes Mal von den übernommenen Rechten Gebrauch und legte die DVD-„Edition“ mit den ungekürzten Filmen 2014 noch einmal auf.

Lächerlichkeiten mit Verspätung

Ihren Kurs gen Versenkung hätten die Schulmädchen-Reporte danach eigentlich unbehelligt fortsetzen können. Doch nachdem Wolf C. Hartwig, stolze 98 Jahre alt und wegen seiner Schmuddelfilme steinreich, kurz vor Weihnachten 2017 in Paris das Zeitliche gesegnet hatte, wechselten seine „Schulmädchen“ noch einmal den Besitzer: Die Koch Films GmbH erwarb von STUDIOCANAL die Rechte und startete eine erneute Listenstreichungsoffensive. Am 17. August 2018 erreichten die Bundesprüfstelle die Anträge auf Deindizierung aller „Schulmädchen-Reporte“. „Gerade aus der Perspektive eines ungleich medienversierten heutigen Beobachters seien die Filme als Zeitdokumente von unschätzbarem Wert,“, lautete das wichtigste, unter den einzelnen Anträgen quasi austauschbare Argument, „während sie als kommerziell gedachte Kulturprodukte einen unvergleichlichen Einfluss auf das deutsche Kino ausgeübt hätten. […] Aber auch wegen seiner einflussreichen Inszenierungsstrategien sei der Film als künstlerisch wertvoll einzustufen.“ [64]

Damit schätzte Koch Films die Lage der Filme ziemlich zutreffend ein. Sie werden von Streaming-Portalen wie Netflix und Amazon Prime selbst in der FSK-gekennzeichneten Fassung nicht angeboten, und auf Datenträgern – DVD, VHS oder Schmalfilm – schon seit Jahren nur noch zu Sammlerpreisen gehandelt. Für die DVD-Boxen können mittlerweile ohne Probleme rund 300 Euro verlangt werden, sofern sie überhaupt irgendwo angeboten werden. Die Behauptung, dass sie im Zeitalter der Internetpornografie effektiv noch eine Gefährdung für Minderjährige darstellen würden, ist ungefähr so lächerlich wie die gesamte „Schulmädchen-Report“-Reihe selbst.

Aber die BPjM wäre sich irgendwie untreu geworden, wenn sie diese Ansicht nicht trotzdem vertreten hätte.

Wortreich äußerte man mit „nur“ 45 Jahren Verspätung die Bedenken, die vor der Kinopremiere angebracht, weil damals vielleicht auch wirklich zutreffend gewesen wären. Man erklärte in der Begründung der erneuten Ablehnung einer Listenstreichung von „Was Eltern nicht mal ahnen“, es bestünde ernsthaft „die Gefahr, dass Minderjährige durch solche Inhalte das gezeigte Verhalten als üblich oder jedenfalls als legitim einordnen und dann als eigene Verhaltensmuster übernehmen.“ [65]

Geht man die diversen Entscheidungsbegründungen über die Jahre hinweg durch, muss man den Eindruck gewinnen, die deutsche Jugend habe in ihrer Entwicklung Rückschritte gemacht. Jahre früher noch überwiegend unproblematisch, waren die Filme plötzlich insgesamt extrem jugendgefährdend. Aus der Begründung letzterer Einschätzung von 2018 wird nicht deutlich, weshalb genau das Gremium der BPjM überhaupt von einem Interesse der Jugend an „Schulmädchen-Reporten“ ausging. Geschweige denn, dass man irgendwie erläuterte, inwiefern eine Situation wahrscheinlich ist, in der ein Kind oder Jugendlicher über einen kurzen Kontakt hinaus diese Filme so ausführlich durchsieht, dass die vermittelten Botschaften tatsächlich eine Wirkung entfalten könnten. Es ist ein ausgesprochenes Rätsel, wie der bedeutende kulturelle Wert in der Abwägung mit dem Jugendschutz nicht ganz klar überwiegen konnte.

Mission: Impossible – Fallout Cast bei der Vorführung am 22.7.2018
(Foto: Greg2600, Flickr.com, Wikimedia Commons CC-BY-SA-2.0)

Im gleichen Jahr gab die FSK „Mission: Impossible – Fallout“ [66] für Kinder ab 12 Jahren, in Begleitung von Erziehungsberechtigten sogar ab 6 Jahren frei. Die vollkommen verharmlosende Darstellung von Gewalt und die Rechtfertigung der kriminellen Taten des Protagonisten als notwendig zur Errettung der Welt standen dem nicht im Wege, im Gegenteil: Es werde zwischen „Gut und Böse“ ja „klar unterschieden“, außerdem würden „ruhige Passagen sowie humorvolle Momente“ Ruhephasen zwischen vielleicht etwas anspannenden, aber „nie allzu explizit“ gestalteten Gewaltszenen ermöglichen [67]. Damit sei alles in Ordnung. Ab August 2018 sahen 1,3 Millionen deutsche Zuschauer „Mission: Impossible – Fallout“ im Kino, was eher ein weitreichender, sozialethisch desorientierender Einfluss auf in diesem Fall sogar interessierte Kinder gewesen sein dürfte.

Ein Armutszeugnis

Doch die Ablehnung des Antrags auf Listenstreichung an sich war gar nicht das größte Problem. Da die Filme dann ja immer noch einer FSK-Freigabe bedurft hätten, die bei den meisten sicher weiterhin nur ab 18 Jahren erteilt worden wäre, hätte sich an der potenziellen Käuferschaft für eine Neuauflage nichts geändert. Einzig der Verkaufsprozess und die Bewerbung wäre einfacher geworden. Doch die Bundesprüfstelle setzte noch einen drauf und stufte den ersten und den dritten Teil als jugend- bzw. kinder- und jugendpornografisch ein. Das 49. Strafrechtsänderungsgesetz von 2015 habe mit seiner Bestimmung, dass nun „auch die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes [bzw. Jugendlichen] in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung“ und die „die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“ strafbar seien, den Ausschlag gegeben. Zwar gab die Formulierung des verschärften Gesetzes dem Gremium einige Rätsel auf, aber man ging trotzdem von einer Strafbarkeit der beiden Filme aus. Jetzt war die Episode von Ingrid und Kurt plötzlich das zentrale Problem [68]. Der Junge sei ganz sicher nicht 14 Jahre alt, und das Mädchen nicht volljährig, beides Stimme mit der Vorstellung ihrer Charaktere im Film überein. Damit war eigentlich alles gesagt. Einen Einspruch gegen diese Entscheidung durch Koch Films lehnte man, weil man bei sich keine Fehler sehen wollte und weil man es konnte, im Februar 2019 ebenfalls ab [69]. Eine Neuauflage war damit ausgeschlossen.

Diese Entscheidung löste bei Sammlern berechtigt einen Schock aus. Man vernahm im Austausch mit Sachkundigen eine ganze Zeit lang immer wieder den gut gemeinten Rat, dass alle Originalausgaben der beiden Filme unbedingt zu vernichten seien, um einer Strafe zu entgehen. Da die BPjM nur das Ergebnis ihrer Entscheidungen regelmäßig öffentlich bekannt gibt, nicht aber die Begründung, fiel überhaupt nicht auf, dass sich der Kinder- bzw. Jugendpornografievorwurf in beiden Fällen auf Szenen bezog, die auch auf den DVD‘s mit FSK-Freigabe enthalten waren. Diese sind, wenn auch in aller Regel ausverkauft, bis heute im Angebot vieler Anbieter enthalten. Als sich die Wogen geglättet hatten, lebte auch der Sammlerhandel wieder auf. Man wartet eventuelle Urteile ab.

Es enttäuschte sehr, wie die öffentliche Debatte zu diesem Thema ablief. Nicht, dass die Reportfilme irgendwie ästhetische Meisterwerke wären, die an Brillanz einem Picasso gleichkämen. Sie waren in ihrer Gestaltung und Konzeption eine sehr erfolgreiche Pionierleistung, die immerhin ein eigenes Genre begründete und letztlich durchaus auch dazu beitrug, dass Pornografie 1975 legalisiert wurde. Ansonsten waren sie vor allem die größte gesellschaftliche und moralische Entgleisung der bundesdeutschen Filmgeschichte, was angesichts ihrer Reichweite auf ganze Generationen des deutschen Volkes abfärbt.

Aber es waren die deutschen Jugendschutzinstitutionen, zu einem nicht unerheblichen Teil auch und gerade die Behörden, die die „Schulmädchen-Reporte“ auf die Öffentlichkeit losließen. Man überging eine ganze Reihe sich aufdrängender Gründe, dem Report-Genre vor allem bei der Vermarktung jugendlicher Körper Einhalt zu gebieten, und ließ reifen Männern älteren Semesters ihre Freude an den Vorstellungen im Kino.

Man ließ die „jungen Dinger“ zum größten kommerziellen Erfolg der deutschen Filmgeschichte aufsteigen, nicht nur im Kino, sondern auch im Heimkino, bis weit über die Jahrhundertwende hinaus. Und wie als Beweis dafür, welche Möglichkeiten man hatte und nicht nutzte, machte man mit dem „Krankenschwester-Report“ einen außergewöhnlich kurzen Prozess. Letzterer Film ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. All das ist ein Armutszeugnis. Die „Schulmädchen-Reporte“ sagen über ihre Zeit viel aus, „über die Haltung, die sich so vehement hielt, dass selbst eine ‚liberale‘ Gattung wie der Sexfilm davon geprägt war, über die Tabus, über den Wunsch der Menschen, ihrer Neugier in Bezug auf Sexualität nachgehen zu können“, analysiert Genzel vollkommen zutreffend, „Dass da beispielsweise haarsträubender und verwerflicher Unfug in Bezug auf Vergewaltigungen verbreitet wird, kann nicht einfach schulterzuckend weggewinkt werden – aber tatsächlich geben diese Momente vielfach schlicht damalige Vorstellungen und Gesetze wieder.“ [70]

Wenn es jetzt, fünfzig Jahre später, den Nachfolgerinnen und Nachfolgern derjenigen, die damals in ungekanntem Maße versagt haben, gestattet wird, einer Gesellschaft die Auseinandersetzung mit einem sehr relevanten Teil ihrer Vergangenheit zu verunmöglichen, ist das einer Demokratie, in der sich (vor allem behördliche) Entscheider gegenüber dem Volk zu rechtfertigen haben und nicht umgekehrt, auf beschämendste Weise unwürdig. Empörung wäre dringend angesagt. Es muss gehörig etwas schief gelaufen sein, wenn man in den als prüde verschrienen USA, von denen unsere Strafvorschriften ja letzten Endes abstammen, diese Filme problemlos kaufen und verkaufen kann, während sie hierzulande zumindest auf tönernen Füßen stehen. Wolf C. Hartwigs „Schulmädchen-Reporte“ sind eine Warnung, mit der man sich befassen (können) sollte, was bis heute kaum passiert ist. Sie als wertvolles Zeitdokument zu beschreiben, trifft voll ins Schwarze.

