Die wie die Autorin sie ironischerweise nennt „Kampfmaschine Kaschi“. (Foto: Andrea Drescher)

„Kampf-Maschine Kaschi“ in Nürnberg vor Gericht

In der Corona-Zeit kam es immer wieder zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei, die nicht selten in entsprechenden Strafverfahren mündeten. Im Spätsommer 2024 fand in Nürnberg erneut ein derartiges Verfahren statt. Folgt man der Anklage, gab es einen Angriff mit Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Spricht man wie ich mit der Angeklagten, sollte eigentlich aufgrund übermäßiger Polizeigewalt ermittelt werden.

Von Andrea Drescher , veröffentlicht am: 28. September 2024, Kategorien: Gesellschaft & Geschichte

Lizenz: Andrea Drescher, Free21, CC BY-NC-ND 4.0

Disclaimer: Der folgende Artikel ist nicht neutral, da ich die Betroffenen anlässlich der Gründung der „Polizisten für Aufklärung“ in Deutschland persönlich kennen und schätzen gelernt habe. Man möge mir daher die im Text auftretenden Spuren von Zynismus verzeihen.

Katrin Kaschi (aus Sicherheitsgründen wird dieser fiktive Name verwendet. In der Bewegung ist sie als Kaschi bekannt. Anm. d. Red.) ist im Strafprozess angeklagt, auf eine Spezialeinheit der Polizei (Unterstützungskommando, USK) mit Gewalt – in Form eines Schlags mit einer Jute-Tasche – losgegangen zu sein. Im Zivilprozess hieß es noch, sie habe bei einem Mitglied dieser Einheit mit der Faust ein Schädel-Hirn-Trauma ausgelöst. Für eine Frau, mit XX-Chromosomen, die 175 cm groß und knapp 70 kg schwer ist, ist das eine beeindruckende Leistung. Insbesondere, da sie zum Zeitpunkt der angeblichen Tat im Januar 2021 bereits über 50 ist und man in diesem Alter eigentlich nicht mehr zu spontanen Gewaltausbrüchen neigt, wie das bei jungen Heißspornen der Fall sein könnte.

In der Szene der Corona-Maßnahmengegner war Katrin Kaschi als linke und rechte Hand von Karl Hilz, dem inzwischen verstorbenen Münchner Ersten Polizeihauptkommissar, bekannt, der immer wieder durch seinen lautstarken Widerstand gegen die Staatsgewalt von sich reden machte. Die eine nutzte sie für die organisatorischen Aufgaben rund um die Arbeit von Karl Hilz, die andere, um ihm seine Jutetasche mit Megaphon hinterherzutragen. Dieses war aber in Nürnberg bereits im Einsatz, sodass ebendiese Jutetasche leer war.

Die gebürtige Österreicherin, die seit einigen Jahren in Bayern lebt, ist keine Kampfsportlerin. Im Gegenteil. Ihr letzter Bandscheiben-Vorfall liegt zwar zehn Jahre zurück, aber mehr als gelegentliche Rückengymnastik steht bei ihr nicht auf dem Programm. Sie leidet unter dem Hypermobilitäts-Syndrom (HMS), einer heterogenen Gruppe von angeborenen Störungen im Bindegewebe, hat Gummigelenke und bezeichnet sich als völlig untrainiert.

Die verheiratete Mutter zweier Kinder, die ihr Leben in Deutschland, Österreich und Großbritannien verbracht hat und sich mit so unterschiedlichen Tätigkeiten wie Reisebüroassistentin, Hunde- und Katzenfriseurin, ayurvedische Kinderköchin und Büromitarbeiterin bei den Grünen finanziert hat, arbeitet aktuell als Mini-Jobberin bei einer Anwältin.

Katrin Kaschi ist vieles, aber eines nicht: gewaltbereit. Das ist eher die „Antifa“, was der Grund ist, dass auf ihren Namen und genauen Wohnort aus Sicherheitsgründen hier verzichtet wird. Sie hat zwar ihren Kindern beim Taekwondo zugesehen, hat aber keinerlei Kampfsporterfahrung und lehnt körperliche Gewalt ab.

