Stell Dir vor, es ist Krieg – und jeder will hin!

Veröffentlicht am: 13. September 2018

Im Verteidigungsministerium kursieren Pläne für einen völkerrechtswidrigen Einsatz der Bundeswehr in Syrien. Und Vertreter fast aller Parteien machen gerne mit.

von Leo Ensel

„Wer über gewisse Dinge den Verstand nicht verliert, der hat keinen zu verlieren!“ Lessings fast 250 Jahre alter Aphorismus ist aktueller denn je, wie ein Blick auf die aktuelle Diskussion um eine mögliche Beteiligung der Bundeswehr an einer möglichen Vergeltungsaktion gegen einen möglichen von Assad begangenen oder diesem zugeschriebenen Giftgaseinsatz in der Region Idlib zeigt. In der Tat eine Unmenge von Inponderabilien, auf die man sich im Bundesverteidigungsministerium offenbar aber bereits ernsthaft vorbereitet.1

Dass diese Szenarien auf einer Reihe von unausgesprochenen Prämissen beruhen, von denen keine gewissenhaft auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wird, darf spätestens nach den Skripal-Ereignissen in Großbritannien niemanden mehr überraschen. War es doch auch dort die Strategie des Westens, auf der Basis purer Vermutungen und unbewiesener Behauptungen harte Fakten zu schaffen!

Um welche Prämissen handelt es sich im aktuellen Falle?

Prämisse (1): Im Verlauf der Kampfhandlungen um Idlib könnte Giftgas eingesetzt werden. Prämisse (2): Im Falle eines tatsächlichen Einsatzes könne innerhalb kürzester Zeit der wahre Urheber eindeutig identifiziert werden. Was gleichzeitig jedoch unerheblich ist, steht dieser doch – Prämisse (3) – bereits jetzt für den Westen eindeutig fest: Es ist natürlich der syrische Präsident Baschar-al-Assad. Ein solcher Einsatz könne jedoch wahlweise – Prämisse (4) – durch glaubhafte Abschreckungsszenarien noch abgewendet oder müsse – Prämisse (5) – umgehend vergolten werden. Und dazu hätte selbstverständlich ‚der Westen‘ – Prämisse (6) – das Recht! Völkerrechtliche Fragen seien dabei – Prämisse (7) – irrelevant, weil man ja – Prämisse (8) – für das Gute kämpfe. Diesem Einsatz für das Gute könne sich Deutschland – Prämisse (9) – nicht länger verweigern. Und schließlich wird auch noch – Prämisse (10) – stillschweigend unterstellt, dass dieses militärische Eingreifen des Westens nicht zu einer weiteren Eskalation des Konfliktes beitragen würde. Die Tatsache, dass zwei – genauer vier – Atommächte auf konträren Seiten dann mit von der Partie wären, erscheint offenbar keine Sekunde des Nachdenkens wert! Ebenso wenig wie die Tatsache, dass in diesem Falle Deutschland – vorerst noch indirekt – gegen Russland kämpfen werde.

Eine reichlich abenteuerliche Konstruktion, wie man zugeben wird.

Noch abenteuerlicher wird allerdings das ganze Unterfangen, wenn man bedenkt, dass zeitgleich ausgerechnet der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages eben dieses Eingreifen als verfassungs- und völkerrechtswidrig2 charakterisiert hat, was offenbar im Bundesverteidigungsministerium niemanden zu bekümmern scheint. „Völkerrechtliche Repressalien in Form von militärischen Vergeltungsschlägen“, so heißt es in der Expertise, „seien grundsätzlich unzulässig. Dies gelte selbst dann, wenn eine Regierung eine zentrale Norm des Völkerrechts verletzt habe, wie es beim Einsatz von Chemiewaffen der Fall wäre.“3 Es würde sich hier auch nicht, wie von Großbritannien behauptet, um eine ‚humanitäre Intervention‘ zum Schutze der Zivilbevölkerung handeln, weil es bei den Bombardements in erster Linie um die Durchsetzung des Verbots von Chemiewaffen und nicht um den Schutz der Bevölkerung gegangen sei.“ In aller wünschenswerten Klarheit stellt das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zusammenfassend fest: „Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein.“ Deutsche Staatsorgane dürften „nicht an einem Verstoß von Drittstaaten gegen allgemeine Regeln des Völkerrechts mitwirken.“ Das gelte ebenfalls für die militär-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes.