Quellen:

[1] Abdruck der entsprechenden Werbeplakate mit der für die damalige Zeit üblichen FSK-Kennzeichnung „FSK FREIGEGEBEN“ für Werbemittel, unter anderem im Booklet zur Filmmusik-CD von Crippled Dick Hot Wax und in Mierschs Buch, siehe hierzu:
Vgl. Wilden, Gert: „Schulmädchen Report. Schoolgirl Report & Other Music from Sexy German Films (1968 – 1972)“, Crippled Dick Hot Wax, Deutschland, Jahr unbekannt (Booklet, S. 11 ff.)
Vgl. Miersch, Annette: „Schulmädchen-Report: Der deutsche Sexfilm der 70er Jahre“, 1. Auflage 2003, Bertz Verlag GbR, Berlin, S. 171
Vgl. Unbekannt: „Altersbestimmung von Filmplakaten und -postern“, in: Hintergrund, Filmposter-Archiv, <https://www.filmposter-archiv.de/altersbestimmung.php>, 31.05.2015
[2] Fuhr, Eckhard: „Schulmädchenreport“, in: Debatte, WELT.de, <https://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article127839475/Schulmaedchenreport.html>, 10.05.2014
[3] Dr. Bundschuh, Claudia: „Konsum und Wirkung von Erotika und Pornografie mit Kindern“, in: BPJM-Aktuell 4/2001, Hrsg. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn 2001, S. 7 f.
[4] Sager, Christin: „Das Ende der kindlichen Unschuld: Die Sexualerziehung der 68er-Bewegung“, in: Baader, Meike Sophia (Hrsg.): „»Seid realistisch, verlangt das Unmögliche!«– Was 1968 die Pädagogik bewegte“, 1. Auflage 2008, Julius Beltz GmbH & Co. KG, Frankfurt, S. 57 ff.
[5] Sadigh, Parvin: „„Nicht nur die Verirrung eines kleinen Zirkels““, in: Gesellschaft, ZEIT ONLINE, <https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-08/dannenberg-paedophilie>, 12.08.2013
[6] Vgl. Unbekannt: „Generation 68 und Sex mit Kindern: Wer nicht promisk war, galt als Pfeife“, in: News, Psychologie-Aktuell.com, <https://www.psychologie-aktuell.com/news/aktuelle-news-psychologie/news-lesen/generation-68-und-sex-mit-kindern-wer-nicht-promisk-war-galt-als-pfeife.html>, Datum unbekannt
[7] Vgl. Unbekannt: „Schöne Arbeit“, in: Jugend, DER SPIEGEL Nr. 15/1970, S. 57
[8] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 163
[9] Vgl. Unbekannt: „Kosen und Posen“, in: Sexologen, DER SPIEGEL Nr. 12/1972, S. 66
[10]Vgl. Hunold, Günther: „Schulmädchen-Report. Sexprotokolle“, 1. Auflage 1970, Kindler Verlag, München, S. 5
[11] Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 205
[12] Oswalt Kolle: Der 1928 geborene Kolle gilt als „Aufklärer der Nation“, da er schon in den 1960‘er Jahren mit dem Dreh von Aufklärungsfilmen begann und somit Hartwig zuvor kam. Filme wie „Helga“ haben Kultstatus, und alle Produktionen Kolles in den 1960‘er und 1970‘er Jahren sammelten zusammen ca. 140 Millionen Zuschauer weltweit an. Siehe hierzu:
Vgl. u.a. Kühl, Janine: „Oswalt Kolle: Der „Aufklärer der Nation““, in: Geschichte, NDR, <https://www.ndr.de/geschichte/koepfe/Oswalt-Kolle-Der-Aufklaerer-der-Nation,oswaltkolle102.html>, 14.07.2021
[13] Interview mit Wolf C. Hartwig vom 04.11.2000, in:
Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 10 f.
[14] Vgl. Sigl, Klaus; Schneider, Werner; Tornow, Ingo: „Jede Menge Kohle? Kunst und Kommerz auf dem deutschen Filmmarkt der Nachkriegszeit“, 1. Auflage 1986, Filmland Presse, München, S. 67
[15] Vgl. Saber, S.: „Graf Porno heißt jetzt Herr Bürger“, in: München, Süddeutsche Zeitung, <https://www.sueddeutsche.de/muenchen/40-jahre-schulmaedchenreport-graf-porno-heisst-jetzt-herr-buerger-1.67729>, 17.05.2010
[16] Abgedrucktes Werbeplakat für „Schulmädchen-Report: Was Eltern nicht für möglich halten“, in: Miersch: „Schulmädchen-Report“, S.6
[17] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 16
[18] Vgl. Filmportal: „Schulmädchen-Report. Was Eltern nicht für möglich halten“, in: Filme, Filmportal.de, <https://www.filmportal.de/film/schulmaedchen-report-was-eltern-nicht-fuer-moeglich-halten_e8e1588ecece437fac33073157800fbf>, Datum unbekannt
[19] Vgl. Insidekino: „TOP 10 DEUTSCHLAND 1970“, in: Box Office Deutschland, Insidekino.com, <http://www.insidekino.com/Djahr/D1970.htm>, Datum unbekannt
[20] Vgl. Eismann, Wolf: „28.1.1975: In Deutschland wird Pornografie legalisiert“, in: Zeitwort, SWR2, gesendet 28.01.2021 um 06:20 Uhr
[21] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 167
[22] Genzel, Christian: „Der Schulmädchen-Report: Von Aufklärung und anderen Räuberpistolen“, 1. Auflage 2020, Edition Popkultur, München, S. 13
[23] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 25
[24] Vgl. Insidekino: „TOP 10 DEUTSCHLAND 1972“, in: Box Office Deutschland, Insidekino.com, <http://www.insidekino.com/Djahr/D1972.htm>, Datum unbekannt
[25] Vgl. Sigl; Schneider; Tornow: „Jede Menge Kohle?“, S. 67
[26] Hofbauer, Ernst: „Schulmädchen-Report, 3. Teil: Was Eltern nicht mal ahnen“, Rapid Film, Deutschland 1972
97 Minuten, Originalfassung
[27]Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 15 f.
[28] Vgl. Genzel: „Der Schulmädchen-Report“, S. 31
[29] Strothmann; Graber: „Als die Sexwelle ihren ersten Höhepunkt erreichte“, S. 11
[30] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 169
[31] Unbekannt: „The Schoolgirls‘ Report – Why Parents Lose Their Sleep“, in: Censorship, Refused-Classification.com, <https://www.refused-classification.com/censorship/films/s.html#schoolgirls-report-why-parents-lose-their-sleep>, Datum unbekannt
[32] Vgl. Unbekannt: „Schulmädchen-Report, 3. Teil – Was Eltern nicht mal ahnen (Fassungsansicht)“, in: Filmdatenbank, Offizielle Filmdatenbank, <https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=9408&vid=238297>, 31.03.2008
[33] Vgl. Genzel: „Der Schulmädchen-Report“, S. 35
[34] Ebd., S. 32
[35] Vgl u.a. Unbekannt: „Die dressierte Frau“, Neues Film-Programm Nr. 6164 1972, Verlag Neues Filmprogramm, Wien, S. 1 f.
[36] Tholl, Gregor: „Als das Sexleben deutscher Schülerinnen zum Exportschlager wurde“, in: Geschichte, WELT.de, <https://www.welt.de/geschichte/article217981180/Schulmaedchen-Report-Sexleben-von-Schuelerinnen-als-Exportschlager.html>, 16.10.2021
[37] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 165
[38] Vgl. Unbekannt: „Kosen und Posen“, S. 66
[39] Vgl. Unbekannt: „Aufgaben und Strukturen“, in: Über uns, FSK.de, <https://www.fsk.de/?seitid=504&tid=473>, Datum unbekannt
[40] Vgl. Unbekannt: „Mitwirkung der Länder“, in: Über uns, FSK.de, <https://www.fsk.de/?seitid=472&tid=473>, Datum unbekannt
[41] Vgl. Kniep, Jürgen: „Keine Jugendfreigabe! Filmzensur in Westdeutschland 1949-1990“, 1. Auflage 2010, Wallstein Verlag, Göttingen,, S. 39 ff.
[42] Unbekannt: „Mit Intimitäten fing es an“, in: Film, DER SPIEGEL Nr. 39/1949, S. 31
[43] Vgl. Kniep: „Keine Jugendfreigabe!“, S. 347
[44] Vgl. Hofbauer, Ernst: „Schulmädchen-Report: Was Eltern nicht für möglich halten“, Rapid Film, Deutschland 1970 86 Minuten, Originalfassung
[45] Vgl. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Protokoll der Prüfsitzung vom 06.10.1970“, Prüfnummer 42 827, Sitzungsprotokoll vom 06.10.1970
[46] Kniep: „Keine Jugendfreigabe!“, S. 238
[47] Kniep: „Keine Jugendfreigabe“, S. 238
[48] Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Protokoll der Prüfsitzung vom 09.12.1971“, Prüfnummer 44 239, Sitzungsprotokoll vom  09.12.1971, S. 1
[49] Vgl. Ebd., S. 2
[50] Vgl. Petersen, Christoph; Herger, David; Tubles, Daniel: „19 in Deutschland beschlagnahmte Filme, die unbedingt wieder freigegeben werden sollten“, in: Nachrichten, Filmstarts.de, <https://www.filmstarts.de/nachrichten/18505700.html?page=19>, 09.07.2016
[51] Vgl. Ebd.
[52] Dies erklärte  Berthold Brüne, Jugendschutzbeauftragter des Privatsenders SAT.1, in einem Interview mit Miersch 2000, siehe hierzu:
Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 215
[53] Vgl.Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: „Entscheidung Nr. 3142 vom 10.12.1981, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 237 vom 18.12.1981“ vom 10.12.1981, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bonn
[54] Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: „Entscheidung Nr. I 16/82 vom 14.11.1982, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 214 vom 16.11.1982“ vom 16.11.1982, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 1 – Was Eltern nicht für möglich halten“, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bonn
[55] Ebd., zitiert nach:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 7220 (V) vom 26.06.2006“ vom 26.06.2006, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 323/06, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, S. 2
[56] Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten für die Kinowelt Home Entertainment GmbH, Leipzig, an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 09.05.2006, zitiert nach:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 7220 (V) vom 26.06.2006“ vom 26.06.2006, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 323/06, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, S. 3
[57] Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 7220 (V) vom 26.06.2006“ vom 26.06.2006, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 323/06, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn
[58] Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Jugendentscheid – „Schulmädchen-Report 3. Teil – Was Eltern nicht mal ahnen – geänderte Fassung““, Prüfnummer 44 239/VDVDUMD, Begründung der Entscheidung bei der Prüfsitzung vom 06.09.2006, S. 2
[59] Vgl. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Hauptausschuss: „Entscheidung mit Begründung – „Schulmädchen-Report 3. Teil -Was Eltern nicht mal ahnen – geänderte Fassung““, Prüfnummer 44 239/VDVDUMD, Begründung der Entscheidung bei der Prüfsitzung vom 04.10.2006
[60] Vgl. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Jugendentscheid – „Schulmädchen-Report 3. Teil -Was Eltern nicht mal ahnen – geänderte Fassung““, Prüfnummer 44 239-a/VDVDUMD, Begründung der Entscheidung bei der Prüfsitzung vom 18.10.2006
[61] Vgl. MediaMarkt: „Schulmädchen-Report Edition (gF) DVD“, Artikelnummer 2128677, in: Film & Musik, MediaMarkt.de, <https://www.mediamarkt.de/de/product/_schulm%C3%A4dchen-report-edition-gf-erotik-dvd-2128677.html>, Datum unbekannt
[62] Vgl. Amazon: „Schulmädchen-Report Edition (gekürzte Fassung)“, ASIN B000W7XRAG, in: DVD & Bluray, Amazon.de, <https://www.amazon.de/Schulm%C3%A4dchen-Report-gek%C3%Bcrzte-Fassung-14-DVDs/dp/B000W7XRAG/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=schulm%C3%A4dchen+report+edition&qid=1634428208&sr=8-1>, Datum unbekannt
[63] Vgl. Pressestelle: „KINOWELT wird zu STUDIOCANAL“, in: Pressemitteilungen, studiocanal.de, <http://www.studiocanal.de/presse/2011-06-30_kinowelt_wird_zu_studiocanal>, 30.06.2011
[64] Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 13619 (V) vom 23.10.2018“ vom 23.10.2018, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 0645/2018 Gb, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, S. 4
[65] BPjM: „Entscheidung Nr. 13618 (V)“, S. 8
[66] Vgl. McQuarrie, Christopher: „Mission: Impossible – Fallout“, Paramount Pictures Corporation, USA 2018
148 Minuten, Originalfassung [englischsprachig]
[67] Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft: „Freigabebegründung Mission: Impossible – Fallout (2018) – FSK ab 12 Jahren“, 20.07.2018, aufzurufen unter <https://www.fsk.de/?seitid=2737&tid=469&Vers=1&FGID=4551>
[68] Vgl. BPjM: „Entscheidung Nr. 13618 (V)“, S. 8 ff.
[69] Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 6259 vom 07.02.2019“ vom 07.02.2019, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 993/2018, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn
[70] Genzel:  „Der Schulmädchen-Report“, S. 139

