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Der „Digital Services Act“ und die Schweiz – oder was mit der Meinungsfreiheit in der EU geschieht
Auch die Schweiz gerät über den informellen Einfluss der EU immer mehr in den Dunstkreis einer obrigkeitsstaatlichen Überwachungsmentalität, die weltweit auf dem Vormarsch ist. In vielen Bereichen übernehmen wir unhinterfragt politische und rechtsstaatliche Sichtweisen und Einstellungen aus der EU. Notabene, kein demokratisches Gebilde. In der EU ist der „Digital Services Act“ (DSA) ein einschneidendes Instrument der Meinungsüberwachung geworden.
Der ehemalige Richter und namhafte deutsche Jurist Manfred Kölsch hat die Folgen des Digital Services Act (DSA) schon vor seiner Einführung 2024 herausgearbeitet. Im Folgenden werden einige brisante Folgen benannt. Die Schweiz wird sich bei einer Annäherung an die EU mit dem DSA auseinandersetzen müssen. Fallen diese – um es vorsichtig zu formulieren – autokratischen Gesetze auch in den Bereich der „automatischen Rechtsübernahme mit der EU“? Oder werden sie schleichend über EU-„Verordnungen“ in die Schweiz eingeführt? Werden von der EU ernannte Richter in einem gemischten Schiedsgericht letztinstanzlich darüber entscheiden, was in der Schweiz noch gesagt werden „darf“?
Manfred Kölsch zum DSA [1]: Der Digital Services Act gilt spätestens seit dem 17. Februar 2024 unmittelbar in jedem EU-Mitgliedstaat in erster Linie für „sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen“ (Art. 33 Abs. 4, Art. 92, 93 Abs. 2 DSA). Diese werden unter Androhung empfindlicher finanzieller Sanktionen verpflichtet, alle ihre Inhalte zu kontrollieren und gegebenenfalls zu löschen. Und sie werden dabei kontrolliert von der EU-Kommission, von staatlichen Koordinatoren und von zivilgesellschaftlichen Hinweisgebern.
Der DSA, der das bis dahin in Deutschland geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und das Telemediengesetz (TMG) ablöst, ist mit mehr als 150 Erwägungsgründen und 93 verfügenden Artikeln ein legislatives Großvorhaben. Der dazugehörige Bericht des Europäischen Parlaments umfasst fast 1000 Seiten. [2]
„An dieser europäischen Verordnung wird beispielhaft gezeigt, wie nationale und EU-Institutionen Hand in Hand alternative Informationsflüsse verhindern. Sie höhlen damit die verfassungsrechtlich verankerte Meinungs- und Informationsfreiheit aus und befördern dieses Bestreben durch ein europaweit gespanntes Überwachungssystem“, so Kölsch.
Löschung auch von nicht rechtswidrigen Eintragungen werden möglich, zum Beispiel die „Vermittlung und Verbreitung rechtswidriger oder anderweitig schädlicher Informationen und Tätigkeiten“; vorbeugende Maßnahmen zur Informationskontrolle. Jeder Mitgliedstaat ernennt einen Koordinator für digitale Dienste (KdD).
Der KdD kann Anordnungen gegen von ihm beanstandete Inhalte auf den Plattformen erlassen und Auskunft über deren Durchführung verlangen. Er hat das Recht, „in allen Räumlichkeiten […] Nachprüfungen durchzuführen oder eine Justizbehörde in ihrem Mitgliedstaat zur Anordnung solcher Nachprüfungen aufzufordern, […] um Informationen über eine mutmaßliche Zuwiderhandlung […]“ untersuchen und sicherstellen zu können. Die EU-Kommission hat letztlich im Konfliktfall die alleinige Entscheidungsbefugnis. Durch die Befugnisse der Koordinatoren der Mitgliedstaaten, ist das Subsidiaritätsprinzip ausgehebelt.
Der DSA und die Schweiz
Der ehemalige leitende Staatsanwalt im Kanton Zürich, Jürg Vollenweider, hat im Zusammenhang mit Vorträgen zum WHO-Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) darauf hingewiesen, dass der Bundesrat schon einmal geplant habe, ein ähnliches Gesetz einzuführen und zum andern, dass durch eine mögliche erweiterte dynamische Rechtsübernahme von EU-Recht ähnliche Rechtsvorschriften übernommen werden müssten. [3]
Besonders das „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ KRiSTA setzt sich mit den bedenklichen Entwicklungen innerhalb Deutschlands und der EU auseinander. Auch für die Schweizer Rechtskultur wird es zunehmend wichtig, sich aktiv mit diesen Entwicklungen auseinanderzusetzen. Dazu bietet eine Veranstaltung in Halle an der Saale „Vom Freiheits-zum Überwachungsstaat“ am 29. November eine Möglichkeit. [4]

Dieser Text wurde zuerst am 10.10.2025 auf www.swiss-standpoint.ch unter der URL
<https://swiss-standpoint.ch/newsdetailansicht-de-gesellchaft/der-digital-services-act-und-dieschweiz.html> veröffentlicht. Lizenz: Ursula Cross, Schweizer Standpunkt, CC BY-NC-ND 4.0
Quellen:
[1] Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte, Dr. Manfred Kölsch, „Der Digital Services Act (DSA)“, 16. Januar 2024, <https://netzwerkkrista.de/2024/01/16/meinungsfreiheit-ein-auslaufmodell/>
[2] Europäisches Parlament, „BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Gesetz über digitale Dienste) und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG“, 20. Dezember 2021, <https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2021-0356_DE.html>
[3] Wissensgeist.TV, Nicole Hammer, „WHO auf dem Weg zur globalen Kontrolle? Angriff auf Demokratie und Meinungsfreiheit!“, März 2025, <https://wissensgeist.tv/who-symposium-2025-in-winterthur-referent-juerg-vollenweider-eh-staatsanwalt/>
[4] Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte, <https://netzwerkkrista.de/>