Sie kann laut werden. Wenn sie zornig wird, kann sie auch mal sehr laut werden – manche würden das als Brüllen bezeichnen. Aber jeder Mensch darf Aggressionen abbauen, solange er niemandem schadet. Und lautes Brüllen könnte vielleicht einem empfindlichen Seelchen schaden, aber ausgebildete Einsatzkräfte der Polizei sollten eher nicht zu dieser Kategorie gehören.

Bis zu den Absurditäten der Corona-Jahre war Katrin Kaschi aus Sicht der Polizei eine völlig unauffällige Bürgerin, wie ihr polizeiliches Führungszeugnis bestätigt. Erst mit der sogenannten Pandemie und den völlig absurden Maßnahmen begannen sich erste Ordnungsstrafen bei ihr zu sammeln, für die sie aber noch nie gerichtlich belangt wurde, da sie diese – um Stress zu vermeiden – bezahlt hat.

Aktuell steht sie aufgrund eines angeblichen Gewaltvorfalls in Nürnberg vor einem Strafgericht, nachdem sie bereits 2021 in einem zivilrechtlichen Verfahren zum gleichen Vorfall zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro plus Verfahrenskosten verurteilt worden war. Dieses Verfahren fand – überraschenderweise – bereits im Sommer des gleichen Jahres statt, was äußerst ungewöhnlich ist.

Das Verfahren wurde hier ausführlich dokumentiert [1, 2]. Dort liest man u.a.:

2. Normalerweise wird zuerst die Schuld eines jeden Beteiligten in einem Strafverfahren festgestellt.

3. Erst wenn dies in den darauf spezialisierten Strafkammern bis zur letzten Instanz durchgeführt wurde, steht fest, welchem der Beteiligten strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen ist. Erst wenn dies feststeht, ist rechtlich überhaupt eine Grundlage dafür gegeben, dass ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch greifen kann.

4. Dessen ungeachtet wird nun vor einem Zivilgericht ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch eines beteiligten Beamten geprüft, der von der Begleitung von Karl Hilz durch eine Jutetasche ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten haben soll.

Das Urteil im Zivilprozess hat Katrin Kaschi dem Einsatzleiter zu verdanken, der ihrer Erinnerung nach ausgesagt hat, dass er zwei bis drei hammerartige Schläge gegen den Kopf mit der Faust gesehen habe. Dabei habe sie mit der Faust nach unten geschlagen. Das „Opfer“ der „Kampfmaschine Kaschi“ ist laut ihrer Wahrnehmung vielleicht 2–4 cm kleiner als sie – ein robuster, sportlicher Polizist einer Einsatz-Einheit. Dass dieser in einer derartig schlechten Konstitution war, von einer untrainierten Frau offensichtlich schwer zusammengeschlagen worden zu sein, lässt mich zumindest an der Leistungsfähigkeit deutscher Polizei-Einheiten bzw. der Qualität ihrer Ausbildung zweifeln.

Das jetzt anstehende Strafverfahren war aufgrund der Erkrankung ihres Anwalts zwar um Monate verschoben worden, dies erklärt allerdings nicht die bevorzugte Abwicklung des Zivilrechtsverfahrens.

Der ehemalige Polizist Karl Hilz bei einer Rede. (Screenshot: Youtube / Achim J. Sauer / „Grandiose Wutrede von Karl Hilz (Re-Upload)“ <https://www.youtube.com/watch?v=zpoLmf2Y0xg>)

Der Vorfall – wie es dazu kam

Auf Nordbayern.de konnte man lesen [3]:

Ein ehemaliger Polizist trifft auf aktive Polizisten – doch die halten ihn auf, es kommt zum Krach. Mit einer Gruppe selbsternannter „Querdenker“ ist der 63-Jährige mit seinem Megafon in der Hand im Stadtgraben vom Färbertor in Richtung Hauptbahnhof marschiert. Als die Gruppe am U-Bahnhof „Opernhaus“ durch die Unterführung auf die andere Straßenseite gelangen will, kommt es nach Recherchen der Redaktion zur Konfrontation mit einer Einheit des Unterstützungskommandos. Das USK wollte verhindern, dass die „Querdenker“ auf eine Gegendemo von „Fridays for Future“ treffen, unter die sich auch Mitglieder der Antifa gemischt hatten.“