Die jungen Dinger

Von Alexander Brandt und Advo Kater , veröffentlicht am: 13. Dezember 2022, Kategorien: Gesellschaft & Geschichte

Dieser Text wurde erstveröffentlicht auf Free21.org. Lizenz: Alexander Brandt und Advo Kater, Free21, CC BY-NC-ND 4.0

Symbolbild (Unbekannt, pxhere.com, CC0 Public Domain)

Kindesmissbrauch im Kino – Teil 3/3

Bundesrepublik Deutschland, 17. Februar 1972: 97 Minuten brachte der neue Film von Ernst Hofbauer auf die Uhr, der an diesem Donnerstag – traditionell der Starttag einer neuen Programmwoche – zum ersten Mal in den westdeutschen Kinos zu sehen war. Die Plakate und Poster für „Was Eltern nicht mal ahnen“, dem dritten sog. „Schulmädchen-Report“, warben mit entweder nur leicht oder gar nicht bekleideten jungen Frauen. Und teilweise auch, recht eindeutig, mit nackten Minderjährigen, gar Kindern [1]. Damals sollte das ein „Aufklärungsfilm“ sein. Heute, fast fünfzig Jahre später, ist „Was Eltern nicht mal ahnen“ auf dem besten Weg, kinderpornografisch zu werden. Ja, richtig: Zu werden.

Damals war Pädophilie in der Bundesrepublik zwar ein Problem, aber nur im Schlafzimmer, nicht auf der Leinwand. „Feministische Sexismus-Kritik gehörte noch nicht zum gesellschaftlichen Grundgeräusch. Andere Sittenwächter hatten noch das Sagen“, schrieb Eckhard Fuhr 2014, „Und wenn die Kirche den mahnenden Zeigefinger hob, dann wollte der kritische Geist selbst in schlechten Schmuddelfilmchen etwas Emanzipatorisches erkennen. Niemand dachte bei Schulmädchen und Sex zuerst an Missbrauch.“ [2]

Obszöne Sexprotokolle

Die sexuellen Probleme dieser Zeit umfassend zu erklären, ist am Rande eines Artikels nicht möglich. Daher soll es auch hier nicht versucht werden, und der Leser sei an die mittlerweile üppig existente (Fach-)Literatur verwiesen, die es zu dieser Epoche gibt. Ein bisschen ausholen muss man aber doch.

Nur einige Jahre zuvor, Ende der 60‘er Jahre, hatte eine Studentenbewegung (neben vielen anderen Ländern) auch die Bundesrepublik auf den Kopf gestellt. Eine ganze Generation wurde nach den linken Protesten benannt: die „68‘er“. Neben vielen anderen gesellschaftlichen Themenfeldern, in denen man den verklemmten Konservativismus der eigenen Eltern aufbrechen wollte, war ein ganz elementares die Sexualität. Man wollte die Interessen von Homosexuellen vertreten und diesen zu einer Anerkennung verhelfen, diskutierte über eine geeignetere Sexualmoral, aber auch über eine neue Sexualerziehung. Von Kindern.

„Die Hoffnung der Bewegung war es, durch eine Abschaffung repressiver Sexualnormen und Moralvorstellungen eine tiefgreifende Veränderung der Gesellschaft zu erreichen“, erklärte Dr. Claudia Bundschuh in einem Vortrag im Jahr 2000, „Aus der Überzeugung heraus, dass die bis dahin in der Sexualerziehung praktizierte Unterdrückung und Verleugnung der kindlichen Sexualität diesem Erneuerungsprozess nicht dienen kann, wurde auch verstärkt das Vorhandensein und das Recht der Kinder auf entsprechende Erfahrungen herausgestellt. Ebenso wurden sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen neu diskutiert. Die gesellschaftliche Bewertung entsprechender Handlungen als in jedem Fall bestrafungswürdige ‚Unzucht‘ wurde als völlig unangemessen kritisiert.“ [3]

Die „68‘er“-Bewegung berief sich in Ermangelung zeitgenössischer Pädagogikmodelle, die allesamt als repressiv und verachtenswürdig angesehen wurden, auf die Theorien des von den Nationalsozialisten verhetzten Wilhelm Reich [4]. Reich hatte in seine Schriften stets betont, „autoritäre Triebunterdrückung führe zu Faschismus.“ [5] Im Sinne seiner marxistischen Grundhaltung sah er diese Gefahr vor allem bei der Erziehung von Kindern in modernen kapitalistischen Gesellschaften, was man in der in weiten Teilen antikapitalistischen Studentenbewegung nur allzu gerne aufgriff. „Unter Berufung auf unterschiedliche Studien wurde behauptet, dass Kinder in ‚gewaltfreien‘ Beziehungen nicht geschädigt werden.“, so Bundschuh weiter, „Die Schutzaltersgrenze bei 14 Jahren galt nunmehr als rational nicht begründbar und wurde als Spiegel von emotionalen Vorurteilen, von Sexualangst und von Abwehr deklariert.“

Anzeichen, dass die praktischen Effekte davon ausufernder Kindesmissbrauch und viel eher Traumata bei den Kindern waren, überging man in der Bewegung geflissentlich – und solidarisierte sich sogar mit der erstarkenden Pädophilen-Szene: „Erwachsene, die viel für das Kind tun, dürfen Gegenleistungen erwarten – z.B. Sex“ [6]. Dieser äußerst unausgegorene Teil des Forderungskataloges der 68‘er, der über Kinderläden und ähnliche düstere Projekte viel Schaden anrichtete, ist nach wie vor eine beliebte Schwachstelle für Kritiker und Feinde der Bewegung.

Er hatte aber auch noch eine ganz andere Folge: Die Sexualität Minderjähriger wurde auf diese Weise ein Stück weit in den Fokus einschlägiger Diskussionen gerückt, bot so findigen Geschäftsleuten ein ergiebiges Betätigungsfeld. Und so tauchte im April 1970 schließlich das Buch „Schulmädchen-Report. Sexprotokolle“ von Günther Hunold auf. Der gelernte Musiklehrer ohne wissenschaftlichen Hintergrund veröffentlichte darin eine Auswahl von zwölf aus insgesamt 36 Interviews, die er mit Schülerinnen (angeblich) über ihr Sexualleben geführt hatte. Der wissenschaftliche Habitus reichte gerade so zur Tarnung [7], und auch wenn Hunold wie als umfassendes Eingeständnis einer Sensationsgier klarstellte, dass seine „Sexprotokolle“ keinesfalls als allgemeingültiges Durchschnittsbild von Mädchen und jungen Frauen verstanden werden sollten [8], verkaufte sich das Buch nur umso besser und machte Hunold innerhalb von Monaten zum reichen Mann [9]. Und obwohl allein Kapitelüberschriften [10] wie „Inzest ohne Schuldgefühl“, „Orgasmus beim Analverkehr“ oder „Im Zweifelsfall: Prostitution“ schon überdeutlich einen Abkehr von der Wissenschaft in Richtung Voyeurismus attestierten, konnte Hunolds Buch bei der Leserschaft aus Mangel an besseren Alternativen trotzdem einen aufklärerischen Aspekt in Anspruch nehmen. Inhaltlich ist Vieles von dem, was der aus der DDR kommende „Dozent“ in seinem Buch über die 14- bis 20-jährigen Mittel- bzw. Oberstufenschülerinnen schreibt, mehr als besorgniserregend. Babara beispielsweise wäre angeblich nur etwas mehr als zehn Jahre alt gewesen, als sie von ihrem Stiefvater „defloriert“ wurde (wie es der SPIEGEL sehr vornehm ausdrückte), und hätte seither kein Interesse mehr gehabt, sich etwa mit Gleichaltrigen zu vergnügen. Durch die Liebeskünste ihres Stiefvaters seien ihre Erwartungen dafür zu hoch, denn sie „stelle an die Jungens Ansprüche, die sie meist nicht erfüllen können.“

Nacktszenen, keine Pornografie

Es entbehrt nicht einer gewissen Tragikomik, mit welch gnadenloser Härte die finanziellen Interessen Einzelner die von der Jugend angestrebte sexuelle Revolution auf deren Kosten einebneten: „Eine sexuelle Revolution im gesellschaftstheoretischen Sinne ihrer geistigen ‚Großväter‘ hat in der BRD nicht stattgefunden – weder damals noch irgendwann später“, schreibt Annette Miersch, „Stattdessen wurde unter gleichem Namen ein Medienhype entfesselt.“ [11]

Und während man den meisten (konservativen) Journalisten das Lachen über Hunold zwischen den Zeilen deutlich anmerkte, ersuchte schon einer für den nächsten Schritt um die Filmrechte: Filmproduzent Wolf C. Hartwig. „Zu der Zeit war der deutsche Film in einer kommerziellen Krise. Man hat überlegt: Was kann man wieder tun, um die Leute ins Kino zu kriegen.“, erinnerte dieser sich im Jahr 2000, „Da haben ich und Kolle [12] die Idee gehabt, wir müssen die Leute sexuell aufklären. Das ist eine Nische, in der man noch sehr viel Umsatz erzielen kann.“ [13]

Hunold, der von diesem Vorhaben nicht besonders viel erwartete, zog eine Einmalzahlung von 30.000 DM einer prozentualen Beteiligung am Einspielergebnis vor [14]. Dadurch sollte ihm später ein Millionengewinn entgehen. Immerhin wirkte er unter dem Pseudonym Günther Heller als Drehbuchautor mit.

