Friedrich Wilhelm IV. im „Vereinigten Landtag“, 1847. (Bild: C. G. Böhme, Humboldt-Universität, Flickr, CC BY-NC-SA 2.0)

Von Wolfgang Sachsenröder | veröffentlicht am 9. Juni 2025, Kategorie: Innenpolitik

Strafanzeigen gegen Bürgerkommentare:

So schaden Baerbock, Habeck & Co. der Politik

Warum der rechtlich ausgeweitete Kampf gegen Verleumdung und Beleidigung von Politikern keinesfalls noch weiter ausufern darf.

Diesen Artikel gibt es auch als PDF Download

Strafanzeigen von Politikern gegen polemisch-kritische und ungehobelte Bürgerkommentare haben sich in den Ampel-Jahren gehäuft. So problematisch wie in Thailand ist es zum Glück nicht. Dort wurde der amerikanische Politologe Paul Chambers im April verhaftet, weil er angeblich den König beleidigt hatte. Chambers ist ein Experte für die Eingriffe der Armee in Thailands Politik und die Rolle des Gesetzes zur Majestätsbeleidigung, das Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren vorsieht und zahlreiche junge Wissenschaftler und Politiker ins Ausland vertrieben hat. Chambers ist inzwischen wieder auf freiem Fuß, aber seine Professur ist durch die angekündigte Rücknahme seiner Aufenthaltsgenehmigung gefährdet.

Majestätsbeleidigung oder Lèse Majesté hat eine lange Geschichte. Im alten Rom galt das „crimen laesae majestatis“ [1] als Verrat und konnte „extra ordinem“, also ohne juristische Beweisaufnahme geahndet werden. Unter Kaiser Tiberius, dem Adoptivsohn von Augustus, wurden rund hundert Verfahren vor den Senat gebracht und oft genug mit Hinrichtung geahndet. Während es am Anfang mehr um die Gefährdung der Republik und militärischen Verrat ging, wurde das Delikt in der Kaiserzeit auf Verunglimpfung des Kaisers bis hin zu despektierlichen Witzen ausgedehnt.

Besonderer Schutz für Personen des politischen Lebens

In den letzten Jahrzehnten hat die Anonymität in den sozialen Netzwerken immer mehr, weit vom Mainstream entfernte Meinungsäußerungen ermöglicht. Da oft genug Namen genannt werden, zeigen sich Politiker genervt oder beleidigt. Verstärkt durch die politische Lagerbildung haben sich die Grenzen zwischen Meinungsäußerung, Information und Desinformation [2], Propaganda, Verunglimpfung, Verächtlichmachung, Satire und Beleidigung weitgehend aufgelöst. Ein Indikator sind die Leserbriefe in den Medien, die oft so mühsam redigiert werden müssen, dass sie bei kontroversen politischen Themen immer häufiger gar nicht mehr angeboten werden.

Die Paragrafen 186 (Üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) stehen seit 1872 im Strafgesetzbuch und gelten für alle. Mit dem „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ wurde 2021 eine Reihe von Verschärfungen in das Strafrecht eingeführt. Für die Androhung gefährlicher Körperverletzung, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Billigung noch nicht begangener schwerer Straftaten sowie Beleidigungen im Internet wurden die Strafen erhöht.

Mit § 188 StGB wurde ein besonderer Schutz für Personen des politischen Lebens auf alle politischen Ebenen eingeführt, der seitdem für eine Flut von Strafanzeigen gesorgt hat. Zudem sind die Sozialen Netzwerke verpflichtet, strafbare Inhalte wie Morddrohungen und Volksverhetzung dem Bundeskriminalamt zu melden, wenn diese entfernt oder gesperrt wurden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen Bußgelder.