Auf rosenheim-alternativ.com stellt sich das geringfügig anders dar. Dort war es „eine gewaltsame Unterbindung eine U-Bahn zu benutzen“ und sie zitieren die Aussagen von Karl Hilz:

Auf die Frage, wie Karl Hilz am U-Bahn-Eingang zur Beklagten platziert war und was dann geschah und was nach dem Eingang in die U-Bahnunterführung geschah erklärte Karl Hilz vor Gericht:

„Wir waren in Bewegung und nicht gestanden. Aus dem Graben kommend sind wir abgebogen um einen Anschluss in Richtung Opernplatz zu finden und mit U-Bahnen weiterzufahren. Wir waren langsam gehend unterwegs.

Beim Einbiegen in die Unterführung haben wir von hinten ein Trappeln gehört und wir sind unmittelbar an der Kante zum Eingang von einem Zug Polizisten überholt worden, der wenige cm, so 30-50cm vor uns reingelaufen kam und sofort zugeschlagen hat.“

In dieser Situation soll die „Kampf-Maschine Kaschi“ einen Polizisten angegriffen haben? Wer jemals einer solchen Einheit gegenüber stand, weiß, dass es nicht besonders zielführend ist, einen einzelnen Kämpfer aus einer derartigen Einheit anzugreifen, wenn unzählige weitere in direkter Nähe stehen und einsatzbereit sind. Insbesondere bei einer USK, über die BR24 schreibt: „Das Unterstützungskommando (USK) der Polizei ist im Einsatz, wenn es für normale Polizeikräfte zu gefährlich wird.“ [4]

In meinen Augen ist es naheliegender, den Aussagen von Katrin Kaschi und Karl Hilz zu folgen, dass sie von der Polizei grob angegangen wurden. Schon vorher gab es eine Auseinandersetzung, in der sie schon von Teilnehmern der Fridays-for-Future – vermutlich Antifa – mit Steinen beworfen wurden und massiven Beschimpfungen ausgesetzt waren.

Selbst auf Nordbayern.de steht: „Am Ende lag Hilz am Boden.“ rosenheim-alternativ.com zitiert Hilz:

„Deren Kette hat sich vor uns reinbewegt und vor der Kette kam dann wiederum Zugführer K. zum Stehen und hat mir unvermittelt zwei Mal auf das Herz geschlagen. Ich hatte den Eindruck, dass dieser mich nun totschlagen wolle. Zugführer K. stand vor uns beiden.

Die Beklagte ging neben mir, ganz normal, weil der Polizeibeamte mich sofort geschlagen hat. Wer uns beide hierbei sonst noch alles gerempelt und geschlagen hat, ist für mich nicht eingrenzbar bzw. erkennbar gewesen.

Vor dem Schlag an mein Herz habe ich noch erkannt, wie die Beklagte ihre Hand hochgezogen hat, offenbar um sich zu schützen. Damit hat sie sicher niemanden treffen können. Danach wurde es schwarz bei mir.“

Das Hochreißen einer Hand mit einer leeren Jutetasche als Angriff zu werten, was aller Wahrscheinlichkeit nach nur dazu diente, sich vor polizeilichen Übergriffen selbst zu schützen, entspricht dem, was man vom heutigen Rechtsstaat Deutschland – genauer deren politisch gesteuerten Staatsanwaltschaften – leider erwarten muss.

Das Verfahren – Zwei Prozesstage sind anberaumt

Zur Bestätigung der Aussagen von Katrin Kaschi stehen zahlreiche Videos und Fotos sowie zahlreiche Zeugen mit, aufgrund der Abstände, unterschiedlichen Wahrnehmungen zur Verfügung, die in dem für zwei Tage anberaumten Verfahren untersucht werden müssen.

Auch der behandelnde Arzt von Karl Hilz und Katrin Kaschi wird geladen, um die medizinischen Folgen dieser definitiv gewalttätigen Auseinandersetzung am 3.1.2021 zu bestätigen, die für Kaschi heute noch spürbar sind.