Der Produzent beauftragte den österreichischen Regisseur Ernst Hofbauer mit der filmischen Umsetzung des „Schulmädchen-Reports“. Es sollte möglichst wenig kosten: Man merkt den Filmen meist deutlich an, dass sie tonlos gedreht und nachträglich synchronisiert wurden. Innerhalb von nur wenigen Tagen war dieser erste Teil abgedreht, an hauptsächlich einem Drehort, nämlich der Seidvilla in München-Schwabing [15]. Die auf den Werbeplakaten des Films als „Mitwirkende“ angegebenen „Mädchen aus Mittelstufenschulen und Gymnasien und ihrer Freunde“ [16] suchte man am Set vergebens; Hartwigs Agenten hatten nach seinen Angaben in der Regel Verkäuferinnen zwischen 16 und 19 Jahren aus Verkaufshäusern abgeworben. Die Gage von 500 DM pro Tag war zwar für sich genommen nicht hoch, übertraf den dort üblichen Lohn aber schon deutlich [17].

Und als der 2464 Meter lange Sexfilm mit dem Titel „Schulmädchen-Report – Was Eltern nicht für möglich halten“ noch am 23. Oktober 1970 [18] in die Kinos kam, rannten innerhalb weniger Wochen über sechs Millionen Zuschauer die Türen ein [19]. Hartwig frohlockte; die erfolgreichste Kinofilmreihe der deutschen Geschichte war geboren. Zwölf weitere Teile sollten bis 1980 folgen und einen wesentlichen Teil zur Akzeptanz für Sex in Medien beitragen.

Da 1975 Pornografie in der Bundesrepublik erlaubt wurde [20], mussten alle hiernach erscheinenden Teile deutliche Umsatzeinbrüche hinnehmen, doch selbst der 13. und letzte Teil „Vergiss beim Sex die Liebe nicht“ schaffte es 1980 noch, die Eine-Million-Zuschauer-Hürde zu nehmen [21].

Alle folgten sie mehr oder (später) minder dem sog. Report-System, das Hartwig eigens erfunden hatte. In eine (teilweise) passende Rahmenhandlung, meist ein Gespräch irgendeiner Gruppe, wurden episodenhaft visualisierte Erinnerungen oder Erzählungen über sexuelle Erlebnisse von Schülerinnen, den namensgebenden „Schulmädchen“, eingeflochten, die meistens im wesentlichen aus Nacktszenen bestanden und aus dem Off mit allerlei „wissenswerten“ Informationen kommentiert wurden. Dazwischen tauchte der junge Friedrich von Thun immer wieder als Reporter auf, der (zumeist gestellte) Interviews mit Münchener Passanten zu sexuellen Themen führte. Dabei habe trotz aller Bemühungen um eine dokumentarische Aufmachung „das narrative Element einen viel größeren Raum“ eingenommen, analysiert Christian Genzel [22]. Mit der Zeit verschwanden zunächst von Thuns Interviews, dann auch der größte Teil der Kommentare, und die letzten Teile waren schließlich eine nahezu ausschließliche Aneinanderreihung von Nacktszenen. Nacktszenen, nicht Pornografie, das war Hartwig wichtig. Auch dann noch, als er eigentlich pornografisch hätte werden dürfen:

„Weil das eben ein großer Unterschied ist. […] Es sieht auch nicht schön aus.“ [23]

Die jungen Dinger

Wie das im Ergebnis ausieht, sei am Beispiel von „Schulmädchen-Report, 3. Teil – Was Eltern nicht mal ahnen“ erläutert. Der lockte 1972 über drei, vermutlich ca. dreieinhalb Millionen Zuschauer an, während im gleichen Jahr Stanley Kubricks Klassiker „Uhrwerk Orange“ – zum Vergleich – in Deutschland nur auf ca. 2,8 Millionen verkaufte Karten kam [24]. Die Verleihung einer Goldenen Kamera, ein Publikumspreis des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF Kino e.V.) für ein erreichtes Drei-Millionen-Publikum, musste Hartwig für diesen sowie die Teile 1, 2 und 4 erst erzwingen, da man sich beim HDF dagegen sträubte, solche Machwerke auszuzeichnen [25].

In den ersten Minuten ist Friedrich von Thun zu sehen, der mit einleitenden Worten die Bezahlung des Filmes rechtfertigt:

„Sie werden sich mit Recht fragen: Was können die uns in einem dritten Teil noch bieten? Nun, Sie werden sehen, dass die gezeigten Tatsachen neu und noch schockierender sind. Bitte urteilen Sie selbst.“ [26]

Dann ein Szenenwechsel: In einem Ausflugslager des Christlichen Vereins Junger Männer diskutieren junge Männer und Frauen neue Richtlinien zur Sexualerziehung. Ohne, dass der Betrachter dem inhaltlich wirklich folgen kann oder muss, sind sich die Jugendlichen schnell einig, dass Nacktbaden im nahen Fluss nach der neuen Richtlinie auf jeden Fall zulässig ist, was anschließend in einer mehrminütigen Entkleidungs- und Nackt-Tobe-Szene in die Tat umgesetzt wird. Dabei ist auch der Hausmeister der Lagerherberge kichernd mit einem Fernglas am Fenster beim Spannern zu sehen. Am Abend folgt noch eine Kuscheleinlage in den (eigentlich geschlechtergetrennten) Schlafräumen, wobei man leider von einem Aufseher erwischt wird.

Mit einer Gesprächsrunde der weiblichen Freizeitteilnehmerinnen am nächsten Morgen wird dann die eigentliche Rahmenhandlung geschaffen. Thema sind natürlich sexuelle Erfahrungen. Spätestens damit hört es, in gewohnter Manier, mit den „Tatsachen“ für den Rest des Filmes auch schon auf, und der reißerische Teil des Filmes beginnt. Zunächst wird eine Episode präsentiert, in der ein Schulhausmeister drei ältere Kerle dazu anheuert, eine Schülerin auf der Toilette zu vergewaltigen. Man sieht viele Kurven und nackte Haut. Dann kommt der Hausmeister passend hinzu und redet der soeben Misshandelten ein, ihr Leben wäre zerstört, würde von der Vergewaltigung irgendwer erfahren. Damit er schweigt, muss sich das Mädchen für ihn prostituieren. Einige Aufnahmen mit viel nackter Haut folgen. Dreist wird aus dem Off kommentiert:

„So abscheulich der Fall ist, er ist auch durch die Zeit verschuldet. Eine Zeit, in der selbst seriöse Lokalzeitungen für Aktfotomodelle vorwiegend minderjährige Schulmädchen benutzen. Das Schulmädchen ist längst das Sexsymbol unserer Zeit.“

Dieses heuchlerische Niveau hält der Kommentarsprecher durchgängig aufrecht. In der nächsten Episode befingert ein Lehrer seine Schülerinnen, und muss dafür vor Gericht. Dabei führt man die schon aus den ersten beiden Teilen bekannte Tradition fort, dass die Schulmädchen selbst die von erwachsenen Männern an ihnen begangenen Sexualstraftaten rechtfertigen („Du kanntest ihn ja nicht“, sagt eine in der Gesprächsrunde, „Er war furchtbar nett!“), begleitet von pseudowissenschaftlichen „Fakten“, um den dokumentarischen Charakter zumindest teilweise hochzuhalten. „[…] längst erklären Psychologen“, erläutert der Sprecher hier, „dass junge Mädchen ihre ersten Liebeserlebnisse am liebsten mit einem Mann haben möchten, der sie an ihren Vater erinnert. Ist das bei einem Lehrer nicht der Fall!?“

Während heutzutage einwandfrei geklärt ist, dass solcherlei Dünnsinn, der in der „Schulmädchen-Report“-Reihe ja auf insgesamt immerhin 19 Stunden Laufzeit ausgedehnt wurde, nicht ernst genommen werden kann, ist umstritten, ob das damals auch schon so eindeutig war oder ob die Filme nicht eventuell doch aufklärerisch funktioniert haben könnten. Vermutlich überwog von Anfang an der Voyeurismus, denn Hartwig selbst bestätigte:

„Sie glauben nicht, wie viel Interesse besteht bei Männern älterer Jahrgänge, reifen Alters… Also, im reifen Alter besteht an den sexuellen Tätigkeiten von Schulmädchen, nämlich von unreifen, jungen Dingern, das glauben Sie nicht, ein großes Interesse. Das ist einer der Haupterfolgsgründe, dieses Geheimnisvolle, was machen die jungen Dinger? Die wissen doch nicht richtig, was los ist, aber sie versuchen es schon. Diese Neugier, diese Spekulation auf die Neugier dieser reifen Männer ist einer der Haupt- und stabilen Backgrounds des Geschäftserfolgs gewesen.“ [27]

Die Krönung der fragwürdigen Bedienung dieser Neugier bietet „Was Eltern nicht mal ahnen“ in seiner dritten Episode. Ingrid erzählt, dass sie einmal – „knapp 15“, außerdem „was den Sex anging ein richtiges Schaf“ – beim Nachhausekommen ihre Schwester Hilde beim Verkehr mit deren Freund beobachtet habe. Dabei ist für die Kamera, wie könnte es anders sein, hauptsächlich Hildes entblößte Brust, ihr verzerrtes Gesicht und ihr Gesäß von Bedeutung. Das Gesehene habe sie nicht mehr los gelassen, und so habe sie abends – als sie, was dem Leser hier vielleicht nicht so selbstverständlich ist wie im Film, genau wie ihre ältere Schwester nebenan natürlich splitterfasernackt im Bett lag – angefangen, zu masturbieren. Die Kamera begleitet Ingrids Körper aus allen möglichen Perspektiven dabei ca. eine Minute lang.