Strafanzeigen sind ähnlich grotesk wie die Tatbestände

So selbstverständlich wie sich gesellschaftliche Normen verändern und rechtliche Normen schwerwiegenden Veränderungen angepasst werden müssen, so eindeutig ist die Bekämpfung von Angriffen auf Politiker notwendig gewesen. Tätliche Angriffe bis zum Mord, Morddrohungen auch an die Familien oder Vandalismus gegen die Wohnungen und Autos dürfen nicht zur Normalität werden, wenn der demokratische Prozess auf allen Ebenen funktionsfähig bleiben soll. Das leise Verschwinden von hergebrachten Regeln des Zusammenlebens, von Kleidungsstil und zivilen Umgangsformen bis zur Verwahrlosung und Vermüllung der Städte sind Alarmzeichen genug. Aber der rechtlich ausgeweitete Kampf gegen Verleumdung und Beleidigung von Politikern sollte nicht ausufern.

In der Begründung für die Einführung des § 188 StGB ging es unter anderem darum, eine „Vergiftung des politischen Klimas“ zu verhindern. Die Strafanzeigen der Politiker sind teilweise ähnlich grotesk wie die Tatbestände, die sie auslösen. Im September 2023 hängte ein Unternehmer in Gmund am Tegernsee vor seiner Haustür zwei Plakate auf, die die Grünen-Minister Cem Özdemir, Robert Habeck mit leeren Taschen und Annalena Baerbock als trotziges Kind zeigten sowie Parteichefin Ricarda Lang auf einer Dampfwalze. Ob die folgende polizeiliche Hausdurchsuchung angemessen war, bleibt fraglich. Der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl über 6000 Euro wurde schließlich vom Gericht abgewiesen.

Screenhot: BR24, erstellt am 27.5.2025 – 13:39:03, <https://www.br.de/nachrichten/bayern/schmaehplakate-gegen-gruenen-politiker-unternehmer-freigesprochen,U7f4y0o>

Gerichtskosten gehen zu Lasten der Steuerzahler

Die Schwachkopf-Verunglimpfung des Wirtschaftsministers und viele ähnliche Anzeigen gingen durch die Medien, weniger Aufmerksamkeit bekam aber die Statistik. Habeck lag im September 2024 mit 805 Strafanzeigen an der Spitze, dicht gefolgt von seiner Kollegin Baerbock mit 514. Mit großem Abstand folgen Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger von der FDP mit 26 und 24, danach wird es bald einstellig.

Die Liste nennt nur die Ministerebene, bei den Abgeordneten ging es teilweise noch erheblich empfindsamer weiter. Nach der verfügbaren Quellenlage ist die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, inzwischen im EU-Parlament, mit rund 2000 Anzeigen seit Februar 2023 die Spitzenreiterin. Neben den Gefängnisstrafen für zivile Beleidigungen und Verleumdungen gab es seit 1872 immer schon Geldstrafen als Alternative. Diese gehen nach individuellen Tagessätzen leicht in die Tausende, auch bei Rentnern.

Die Anwälte, die sich solcher Anzeigen annehmen, haben die etablierte Abmahnindustrie, die besonders im Urheber- und Medienrecht entstanden war, mit dem Politikerbeleidigungsparagrafen 188 StGB deutlich ausgeweitet.

Zumindest die Gerichtskosten gehen zu Lasten der Steuerzahler und belasten die ohnehin unterbesetzte Justiz zusätzlich.

Amerika, du hast es besser …

Johann Wolfgang von Goethe bezog sich mit dem Zitat „Amerika, du hast es besser …“ aus dem Jahre 1827 auf den historischen Ballast und die ewigen Kriege in Europa im Vergleich mit den jungen USA. Heute ist ein Vergleich zwischen der Meinungsfreiheit dort und in Deutschland ebenfalls aufschlussreich, selbst bei allen Abstrichen seit dem Amtsantritt von Präsident Donald Trump im Januar.