Will man an ihr ein Exempel statuieren, droht ihr Haft – vermutlich aber auf Bewährung, da sie ja bis dato „unbescholten“ war. Besser wäre es jedoch, das Ganze im Sande verlaufen zu lassen. Die Videos des Polizei-Einsatzes wurden aufgrund des Lockdowns von Hunderttausenden Menschen an Bildschirmen verfolgt. Die auch nicht von der Hand zu weisende Polizeigewalt könnte ja ebenfalls thematisiert werden, auch wenn der Betroffene Karl Hilz inzwischen nicht mehr am Leben ist.

Letzten Endes muss jetzt das Strafgericht entscheiden, was wahrscheinlicher ist, wenn man eine leere Jute-Tasche in der Hand hat:

Will man damit selbst aktiv einen Angriff durchführen und diese als Waffe einsetzen oder hebt man einen Arm zum Schutz, in dem man noch eine Tasche in der Hand hat?

Quellen:

[1] Startseite Rosenheim Alternativ, <https://rosenheim-alternativ.com>
[2] Rosenheim Alternativ, Franz Bergmüller, „Aus einem Prozess gegen einen Andersdenkenden in Bayern: Merkwürdigkeiten im „Besten Deutschland, das wir je hatten““, am 06.08.2021, <https://rosenheim-alternativ.com/aus-einem-prozess-gegen-einen-andersdenkenden-in-bayern-merkwuerdigkeiten-im-besten-deutschland-das-wir-je-hatten/>
[3] Nordbayern, Alexander Brock, „Corona-Demo in Nürnberg: Ex-Polizist und USK gerieten aneinander“, am 11.01.2021, <https://www.nordbayern.de/franken/nuernberg/corona-demo-in-nurnberg-ex-polizist-und-usk-gerieten-aneinander-1.10742206>
[4] BR 24, Katharina Pfadenhauer, Maren Breitling und Stefanie Heiß, „Inside USK – Die harte Ausbildung von Polizei-Spezialkräften“, am 15.06.2022, <https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-spezialkraefte-die-harte-ausbildung-beim-usk,T8pIyIR>

„Kampf-Maschine Kaschi“ in Nürnberg vor Gericht

Von Andrea Drescher , veröffentlicht am: 28. September 2024, Kategorien: Gesellschaft & Geschichte

Lizenz: Andrea Drescher, Free21, CC BY-NC-ND 4.0

Die wie die Autorin sie ironischerweise nennt „Kampfmaschine Kaschi“. (Foto: Andrea Drescher)

In der Corona-Zeit kam es immer wieder zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Polizei, die nicht selten in entsprechenden Strafverfahren mündeten. Im Spätsommer 2024 fand in Nürnberg erneut ein derartiges Verfahren statt. Folgt man der Anklage, gab es einen Angriff mit Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt. Spricht man wie ich mit der Angeklagten, sollte eigentlich aufgrund übermäßiger Polizeigewalt ermittelt werden.

Disclaimer: Der folgende Artikel ist nicht neutral, da ich die Betroffenen anlässlich der Gründung der „Polizisten für Aufklärung“ in Deutschland persönlich kennen und schätzen gelernt habe. Man möge mir daher die im Text auftretenden Spuren von Zynismus verzeihen.

Katrin Kaschi (aus Sicherheitsgründen wird dieser fiktive Name verwendet. In der Bewegung ist sie als Kaschi bekannt. Anm. d. Red.) ist im Strafprozess angeklagt, auf eine Spezialeinheit der Polizei (Unterstützungskommando, USK) mit Gewalt – in Form eines Schlags mit einer Jute-Tasche – losgegangen zu sein. Im Zivilprozess hieß es noch, sie habe bei einem Mitglied dieser Einheit mit der Faust ein Schädel-Hirn-Trauma ausgelöst. Für eine Frau, mit XX-Chromosomen, die 175 cm groß und knapp 70 kg schwer ist, ist das eine beeindruckende Leistung. Insbesondere, da sie zum Zeitpunkt der angeblichen Tat im Januar 2021 bereits über 50 ist und man in diesem Alter eigentlich nicht mehr zu spontanen Gewaltausbrüchen neigt, wie das bei jungen Heißspornen der Fall sein könnte.