Tags drauf habe sie – zufällig – ihren zehnjährigen Vetter Kurt beim Duschen überrascht. Der Junge, der rein optisch auch tatsächlich wie höchstens 13-jährig erscheint, ist hier einmal nackt in Frontalansicht zu sehen. Als Ingrid ihn – nicht uneigennützig – darauf anspricht, ob er Interesse an Mädchen habe, einigen sie sich nach einer kurzen Rangelei darauf, sich gegenseitig einmal ihre Genitalien zu präsentieren. Während sie sich voreinander entkleiden, erläutert der Off-Kommentar:

„Die frühe Jugend, das Sich-hinein-Tasten in das Leben, wie viele Poeten haben es beschrieben. Wie häufig hat das Thema des Einander-Entdeckens, das ja auch das Entdecken der eigenen Person ist, die Literaten beflügelt. Jeder Erwachsene weiß es, und doch weigert er sich, seinen Kindern gegenüber zu bekennen, dass es bei ihm ähnlich war.“

Voreinander stehend erkennen sie, dass Ingrids „Loch“ wohl für „das da unten“ gedacht ist – und Ingrid bietet sich an: „Komm mal her, komm mal zu mir ins Löchlein. […] Irgendwie kriegen wir das hin, das müssen wir ausprobieren.“

Während die Kamera nach knapp zehn Sekunden Videomaterial von Kurts Genital das beginnende Probieren auf dem Bett nicht mehr zeigen kann und sich lieber wieder Ingrids Oberweite zuwendet, hört man Kurt metaphorisch sagen: „Aber heute Nachmittag gehst du mit mir zum Fußball, he? Da spielt Eintracht gegen Bayern. Der Müller, du, das ist ein Bomber – wenn der in der Mitte rummacht, der donnert einen nach dem anderen rein!“

Gerade noch rechtzeitig bemerkt Ingrids Vater die Vorgänge und scheucht die beiden mit einem entsetzten „Ingrid! Ich traue meinen Augen nicht!“ auseinander. Der Off-Kommentar verurteilt selbstverständlich nur den Vater [28]:

„Schläge sind noch keine Erziehung: Dieser Vater handelt falsch! Er erklärt unschuldige, neugierige Spiele zur Schweinerei. Viele Erwachsene müssen ihre Lebensprobleme, ihre Komplexe leider auf ähnlich gestörte und entwürdigte Kinderspiele zurückführen.“

Koitalvorgänge

„Die Dialoge waren – heutige Massstäbe angesetzt – dünn, unbeholfen und unfreiwillig komisch“, schrieben die Journalisten Strothmann und Graber 2010, „Der ganze Ansatz – Softporno unter dem Deckmantel von Aufklärung – war scheinheilig, die kommerzielle Absicht durchsichtig.“ [29] Selbst mit viel Bemühen kann man eine kommerzielle Absicht auch hinter dieser beschriebenen Szene nicht abstreiten, zu auffällig war die – eingangs erwähnte – zentrale Verwendung von Bildern dieser Episode auf Werbeplakaten für den Film. Und auf dem bekanntesten unter diesen Postern verkündet die Überschrift: „Was die ersten beiden Filme noch verschweigen mussten, hier wird es gezeigt!“ Hier inkarniert sich das, was von Thun zu Beginn des Filmes als „noch schockierender“ angekündigt hat.

Diese Szene ist aber im Rückblick vor allem deshalb so bedeutsam, weil Hartwig zeitlebens darauf bestand, dass all seine Darstellerinnen (!) mindestens 16 Jahre alt waren, weil das Gesetz die Beschäftigung jüngerer Mädchen verbot [30]. Das Alter des Jungen in dieser Episode lag aber ganz klar darunter.

1974 bekam der Film in Australien als erster (und dort scheinbar auch letzter) der Reihe ohne Kürzungen und ohne zeitweiliges Verbot unter dem Titel „Schoolgirls Growing Up“ ein sog. R-Rating [31], also eine Freigabe ab 18 Jahren. In den USA ist eine Kino-Historie der Schulmädchen-Reporte nicht nachvollziehbar, nur das nordamerikanische Porno-Label IMPULSE Pictures brachte den Film 2008 als „What Parents Find Unthinkable“ auf DVD heraus [32]. Offensichtlich lief der Film aber auch noch in einigen anderen Ländern im Kino, denn im vierten Teil „Was Eltern oft verzweifeln lässt“ ist einleitend bereits von 30 Millionen Zuschauern in 28 Ländern für die ersten drei Teile insgesamt die Rede [33]. „Was Eltern nicht mal ahnen“ war und ist also ein internationales Phänomen.

Auf die Episode von Ingrid und Kurt folgen noch einige weitere – Genzel kommentiert sie als „die pure Anbiederung an das reife Publikum, das vermutlich recht gerne hört, dass es ja nun wirklich gar nichts dafür kann, wenn es sich mit Minderjährigen einlässt.“ [34]

Hier und an vielen anderen Punkten in der Geschichte der Report-Filme muss also die Frage erlaubt sein: Wie konnte es sein, dass Jugendschützer die Aufführung dieser Filme nicht verhinderten?

Anlass dazu hätte es reichlich gegeben, schon allein, weil die Namen und der Hintergrund der Darstellerinnen und Darsteller, die Hartwigs schon deswegen zwielichtigen Reporte bevölkerten, für den Zuschauer verschleiert wurden.

Der Junge Kurt wird vermutlich von Felix Rakosi verkörpert, der auch in anderen Produktionen Hartwigs auftauchte [35]. Sein Alter lässt sich nirgends klar bestimmen, und von der Darstellerin hinter Ingrid ist nicht einmal ein Name bekannt. Das ist für die Darstellerschaft sämtlicher Teile der Reihe die Regel, nur in Ausnahmefällen (wie Heiner Lauterbach) wurden die Gesichter irgendwann bekannt. Unehrlichkeit lag drückend über allem, was mit dem Zelluloid gewordenen „Blödsinn“ [36] aus Hofbauers Händen zu tun hatte, aber nur bei Hunolds Buchvorlage wurde überhaupt ein behördlicher Aufstand geprobt: Die Staatsanwaltschaft München leitete noch 1970 ein Strafverfahren gegen eine geschilderte Person wegen des „Verdachtes auf Unzucht mit Kindern“ ein [37], nur konnte der Autor mit der Verweigerung einer Aussage geschickt verhindern, dass deren wahre Identität bekannt wurde. Hunold kassierte 500 DM Strafe, zahlte bereitwillig, und das Verfahren verlief im Sande [38].

Symbolbild (pikisuperstar, Freepik.com, CC0 Public Domain)

Für die Verfilmung interessierten sich die Staatsanwaltschaften nicht mehr. Welches Gesetz auch immer ihm die Beschäftigung von Personen jünger als 16 Jahre verbot, der Bruch wurde nicht beanstandet. Die einzige Hürde auf dem Weg zum unbeschreiblichen Erfolg war keine Behörde, sondern das rechtlich etwas sonderbare Konstrukt der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), einer GmbH, die von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) unterhalten wurde (und wird). Die FSK wurde zu dem Zweck gegründet, die ihr von den Mitgliedern der SPIO verpflichtend vor Veröffentlichung vorzulegenden Filme in einem passenden Ausschuss zu sichten und anschließend eine Altersfreigabe zu erteilen oder sie zu verweigern [39]. Dadurch, dass alle Bundesländer einzeln die Ergebnisse der Prüfsitzungen anerkennen, erhalten sie nach Jugendschutzgesetz Gesetzescharakter [40]. Die aufgrund der privaten Form oft angenommene Staatsferne ist dabei ein Trugbild, vielmehr war die FSK von Beginn an (bewusst) sehr staatsnah gestaltet [41], waren 1949 durch ihre Entstehung „3 Militärregierungen, 11 Kultus-, 11 Sozial-, 11 Innenminister, 5 Produzenten-, Verleiher- und Theaterbesitzer-Verbände, die ausländischen Verleiher, 3 Kirchen und die Jugendorganisationen […] unter einen Hut gebracht“ [42] worden. Für die Filmwirtschaft bedeutet sie Rechtssicherheit, und die Regierungen hatten von Anfang an – über Abgesandte in den Ausschüssen – eine Hand auf dem Medienkonsum ihrer „mündigen Bürger“. Darüber hinaus verbarrikadierte sich die „öffentliche Hand“ auch gerne hinter der FSK, um Kritik und Gerichtsverfahren von sich fernzuhalten, und der Dachverband SPIO, der stets ein Zerbrechen der so hart erkämpften Rechtssicherheit fürchtete, verhielt sich inhaltlich sehr kompromissbereit [43]. Es hätte also von staatlicher Seite auch auf diesem Wege definitiv die Möglichkeit gegeben, die Vorführung dieser Filme schon damals zu unterbinden.

Hartwig ließ „Was Eltern nicht mal ahnen“ im Dezember 1971 zur Prüfung vorlegen, und es passierte groteskerweise so gut wie gar nichts. Schon beim ersten Teil „Was Eltern nicht für möglich halten“ [44] war die Arbeit der FSK sehr enttäuschend ausgefallen. Die Prüfungsausschüsse kümmerten sich nur um die Optik und verschwendeten auf die unsäglichen Aussagen des Films keinen Gedanken. Die wenigen Schnitte, die man für eine Freigabe ab 18 Jahren forderte [45], hatten faktisch keine Auswirkungen. Dadurch kam auch eine mittlerweile legendär gewordene Episode in die Kinos, in der Irm einer Freundin erzählt, wie sie mit 15 Jahren vom Vater einer Freundin vergewaltigt wurde. Irm vertritt dabei allen Ernstes den Standpunkt:

„Weißt du, ich glaube, dass kein Mann eine Frau vergewaltigen kann, wenn die Frau nicht irgendwie doch will. Außer natürlich, wenn er mit einer Pistole kommt oder ihr was eingibt oder so. Aber sonst? Ne-ne.“

Solche Aussagen waren, weil die Reporte ihr Publikum ja doch ein wenig erzogen und ihnen keine neutralisierende Konkurrenz drohte, in ihrer negativen Wirkung nicht zu unterschätzen. „Ein Problembewusstsein hinsichtlich der Verharmlosung einer Vergewaltigung“, so Jürgen Kniep in seinem Standardwerk „Keine Jugendfreigabe!“, „war hier noch nicht entstanden.“ [46]

Auch „Was Eltern nicht mal ahnen“ analysierte die FSK „lediglich auf der Bildebene“ [47] und ordnete entsprechend die Kürzungen an: Aus einer Episode waren für eine Freigabe ab 18 „die Stoßbewegungen des Koitalvorganges“ [48] zu entfernen, alle anderen Kürzungsvorschläge wurden überstimmt. Übrigens auch einer, der Ingrids Masturbation wenigstens etwas gestutzt hätte [49]. Kurts „Verwendung“ im Film wird im Sitzungsprotokoll überhaupt nicht angesprochen.