Mit dem ersten Zusatz (First Amendment) zur Verfassung der Vereinigten Staaten haben seit 1791 Religions-, Meinungs- und Pressefreiheit einen zentralen Stellenwert, der die Freiheitsrechte der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Organen garantiert. Bei Verleumdungsklagen von staatlicher Seite oder Politikern gegen Bürger oder Medien muss ihnen Bösartigkeit („malice“) nachzuweisen sein, vor allem durch bewusst falsche Tatsachenbehauptungen. Meinung wird damit deutlich weitgehender geschützt als in den meisten europäischen Demokratien, auch in Deutschland. Politische Karikaturen sind in den US-Medien weitaus aggressiver und stoßen bei den Adressaten sicher auf Empfindlichkeit, führen aber nicht zu Verleumdungsklagen.

Ausfall von Joschka Fischer im Jahr 1984

Die Einführung des § 188 StGB, der Politiker unter besonderen Schutz stellt, hat bei ihnen sehr unterschiedliche persönliche Reaktionen ausgelöst. Viele, wie Bundeskanzler Olaf Scholz, haben die Pöbeleien stoisch ignoriert, wie seinerzeit auch Helmut Kohl, der die vielen Birne-Karikaturen sogar sammeln ließ. Beide hatten offenbar ein kaum erschütterbares Selbstbewusstsein, anders jedenfalls als die Bundesminister Baerbock und Habeck. Die Grüne Partei war anfangs deutlich aggressiver aufgetreten, der „mit Verlaub, Herr Präsident“-Ausfall von Joschka Fischer 1984 ist unvergessen. Und Frau Strack-Zimmermann mit ihren mehr als 2000 Verleumdungsklagen hat ihre politische Hauptrolle als Verteidigungsexpertin wohl auch ganz persönlich genommen.

Im Rückblick auf die vier Jahre mit dem § 188 StGB kann man sich die Huhn-oder-Ei-Frage stellen. Hat die Gesetzesänderung erst die Klagewelle hervorgerufen oder war sie die notwendige Reaktion des Gesetzgebers auf eine zunehmende Verwilderung der Sitten? Die geplante Wirkung, die „Vergiftung des politischen Klimas“ zu verhindern, ist jedenfalls nicht eingetreten, denn dafür sind viele weitere Umstände verantwortlich.

Leider haben die zahlreichen Klagen weniger die persönliche Ehre und das Vertrauen in diese Politiker gestärkt, sondern eher das Vertrauen in die politische Elite und die Parteien insgesamt beschädigt. Man kann nur hoffen, dass der neue Bundestag das versteht und durch bessere Politik und bessere Kommunikation Vertrauen zurückgewinnt.

Dieser Text wurde zuerst am 20.05.2025 auf www.berliner-zeitung.de unter der URL <https://www.berliner-zeitung.de/open-source/strafanzeigen-gegen-buergerkommentare-baerbock-habeck-co-schaden-der-politik-li.2323663> veröffentlicht. Lizenz: Wolfgang Sachsenröder, Berliner Zeitung, CC BY-NC-ND 4.0

Autor: Wolfgang Sachsenröder

hat als Politikberater in Asien, im Mittleren Osten und in Südosteuropa gearbeitet. Seit 2009 lebt er wieder in Singapur und hat Artikel sowie Sachbücher zur regionalen Politik veröffentlicht.

Quellen:


[1] Berliner Zeitung, dpa „Zeitreise in antikes Rom mit 3D-Rekonstruktion“, am 8.11.2023: <https://www.berliner-zeitung.de/kultur-vergnuegen/zeitreise-in-antikes-rom-mit-3d-rekonstruktion-li.2156760>
[2] Berliner Zeitung, Jonas Tögel „Alles „Desinformation“? Wie der Staat in die Meinungs- und Pressefreiheit eingreift“, am 22.2.2025: <https://www.berliner-zeitung.de/open-source/alles-desinformation-wie-der-staat-in-die-meinungs-und-pressefreiheit-eingreift-li.2301069>