In der Szene der Corona-Maßnahmengegner war Katrin Kaschi als linke und rechte Hand von Karl Hilz, dem inzwischen verstorbenen Münchner Ersten Polizeihauptkommissar, bekannt, der immer wieder durch seinen lautstarken Widerstand gegen die Staatsgewalt von sich reden machte. Die eine nutzte sie für die organisatorischen Aufgaben rund um die Arbeit von Karl Hilz, die andere, um ihm seine Jutetasche mit Megaphon hinterherzutragen. Dieses war aber in Nürnberg bereits im Einsatz, sodass ebendiese Jutetasche leer war.

Die gebürtige Österreicherin, die seit einigen Jahren in Bayern lebt, ist keine Kampfsportlerin. Im Gegenteil. Ihr letzter Bandscheiben-Vorfall liegt zwar zehn Jahre zurück, aber mehr als gelegentliche Rückengymnastik steht bei ihr nicht auf dem Programm. Sie leidet unter dem Hypermobilitäts-Syndrom (HMS), einer heterogenen Gruppe von angeborenen Störungen im Bindegewebe, hat Gummigelenke und bezeichnet sich als völlig untrainiert.

Die verheiratete Mutter zweier Kinder, die ihr Leben in Deutschland, Österreich und Großbritannien verbracht hat und sich mit so unterschiedlichen Tätigkeiten wie Reisebüroassistentin, Hunde- und Katzenfriseurin, ayurvedische Kinderköchin und Büromitarbeiterin bei den Grünen finanziert hat, arbeitet aktuell als Mini-Jobberin bei einer Anwältin.

Katrin Kaschi ist vieles, aber eines nicht: gewaltbereit. Das ist eher die „Antifa“, was der Grund ist, dass auf ihren Namen und genauen Wohnort aus Sicherheitsgründen hier verzichtet wird. Sie hat zwar ihren Kindern beim Taekwondo zugesehen, hat aber keinerlei Kampfsporterfahrung und lehnt körperliche Gewalt ab.

Sie kann laut werden. Wenn sie zornig wird, kann sie auch mal sehr laut werden – manche würden das als Brüllen bezeichnen. Aber jeder Mensch darf Aggressionen abbauen, solange er niemandem schadet. Und lautes Brüllen könnte vielleicht einem empfindlichen Seelchen schaden, aber ausgebildete Einsatzkräfte der Polizei sollten eher nicht zu dieser Kategorie gehören.

Bis zu den Absurditäten der Corona-Jahre war Katrin Kaschi aus Sicht der Polizei eine völlig unauffällige Bürgerin, wie ihr polizeiliches Führungszeugnis bestätigt. Erst mit der sogenannten Pandemie und den völlig absurden Maßnahmen begannen sich erste Ordnungsstrafen bei ihr zu sammeln, für die sie aber noch nie gerichtlich belangt wurde, da sie diese – um Stress zu vermeiden – bezahlt hat.

Aktuell steht sie aufgrund eines angeblichen Gewaltvorfalls in Nürnberg vor einem Strafgericht, nachdem sie bereits 2021 in einem zivilrechtlichen Verfahren zum gleichen Vorfall zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro plus Verfahrenskosten verurteilt worden war. Dieses Verfahren fand – überraschenderweise – bereits im Sommer des gleichen Jahres statt, was äußerst ungewöhnlich ist.

Das Verfahren wurde hier ausführlich dokumentiert [1, 2]. Dort liest man u.a.:

2. Normalerweise wird zuerst die Schuld eines jeden Beteiligten in einem Strafverfahren festgestellt.

3. Erst wenn dies in den darauf spezialisierten Strafkammern bis zur letzten Instanz durchgeführt wurde, steht fest, welchem der Beteiligten strafrechtlich relevantes Verhalten vorzuwerfen ist. Erst wenn dies feststeht, ist rechtlich überhaupt eine Grundlage dafür gegeben, dass ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch greifen kann.

4. Dessen ungeachtet wird nun vor einem Zivilgericht ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch eines beteiligten Beamten geprüft, der von der Begleitung von Karl Hilz durch eine Jutetasche ein Schädel-Hirn-Trauma erlitten haben soll.