Vor der Jahrhundertwende

Die Frage, was damals genau schief lief, weshalb all das so unkompliziert abgenickt wurde, ist bisher in der Literatur nicht erörtert. Das hat deshalb, weil die jungen Frauen in den „Schulmädchen-Reporten“ Teil der 68‘er-Generation waren, den giftigen Beigeschmack, dass den Erwachsenen, die hätten eingreifen können, vielleicht die Umettikettierung einer kritischen, rebellischen Generation zum verwertbaren Sexsymbol nur Recht war. Als es nämlich 1973 in dem Reportfilm-Spaltprodukt „Krankenschwester-Report“ um eine akzeptierten Berufsgruppe ging, machte das Land Bayern sofort dicht: Über eine Unterschriftenaktion erhielt die Münchener Staatsanwaltschaft in kürzester Zeit ca. 3.200 Strafanzeigen, der bayerische Ministerpräsident beschwerte sich postwendend bei der Verleihfirma und der Film wurde beschlagnahmt [50].

Entsprechend liest sich die Geschichte der Reportfilme auch weiter. In der zweiten Hälfte der 1970‘er-Jahre kam das Heimkino auf, worüber die Gesetzeslage der FSK zu deren großem Bedauern keinerlei Handhabe zubilligte. In dieser Zeit musste die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) vieles, was längst mit FSK-Freigabe im Kino gelaufen war, notgedrungen indizieren, um eine unkontrollierte Verteilung an Minderjährige zu verhindern. 1977 erfolgte die erste Indizierung eines „Schulmädchen-Reportes“, eine schon gekürzte, aber stilechte Ausgabe auf Super-8-Schmalfilm [51].

Als ab 1980 dann die Videotheken mit den noch erschwinglicheren VHS-Kassetten geflutet wurden, setzte eine Phase des geradezu inflationären Indizierens aus Mangel an Alternativen ein [52]. Bis eine Anpassung der Gesetzeslage 1985 der FSK die gewünschte Zuständigkeit über das Heimkino verschafft hatte, versammelten sich nach und nach fast alle „Schulmädchen-Reporte“ auf der Liste der jugendgefährdenden Medien, „Was Eltern nicht mal ahnen“ als erster im Dezember 1981 [53], noch vor „Was Eltern nicht für möglich halten“ im November 1982 [54]. Die Indizierungsbegründungen der Bundesprüfstelle in dieser Zeit stellen das früheste Beispiel für Kritik einer zuständigen Behörde an der Gestaltung der Reporte dar – es wurde erkannt, dass die größten Gefahren von der „Scheinheiligkeit und Raffinesse dieses Arrangements“ ausgingen [55]. Den Elefanten im Raum, die Episode von Ingrid und Kurt, hielt man aber immer noch nicht für beanstandenswert. Sie wurde wieder nicht erwähnt, obwohl sie auch hier für die Vermarktung sehr zentral waren und von den fünf auf dem Cover der VHS aus dem Hause VPS Video zur Illustration verwendeten Bildern alleine zwei Ingrid bzw. Ingrid und Kurt gemeinsam splitterfasernackt zeigen.

Viele Schnitte

25 Jahre später hätte die Bundesprüfstelle (mittlerweile für jugendgefährdende Medien – BPjM) die Reporte ihren eigenen Regeln nach sowieso einer Folgeprüfung unterziehen müssen. Diesen Moment passte die Kinowelt Home Entertainment GmbH, inzwischen Rechteinhaber der gesamten „Schulmädchen-Report“-Reihe, geschickt mit einem Antrag auf Listenstreichung für den im Jahr 2006 als erstem fälligen „Was Eltern nicht mal ahnen“ ab. Der Film wirke „aus heutiger Sicht auf Kinder und Jugendliche eher (unfreiwillig) komisch“, führte man zur Begründung aus, und würde „von den heutigen Kindern und Jugendlichen deutlich als „gestellt“ durchschaut.“ [56]

Die Bundesprüfstelle lehnte den Antrag am 26. Juni 2006 ab [57]. Die Episode um die Vergewaltigung auf dem Schulklo und die anschließende Verwendung des geschändeten Mädchens zur Prostitution durch den Hausmeister berge durch die ungünstige Kommentierung Nachahmungspotential. Auch diesmal wurde die Episode von Ingrid und Kurt nicht explizit erwähnt, indirekt aber darüber hinaus von allen Anwürfen freigesprochen:

„Die aus heutiger Sicht nicht bedenklichen weiteren Episoden des Filmes vermögen nach Ansicht des Gremiums die sozialethisch desorientierende Wirkung der benannten Filmsequenzen nicht derart zu relativieren, dass der Film insgesamt als nicht länger jugendgefährdend angesehen werden könnte.“

Dieser eine Satz hatte sehr weitreichende Konsequenzen. Da die geplante Veröffentlichung der gesamten Reihe auf DVD durch diese erste Ablehnung bereits ins Wasser fiel, stellte Kinowelt bei den restlichen Teilen erst gar keine Anträge mehr. Die Reaktion der BPjM auf den gemachten Versuch nahm man sich aber zu Herzen. Man entfernte die beanstandete Episode und legte den Rest des Films der FSK zur erneuten Prüfung vor – da der Film ungekürzt Jahre zuvor bereits eine Freigabe ab 18 Jahren für das Kino erhalten hatte, beantragte man hier folgerichtig eine Freigabe ab 16 Jahren. Es folgte ein wochenlanges hin und her. Der zuständige Prüfungsausschuss befasste sich endlich auch mit der Frage, ob „bereits die Nacktdarstellung eines Jungen pädophile Bedürfnisse befriedigt“, verneinte dies aber ausdrücklich [58]. Schließlich ließ man sich von der BPjM schriftlich bestätigen, dass die vorliegende Fassung ausreichend entschärft war, um sie freizugeben, und erteilte dann eine Freigabe ab 18 Jahren [59]. Frustriert entfernte man bei Kinowelt weitere sechs Minuten, doch auch das half nichts [60].

Schicksalsergeben veröffentlichte man zwischen September und Dezember 2006 zwei Ausgaben der kompletten „Schulmädchen-Report“-Reihe als DVD-„Edition“ mit Bonusmaterial. Eine war gekürzt und mit FSK-Freigabe im regulären Einzelhandel zu erwerben, die andere enthielt die indizierten Fassungen der Filme und musste direkt bei Kinowelt bestellt werden. Und obwohl von „Was Eltern nicht mal ahnen“ ohne Not nur die stärker gekürzte Fassung ihren Weg in die Sortimente von u.a. MediaMarkt [61] oder Amazon [62] fanden, war die Episode von Ingrid und Kurt nach wie vor enthalten. Da die „Schulmädchen-Reporte“ rund dreißig Jahre nach ihrer Veröffentlichung aber ohnehin endgültig zum Sammlerobjekt geworden waren und keine breite Masse mehr zum Publikum hatten, war es inzwischen auch egal.

Nachdem Kinowelt über einen Verkauf 2008 im September 2011 schließlich endgültig zur STUDIOCANAL GmbH geworden war [63], machte STUDIOCANAL ein letztes Mal von den übernommenen Rechten Gebrauch und legte die DVD-„Edition“ mit den ungekürzten Filmen 2014 noch einmal auf.

Lächerlichkeiten mit Verspätung

Ihren Kurs gen Versenkung hätten die Schulmädchen-Reporte danach eigentlich unbehelligt fortsetzen können. Doch nachdem Wolf C. Hartwig, stolze 98 Jahre alt und wegen seiner Schmuddelfilme steinreich, kurz vor Weihnachten 2017 in Paris das Zeitliche gesegnet hatte, wechselten seine „Schulmädchen“ noch einmal den Besitzer: Die Koch Films GmbH erwarb von STUDIOCANAL die Rechte und startete eine erneute Listenstreichungsoffensive. Am 17. August 2018 erreichten die Bundesprüfstelle die Anträge auf Deindizierung aller „Schulmädchen-Reporte“. „Gerade aus der Perspektive eines ungleich medienversierten heutigen Beobachters seien die Filme als Zeitdokumente von unschätzbarem Wert,“, lautete das wichtigste, unter den einzelnen Anträgen quasi austauschbare Argument, „während sie als kommerziell gedachte Kulturprodukte einen unvergleichlichen Einfluss auf das deutsche Kino ausgeübt hätten. […] Aber auch wegen seiner einflussreichen Inszenierungsstrategien sei der Film als künstlerisch wertvoll einzustufen.“ [64]

Damit schätzte Koch Films die Lage der Filme ziemlich zutreffend ein. Sie werden von Streaming-Portalen wie Netflix und Amazon Prime selbst in der FSK-gekennzeichneten Fassung nicht angeboten, und auf Datenträgern – DVD, VHS oder Schmalfilm – schon seit Jahren nur noch zu Sammlerpreisen gehandelt. Für die DVD-Boxen können mittlerweile ohne Probleme rund 300 Euro verlangt werden, sofern sie überhaupt irgendwo angeboten werden. Die Behauptung, dass sie im Zeitalter der Internetpornografie effektiv noch eine Gefährdung für Minderjährige darstellen würden, ist ungefähr so lächerlich wie die gesamte „Schulmädchen-Report“-Reihe selbst.

Aber die BPjM wäre sich irgendwie untreu geworden, wenn sie diese Ansicht nicht trotzdem vertreten hätte.

Wortreich äußerte man mit „nur“ 45 Jahren Verspätung die Bedenken, die vor der Kinopremiere angebracht, weil damals vielleicht auch wirklich zutreffend gewesen wären. Man erklärte in der Begründung der erneuten Ablehnung einer Listenstreichung von „Was Eltern nicht mal ahnen“, es bestünde ernsthaft „die Gefahr, dass Minderjährige durch solche Inhalte das gezeigte Verhalten als üblich oder jedenfalls als legitim einordnen und dann als eigene Verhaltensmuster übernehmen.“ [65]

Geht man die diversen Entscheidungsbegründungen über die Jahre hinweg durch, muss man den Eindruck gewinnen, die deutsche Jugend habe in ihrer Entwicklung Rückschritte gemacht. Jahre früher noch überwiegend unproblematisch, waren die Filme plötzlich insgesamt extrem jugendgefährdend. Aus der Begründung letzterer Einschätzung von 2018 wird nicht deutlich, weshalb genau das Gremium der BPjM überhaupt von einem Interesse der Jugend an „Schulmädchen-Reporten“ ausging. Geschweige denn, dass man irgendwie erläuterte, inwiefern eine Situation wahrscheinlich ist, in der ein Kind oder Jugendlicher über einen kurzen Kontakt hinaus diese Filme so ausführlich durchsieht, dass die vermittelten Botschaften tatsächlich eine Wirkung entfalten könnten. Es ist ein ausgesprochenes Rätsel, wie der bedeutende kulturelle Wert in der Abwägung mit dem Jugendschutz nicht ganz klar überwiegen konnte.