Zählen wir eins uns eins zusammen: Sind die entsprechenden Berichte zutreffend, dann beschäftigen sich Verteidigungsministerin von der Leyen und ihr Stab gerade mit einem völkerrechts- und verfassungswidrigen Auslandseinsatz der Bundeswehr! Noch dazu gegen den Willen der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung: Laut einer Umfage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Tageszeitung Die Welt sprachen sich 74 Prozent gegen eine deutsche Beteiligung an einem möglichen Vergeltungsschlag aus. Nur 21 waren dafür, 5,5 Prozent äußerten sich unentschieden.4

Dass am Dienstagabend weder Tagesschau noch Tagesthemen über die Expertise berichteten, wird kaum noch jemanden überraschen. Auch nicht, dass statt dessen Claus Kleber im Heute Journal dem eh kaum zu bremsenden Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschuss des Bundestages, Norbert Röttgen noch weiter einheizte: „Sie reden jetzt von Giftgasangriff, der drohen könnte. Sind denn die brutalen Angriffe mit Bomben und Fassbomben von dieser Ansicht ausgenommen und würden nicht ausreichen, um Deutschland auf den Plan zu rufen?“5 Was diesem Gelegenheit gab, einen möglichen völkerrechts- und verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr in den blumigsten Formulierungen zu preisen: „Wir sind ein großes, zivilisiertes, verantwortliches Land und wir können unsere Rolle nicht definieren als Belehrende, sondern wir müssen bereit sein zur Verantwortung aus humanitären, moralischen Gründen!“ Wie bereits Brecht 1934 konstatierte, ist in unmoralischen Zeiten besonders viel von großen und hohen Dingen die Rede!

Dass neben Röttgen auch der außenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Hardt, der CSU-Abgeordnete Christian Schmidt und FDP-Außenexperte Bijan Djir-Sarai mit von der Partie sind, überrascht leider ebenfalls niemanden mehr. Auch nicht, dass ausgerechnet für den Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, Wolfgang Ischinger, laut Twitter vom 12. September „das klassische Völkerrecht ein erprobtes Diktatorenschutzrecht ist. Komisch, dass ausgerechnet die SPD dieses Recht für sakrosankt hält.“6 Und überraschend ist es schon gar nicht, dass selbstverständlich auch die ehemalige Partei der Friedensbewegung in Gestalt von Franziska Brantner mit im Boot sitzt!7

Hat diese Partei doch spätestens seit dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien ihren Ursprungsgrundsatz „Nie wieder Krieg!“ in geradezu Orwell‘scher Manier ins Gegenteil verkehrt. Heute lautet die Parole: „Nie wieder Krieg – ohne uns!“

Autor: Leo Ensel

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Dr. Leo Ensel („Look at the other side!“) ist Konfliktforscher und interkultureller Trainer mit Schwerpunkt „Postsowjetischer Raum und Mittel-/Ost-Europa“. Veröffentlichungen zu den Themen „Angst und atomare Aufrüstung“, zur Sozialpsychologie der Wiedervereinigung sowie Studien über die Deutschlandbilder im postsowjetischen Raum. Im Neuen West-Ost-Konflikt gilt sein Hauptanliegen der Überwindung falscher Narrative, der Deeskalation und der Rekonstruktion des Vertrauens. – Der Autor legt Wert auf seine Unabhängigkeit. Er fühlt sich ausschließlich den genannten Themen und keinem nationalen Narrativ verpflichtet.