Das Urteil im Zivilprozess hat Katrin Kaschi dem Einsatzleiter zu verdanken, der ihrer Erinnerung nach ausgesagt hat, dass er zwei bis drei hammerartige Schläge gegen den Kopf mit der Faust gesehen habe. Dabei habe sie mit der Faust nach unten geschlagen. Das „Opfer“ der „Kampfmaschine Kaschi“ ist laut ihrer Wahrnehmung vielleicht 2–4 cm kleiner als sie – ein robuster, sportlicher Polizist einer Einsatz-Einheit. Dass dieser in einer derartig schlechten Konstitution war, von einer untrainierten Frau offensichtlich schwer zusammengeschlagen worden zu sein, lässt mich zumindest an der Leistungsfähigkeit deutscher Polizei-Einheiten bzw. der Qualität ihrer Ausbildung zweifeln.

Das jetzt anstehende Strafverfahren war aufgrund der Erkrankung ihres Anwalts zwar um Monate verschoben worden, dies erklärt allerdings nicht die bevorzugte Abwicklung des Zivilrechtsverfahrens.

Der ehemalige Polizist Karl Hilz bei einer Rede. (Screenshot: Youtube / Achim J. Sauer / „Grandiose Wutrede von Karl Hilz (Re-Upload)“ <https://www.youtube.com/watch?v=zpoLmf2Y0xg>)

Der Vorfall – wie es dazu kam

Auf Nordbayern.de konnte man lesen [3]:

Ein ehemaliger Polizist trifft auf aktive Polizisten – doch die halten ihn auf, es kommt zum Krach. Mit einer Gruppe selbsternannter „Querdenker“ ist der 63-Jährige mit seinem Megafon in der Hand im Stadtgraben vom Färbertor in Richtung Hauptbahnhof marschiert. Als die Gruppe am U-Bahnhof „Opernhaus“ durch die Unterführung auf die andere Straßenseite gelangen will, kommt es nach Recherchen der Redaktion zur Konfrontation mit einer Einheit des Unterstützungskommandos. Das USK wollte verhindern, dass die „Querdenker“ auf eine Gegendemo von „Fridays for Future“ treffen, unter die sich auch Mitglieder der Antifa gemischt hatten.“

Auf rosenheim-alternativ.com stellt sich das geringfügig anders dar. Dort war es „eine gewaltsame Unterbindung eine U-Bahn zu benutzen“ und sie zitieren die Aussagen von Karl Hilz:

Auf die Frage, wie Karl Hilz am U-Bahn-Eingang zur Beklagten platziert war und was dann geschah und was nach dem Eingang in die U-Bahnunterführung geschah erklärte Karl Hilz vor Gericht:

„Wir waren in Bewegung und nicht gestanden. Aus dem Graben kommend sind wir abgebogen um einen Anschluss in Richtung Opernplatz zu finden und mit U-Bahnen weiterzufahren. Wir waren langsam gehend unterwegs.

Beim Einbiegen in die Unterführung haben wir von hinten ein Trappeln gehört und wir sind unmittelbar an der Kante zum Eingang von einem Zug Polizisten überholt worden, der wenige cm, so 30-50cm vor uns reingelaufen kam und sofort zugeschlagen hat.“

In dieser Situation soll die „Kampf-Maschine Kaschi“ einen Polizisten angegriffen haben? Wer jemals einer solchen Einheit gegenüber stand, weiß, dass es nicht besonders zielführend ist, einen einzelnen Kämpfer aus einer derartigen Einheit anzugreifen, wenn unzählige weitere in direkter Nähe stehen und einsatzbereit sind. Insbesondere bei einer USK, über die BR24 schreibt: „Das Unterstützungskommando (USK) der Polizei ist im Einsatz, wenn es für normale Polizeikräfte zu gefährlich wird.“ [4]

In meinen Augen ist es naheliegender, den Aussagen von Katrin Kaschi und Karl Hilz zu folgen, dass sie von der Polizei grob angegangen wurden. Schon vorher gab es eine Auseinandersetzung, in der sie schon von Teilnehmern der Fridays-for-Future – vermutlich Antifa – mit Steinen beworfen wurden und massiven Beschimpfungen ausgesetzt waren.