Mission: Impossible – Fallout Cast bei der Vorführung am 22.7.2018
(Foto: Greg2600, Flickr.com, Wikimedia Commons CC-BY-SA-2.0)

Im gleichen Jahr gab die FSK „Mission: Impossible – Fallout“ [66] für Kinder ab 12 Jahren, in Begleitung von Erziehungsberechtigten sogar ab 6 Jahren frei. Die vollkommen verharmlosende Darstellung von Gewalt und die Rechtfertigung der kriminellen Taten des Protagonisten als notwendig zur Errettung der Welt standen dem nicht im Wege, im Gegenteil: Es werde zwischen „Gut und Böse“ ja „klar unterschieden“, außerdem würden „ruhige Passagen sowie humorvolle Momente“ Ruhephasen zwischen vielleicht etwas anspannenden, aber „nie allzu explizit“ gestalteten Gewaltszenen ermöglichen [67]. Damit sei alles in Ordnung. Ab August 2018 sahen 1,3 Millionen deutsche Zuschauer „Mission: Impossible – Fallout“ im Kino, was eher ein weitreichender, sozialethisch desorientierender Einfluss auf in diesem Fall sogar interessierte Kinder gewesen sein dürfte.

Ein Armutszeugnis

Doch die Ablehnung des Antrags auf Listenstreichung an sich war gar nicht das größte Problem. Da die Filme dann ja immer noch einer FSK-Freigabe bedurft hätten, die bei den meisten sicher weiterhin nur ab 18 Jahren erteilt worden wäre, hätte sich an der potenziellen Käuferschaft für eine Neuauflage nichts geändert. Einzig der Verkaufsprozess und die Bewerbung wäre einfacher geworden. Doch die Bundesprüfstelle setzte noch einen drauf und stufte den ersten und den dritten Teil als jugend- bzw. kinder- und jugendpornografisch ein. Das 49. Strafrechtsänderungsgesetz von 2015 habe mit seiner Bestimmung, dass nun „auch die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes [bzw. Jugendlichen] in unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung“ und die „die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“ strafbar seien, den Ausschlag gegeben. Zwar gab die Formulierung des verschärften Gesetzes dem Gremium einige Rätsel auf, aber man ging trotzdem von einer Strafbarkeit der beiden Filme aus. Jetzt war die Episode von Ingrid und Kurt plötzlich das zentrale Problem [68]. Der Junge sei ganz sicher nicht 14 Jahre alt, und das Mädchen nicht volljährig, beides Stimme mit der Vorstellung ihrer Charaktere im Film überein. Damit war eigentlich alles gesagt. Einen Einspruch gegen diese Entscheidung durch Koch Films lehnte man, weil man bei sich keine Fehler sehen wollte und weil man es konnte, im Februar 2019 ebenfalls ab [69]. Eine Neuauflage war damit ausgeschlossen.

Diese Entscheidung löste bei Sammlern berechtigt einen Schock aus. Man vernahm im Austausch mit Sachkundigen eine ganze Zeit lang immer wieder den gut gemeinten Rat, dass alle Originalausgaben der beiden Filme unbedingt zu vernichten seien, um einer Strafe zu entgehen. Da die BPjM nur das Ergebnis ihrer Entscheidungen regelmäßig öffentlich bekannt gibt, nicht aber die Begründung, fiel überhaupt nicht auf, dass sich der Kinder- bzw. Jugendpornografievorwurf in beiden Fällen auf Szenen bezog, die auch auf den DVD‘s mit FSK-Freigabe enthalten waren. Diese sind, wenn auch in aller Regel ausverkauft, bis heute im Angebot vieler Anbieter enthalten. Als sich die Wogen geglättet hatten, lebte auch der Sammlerhandel wieder auf. Man wartet eventuelle Urteile ab.

Es enttäuschte sehr, wie die öffentliche Debatte zu diesem Thema ablief. Nicht, dass die Reportfilme irgendwie ästhetische Meisterwerke wären, die an Brillanz einem Picasso gleichkämen. Sie waren in ihrer Gestaltung und Konzeption eine sehr erfolgreiche Pionierleistung, die immerhin ein eigenes Genre begründete und letztlich durchaus auch dazu beitrug, dass Pornografie 1975 legalisiert wurde. Ansonsten waren sie vor allem die größte gesellschaftliche und moralische Entgleisung der bundesdeutschen Filmgeschichte, was angesichts ihrer Reichweite auf ganze Generationen des deutschen Volkes abfärbt.

Aber es waren die deutschen Jugendschutzinstitutionen, zu einem nicht unerheblichen Teil auch und gerade die Behörden, die die „Schulmädchen-Reporte“ auf die Öffentlichkeit losließen. Man überging eine ganze Reihe sich aufdrängender Gründe, dem Report-Genre vor allem bei der Vermarktung jugendlicher Körper Einhalt zu gebieten, und ließ reifen Männern älteren Semesters ihre Freude an den Vorstellungen im Kino.

Man ließ die „jungen Dinger“ zum größten kommerziellen Erfolg der deutschen Filmgeschichte aufsteigen, nicht nur im Kino, sondern auch im Heimkino, bis weit über die Jahrhundertwende hinaus. Und wie als Beweis dafür, welche Möglichkeiten man hatte und nicht nutzte, machte man mit dem „Krankenschwester-Report“ einen außergewöhnlich kurzen Prozess. Letzterer Film ist bis heute nicht wieder aufgetaucht. All das ist ein Armutszeugnis. Die „Schulmädchen-Reporte“ sagen über ihre Zeit viel aus, „über die Haltung, die sich so vehement hielt, dass selbst eine ‚liberale‘ Gattung wie der Sexfilm davon geprägt war, über die Tabus, über den Wunsch der Menschen, ihrer Neugier in Bezug auf Sexualität nachgehen zu können“, analysiert Genzel vollkommen zutreffend, „Dass da beispielsweise haarsträubender und verwerflicher Unfug in Bezug auf Vergewaltigungen verbreitet wird, kann nicht einfach schulterzuckend weggewinkt werden – aber tatsächlich geben diese Momente vielfach schlicht damalige Vorstellungen und Gesetze wieder.“ [70]

Wenn es jetzt, fünfzig Jahre später, den Nachfolgerinnen und Nachfolgern derjenigen, die damals in ungekanntem Maße versagt haben, gestattet wird, einer Gesellschaft die Auseinandersetzung mit einem sehr relevanten Teil ihrer Vergangenheit zu verunmöglichen, ist das einer Demokratie, in der sich (vor allem behördliche) Entscheider gegenüber dem Volk zu rechtfertigen haben und nicht umgekehrt, auf beschämendste Weise unwürdig. Empörung wäre dringend angesagt. Es muss gehörig etwas schief gelaufen sein, wenn man in den als prüde verschrienen USA, von denen unsere Strafvorschriften ja letzten Endes abstammen, diese Filme problemlos kaufen und verkaufen kann, während sie hierzulande zumindest auf tönernen Füßen stehen. Wolf C. Hartwigs „Schulmädchen-Reporte“ sind eine Warnung, mit der man sich befassen (können) sollte, was bis heute kaum passiert ist. Sie als wertvolles Zeitdokument zu beschreiben, trifft voll ins Schwarze.

Quellen:

[1] Abdruck der entsprechenden Werbeplakate mit der für die damalige Zeit üblichen FSK-Kennzeichnung „FSK FREIGEGEBEN“ für Werbemittel, unter anderem im Booklet zur Filmmusik-CD von Crippled Dick Hot Wax und in Mierschs Buch, siehe hierzu:
Vgl. Wilden, Gert: „Schulmädchen Report. Schoolgirl Report & Other Music from Sexy German Films (1968 – 1972)“, Crippled Dick Hot Wax, Deutschland, Jahr unbekannt (Booklet, S. 11 ff.)
Vgl. Miersch, Annette: „Schulmädchen-Report: Der deutsche Sexfilm der 70er Jahre“, 1. Auflage 2003, Bertz Verlag GbR, Berlin, S. 171
Vgl. Unbekannt: „Altersbestimmung von Filmplakaten und -postern“, in: Hintergrund, Filmposter-Archiv, <https://www.filmposter-archiv.de/altersbestimmung.php>, 31.05.2015
[2] Fuhr, Eckhard: „Schulmädchenreport“, in: Debatte, WELT.de, <https://www.welt.de/print/die_welt/debatte/article127839475/Schulmaedchenreport.html>, 10.05.2014
[3] Dr. Bundschuh, Claudia: „Konsum und Wirkung von Erotika und Pornografie mit Kindern“, in: BPJM-Aktuell 4/2001, Hrsg. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn 2001, S. 7 f.
[4] Sager, Christin: „Das Ende der kindlichen Unschuld: Die Sexualerziehung der 68er-Bewegung“, in: Baader, Meike Sophia (Hrsg.): „»Seid realistisch, verlangt das Unmögliche!«– Was 1968 die Pädagogik bewegte“, 1. Auflage 2008, Julius Beltz GmbH & Co. KG, Frankfurt, S. 57 ff.
[5] Sadigh, Parvin: „„Nicht nur die Verirrung eines kleinen Zirkels““, in: Gesellschaft, ZEIT ONLINE, <https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2013-08/dannenberg-paedophilie>, 12.08.2013
[6] Vgl. Unbekannt: „Generation 68 und Sex mit Kindern: Wer nicht promisk war, galt als Pfeife“, in: News, Psychologie-Aktuell.com, <https://www.psychologie-aktuell.com/news/aktuelle-news-psychologie/news-lesen/generation-68-und-sex-mit-kindern-wer-nicht-promisk-war-galt-als-pfeife.html>, Datum unbekannt
[7] Vgl. Unbekannt: „Schöne Arbeit“, in: Jugend, DER SPIEGEL Nr. 15/1970, S. 57
[8] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 163
[9] Vgl. Unbekannt: „Kosen und Posen“, in: Sexologen, DER SPIEGEL Nr. 12/1972, S. 66
[10]Vgl. Hunold, Günther: „Schulmädchen-Report. Sexprotokolle“, 1. Auflage 1970, Kindler Verlag, München, S. 5
[11] Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 205
[12] Oswalt Kolle: Der 1928 geborene Kolle gilt als „Aufklärer der Nation“, da er schon in den 1960‘er Jahren mit dem Dreh von Aufklärungsfilmen begann und somit Hartwig zuvor kam. Filme wie „Helga“ haben Kultstatus, und alle Produktionen Kolles in den 1960‘er und 1970‘er Jahren sammelten zusammen ca. 140 Millionen Zuschauer weltweit an. Siehe hierzu:
Vgl. u.a. Kühl, Janine: „Oswalt Kolle: Der „Aufklärer der Nation““, in: Geschichte, NDR, <https://www.ndr.de/geschichte/koepfe/Oswalt-Kolle-Der-Aufklaerer-der-Nation,oswaltkolle102.html>, 14.07.2021
[13] Interview mit Wolf C. Hartwig vom 04.11.2000, in:
Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 10 f.
[14] Vgl. Sigl, Klaus; Schneider, Werner; Tornow, Ingo: „Jede Menge Kohle? Kunst und Kommerz auf dem deutschen Filmmarkt der Nachkriegszeit“, 1. Auflage 1986, Filmland Presse, München, S. 67
[15] Vgl. Saber, S.: „Graf Porno heißt jetzt Herr Bürger“, in: München, Süddeutsche Zeitung, <https://www.sueddeutsche.de/muenchen/40-jahre-schulmaedchenreport-graf-porno-heisst-jetzt-herr-buerger-1.67729>, 17.05.2010
[16] Abgedrucktes Werbeplakat für „Schulmädchen-Report: Was Eltern nicht für möglich halten“, in: Miersch: „Schulmädchen-Report“, S.6
[17] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 16
[18] Vgl. Filmportal: „Schulmädchen-Report. Was Eltern nicht für möglich halten“, in: Filme, Filmportal.de, <https://www.filmportal.de/film/schulmaedchen-report-was-eltern-nicht-fuer-moeglich-halten_e8e1588ecece437fac33073157800fbf>, Datum unbekannt
[19] Vgl. Insidekino: „TOP 10 DEUTSCHLAND 1970“, in: Box Office Deutschland, Insidekino.com, <http://www.insidekino.com/Djahr/D1970.htm>, Datum unbekannt
[20] Vgl. Eismann, Wolf: „28.1.1975: In Deutschland wird Pornografie legalisiert“, in: Zeitwort, SWR2, gesendet 28.01.2021 um 06:20 Uhr
[21] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 167
[22] Genzel, Christian: „Der Schulmädchen-Report: Von Aufklärung und anderen Räuberpistolen“, 1. Auflage 2020, Edition Popkultur, München, S. 13
[23] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 25
[24] Vgl. Insidekino: „TOP 10 DEUTSCHLAND 1972“, in: Box Office Deutschland, Insidekino.com, <http://www.insidekino.com/Djahr/D1972.htm>, Datum unbekannt
[25] Vgl. Sigl; Schneider; Tornow: „Jede Menge Kohle?“, S. 67
[26] Hofbauer, Ernst: „Schulmädchen-Report, 3. Teil: Was Eltern nicht mal ahnen“, Rapid Film, Deutschland 1972
97 Minuten, Originalfassung
[27]Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 15 f.
[28] Vgl. Genzel: „Der Schulmädchen-Report“, S. 31
[29] Strothmann; Graber: „Als die Sexwelle ihren ersten Höhepunkt erreichte“, S. 11
[30] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 169
[31] Unbekannt: „The Schoolgirls‘ Report – Why Parents Lose Their Sleep“, in: Censorship, Refused-Classification.com, <https://www.refused-classification.com/censorship/films/s.html#schoolgirls-report-why-parents-lose-their-sleep>, Datum unbekannt
[32] Vgl. Unbekannt: „Schulmädchen-Report, 3. Teil – Was Eltern nicht mal ahnen (Fassungsansicht)“, in: Filmdatenbank, Offizielle Filmdatenbank, <https://ssl.ofdb.de/view.php?page=fassung&fid=9408&vid=238297>, 31.03.2008
[33] Vgl. Genzel: „Der Schulmädchen-Report“, S. 35
[34] Ebd., S. 32
[35] Vgl u.a. Unbekannt: „Die dressierte Frau“, Neues Film-Programm Nr. 6164 1972, Verlag Neues Filmprogramm, Wien, S. 1 f.
[36] Tholl, Gregor: „Als das Sexleben deutscher Schülerinnen zum Exportschlager wurde“, in: Geschichte, WELT.de, <https://www.welt.de/geschichte/article217981180/Schulmaedchen-Report-Sexleben-von-Schuelerinnen-als-Exportschlager.html>, 16.10.2021
[37] Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 165
[38] Vgl. Unbekannt: „Kosen und Posen“, S. 66
[39] Vgl. Unbekannt: „Aufgaben und Strukturen“, in: Über uns, FSK.de, <https://www.fsk.de/?seitid=504&tid=473>, Datum unbekannt
[40] Vgl. Unbekannt: „Mitwirkung der Länder“, in: Über uns, FSK.de, <https://www.fsk.de/?seitid=472&tid=473>, Datum unbekannt
[41] Vgl. Kniep, Jürgen: „Keine Jugendfreigabe! Filmzensur in Westdeutschland 1949-1990“, 1. Auflage 2010, Wallstein Verlag, Göttingen,, S. 39 ff.
[42] Unbekannt: „Mit Intimitäten fing es an“, in: Film, DER SPIEGEL Nr. 39/1949, S. 31
[43] Vgl. Kniep: „Keine Jugendfreigabe!“, S. 347
[44] Vgl. Hofbauer, Ernst: „Schulmädchen-Report: Was Eltern nicht für möglich halten“, Rapid Film, Deutschland 1970 86 Minuten, Originalfassung
[45] Vgl. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Protokoll der Prüfsitzung vom 06.10.1970“, Prüfnummer 42 827, Sitzungsprotokoll vom 06.10.1970
[46] Kniep: „Keine Jugendfreigabe!“, S. 238
[47] Kniep: „Keine Jugendfreigabe“, S. 238
[48] Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Protokoll der Prüfsitzung vom 09.12.1971“, Prüfnummer 44 239, Sitzungsprotokoll vom  09.12.1971, S. 1
[49] Vgl. Ebd., S. 2
[50] Vgl. Petersen, Christoph; Herger, David; Tubles, Daniel: „19 in Deutschland beschlagnahmte Filme, die unbedingt wieder freigegeben werden sollten“, in: Nachrichten, Filmstarts.de, <https://www.filmstarts.de/nachrichten/18505700.html?page=19>, 09.07.2016
[51] Vgl. Ebd.
[52] Dies erklärte  Berthold Brüne, Jugendschutzbeauftragter des Privatsenders SAT.1, in einem Interview mit Miersch 2000, siehe hierzu:
Vgl. Miersch: „Schulmädchen-Report“, S. 215
[53] Vgl.Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: „Entscheidung Nr. 3142 vom 10.12.1981, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 237 vom 18.12.1981“ vom 10.12.1981, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bonn
[54] Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften: „Entscheidung Nr. I 16/82 vom 14.11.1982, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 214 vom 16.11.1982“ vom 16.11.1982, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 1 – Was Eltern nicht für möglich halten“, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, Bonn
[55] Ebd., zitiert nach:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 7220 (V) vom 26.06.2006“ vom 26.06.2006, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 323/06, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, S. 2
[56] Schreiben des Verfahrensbevollmächtigten für die Kinowelt Home Entertainment GmbH, Leipzig, an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 09.05.2006, zitiert nach:
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 7220 (V) vom 26.06.2006“ vom 26.06.2006, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 323/06, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, S. 3
[57] Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 7220 (V) vom 26.06.2006“ vom 26.06.2006, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 323/06, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn
[58] Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Jugendentscheid – „Schulmädchen-Report 3. Teil – Was Eltern nicht mal ahnen – geänderte Fassung““, Prüfnummer 44 239/VDVDUMD, Begründung der Entscheidung bei der Prüfsitzung vom 06.09.2006, S. 2
[59] Vgl. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Hauptausschuss: „Entscheidung mit Begründung – „Schulmädchen-Report 3. Teil -Was Eltern nicht mal ahnen – geänderte Fassung““, Prüfnummer 44 239/VDVDUMD, Begründung der Entscheidung bei der Prüfsitzung vom 04.10.2006
[60] Vgl. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, Arbeitsausschuss: „Jugendentscheid – „Schulmädchen-Report 3. Teil -Was Eltern nicht mal ahnen – geänderte Fassung““, Prüfnummer 44 239-a/VDVDUMD, Begründung der Entscheidung bei der Prüfsitzung vom 18.10.2006
[61] Vgl. MediaMarkt: „Schulmädchen-Report Edition (gF) DVD“, Artikelnummer 2128677, in: Film & Musik, MediaMarkt.de, <https://www.mediamarkt.de/de/product/_schulm%C3%A4dchen-report-edition-gf-erotik-dvd-2128677.html>, Datum unbekannt
[62] Vgl. Amazon: „Schulmädchen-Report Edition (gekürzte Fassung)“, ASIN B000W7XRAG, in: DVD & Bluray, Amazon.de, <https://www.amazon.de/Schulm%C3%A4dchen-Report-gek%C3%Bcrzte-Fassung-14-DVDs/dp/B000W7XRAG/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=schulm%C3%A4dchen+report+edition&qid=1634428208&sr=8-1>, Datum unbekannt
[63] Vgl. Pressestelle: „KINOWELT wird zu STUDIOCANAL“, in: Pressemitteilungen, studiocanal.de, <http://www.studiocanal.de/presse/2011-06-30_kinowelt_wird_zu_studiocanal>, 30.06.2011
[64] Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 13619 (V) vom 23.10.2018“ vom 23.10.2018, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 0645/2018 Gb, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn, S. 4
[65] BPjM: „Entscheidung Nr. 13618 (V)“, S. 8
[66] Vgl. McQuarrie, Christopher: „Mission: Impossible – Fallout“, Paramount Pictures Corporation, USA 2018
148 Minuten, Originalfassung [englischsprachig]
[67] Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft: „Freigabebegründung Mission: Impossible – Fallout (2018) – FSK ab 12 Jahren“, 20.07.2018, aufzurufen unter <https://www.fsk.de/?seitid=2737&tid=469&Vers=1&FGID=4551>
[68] Vgl. BPjM: „Entscheidung Nr. 13618 (V)“, S. 8 ff.
[69] Vgl. Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: „Entscheidung Nr. 6259 vom 07.02.2019“ vom 07.02.2019, in: Akte „Schulmädchenreport Teil 3 – Was Eltern nicht mal ahnen“ Pr. 993/2018, Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Bonn
[70] Genzel:  „Der Schulmädchen-Report“, S. 139