Selbst auf Nordbayern.de steht: „Am Ende lag Hilz am Boden.“ rosenheim-alternativ.com zitiert Hilz:

„Deren Kette hat sich vor uns reinbewegt und vor der Kette kam dann wiederum Zugführer K. zum Stehen und hat mir unvermittelt zwei Mal auf das Herz geschlagen. Ich hatte den Eindruck, dass dieser mich nun totschlagen wolle. Zugführer K. stand vor uns beiden.

Die Beklagte ging neben mir, ganz normal, weil der Polizeibeamte mich sofort geschlagen hat. Wer uns beide hierbei sonst noch alles gerempelt und geschlagen hat, ist für mich nicht eingrenzbar bzw. erkennbar gewesen.

Vor dem Schlag an mein Herz habe ich noch erkannt, wie die Beklagte ihre Hand hochgezogen hat, offenbar um sich zu schützen. Damit hat sie sicher niemanden treffen können. Danach wurde es schwarz bei mir.“

Das Hochreißen einer Hand mit einer leeren Jutetasche als Angriff zu werten, was aller Wahrscheinlichkeit nach nur dazu diente, sich vor polizeilichen Übergriffen selbst zu schützen, entspricht dem, was man vom heutigen Rechtsstaat Deutschland – genauer deren politisch gesteuerten Staatsanwaltschaften – leider erwarten muss.

Das Verfahren – Zwei Prozesstage sind anberaumt

Zur Bestätigung der Aussagen von Katrin Kaschi stehen zahlreiche Videos und Fotos sowie zahlreiche Zeugen mit, aufgrund der Abstände, unterschiedlichen Wahrnehmungen zur Verfügung, die in dem für zwei Tage anberaumten Verfahren untersucht werden müssen.

Auch der behandelnde Arzt von Karl Hilz und Katrin Kaschi wird geladen, um die medizinischen Folgen dieser definitiv gewalttätigen Auseinandersetzung am 3.1.2021 zu bestätigen, die für Kaschi heute noch spürbar sind.

Will man an ihr ein Exempel statuieren, droht ihr Haft – vermutlich aber auf Bewährung, da sie ja bis dato „unbescholten“ war. Besser wäre es jedoch, das Ganze im Sande verlaufen zu lassen. Die Videos des Polizei-Einsatzes wurden aufgrund des Lockdowns von Hunderttausenden Menschen an Bildschirmen verfolgt. Die auch nicht von der Hand zu weisende Polizeigewalt könnte ja ebenfalls thematisiert werden, auch wenn der Betroffene Karl Hilz inzwischen nicht mehr am Leben ist.

Letzten Endes muss jetzt das Strafgericht entscheiden, was wahrscheinlicher ist, wenn man eine leere Jute-Tasche in der Hand hat:

Will man damit selbst aktiv einen Angriff durchführen und diese als Waffe einsetzen oder hebt man einen Arm zum Schutz, in dem man noch eine Tasche in der Hand hat?

Quellen:

[1] Startseite Rosenheim Alternativ, <https://rosenheim-alternativ.com>
[2] Rosenheim Alternativ, Franz Bergmüller, „Aus einem Prozess gegen einen Andersdenkenden in Bayern: Merkwürdigkeiten im „Besten Deutschland, das wir je hatten““, am 06.08.2021, <https://rosenheim-alternativ.com/aus-einem-prozess-gegen-einen-andersdenkenden-in-bayern-merkwuerdigkeiten-im-besten-deutschland-das-wir-je-hatten/>
[3] Nordbayern, Alexander Brock, „Corona-Demo in Nürnberg: Ex-Polizist und USK gerieten aneinander“, am 11.01.2021, <https://www.nordbayern.de/franken/nuernberg/corona-demo-in-nurnberg-ex-polizist-und-usk-gerieten-aneinander-1.10742206>
[4] BR 24, Katharina Pfadenhauer, Maren Breitling und Stefanie Heiß, „Inside USK – Die harte Ausbildung von Polizei-Spezialkräften“, am 15.06.2022, <https://www.br.de/nachrichten/bayern/polizei-spezialkraefte-die-harte-ausbildung-beim-usk,T8pIyIR>